Mittwoch, 26. Februar 2020

27. Februar: Prozessauftakt gegen kurdischen Politiker Mashar T. vor dem OLG Koblenz / Urteilsverkündung im Verfahren gegen kurdische Aktivistin Yildiz Aktaş vor dem Kammergericht Berlin


25.02.20
129Gegen Mashar T., der im Juni 2019 verhaftet wurde und sich seitdem in U-Haft befindet, wird am 27. Februar vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eröffnet. Grundlage des Verfahrens ist die am 6. September 2011 durch das Bundesjustizministerium erteilte Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Aktivist*innen, die sich als Verantwortliche für PKK-Gebiete oder -Regionen betätigt haben.
Mashar T. war fast sieben Jahre in der Türkei inhaftiert, wo er gefoltert wurde und noch heute unter den Folgen zu leiden hat. In Deutschland ist er als politischer Flüchtling anerkannt. Doch droht ihm im Falle einer Verurteilung eine Rücknahme dieses Status.
Der 61Jährige wird beschuldigt, von Anfang Mai 2018 bis zu seiner Festnahme als Kader das „PKK-Gebiet“ Mainz verantwortlich geleitet zu haben, weshalb er nun wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ vor Gericht steht.
In dieser Funktion habe er Spendenkampagnen, Gedenkveranstaltungen und solche „mit PKK-Bezug“ organisiert, deren Erlöse der Arbeit der kurdischen Vereine in Mainz und Rüsselsheim zugutekommen sollten. Vorgeworfen wird ihm ferner die Teilnahme an Versammlungen und Kundgebungen sowie die Mobilisierung von Teilnehmer*innen an derlei Aktivitäten. Für die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sind das „Verbrechen“ gem. §§ 129a/b StGB.
In diesem wie in allen anderen Verfahren fanden nicht nur Observationsmaßnahmen und eine intensive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) statt, sondern auch Durchsuchungen seiner Wohnung sowie des kurdischen Vereins.
Individuelle Straftaten werden dem Kurden nicht zur Last gelegt.
Gewöhnlich bestehen Anklageschriften gegen kurdische Aktivist*innen zu einem großen Teil aus der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der PKK sowie der seitenlangen Auflistung von Angriffen der Guerilla auf Ziele des türkischen Militärs, der Polizei oder des Sicherheitsapparates. Für alles werden die Angeklagten mitverantwortlich gemacht. Die staatsterroristischen Operationen gegen die kurdischen Verteidigungseinheiten und gegen die kurdische Bevölkerung hingegen spielen keine Rolle. Ganz zu schweigen von den völkerrechtswidrigen militärischen Einmärschen auf fremdes Staatsterritorium wie Nordsyrien. Die Verantwortung für den türkisch-kurdischen Konflikt wird durchgängig einzig der PKK zugeschoben.
Anders die Einschätzung des Kassationshofs in Brüssel, oberstes Gericht Belgiens, in seinem Urteil vom 28. Januar. Die Richter stellten – rechtskräftig – fest, dass es sich bei der PKK nicht um eine „terroristische“ Partei und der Guerilla HPG nicht um eine „terroristische“ Gruppe handelt. Vielmehr seien sie laut Definition im Internationalen Völkerrecht als Partei in einem seit langer Zeit anhaltenden bewaffneten Konflikt einzustufen. Dieser müsse als Krieg angesehen werden, in dem die Anti-Terror-Gesetzgebung keine Anwendung finden könne, zumindest nicht nach belgischem Recht.
Die deutsche Politik und Justiz sind aufgefordert, sich mit der Begründung des Urteils auseinanderzusetzen und daraus Konsequenzen zu ziehen in Richtung eines rationalen Umgangs mit der kurdischen Bewegung. Sich darauf zurückzuziehen, das belgische Rechtssystem unterscheide sich vom deutschen, ist eine billige und unsouveräne Reaktion auf einen Konflikt mit internationaler Dimension.
Kritik übt Rechtsanwalt Markus Künzel, der den angeklagten Mashar T. verteidigt. Er sagte gegenüber AZADΠhttps://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/AZADIinfodienst/nr194/info194.pdf, dass „diese Art bundesdeutscher ‚Terrorismusbekämpfung‘ ersichtlich auch auf die legalen Strukturen politischer Betätigung von Kurd*innen in Deutschland“ ziele. Einmal mehr werde damit „unter Beweis gestellt, dass Strafverfolgung eben nicht ‚neutral‘“ sei, „sondern vielmehr sehr wohl explizit ‚politisch‘ bezeichnet werden“ müsse. In diesem Fall werde aber nicht nur Mashar T. kriminalisiert, „sondern alle, die in Opposition zum türkischen Regime stehen und sich für die Belange der Kurd*innen einsetzen“.
Deshalb fordert er „Solidarität mit Mashar T. und den von Repression betroffenen kurdischen Strukturen“.
Die Eröffnung des Prozesses findet statt vor dem OLG Koblenz
Donnerstag, 27. Februar 2020, 9.30 Uhr, Sitzungssaal 10, Regierungsstraße 2
Weitere Verhandlungstermine (ohne Gewähr): 9., 16., 17., 27. März – jeweils 9:30 Uhr
31.März, 13:30 Uhr sowie 20. und 28. April 2020 – jeweils 9:30 Uhr
Ende des §129b-Verfahrens gegen Yildiz Aktaş
Am 27. Februar endet der Prozess gegen die kurdische Feministin, die wegen ihres politischen Engagements und ihres Kampfes für die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen
kämpfte, in Deutschland terroristischer Betätigung bezichtigt und vor Gericht gestellt wurde.
Bereits als 12Jährige war sie im berüchtigten „Hölle Nr. 5“ genannten Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert, was sie nur durch die große Solidarität und Unterstützung der mitgefangenen Frauen überlebt hat, insbesondere durch Sakine Cansız. Sie, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez wurden im Januar 2013 in Paris im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT erschossen.
Nach ihrer Haftentlassung engagierte sich die Kurdin in verschiedenen immer wieder verbotenen legalen kurdischen Parteien, weshalb sie häufig festgenommen wurde. Wegen erneut drohender Inhaftierung in der Türkei, flüchtete Yildiz Aktaş im Jahre 2012 nach Deutschland. Hier setzte sie ihre politischen Aktivitäten innerhalb der kurdischen Frauenbewegung und an der Basis in kurdischen Vereinen fort.
Dadurch geriet sie in den Fokus der deutschen Strafverfolgungsbehörden und wurde im April 2018 festgenommen.
Vor dem Hintergrund der Folgen erlittener Folter in der Türkei, konnte die Verteidigung die Entlassung ihrer Mandantin aus der Untersuchungshaft in Berlin im Juni 2018 erwirken.
Der Prozess gegen Yildiz Aktaş (52) begann am 25. Oktober 2019.
Das Solidaritätsbündnis „Freiheit für Yildiz“(Näheres: www.freiheit-yildiz.com) ruft vor Verhandlungsbeginn für
Donnerstag, 27. Februar, ab 8:30 Uhr, zu einer großen Kundgebung vor dem Kammergericht Berlin-Schöneberg, Elßholzstr. 30 - 33
auf.
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

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