Mittwoch, 26. Februar 2020

Initiative Lieferkettengesetz


Dossier

Initiative LieferkettengesetzInitiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen mit einem gemeinsamen Ziel: Wir treten ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden – auch im Ausland. Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Daher fordern wir ein Lieferkettengesetz! Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen.” Siehe die Kampagnenseite externer Link samt Petiton und auch dazu:
  • Neue EU-Studie unterstreicht Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes New
    “Germanwatch fordert die Bundesregierung auf, bis zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr ein ambitioniertes nationales Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette vorzulegen – Bundeswirtschaftsministerium darf vorgeschaltetes Monitoring nicht länger verzögern. Eine gestern vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht. Dafür bedürfe es entsprechender Durchsetzungsmechanismen. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch, kommentiert: „Die EU-Kommission sollte die Ergebnisse dieser Studie ernst nehmen und nun zügig einen konkreten Entwurf vorlegen. Aber auch die Bundesregierung steht nun besonders in der Verantwortung: Als größte Volkswirtschaft der EU und EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss Deutschland nun vorangehen und mit einem Lieferkettengesetz ambitionierte Maßstäbe setzen. Das Bundeswirtschaftsministerium darf die Debatte über ein Lieferkettengesetz nicht länger verschleppen, indem es das Monitoring immer weiter hinauszögert und verwässert.“ Die Bundesregierung hatte die Entscheidung über ein Lieferkettengesetz von den Ergebnissen einer Überprüfung (Monitoring) abhängig gemacht, ob die Unternehmen ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen freiwillig nachkommen. Nach der ersten Untersuchung im vergangenen Jahr sollte Anfang dieses Jahres die zweite und entscheidende Untersuchung folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium zögert diese aber seit Wochen immer wieder hinaus…” Pressemitteilung von Germanwatch vom 25. Februar 2020 externer Link, siehe auch Study on due diligence requirements through the supply chain externer Link
  • Wirtschaft und Menschenrechte: Rechtsexpert*innen legen Anforderungen an Lieferkettengesetz vor
    Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexpert*innen des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen. „Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt. Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz verabschieden“, sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil hatten zugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ein Lieferkettengesetz soll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch erleichtern, in Deutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu klagen. Vor allem aber soll es präventiv wirken…” Pressemitteilung vom 12.02.2020 externer Link und das Gutachten externer Link 
  • Materialien zum Thema „Lieferketten(gesetz)“  
    Wie vermerkt, handelt es sich bei dieser Materialzusammenstellung um „work in progress“. Sie hat den (Haupt-) Zweck, die Materialien der „Initiative Lieferkettengesetz“ (https://lieferkettengesetz.de/ externer Link) zu ergänzen und einen schnellen Zugriff auf internationale und nationale Bezugsdokumente sowie weitere Materialien zum Thema zu ermöglichen. In einer nächsten „Ausbaustufe“ plane ich folgende Erweiterungen: Eine inhaltliche Einleitung; vorerst verweise ich hier auf die Materialien der „Initiative Lieferkettengesetz“ (s.u., S. 3) sowie auf den ausführlichen ILO-Bericht (s.u. S. 4 sowie Inhaltsverzeichnis im Anhang 4); Insbesondere statistische Angaben zur quantitativen Bedeutung des Phänomens Lieferketten (i.W. auf der Grundlage von ILO- und UNCTAD-Daten); weitere gewerkschaftliche Positionierungen zum Thema Lieferketten (insbes. Global Union Federations, EGB, DGB). Da das Thema Lieferketten in starkem Maße mit der internationalen  Gewerkschaftsarbeit zusammenhängt, verweise ich im Anhang 2 auf  Informationsmaterialien, die ich zu diesem Thema erarbeitet habe. Ich freue mich über Anregungen (insbes. aufgrund praktischen Anforderungen). Derartige Anregungen wie auch wohlwollend-kritische Hinweise erbitte ich an meine mail-Adresse: bernhard.pfitzner@web.de” Materialien von Bernhard Pfitzner vom 20.12.19  – wir danken!
  • [Bericht 2020: Globale Agrarwirtschaft und Menschenrechte] Große Unternehmen der Agrarwirtschaft tun kaum etwas gegen Verletzung von Menschenrechten – Lieferkettengesetz gefordert 
    Obwohl es in der Agrar- und Ernährungsindustrie weltweit häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, handelt bisher kein einziges von 15 untersuchten großen Unternehmen aus Deutschland ausreichend, um die Wahrung dieser Rechte in seinen Geschäften sicherzustellen. Und obgleich im Ausland viele Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen dokumentiert sind, konnten im Agrarbereich Betroffene bisher noch nie eine Entschädigungsklage vor deutschen Gerichten einreichen. Dies sind zwei zentrale Aussagen einer heute veröffentlichten Studie von Germanwatch und MISEREOR, die zudem auch Versäumnisse in der Handelspolitik der Bundesregierung aufzeigt. Die Organisationen haben darin die größten deutschen Unternehmen aus Geflügelfleisch-, Milch-, Futtermittel- und Agrarchemiebranche unter die Lupe genommen – mit bedrückendem Ergebnis: “Kein einziges der insgesamt 15 Unternehmen erfüllt ausreichend die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte”, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch, Autorin der Studie. “Die Achtung der Menschenrechte ist bei den Geschäften dieser Unternehmen oft nicht sichergestellt.” Armin Paasch von MISEREOR, ebenfalls Autor der Studie, ergänzt: “Die Studie zeigt, wie wichtig ein Lieferkettengesetz ist, das deutsche Unternehmen verbindlich zur menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichtet.” Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller hatten jüngst ein Lieferkettengesetz angekündigt. Laut Studie bestehen vor allem für die untersuchten fünf Geflügelfleischproduzenten erhebliche menschenrechtliche Risiken: Sojaanbau für Futtermittel führe vielfach zu Landvertreibungen und zu giftigem Pestizideinsatz in Südamerika. Der massive Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verstärke die Nachfrage in den Antibiotika-Produktionsländern Indien und China. Dies erhöhe das Risiko von Resistenzen dort. Die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachtbetrieben seien zum Teil menschenverachtend. Exporte von Geflügelteilen aus der EU bedrohten in Westafrika das wirtschaftliche Überleben einheimischer Produzenten und gefährdeten ihre Lebensgrundlage…” Gemeinsame Pressemitteilung Germanwatch und MISEREOR vom 15.1.2020 externer Link – siehe ebd. die Studie und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
  • Minister Müller und Heil: Regierung droht mit einem Lieferkettengesetz [Wirtschaft wehrt ab]
    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) drohen mit einem Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Die beiden Politiker verwiesen am Mittwoch auf eine Befragung im Auftrag der Bundesregierung. Nur jedes fünfte der beteiligten Unternehmen erfüllt nach den Worten Müllers die sozialen und ökologischen Standards. Von 3000 angeschriebenen Betrieben hätten nur 464 geantwortet. „Das Ergebnis zeigt eindeutig: Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel“, sagte Müller. „Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen.“ Wenn in der nächsten Umfrage Mitte 2020 kein anderes Ergebnis herauskommen sollte, wollen die Minister das Lieferkettengesetz auf den Weg bringen. Dabei gehe es in jedem Fall um Haftungsfragen…” Artikel von Manfred Schäfers vom 11.12.2019 bei der FAZ online externer Link
  • Tag der Menschenrechte: 42 Unternehmen fordern Lieferkettengesetz – wachsende Unterstützung auch aus Kirchen und Parteien 
    Die Unterstützung für ein Lieferkettengesetz in Deutschland wächst: Vor dem morgigen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben sich 42 deutsche Unternehmen für ein solches Gesetz ausgesprochen. Die beiden Regierungsparteien CDU und SPD haben auf ihren Parteitagen Beschlüsse für ein Lieferkettengesetz gefasst. Und auch zentrale Gremien und Würdenträger der beiden großen Volkskirchen fordern einen gesetzlichen Rahmen. Ein Lieferkettengesetz würde deutsche Unternehmen dazu verpflichten, sich in ihren globalen Geschäften an umwelt- und menschenrechtliche Standards zu halten. Bundesarbeitsminister Heil hat nun im “Spiegel” angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit „klaren Haftungsregeln“ zu erarbeiten. „Unternehmen, Kirchen, Parteien – die vielen Rufe nach einem Lieferkettengesetz sind unüberhörbar. Wir begrüßen die Ankündigung von Minister Heil, der nun Taten folgen müssen. Denn längst ist klar: Ohne ein Gesetz tun die Unternehmen zu wenig für Umwelt und Menschenrechte“, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der „Initiative Lieferkettengesetz“. Die Initiative eint 82 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften. Im September dieses Jahres haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. In einer heute vom Business and Human Rights Resource Centre veröffentlichten Stellungnahme sprechen sich 42 deutsche Unternehmen für ein Lieferkettengesetz aus. In der Liste finden sich bekannte Namen wie Tchibo, Ritter Sport, Nestlé Deutschland und Hapag Lloyd. „Die großen Arbeitgeberverbände können mit ihrer ablehnenden Haltung längst nicht mehr für sich beanspruchen, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Bei vielen Unternehmen wächst die Überzeugung, dass nur ein gesetzlicher Rahmen Wettbewerbsgleichheit schafft“, sagt Johannes Schorling von der Entwicklungsorganisation INKOTA. „Unternehmen, die sich für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz engagieren, dürfen gegenüber der verantwortungslosen Konkurrenz nicht länger benachteiligt werden.“…” Gemeinsame Pressemitteilung von Initiative Lieferkettengesetz, Germanwatch, INKOTA und SÜDWIND vom 09.12.2019 bei Germanwatch externer Link
  • “Ein deutsches Lieferkettengesetz könnte auf EU-Ebene neue Dynamik erzeugen”Welche Umweltprobleme und Menschenrechtsverstöße verbergen sich hinter Produkten? Gegen Gewinne ohne Gewissen regt sich Widerstand. Mit der „Initiative Lieferkettengesetz“ fordern Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich festzuschreiben, schreibt Cornelia Heydenreich von Germanwatch(…) Eine gesetzliche Regelung sollte sich an den international vereinbarten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren und Unternehmen verpflichten, bei ihren weltweiten Geschäften menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt walten lassen. Konkret sind das zum Beispiel eine Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen. Wichtig ist dabei, dass es auch angemessene Sanktionen gibt für den Fall, dass ein Unternehmen seiner Verantwortung nicht angemessen nachkommt. Eine Haftungsregelung ist daher das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Zudem brauchen wir eine sogenannte Beweislastumkehr. Danach muss das beklagte Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beweisen, da Betroffene in der Regel keinen Einblick in die internen Abläufe eines Unternehmens haben…” Beitrag vom 01.12.2019 im Blog von Germanwatch externer Link
  • Menschenrechte: Sorgfältig verwässert. Dokumente aus Ministerien belegen, wie Arbeitgeberverbände ein Lieferkettengesetz verhindern wollenMit aller Macht versuchen Wirtschaftsverbände verbindliche Regeln zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen zu verhindern. In zahlreichen nicht-öffentlichen Treffen im Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt sowie unmissverständlichen Schreiben haben Lobbyisten in den vergangenen Monaten Druck auf die Bundesregierung gemacht, um ein sogenanntes Lieferkettengesetz zu verhindern. Auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) bekam den Widerstand der Wirtschaftsverbände zu spüren, nachdem im Februar 2019 sein Entwurf für ein entsprechendes Gesetz an die Öffentlichkeit gelangt war. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Global Policy Forums (GPF) und der Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt und Misereor, die am Dienstag anlässlich des Arbeitgebertages in Berlin veröffentlicht wurde…” Artikel von Tobias Schwab vom 12.11.19 bei der FR online externer Link
  • Lieferkettengesetz verabschieden – Unternehmen in die Verantwortung nehmenZwei von vielen Beispielen, die zeigen, dass ein Lieferkettengesetz nötig ist. Freiwillige Erklärungen von Unternehmen reichen nicht aus. Textilindustrie. Staudammbruch in Brasilien…” Beitrag vom 02.12.2019 bei Employment Relations externer Link
  • Initiative Lieferkettengesetz – es ist Zeit, Gewinne ohne Gewissen von Konzernen zu beendenDeutsche Unternehmen sorgen immer wieder für die Zerstörung der Umwelt bei gleichzeitiger Verletzung von Menschenrechten in ihren Lieferketten. Bislang hat das für sie keinerlei Konsequenzen. Ein Lieferkettengesetz kann das ändern und die Unternehmen für Verstöße in Haftung nehmen…” Themenseite bei BUND externer Link
  • Lieferkettengesetz: Für Menschenrechte in der WirtschaftDie Bilder schockieren jedes Mal: In einer KiK-Zulieferfabrik in Pakistan sterben 258 Menschen qualvoll – wegen mangelhaftem Brandschutz. In Brasilien bricht ein Damm bei einer Eisenerz-Mine, 270 Menschen kommen ums Leben und Flüsse und Trinkwasser sind verseucht – obwohl der TÜV Süd Brasilien wenige Monate vorher die Sicherheit des Damms zertifiziert hatte. Vor einer Platin-Mine in Südafrika werden 34 streikende Arbeiter erschossen – und BASF macht mit dem Betreiber der Mine weiterhin gute Geschäfte. Deutsche Unternehmen verletzen in ihren weltweiten Geschäften immer wieder grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt – und können hinterher von den Betroffenen nicht belangt werden. Die Liste der Menschenrechtsverletzungen für Profite deutscher Unternehmen ist lang. Das zeigt: Viele Unternehmen halten sich nicht freiwillig an Menschenrechte und scheren sich nicht um die Umwelt, auch wenn sie es gerne versprechen. Manche Unternehmen engagieren sich zwar schon jetzt verstärkt für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz. Doch sie werden benachteiligt gegenüber der verantwortungslosen Konkurrenz…” Themenseite bei Oxfam externer Link
  • sowie die Themenseite von Misereor externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=159036

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