Donnerstag, 21. März 2019

[Start 8.11.2018] Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ an der Ruhr Universität Bochum befragt Betroffene


Stoppt PolizeigewaltKörperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen ist bislang kaum empirisch untersucht, obwohl das Thema auch die öffentliche Debatte intensiv beschäftigt. Insbesondere zum Dunkelfeld und zu viktimologischen, also die Opferwerdung betreffenden Aspekten, liegen praktisch keine Erkenntnisse vor. Auch die Dynamik der Konfliktsituationen und ihre Aufarbeitung ist unzulänglich erforscht. Vor diesem Hintergrund untersucht das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt erstmalig systematisch rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus der Perspektive der Opfer und im Kontext des polizeilichen Bearbeitungsprozesses. Im Fokus stehen dabei Viktimisierungsprozesse, das Anzeigeverhalten und die Dunkelfeldstruktur, die mit einer quantitativen Opferbefragung (Online-Fragebogen) und qualitativen Expert*inneninterviews untersucht werden sollen….“ – so beginnt die Vorstellung des Projekts „KVIAPOL“ der Juristischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum, das seit dem 08. November 2018 externer Link begonnen hat. Darin werden zur Teilnahme eingeladen: „An der Studie können Betroffene teilnehmen, denen rechtswidrige körperliche Gewalt durch die Polizei in Deutschland widerfahren ist. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 30 Minuten.  Gerne können Sie das Projektteam auch per E-Mail (pgp) kontaktieren…“ Siehe dazu auch die konkrete Vorstellung des Forschungsprogramms:
  • Studie zu Polizeigewalt: Erstmals werden auch Opfer gehört New 
    Manchmal ist ein Polizist nicht Freund und Helfer, sondern Täter. 2.000 Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt gibt es in Deutschland pro Jahr. Allerdings landet nur ein Bruchteil der Fälle vor Gericht. Warum das so ist und womit Gewalt durch Polizisten zusammenhängt, untersucht Tobias Singelnstein am Institut für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum. Erstmalig wurden in dieser Studie die Opfer von Polizeigewalt befragt. Nun beginnt die Auswertung. Auch Bielefelder Anwälte und Wissenschaftler sind auf Ergebnisse gespannt, doch die Polizei ist kritisch. (…) Aktuell ist über das Phänomen unrechtmäßige Gewalt durch Polizisten nur wenig bekannt. “Es ist aber ein gesellschaftlich besonders relevantes Thema”, meint Singelnstein. “Schließlich geht es um den Missbrauch staatlicher Exekutivbefugnisse.” Seit Herbst 2018 hat sein Team Opfer von Polizeigewalt zu ihren Erfahrungen befragt, abgerundet wird die Studie durch Interviews mit Polizisten, Juristen und Opferberatungsstellen. Ziel ist es, das sogenannte Dunkelfeld aufzuhellen, also Erkenntnisse über Polizeigewalt zu erlangen, die nicht in den offiziellen Statistiken auftauchen. (…) Der Bielefelder Rechtsanwalt Sebastian Nickel hat auch an der Befragung teilgenommen. Im Zuge der Nazi-Demo geriet er selbst in Konflikt mit der Polizei: Ihm wurde der Zugang zu einem Mandanten verwehrt und er beobachtete, wie eine Kollegin mit einem Halstuch gewürgt wurde. Gewalt durch Polizisten sei ein Thema, das häufig auf seinem Schreibtisch lande. “Aber in meinen 15 Jahren Berufserfahrung habe ich noch nie erlebt, dass jemand Anklage erhoben hat.” Zudem sei es eine schwierige Entscheidung, ob man einen Polizisten wegen Körperverletzung anzeigen solle: “Das muss wohlüberlegt sein. Denn meistens folgt eine Anzeige wegen Widerstand als Retourkutsche”, weiß Nickel. Viele Opfer würden deshalb von einer Anzeige absehen. So können Fälle im Dunkelfeld verschwinden. (…) Bis die Ergebnisse der Studie vorliegen, dauert es aber noch eine Weile, weil die Experteninterviews noch ausstehen…” Artikel von Dominik Lenze vom 19.03.2019 bei Neue Westfälische online externer Link
  • „Forschungsprogramm des Projekts“ ebenfalls seit dem 08. November 2018 bei der Jura-Fakultät der RUB externer Link, worin einleitend festgehalten wird: „Zum Umfang rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen liegen bislang kaum empirisch gesicherte Erkenntnisse vor. Einerseits werden die vorhandenen statistischen Zahlen zur Körperverletzung im Amt, die eine äußerst geringe Anklagequote von etwa 2-3 % ausweisen, höchst unterschiedlich interpretiert. Die Deutungen reichen von einem hohen Anteil unberechtigter Anzeigen bis hin zur massenhaften rechtswidrigen Privilegierung von Amtsträger*innen. Andererseits gibt es trotz anhaltender öffentlicher Diskussion praktisch keine Studien zum Dunkelfeld dieses Deliktsbereichs, obwohl dieses mutmaßlich eine besondere Struktur aufweist…

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