Donnerstag, 21. März 2019

Opfer des Drohnenkrieges klagen – gegen die BRD!


Stopp Air Base RamsteinEs ist ganz einfach: Ohne Deutschland würden die Drohnen nicht fliegen“ – mit diesem Zitat eines Mannes aus dem Jemen, dessen Familie zwei Todesopfer aufgrund des US Drohnenkrieges im Jemen zu beklagen hat, wird der Artikel Yemeni Man Sues Germany for Role in US Drone Killings of Civilians externer Link von Sarah Lazare am 15. Oktober 2014 bei commondreams eingeleitet. Faisal bin Ali Jaber, der unter anderem mit Unterstützung des European Center for Constitutional Human Rights in die BRD gekommen ist, nennt als Ziel seiner Aktion vor allem, dass die Öffentlichkeit in Deutschland die Rolle kennenlernen solle, die Rammstein im System der amerikanischen Kriege spiele – was bei älteren Menschen die Erinnerung weckt, dass die BRD einst auch von vielen internationalen Seiten dafür kritisiert wurde, dass sie faktisch die Drehscheibe für den US – Napalmterror in Vietnam gewesen war. Siehe dazu:
  • Wegweisendes Urteil zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm: OVG Münster gibt Klägern aus Jemen Recht: Bundesregierung muss sicherstellen, dass USA in Ramstein Völkerrecht einhalten New 
    Im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ hat das Oberverwaltungsgericht Münster den drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht gegeben. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten. Bei diesen Angriffen werden immer wieder Unbeteiligte getötet. „Deutschland muss endlich das Drohnenprogramm via Ramstein stoppen! Wir hoffen nun, dass nicht mehr Menschen unter den gleichen sinnlosen Angriffen leiden müssen wie meine Familie“, erklärte Faisal bin Ali Jaber, einer der Kläger. Im August 2012 verlor seine Familie zwei Angehörige bei einem Drohnenangriff. Auf der Luftwaffenbasis in Ramstein in Rheinland-Pfalz stehen heute die wichtigsten Funkanlagen für die Steuerung der US-Drohnenangriffe. Deswegen hatten Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienmitglieder im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie fordern Berlin auf, die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Die Bundesregierung weist jedoch jede Verantwortung zurück. (…) „Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechtswidrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten“, sagte Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Die US-Drohnenangriffe verstoßen gegen die Menschenrechte. „Die Bundesregierung wird sich jetzt endlich ihrer Mitverantwortung stellen müssen.“…” ECCHR-Pressemitteilung vom 19.3.2019 externer Link
  • Deutschlands Verantwortung für US-Drohnenangriffe: Tod via Ramstein – Berufungsverhandlung vor dem OVG Münster am 14. März 2019  
    Der Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ zur Verantwortung Deutschlands bei US-Drohnenangriffen geht in die nächste Instanz: Am 14. März 2019 findet dazu in Münster die Berufungsverhandlung vor dem Oberwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen statt. Die Familie Bin Ali Jaber verlor im August 2012 im Jemen zwei Angehörige bei einem US-Drohnenangriff, der über den US-Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz gesteuert wurde. Bisher weist die Bundesregierung jede Verantwortung für den Tod von Zivilisten im US-Drohnenkrieg zurück. Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienangehörige hatten deswegen im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Verteidigungsministerium, eingereicht. Die drei Jemeniten fordern Deutschland auf, rechtlich und politisch Verantwortung für die US-Drohnenangriffe im Jemen zu übernehmen und die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Das ECCHR unterstützt gemeinsam mit Reprieve die Kläger und ihre Rechtsanwälte. Beide Organisationen arbeiten seit mehr als Jahren zu Klagen gegen US-Drohnenangriffe weltweit…” Meldung des ECCHR vom 6.3.2019 zur Verhandlung am Donnerstag, 14. März 2019 um 09:30 Uhr, Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Sitzungssaal 1, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster. Siehe beim ECCHR eine Fallbeschreibung externer Link  mit Informationen zu den Klägern sowie eine Übersicht zum rechtlichen Hintergrund externer Link  der Klage.

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