Montag, 18. März 2019

Katarina Barley plant allgemeines Informationssystem für die Polizei


Nach einem Gesetzentwurf des Justizministeriums sollen Polizisten etwa zu Opferdaten uneingeschränkt Zugang erhalten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte protestiert.
Ein wesentlich größerer Teil der Polizei als bisher soll in Zukunft Zugriff auf Daten von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Erneuerung der Strafprozessordnung vor, den das Bundesjustizministerium unter Führung von Ministerin Katarina Barley (SPD) erarbeitet hat, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) berichtet. 
Bisher stehen die vollständigen Ermittlungsdaten nur den Ermittlerinnen und Ermittlern zur Verfügung, die mit dem jeweiligen Verfahren betraut sind. Wie die FAS schreibt, könnten sich nach der geplanten Neuregelung etwa Opfer einer Vergewaltigung oder Kunden eines Bordells, gegen dessen Inhaber ermittelt wird, in einem allgemein zugänglichen Informationssystem der Polizei wiederfinden. 
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber (SPD) bezeichnete die vorgesehenen Änderungen gegenüber der Zeitung als "nicht hinnehmbar." Sie hätten eine erhebliche inhaltliche Tragweite, jeder könne betroffen sein.  
Der Entwurf ermögliche es der Polizei, Daten ohne konkreten Anlass auf Vorrat zu speichern und von sämtlichen deutschen Dienststellen abzurufen, schreibt die FAS. Grunddaten wie Namen, Adressen und Aktenzeichen stünden schon jetzt jeder Polizistin zur Verfügung. Künftig könne sich der Datensatz noch um allerlei Details, eingescannte Dokumente, Audio- und Videodateien vergrößern.
"Das widerspricht dem Prinzip, dass gewisse sensible Informationen geschützt gehören", sagte Kelber. Der Gesetzentwurf unterlaufe das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Zweckbindung polizeilicher Datenspeicherung. Solche umfangreichen Speicherungen seien nur dann zu rechtfertigen, wenn die Polizei sie vom Hauptsystem abschirme.
Das Bundesjustizministerium habe die Änderung mit einer Anpassung an ein anderes Gesetz erklärt, welches das Bundeskriminalamt betrifft, schreibt die FAS weiter. Darin sei ein neues Speichersystem für die Polizei vorgesehen. Die Ergänzung in der Strafprozessordnung solle es der Polizei ermöglichen, Strafverfolgungsdaten in ihrem neuen System zu speichern, sagte eine Ministeriumssprecherin der Zeitung. Deshalb sehe der Gesetzentwurf "gewisse Öffnungsmöglichkeiten vor".

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