Donnerstag, 21. März 2019

Erweiterte Polizei-Kompetenzen: Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern billigt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz


Dossier

Cilip / Bürgerrechte & Polizei 117/2018 mit dem Themenschwerpunkt "Drohende Gefahren"“Geht es nach dem Willen der Landesregierung, dürfen Polizisten künftig Smartphones von Verdächtigen abhören und auf verschlüsselte Daten zugreifen. Auch der sogenannte finale Rettungsschuss, etwa bei Amokläufen, soll neu geregelt werden. Mecklenburg-Vorpommern passt sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) den neuen digitalen und rechtlichen Gegebenheiten an. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf und gab ihn für die Verbandsanhörung frei, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Minister Lorenz Caffier (CDU) zufolge werden die für Polizei und Ordnungsbehörden notwendigen Kompetenzen für die Gefahrenabwehr neu geregelt. Dazu gehörten eine für Polizisten rechtssichere Formulierung des finalen Rettungsschusses etwa bei Amokläufen oder terroristischen Ereignissen sowie die Videoüberwachung im Polizeigewahrsam. Geregelt werde auch der Einsatz von Drohnen sowie die „gezielte Kontrolle” mutmaßlichen Drogenkurieren, Einbrechern oder Terroristen. Auch soll die Polizei künftig Veranstaltern mit Daten dabei helfen dürfen, das Securitypersonal bei Großereignissen wie Fußballspielen auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dem Ministerium zufolge ergänzt. Hinzugekommen sind demnach Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, der besonders schwere Fall der Computersabotage sowie das Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche. (…) Für das Gefahrenabwehrrecht sei daher die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur Online-Durchsuchung, also für den heimlichen technischen Eingriff in ein informationstechnisches System notwendig. Dazu gehöre auch eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung…” Meldung vom 29. Januar 2019 beim Nordkurier online externer Link – interessant, wie heimlich still und leise “das Einschleusen von Ausländern” mit Terrorismus auf eine Stufe gestellt wird… Siehe dazu:
  • Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern: Kritik von Datenschutzbehörde New 
    “Der Entwurf für das Sicherheits- und Ordnungsgesetz fällt beim Datenschutzbeauftragten durch. Einzelne Vorschriften halten Datenschützer für verfassungswidrig. (…) Der Entwurf werde den Anforderungen an klare, präzise Regelungen und gute Verständlichkeit nicht gerecht und werde es Polizisten kaum möglich machen, ihre Aufgaben fehlerfrei zu erfüllen, heißt es in einer internen Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) an das Innenministerium, die der dpa vorliegt. “Bei einem eingriffsintensiven Gesetz wie dem SOG ist es schlicht ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, dass das Gesetz möglichst gut verständlich, lesbar und anwenderfreundlich ist”, heißt es. Derzeit genüge der Entwurf nicht den Standards moderner Gesetzgebung und bleibe hinter Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europarechts zurück. (…) Den Datenschützern fehlt es an unabhängiger Kontrolle. Sie berufen sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht, das 2016 entschied, dass schwerwiegende Eingriffe, die tief in die Privatsphäre der Betroffenen eindringen, nur verhältnismäßig sind, wenn die Polizei effektiv und unabhängig kontrolliert wird. Die Landesregierung plane hingegen, dass ein polizeiinterner Beauftragter die Ermittler kontrollieren, das erlangte Material sichten und auf die Einhaltung der Regeln achten soll. Um die vom Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen zu erfüllen, müsse der LfDI die Polizei kontrollieren können. Dem fehlten jedoch Befugnisse, weil MV eine dafür nötige EU-Richtlinie noch nicht in Landesrecht überführt habe. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Datenschützer auch dem Scannen von Autokennzeichen. Das soll weiterhin von den Grenzen bis einschließlich der A20 erlaubt bleiben, ist aus Sicht der Datenschützer in dieser Form aber verfassungswidrig. (…) Grundsätzlich fordert der Datenschutzbeauftragte, bei Verstößen von Behörden auch gegen diese tätig werden zu dürfen…” Beitrag vom 17. März 2019 von und bei heise news externer Link
  • „Staatstrojaner”: Kritiker schießen sich auf Polizeigesetz ein  
    Erneut soll das Polizeigesetz in MV erneuert und verschärft werden. Während das Innenministerium dies für nötig hält, sprechen Kritiker von staatlichem Hacking und gefährlicher Datensammelei. Gegen den Entwurf für das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) regt sich erste Kritik. Vor allem an Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) stören sich Kritiker, die FDP spricht von einem nicht akzeptablen Eingriff in Privatsphäre und Sicherheit der Menschen. Kritiker sprechen bei beiden Ermittlungsmethoden vom „Staatstrojaner”. Denn die Ermittler erhalten damit das Recht, mit einer Software unbemerkt in Computer, Smartphones oder Tablets einzudringen. (…) Während die Onlinedurchsuchung nur erlaubt werden soll, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder der Bestand von Land oder Bund gefährdet ist, soll die Quellen-TKÜ immer eingesetzt werden dürfen, wenn die Polizei auch „normal” Telefone abhören kann. (…) Die Landesregierung hatte den SOG-Entwurf am Dienstag auf den Weg gebracht. Zunächst dürfen Verbände ihre Stellungnahme abgeben, bevor sich der Landtag mit dem Entwurf befassen wird…” dpa-Meldung vom 02.02.2019 beim Nordkurier online externer Link

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