“Betriebsratswahlen zu behindern oder gar zu verhindern (“Union Busting”) ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine Straftat, auf die bis zu einem Jahr Gefängnis steht. Trotzdem verfolgen Staatsanwaltschaften nur sehr selten entsprechende Fälle. Der DGB fordert deshalb seit Langem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diese Delikte Samstag, 2. März 2019
[DGB für Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften] Betriebsratswahlen zu behindern ist eine Straftat – in Augsburg könnte sie jetzt häufiger verfolgt werden
“Betriebsratswahlen zu behindern oder gar zu verhindern (“Union Busting”) ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine Straftat, auf die bis zu einem Jahr Gefängnis steht. Trotzdem verfolgen Staatsanwaltschaften nur sehr selten entsprechende Fälle. Der DGB fordert deshalb seit Langem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diese Delikte
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