Montag, 25. März 2019

“Cum-Ex-Files”: Angriff auf Europas Steuerzahler


Dossier

CORRECTIV: CumExFilesEs geht um mindestens 55 Milliarden Euro: Der organisierte Griff in die Steuerkasse durch “steuergetriebene Aktiengeschäfte” ist viel größer als angenommen. Das belegen Recherchen europäischer Medien, an denen auch die ARD beteiligt ist. (…) Und die Bundesregierung unterließ es über Jahre, ihre europäischen Partner zu warnen, obwohl sie längst von dem Raubzug wusste. (…) Im Interview bezeichnet der Insider die “steuergetriebenen Geschäfte” als “organisierte Kriminalität in Nadelstreifen”. “Alle wussten, worum es geht: dass man hier Rendite aus dem Steuersäckel holt.” Offenbar um dem Gefängnis zu entgehen, entschloss er sich auszupacken. Ihm drohen viele Jahre Haft. Das Geld wird er zurückzahlen müssen. Die Ermittler halten ihn für glaubwürdig. Im Interview berichtet er, wie der Angriff auf Europas Steuerzahler ablief. (…) Cum-Ex wird von der Bundesregierung als illegal eingestuft und ist Gegenstand zahlreicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren. Cum-Cum ist nicht per se illegal, die Bundesregierung geht aber von einem Gestaltungsmissbrauch aus, wenn die Geschäfte rein steuerlich motiviert sind. Dies ist nach Ansicht von Spengel bei so gut wie allen am Markt angebotenen Modellen der Fall. (…) Fast alle großen Banken waren an den Aktiengeschäften auf Kosten des Steuerzahlers beteiligt. “Da können Sie sich eine aussuchen. Ich kenne kaum eine, die nicht dabei war”, so der Insider. Verdeckte Recherchen zeigen außerdem, dass die Geschäfte zulasten der europäischen Steuerzahler bis heute weitergehen…” Beitrag von Manuel Daubenberger, Karsten Polke-Majewski, Felix Rohrbeck, Christian Salewski und Oliver Schröm vom 18. Oktober 2018 bei Tagesschau Online externer Link (Kurzfassung des Berichts von Panorama vom 18. Oktober 2018), siehe dazu auch den ausführlichen Bericht von CORRECTIV “The Cumex Files” vom Oktober 2018 externer Linkund weiter dazu:
  • Spion oder Held? / Appell: Solidarität mit Eckart Seith New 
    Ein deutscher Anwalt half, einen großen Steuerraub aufzudecken. In der Schweiz wird er nun wegen Spionage angeklagt. Renommierte Strafrechtler halten ihn für unschuldig. Darf man geheime Dokumente an Staatsanwälte und Steuerfahnder weitergeben, wenn sie dazu beitragen, den größten Steuerraub der deutschen Geschichte aufzudecken? An einem aktuellen Fall ist gut abzulesen, dass über diese Frage in Deutschland und der Schweiz große Uneinigkeit herrscht. In Deutschland lautet die Antwort auf die Frage in der Regel ja. Ermittler haben sogar schon CDs von Informanten gekauft, auf denen sich vertrauliche Bankinformationen von mutmaßlichen Steuerhinterziehern befanden. Und so wird auch der Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith hierzulande von Staatsanwälten und Steuerfahndern hoch geschätzt, weil er ihnen brisante Akten übergab, die er über mutmaßlich illegale Cum-Ex-Geschäfte gesammelt hatte. (…) In der Schweiz sehen die Strafverfolger das ganz anders. Sie wollen Seith und zwei Mitangeklagten in der kommenden Woche vor dem Bezirksgericht Zürich den Prozess machen. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Seith wegen Geheimnisverrats und Wirtschaftsspionage angeklagt. Ihm drohen drei Jahre und sechs Monate Gefängnis…” Artikel von Karsten Polke-Majewski vom 19. März 2019 bei der Zeit online externer Link – siehe dazu den Appell:
    • Appell: Solidarität mit Eckart Seith
      Eckart Seith hat entscheidend zur Aufklärung des Milliardenraubs CumEx beigetragen und steht dafür in der Schweiz vor Gericht. Er deckte im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Struktur, Funktionsweise und Hintermänner hinter dem betrügerischen Geschäftsmodel auf und leitete diese an die zuständigen deutschen Behörden weiter. Anstatt gegen das Agieren der beteiligten Bank Sarasin vorzugehen, erhebt die Staatsanwaltschaft Zürich Anklage gegen Seith. Ihm drohen bis zu 3,5 Jahre Haft. Seith hat wesentlich dazu beigetragen, die kriminellen CumEx-Akteure zur Verantwortung zu ziehen und damit Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Jetzt sollten wir ihn nicht hängenlassen, wenn diese Akteure mit Hilfe der Schweizer Justiz zurückschlagen. Deshalb: Das Bundesverdienstkreuz für Eckart Seith als klares Zeichen, dass die ehrlichen Menschen hinter ihm stehen! Unterzeichnen Sie unseren Appell! (…) Nicht der Einsatz gegen Finanzmarktkriminalität ist ein Verbrechen, sondern die Finanzkriminalität selbst. Doch in Zürich steht in wenigen Tagen, am 26. März, jemand vor Gericht, weil er ganz wesentlich zur Aufklärung von Finanzkriminalität beigetragen hat: Eckart Seith hat Belege zu den kriminellen CumEx-Geschäften, die er im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit erhielt, an die zuständigen Behörden in der Schweiz und in Deutschland weitergeleitet und so die Ermittlungen gegen die CumEx-Täter in Gang gesetzt. Seith drohen nun bis zu 3,5 Jahre Haft – wegen angeblicher Wirtschaftsspionage. Angezeigt hat ihn die Bank Sarasin, die an den CumEx-Geschäften beteiligt war. Wir meinen: Eckart Seith darf in dieser Auseinandersetzung gegen die CumEx-Bank Sarasin nicht alleine stehen. Im Gegenteil: Er verdient als Anerkennung für seinen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Finanzkriminalität das Bundesverdienstkreuz. Unterzeichnen Sie unseren Appell und setzen Sie ein Zeichen der Solidarität mit Eckart Seith!” Appell an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Bürgerbewegung Finanzwende externer Link
  • Cum-Ex: Bundesregierung überwacht Aktienhandel nicht auf verdächtige Geschäfte  
    “Die Bundesregierung sagt, dem Staat entstehe aus steuergetriebenen Aktiengeschäften kein Schaden mehr. Doch die Finanzaufsicht prüft den Handel gar nicht systematisch. Drei Monate, nachdem der größte Steuerraub in Europa öffentlich geworden ist, gesteht die Bundesregierung nun zum ersten Mal ein, dass sie europäische Partnerländer erst Jahre später über Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland informiert hat. Obwohl das Bundesfinanzministerium schon seit 2002 von dieser Praxis wusste und bereits 2009 erste Versuche unternahm, dagegen vorzugehen, berichtete man erst 2015 den Partnern von dem Betrug. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktionen der Grünen und der Linken im Bundestag hervor, die ZEIT ONLINE und dem ARD-Magazin Panorama vorliegt. (…) 2012 wurden klassische Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland verboten. 2016 wurden dann Regeln eingeführt, mit denen auch Cum-Cum-Geschäfte unterbunden werden sollen. Experten wie der Mannheimer Steuerprofessor Christoph Spengel gehen jedoch davon aus, dass Cum-Cum-Gestaltungen weiter möglich sind. Die Bundesregierung widerspricht dieser Annahme. Sie sieht in den neuen Regeln ein “wirkungsvolles Instrument zur Verhinderung von Cum-Cum-Gestaltungen”, schreibt sie. Allerdings überprüft das Bundesfinanzministerium nicht, ob diese Geschäfte tatsächlich verhindert werden. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung: “Zum Aufgriff von Cum-Cum-Fallgestaltungen durch die Steuerbehörden des Bundes und der Länder liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.” Sie hat ihre europäischen Partner bis 2018 auch nicht über Cum-Cum-Geschäfte informiert…” Beitrag von Karsten Polke-Majewski und Christian Salewski vom 17. Januar 2019 bei der Zeit online externer Link
  • Cum-Ex: Die Umverteilung von unten nach oben muss enden  
    “Es ist der größte Steuerskandal Deutschlands. Doch die große Koalition ist unfähig oder nicht willens, die betrügerischen Geschäfte mit Cum-Ex, Cum-Cum oder Cum-Fake effektiv zu unterbinden. Das kostet die SteuerzahlerInnen Milliarden und nutzt nur einer kleinen Elite. Dabei wäre es leicht, deren dubiose Machenschaften zu stoppen. (…) Zur Bekämpfung brauchen wir deutliche Verbesserungen sowohl bei den Steuerbehörden als auch der Finanzaufsicht. (…) Bezeichnend ist, dass die Steuerbehörden und Staatsanwälte alle entscheidenden Hinweise zur Aufdeckung von Cum-Ex und jetzt auch Cum-Fake – wie auch bei allen anderen großen Steuerskandalen wie Panama Papers und Luxleaks – von Informanten kamen. Dies zeigt, wie wichtig diese mutigen Menschen im Kampf gegen die Kriminalität sind. Um sie zu unterstützen und zu ermutigen, den zuständigen Behörden oder der Öffentlichkeit Informationen über kriminelle Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, benötigen wir viel bessere Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern. Im aktuellen EU-Gesetzgebungsverfahren für ein Whistleblower-Gesetz setzt die Bundesregierung sich grotesker Weise dafür ein, dass Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Beamte von dem nötigen Schutz ausgenommen werden. Die Koalition stellt sich also schon wieder gegen sinnvolle Mechanismen, Kriminellen in der Zukunft das Handwerk legen zu können. Die finanziellen und gesellschaftlichen Kosten durch Steuertricks am Finanzmarkt sind zu hoch, um die Augen geschlossen zu halten. Unsere Gesellschaft sollte sich den Luxus nicht leisten, diese Umverteilung von unten nach oben schulterzuckend hinzunehmen.” Kommentar von Gerhard Schick vom 5. Dezember 2018 bei der DGB-Gegenblende externer Link. Anm.: Was uns wundert: Das nur als “gewöhnliche” Umverteilung von unten nach oben zu sehen, verharmlost eigentlich die Legalisierung kriminellen Verhaltens, was auch dann als strafbar verstanden werden müsste, wenn man ang. von nichts wusste. Solche Sichtweise lässt sich sogar aus der Rechtsprechung zu § 265a StGB “Erschleichen von Leistungen” vom Schwarzfahren auf Steuerdiebstahl durchaus übertragen.
  • [Kultur] Rendite vom Staat: Das Hamburger Lichthof Theater klärt unterhaltsam auf, wie Cum-Ex-Steuerdeals funktionieren  
    “Theater darf das, eine Aussage nehmen, aufgreifen, weiterführen. Auf dass das Geschehen in anderem Licht erscheint – und dadurch verständlich wird. Mitte Oktober machten neue Enthüllungen zu den sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerdeals Schlagzeilen. Cum was? Wer an eine bestimmte englische Bedeutung des Wortes denkt, liegt falsch. Aber obszön kann man es dennoch nennen. Mindestens 55 Milliarden Euro sollen zwischen 2001 und 2016 aus europäischen Staatshaushalten an Superreiche geflossen sein. Zusammen mit Berater_innen, Steuerberater_innen und Investmentbanker_innen ließen sie sich mit dubiosen Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag die Kapitalertragssteuer gleich mehrfach zurückerstatten. Die Beute wurde geteilt. Der deutsche Staat wusste davon, unternahm aber lange nichts. (…) Was in dem dokumentarischen Stück gezeigt wird (und durch ältere Recherchen ebenfalls belegt ist), ist teils unfassbar. Als Finanzminister Peer Steinbrück 2007 eine Gesetzesänderung erließ, wurde diese in großen Teilen wortwörtlich vom Bankenverband übernommen. Dieser hatte fünf Jahre zuvor auf das Problem der doppelten Auszahlung der Steuer hingewiesen, die sich daraus ergebe, dass eine Aktie zwei Eigentümer haben könne: einen wirtschaftlichen und einen juristischen. Einen Lösungsvorschlag lieferte der Bankenverband gleich mit. Dieser wurde seinerzeit den Finanzministerien der Länder zur Prüfung vorgelegt: In NRW nahm eine Beamtin Stellung: »Mit den komplizierten Regelungen soll offenbar lediglich die bisherige Bankenpraxis, die m. E. ohne zivilrechtliche Rechtsgrundlage ist, legalisiert werden.« (…) Selten war Theater so dicht an der (Tages-)politik – und damit gesellschaftlich so relevant. Und wer hätte das gedacht: Aus dieser trockenen Materie kann man tolles Theater machen.”Artikel von Guido Speckmann aus ak – analyse & kritik – zeitung für linke Debatte und Praxis Nr. 643 vom 13. November 2018 externer Link
  • So bestehlen uns Superreiche: eine Anleitung in 6 Schritten  
    “Aktionäre haben sich jahrelang Steuern zurück erstatten lassen, die sie nie bezahlt haben. Wir erklären, wie der Trick mit „Cum-Ex“ und „Cum-Cum“ funktioniert. (…) Rund um diesen Stichtag, wird die Aktie schnell zwischen Banken, Investoren und Fonds hin und her geschoben. Das Ziel: Verwirrung schaffen. Durch den schnellen Handel mit den Aktien kann das Finanzamt nur schwer verfolgen, wer sie eigentlich wirklich besaß. Das Ergebnis: Das Finanzamt stellt gleich mehrere Steuerbescheide aus und die Investoren lassen sich die Steuern gleich mehrfach zurück erstatten, obwohl sie teils kein einziges Mal ein Anrecht darauf hatten. (…) An diesen Deals sollen auch eine Reihe prominenter Investoren beteiligt gewesen sein. Ganz vorne mit dabei: Carsten Maschmeyer. Laut Unterlagen, die dem Stern vorliegen, soll er einmalig fünf Millionen Euro investiert haben. Weitere 40 Millionen Euro seien von seinem „Familienkonto“ abgegangen. Hier steckte wohl auch Geld seiner Verlobten, der Schauspielerin Veronica Ferres und von seinem Kumpel, dem Fußballtrainer Mirko Slomka mit drin. Aber auch Schake-Boss Clemens Tönnies und der Hamburger Prominenten-Anwalt Matthias Prinz sollen in die Ex-Cum-Geschäfte verwickelt sein. Bis jetzt wurde aber keiner der mutmaßlichen Betrüger verurteilt…” Beitrag von Svana Kühn vom 19. Oktober 2018 in Orange by Handelsblatt externer Link
Siehe zum Thema zuvor im LabourNet:
  • Große Koalition opfert Demokratie dem Finanzkapital – Cum-Ex-Skandal und der Bundestag
    “… Der Fisch stinkt vom Kopf her, wenn “unser” Staat bei der Steuerkriminalität einfach wegtauchen darf  – und so bleibt diese Großkoalitionäre Regierung erstaunlich “dement” bei diesem Melken des Staates durch die Reichen bei den Steuern…” Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 25.6.2017

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