Sonntag, 16. Februar 2020

Migrantinnen in der Pflege: “Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen” in Privathaushalten


Dossier

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.” Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei, siehe dazu auch unser Dossier: Pflegenotstand: (Wieder mal) Ausländer rein! Also in die Pflege. Die verzweifelte Hoffnung stirbt offensichtlich zuletzt und hier speziell zu den Arbeitsbedingungen:
  • “24-Stunden-Pflege”: Das Geschäftsmodell steht auf dem Prüfstand New
    “Es könnte juristisch eng werden für die Anbieter sogenannter “24-Stunden-Pflege”. Ende Januar verhandelte das Arbeitsgericht Berlin über den Fall einer bulgarischen Beschäftigten, die über mehrere Jahre eine deutsche Seniorin in ihrer Wohnung betreut hatte. Angestellt war sie bei einer bulgarischen Pflegeagentur, mit einem Vertrag über 30 Wochenstunden zum Bruttolohn von 1562 Euro. Tatsächlich aber musste sie rund um die Uhr für Pflege und Hausarbeit zur Verfügung stehen. Festgelegte Freizeiten und bezahlten Urlaub gab es nicht. Die Klägerin fordert für ihre Tätigkeit im Jahr 2016, dass ihr der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Einer entsprechenden Klage für 2015 hatte das Arbeitsgericht Berlin im Sommer stattgegeben. Da die Gegenseite in die Berufung ging, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Erst wenn diese vorliegt, wird auch über die Lohnnachforderungen für 2016 entschieden. Die Vorsitzende Richterin unterstrich: “Das Geschäftsmodell als solches steht hier auf dem Prüfstand.” Europäischer Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht haben in den letzten Jahren klargestellt: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit und muss mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Verwundert zeigte sich die Richterin darüber, dass nicht schon viel früher ähnliche Klagen am Berliner Arbeitsgericht eingereicht wurden. Immerhin habe sich das Modell in den letzten Jahren stark verbreitet. Auf 100.000 bis eine halbe Million schätzen Fachleute die Zahl osteuropäischer Migrantinnen, die in deutschen Haushalten leben und pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren betreuen. (…) Die Gründe, warum Beschäftigte nur selten vor Gericht ziehen, sind vielfältig. Sprachbarrieren, Kostenrisiko, zeitlicher Aufwand, Unkenntnis des Rechtssystems. (…) Im aktuell in Berlin verhandelten Fall ist die Klägerin ver.di-Mitglied und erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Die Dienstleistungsgewerkschaft setzt sich für faire und gute Arbeit für Angestellte auch in Privathaushalten ein. Neben transparenten gesetzlichen Grundlagen und wirksamen Kontrollen fordert ver.di strukturelle Reformen im Pflegesystem. Denn “24-Stunden-Pflege” ist nicht nur juristisch und moralisch fragwürdig, sondern darüber hinaus auch nur für Besserverdiener erschwinglich. Aktuell werden diese Arrangements sogar durch die Pflegeversicherung mit dem Pflegegeld mitfinanziert. Kommunale ambulante Versorgungsmodelle dagegen, wie es sie in skandinavischen Ländern gibt, können bezahlbare und menschenwürdige Altenpflege für alle gewährleisten und machen den “grauen Pflegemarkt” überflüssig.“ Beitrag in Ausgabe 01/2020 von fair bei Faire Mobilität beim DGB externer Link
  • Pflegekräfte aus Osteuropa: “Wenn man wegschaut, schafft man den Schwarzmarkt” 
    “Mehr als eine halbe Million Betreuungskräfte aus Osteuropa kümmern sich um deutsche Senioren. Agenturen, die sie vermitteln, arbeiten in einer rechtlichen Grauzone. Vollkommen legale Beschäftigung ist kaum möglich. (…) Seit November letzten Jahres arbeitet Anja für CareWork. Die deutsch-polnische Agentur hat ein Büro unter anderem in Poznan und in Berlin. Geschäftsführer Michael Gomola vermittelt rund 1.100 Betreuungskräfte an deutsche Haushalte. (…) Dennoch unterliegt auch Gomola dem deutschen Arbeitsrecht, wenn er seine Betreuungskräfte nach Deutschland schickt. Das erlaubt derzeit keine rechtssichere Beschäftigung. Denn entweder arbeiten die Betreuungskräfte als Selbständige, die nach Deutschland entsandt werden – dann droht in vielen Fällen Scheinselbständigkeit. Oder sie arbeiten als Angestellte einer Agentur – und können dann oft das Arbeitszeitgesetz nicht einhalten, das eigentlich für 24 Stunden Arbeitszeit drei Schichten nötig macht. “Es ist ein sehr dunkler Bereich, in dem sie sich da bewegen. Wir halten diese Beschäftigungsarrangements für illegal”, sagt Justyna Oblacewicz vom Projekt “Faire Mobilität” des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie arbeitet in einer Beratungsstelle für 24-Stunden-Betreuungskräfte – und berät doch nur einen kleinen Teil der Betreuungskräfte. Denn geschätzt 90 Prozent der (zumeist) Frauen verrichten ihre Arbeit schwarz, nur etwa zehn Prozent der Betreuungskräfte werden über Agenturen vermittelt. Insgesamt versorgen mehr als eine halbe Million Menschen, meist aus osteuropäischen EU-Ländern, deutsche Senioren. (…) Entscheidend sei aber nicht, was auf dem Papier stehe, sondern das gelebte Verhältnis, sagt Justyna Oblacewicz vom DGB: “Den Betreuungskräften wird im Haushalt gesagt, wie und wann sie etwas zu tun haben, da wird also Weisungsrecht ausgeübt. Mit Blick auf die Arbeitszeit müssen wir häufig von einer abhängigen Beschäftigung sprechen.” Faktisch müssten diese Frauen als Arbeitnehmerinnen betrachtet werden und fielen somit unter das Arbeitsschutzgesetz…“ Beitrag von Katharina Zabrzynski vom 29.01.2020 bei RBB externer Link
  • Pflegekräfte aus Osteuropa: “Eine 24-Stunden-Betreuung ist rechtlich unmöglich” 
    “Eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa legal im eigenen Haushalt beschäftigen – wie geht das? Gar nicht, sagt Theresa Tschenker, Arbeitsrechtlerin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). (…) “Eine 24-Stunden-Betreuung ist rechtlich unmöglich”, stellte Theresa Tschenker klar. Insbesondere das Arbeitszeitgesetz, das über jedem Arbeitsvertrag stehe, lasse eine Rund-um-die-Uhr-Pflege durch eine Person nicht zu. So seien per Gesetz pro Tag elf Stunden Ruhezeit garantiert, die maximale Wochenarbeitszeit liege bei 48 Stunden, in vorübergehenden Ausnahmefällen bei 60 Stunden. Auch “Bereitschaft” gelte als Arbeitszeit und verlange nach Ruhezeiten für die Beschäftigten, und von “Rufbereitschaft” im rechtlichen Sinne könne in der Regel keine Rede sein. Bei Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit gilt, können Beschäftigte ihren Aufenthaltsort frei wählen. In der Pflege werde aber erwartet, dass die Leute sofort vor Ort verfügbar sind. (…) Und was nun? Die 300.000 Pflegekräfte sofort nach Hause schicken? “Das ist gar nicht möglich. Sie werden ja gebraucht”, sagt Angela Lehnert. Sie vermittelt Pflegekräfte aus Osteuropa nach Deutschland. Die Auflagen des Arbeitszeitgesetzes seien nicht erfüllbar, räumt sie ein. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, eine Lösung zu finden. Zudem möge ein Lizenzierungsverfahren dafür sorgen, dass nur jene Vermittlungsagenturen zum Zuge kommen, die faire Gehälter zahlen und Ruhezeiten der Beschäftigten respektieren. In ihrem Unternehmen würden die versicherten Pflegekräfte mindestens 1.400 Euro netto im Monat verdienen, sagt Angela Lehnert. Damit liege der Mindestpreis für die Familien bei 2.700 Euro im Monat. “Billig ist das nicht, aber fair”, betont Angela Lehnert.“ Beitrag von Mathias Hausding vom 06.12.2019 in der Märkischen Oderzeitung online externer Link
  • Pflegemigration: Pflegenotstand wird durch Ausbeutung kompensiert 
    Mindestens 500.000 Pflegebedürftige in Deutschland werden von Care-Migrantinnen betreut, ungelernten Pflegekräften aus dem Ausland. Es sind fast immer Frauen, die gemeinsam mit den Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben, »Live-In« nennt sich das. Die Zahl beruht auf einer Schätzung von Aranka Benazha von der Goethe-Universität Frankfurt – vermutlich sind es aber weitaus mehr. (…) Demnach stammen rund 46 Prozent aus Polen, elf Prozent aus der Slowakei, zehn Prozent aus Rumänien und jeweils sechs Prozent aus Bulgarien, Ungarn und Litauen. (…) dass zunehmend auch Frauen aus Drittstaaten kämen, vor allem aus südamerikanischen Ländern. (…) Aufgrund der hohen Kosten für ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflege und den gleichzeitigen Mangel an Fachpersonal bieten Agenturen die Vermittlung von Care-Migrantinnen an. Sie sollen die Versorgungslücke schließen. In Deutschland werden sie zu 70 Prozent über das sogenannte Entsendemodell engagiert. Mittlerweile gibt es über 300 deutsche Vermittlungsagenturen,8 die eine 24-Stunden-Betreuung versprechen. In den meisten Fällen wechseln sich zwei oder mehr Pflegehilfen ab. Jede von ihnen verbringt dann einen vorher vereinbarten Zeitraum von einigen Wochen im Pflegehaushalt. (…) Das zweite Modell setzt auf Care-Migrantinnen als selbstständige Betreuungskräfte. Sie werden jedoch weiterhin über Agenturen an Familien vermittelt. Für sie gelten weder Mindestlohn noch die deutsche Arbeitszeitregelung. Häufig handelt sich um Scheinselbständige, da die Frauen tatsächlich stark an die Agenturen und die Anweisungen der Pflegebedürftigen oder deren Angehöriger gebunden sind. Die dritte, bisher wenig genutzte Möglichkeit, eine Care-Migrantin zu beschäftigen, ist die Vermittlung durch Wohlfahrtsverbände. Mit Hilfe von »Carifair«, einem Angebot der Caritas, können deutsche Privathaushalte als Arbeitgeber fungieren. Dabei stellen sie Care-Migrantinnen über einen regulären Arbeitsvertrag nach deutschem Recht an. Die Caritas begleitet und berät die Pflegehaushalte und alle beteiligten Personen vor und nach der Vermittlung. Alle anderen Live-Ins werden nicht kontrolliert. Im Bereich der Schwarzarbeit kommen sie immer noch durch informelle Netzwerke zustande: Mund-zu-Mund-Propaganda zwischen Pflegehaushalten und Hilfskräften regeln die Vermittlung. Intransparente Geschäftspraktiken, hohe und illegale Abgaben an Agenturen, Verbote, über Geld zu sprechen, und der Verbleib der Care-Arbeit im privaten Raum sind Facetten des Geschäfts mit Care-Migrantinnen. Rechtlich liegt die Care-Migration in einer Grauzone voller juristischer Fallstricke. (…) Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages veröffentlichten zuletzt im September 2016 ein Papier zum rechtlichen Status quo der »24-Stunden-Pflege in Privathaushalten durch Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa« in Deutschland und ausgewählten EU-Ländern. Darin wird festgestellt, dass es hinsichtlich der Care-Migration keine gesetzlichen Regelungen gebe. Ansätze zur Verbesserung der Situation in der Pflege fehlten. Vor allem in Deutschland findet keine politische Diskussion statt. Und das, obwohl die Versorgungskrise in der Pflege allgegenwärtig und die Zunahme von Care-Migration bekannt ist…“ Beitrag von Eva Pasch in der 15. Ausgabe von KATAPULT Magazin vom 25.10.2019 externer Link
  • Bulgarische Pflegerin klagt erfolgreich auf Lohnnachzahlung 
    “24-Stunden-Pflege” und “Betreuung rund um die Uhr”, nicht in einem Altenheim, sondern in der vertrauten häuslichen Umgebung: Das Versprechen, mit dem eine inzwischen kaum noch überschaubare Branche wirbt, hört sich gut an. Doch was nach einer menschenwürdigen Alternative zur Unterbringung alter Menschen in Pflegeheimen klingt, hat eine hässliche Kehrseite. Wie die aussieht, zeigt exemplarisch der Fall einer bulgarischen “24-Stunden-Pflegerin”, in dem das Arbeitsgericht Berlin im August ein Urteil fällte. Die bulgarische Staatsbürgerin Frau Alekseva (Name geändert) war seit Juni 2013 über eine deutsche Vermittlungsagentur als 24-Stunden-Pflegerin und Haushaltshilfe nach Deutschland gekommen. Hier betreute sie von Januar 2014 bis Ende September 2016 eine 96-jährige Seniorin in deren Wohnung in einer Seniorenresidenz. Angestellt war Frau Alekseva während der Zeit nacheinander bei zwei verschiedenen bulgarischen Firmen, die beide unter dem Dach derselben deutschen Vermittlungsagentur agierten. Ihr erster Arbeitsvertrag sah eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einem Entgelt von umgerechnet 400 Euro vor. Im April 2015 bekam sie dann über eine andere bulgarische Firma einen neuen Arbeitsvertrag im Umfang von nur noch 30 Stunden und einem Entgelt in Höhe von 1.562 Euro brutto. Nach Abzug aller Nebenkosten für Steuern, Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie nicht näher definierte “Zusatzausgaben für die Realisierung der Tätigkeit” erhielt sie monatlich 950 Euro. Frau Alekseva war im Besitz einer sogenannten A1-Bescheinigung, die bestätigte, dass sie über das bulgarische System sozialversichert war. (…) Durch das aktuelle Urteil des Berlin-Brandenburgischen Arbeitsgerichts rückt eine Klärung immerhin näher. Osteuropäische Betreuungs- und Pflegekräfte sind nicht so rechtlos, wie man ihnen einreden will. Frau Alekseva hat gute Chancen, wenigstens einen Teil des Lohnes zu erhalten, den ihr ihr Arbeitgeber vorenthalten wollte. Und: Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf eine Branche, die ihre Geschäftsmodelle und die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten lieber vom Blick der Öffentlichkeit fernhalten will. Es wirft auch ein Schlaglicht auf eine verfehlte Politik, die Altenpflege weitgehend zur Privatsache erklärt, menschenunwürdige Beschäftigungsmodelle fördert und als scheinbar praktikable Lösung für die Nöte von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen präsentiert. Und vielleicht zwingt das Urteil aus Berlin die Öffentlichkeit, endlich ehrlich darüber zu diskutieren, wie wir uns im reichen Deutschland menschenwürdige Versorgung alter Menschen vorstellen.” DGB-Artikel aus Faire Mobilität September 2019 externer Link
  • Pflege in Privathaushalten: Viele Überstunden, wenig Privatsphäre 
    Laut Schätzungen gibt es in Deutschland 500.000 Migrantinnen und Migranten, die pflegebedürftige Menschen zuhause betreuen. Viele sind rund um die Uhr im Einsatz und arbeiten unter prekären Bedingungen. Ein Blick auf die Zahlen und Fakten. (…) Ein weiteres Modell, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die sogenannte “24-Stunden-Pflege”. Dabei lebt eine Pflegekraft im Haus der betreuten Person und ist rund um die Uhr in Bereitschaft. Die meisten der sogenannten “Live-ins” kommen aus Mittel- und Osteuropa. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 beschäftigt jeder zwölfte Haushalt mit pflegebedürftiger Person eine “osteuropäische Hilfskraft”, die mit im Haus lebt. Pro Monat koste das durchschnittlich 1.800 Euro. Das Modell werde daher eher von einkommensstärkeren Haushalten genutzt, so die Autoren. Verlässliche Zahlen dazu liegen nicht vor. Ein Forschungsteam der Goethe-Universität Frankfurt geht aber davon aus, dass etwa 500.000 Migrantinnen und Migranten in Deutschland als sogenannte “Live-ins” arbeiten. Die überwiegende Mehrheit sind Frauen, die meisten kommen aus Polen. Häufig wechseln sie sich mit der Arbeit ab: In einem Rotationssystem von zwei bis drei Monaten pendeln die Pflegekräfte zwischen Deutschland und ihrem Herkunftsland. Das erschwert es, die Zahl der “Live-ins” genau zu bestimmen. “Live-ins” sind durchschnittlich zehn Stunden am Tag im Einsatz. Wenn sie sich bei Beratungsstellen melden, berichten sie von zu langen Arbeitszeiten, Übermüdung, mangelnder Privatsphäre und unangemessener Unterbringung – manchmal auch von Gewalterfahrungen. Zum Teil arbeiten die “Live-ins” undokumentiert in den Haushalten. Wer sie irregulär bei sich arbeiten lässt, macht sich zwar strafbar. Aber für die Behörden ist es schwierig, das zu kontrollieren…” Beitrag von Joseph Bauer vom 18.07.2019 bei mediendienst-integration.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=148356

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