Sonntag, 16. Februar 2020

HH: Anna und Arthur halten’s Maul – auch als Zeug*innen!


12.02.20
anna  arturManchen mag die Parole „Anna und Arthur halten’s Maul“ veraltet,
altbacken, nicht mehr zeitgemäß vorkommen.
Dabei hat sich an den
Hintergründen nichts geändert: Nach wie vor sind wir als linke
Aktivist*innen mit staatlicher Repression konfrontiert und nach wie vor
ist der einzig sinnvolle Umgang damit, die Kooperation mit den
Repressionsorganen abzulehnen. Die Abwehr von staatlicher Repression
beginnt mit dem Mundhalten bei Polizei und Staatsanwaltschaft; nicht nur
um sich selbst, sondern auch um die Genoss*innen zu schützen.
In politischen Strafverfahren geht es nicht nur darum, Belastendes gegen
konkret Beschuldigte zu finden. Ein zusätzliches und erhebliches
Interesse besteht darin, Informationen über linke Strukturen zu
ermitteln. Es ist deshalb zweitrangig, ob Aussagen für den konkreten
Fall unmittelbar gerichtsverwertbar sind oder die Informationen erst
einmal nur gespeichert werden, um sie in anderen Zusammenhängen zu
nutzen. Ermittlungsbehörden und Gerichte sind deshalb daran
interessiert, Aussagen von Menschen zu bekommen, die als Zeug*innen
herangezogen werden. Wer meint, nach ein paar klitzekleinen Aussagen
wenigstens Ruhe vor weiteren Vorladungen zu haben, irrt gewaltig. Wer
ein wenig weiß, könnte schließlich auch noch mehr wissen – warum sollten
Polizei und Staatsanwaltschaft da nicht weiterbohren? Schnell werden so
Zeug*innen zu Beschuldigten.
Wir wollen uns in dieser Infoveranstaltung konkret mit der Situation von
Zeug*innen beschäftigen. Muss ich als Zeug*in zu einer Vorladung
erscheinen? Habe ich ein Auskunftsverweigerungsrecht? Was passiert, wenn
ich als Zeug*in vor Gericht aussagen soll? Welche Zwangsmittel können
gegen mich eingesetzt werden? Darf ich als Zeug*in Kontakt zu
Beschuldigten aufnehmen? Und was ist eigentlich mit
Entlastungszeug*innen und Falschaussagen?
Mo, 16.03.2020, 19:30 Uhr

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