Mittwoch, 19. Februar 2020

Entfristen! Bildungsgewerkschaft präsentiert Gesetzentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz


Dossier

GEW: Aktionswoche Traumjob Wissenschaft 2. bis 6. November 2015„„Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge“ – unter diesem Motto hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) heute ihren Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes präsentiert. „CDU, CSU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2013 eine Novellierung des Gesetzes in Aussicht gestellt. Die GEW erwartet, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. Mit unserem Entwurf zeigen wir, wie das Gesetz ganz konkret verbessert werden kann und erhöhen so den Druck auf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, endlich zu handeln…“ Pressemitteilung der GEW am 16.01.2015 externer Link. Für den GEW-Gesetzentwurf sowie weitere Informationen siehe die Sonderseite der GEW externer Link, dort v.a. die kommentierte Synopse externer Link  mit dem GEW-Gesetzentwurf, dem Regierungsentwurf der Bundesregierung und dem Text des geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Siehe auch unser Dossier zur [Kampagne] „Hochschulpakt muss Entfristungspakt werden!“ Frist ist Frust – Entfristungspakt 2019 und hier zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz:
  • GEW zur Bundestagsdebatte zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz: „Befristungswesen in der Wissenschaft eindämmen – jetzt!“ New
    “Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Deutschen Bundestag zu einer Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) noch in dieser Wahlperiode aufgefordert. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten, lange und steinige Karrierewege – Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen erfolgen unter höchst prekären Bedingungen. Es wird höchste Zeit, dass das Parlament Schlupflöcher im Gesetz stopft, damit es endlich mehr Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft gibt“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, aus Anlass der heutigen Plenardebatte des Bundestags zum WissZeitVG. „Die Bundesregierung verschleppt die Fertigstellung der 2020 vorgesehenen Evaluation des WissZeitVG bis 2022, also bis nach der nächsten Bundestagswahl. So lange können weder die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warten, die sich von einem Kurzzeitvertrag zum nächsten hangeln müssen, noch die Studierenden, deren Betreuung unter dem Hire-and-Fire-Prinzip leidet. Der Bundestag muss daher schon jetzt die Weichen für eine Reform des Gesetzes stellen und das Befristungswesen in der Wissenschaft eindämmen“, mahnte Keller. Als vordringlich für eine WissZeitVG-Novelle erklärte Keller eine präzise Eingrenzung der Voraussetzungen für eine Befristung und die verbindliche Vorgabe von Mindestvertragslaufzeiten. „Geht es nach den Kanzlerinnen und Kanzlern der Universitäten, kann praktisch jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler mit einem Zeitvertrag abgespeist werden. Dem muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben. Nur wenn sich jemand beispielsweise durch eine Promotion wissenschaftlich qualifiziert, ist eine befristete Beschäftigung gerechtfertigt“, sagte der GEW-Vize. „Ich freue mich, dass die Fraktionen der FDP und der Linken im Bundestag die Diskussion über eine Reform des WissZeitVG externer Link wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben. Auf dem 10. Follow-up-Kongress der GEW zum Templiner Manifest am 11. März in Berlin externer Link werden wir mit neuen Daten zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Befristungspraxis an den Hochschulen einen eigenen Debattenbeitrag leisten“, kündigte Keller an.“ GEW-Pressemitteilung vom 14.02.2020 externer Link
  • Hochschule: Das berechtigte Misstrauen der Befristeten  
    “Frist ist Frust”: Die Politik sollte endlich eine umfassende Bestandsaufnahme bei Befristungen in der Wissenschaft machen. ES IST EIN OFFENER BRIEF der offenen Enttäuschung. Ein “Gefälligkeitsgutachten” sei das, was das Bundesforschungsministerium da in Auftrag geben wolle, kritisierten die Unterzeichner die “sehr geehrte Frau Ministerin” Anja Karliczek. Und sie verkündeten: Da machen wir nicht mit. Die Briefeschreiber, unter ihnen der Jenaer Soziologieprofessor Tilman Reitz, gehören zum sogenannten Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft, womit der Haupt-, – der einzige – Zweck dieses Bündnisses griffig zusammengefasst ist. Als neulich die Wissenschaftspakte ausgehandelt wurden, demonstrierten die Leute vom “NGA Wiss” vor Karliczeks Ministerium, sie hielten symbolisch ihre Kettenverträge in die Pressekameras und riefen das Motto ihrer (gemeinsam mit der GEW initiierten) Kampagne in die Mikrofone: “Frist ist Frust”. (…) Der Grund für ihr Misstrauen hat einen Namen, und der ist lang: Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Es erlaubt Hochschulen und Forschungseinrichtungen, ihre Mitarbeiter über 12 Jahre hinweg befristet zu beschäftigen – ohne Aussicht oder gar Garantie auf eine Festeinstellung. Wechselt ein Mitarbeiter auf durch Drittmittel finanzierte Stellen, kann er sogar noch länger – unter den richtigen Umständen: beliebig lang – auf Zeitverträgen weitermachen. (…) Fest steht: Der Frust in der Wissenschaft über die Arbeitsbedingungen ist so groß geworden, dass die Politik einer vollständigen Bestandsaufnahme nicht mehr ausweichen sollte. Sie müsste dann allerdings auch bereit sein, wirklich etwas zu ändern. Ministerin Karliczek betont immer wieder, dass genau das ein zentrales Ziel des milliardenschweren Zukunftsvertrages sei. Wenn das stimmt, sollte ihr Ministerium eigentlich sogar an der von der “NGA Wiss” geforderten Öffnung der Evaluation interessiert sein. Es könnte ihm zusätzliche Argumente geben, die Länder unter Druck zu setzen.” Beitrag von Jan-Martin Wiarda vom 17. Juni 2019 auf seiner Homepage externer Link (Beitrag erschien am 16. Juni auch beim Tagesspiegel)
  • Zeitverträge an Hochschulen: Jede vierte Verwaltungsstelle befristet
    “… Dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Kategorie „prekäre Arbeitgeber“ ganz vorn liegen, ist seit Jahren ein Problem und wurde im März durch den Bundesbericht für den wissenschaftlichen Nachwuchs noch einmal bestätigt. Die große Mehrheit der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen hangelt sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag. Doch nicht nur ForscherInnnen müssen mit befristeten Verträgen vorlieb nehmen. Jede vierte Stelle beim sogenannten wissenschaftsunterstützenden Personal ist keine Dauerstelle. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mitteilt, waren 2015 knapp 72.000 hauptamtliche MitarbeiterInnen im Verwaltungsdienst, in der Technik oder sonstigen Bereichen befristet beschäftigt. Die überwiegend öffentlich finanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Sonderarbeitszonen, für die ein eigenes Arbeitsrecht gilt, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. WissenschaftlerInnen können demnach in der Qualifizierungsphase, also vor und nach der Promotion für sechs Jahre befristet eingestellt werden. Außerdem können sie für Forschungsprojekte, die nicht aus dem Grundetat, sondern über Drittmittel finanziert werden, auf Zeit angestellt werden…” Beitrag von Anna Lehmann vom 30. März 2017 bei der taz online externer Link
  • GEW: „Befristungsunwesen konsequent eindämmen!“ Bildungsgewerkschaft zum Jahrestag der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
    “Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgerufen, das novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz konsequent umzusetzen. “Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das Befristungsunwesen in der Wissenschaft ist aus dem Ruder gelaufen. Dem müssen die Wissenschaftseinrichtungen entschlossen entgegenwirken. Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge: Die vor einem Jahr in Kraft getretene Gesetzesnovelle hat dafür eine gute rechtliche Grundlage geschaffen”, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstag in Frankfurt a.M. (…) Bund und Länder forderte Keller auf, durch eine nachhaltige Wissenschaftsfinanzierung die Rahmenbedingungen für stabile Beschäftigung in Hochschule und Forschung zu verbessern. “Exzellenzstrategie, Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre – die Politik geizt nicht, immer neue Förderprogramme aus dem Boden zu stampfen. Läuft die Förderung aus, werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die Straße gesetzt. Wir brauchen endlich auch eine spürbare Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen. Bund und Länder sollten die 2014 beschlossene Lockerung des Kooperationsverbots nutzen und die Weichen für eine Entfristungsoffensive im akademischen Mittelbau stellen”, erklärte der GEW-Vize…” GEW-Pressemitteilung vom 16. März 2017 externer Link
  • Ein Jahr neues Befristungsrecht in der Wissenschaft: Statt Dauerstelle Aus nach zwei Jahren
    “Das neue Befristungsrecht in der Wissenschaft hält nicht, was sich viele versprochen haben: Institute scheuen Risiken, Kurzzeitverträge werden fantasievoll begründet. Mehr und mehr befristete Arbeitsverhältnisse mit zunehmend kürzeren Laufzeiten: Diese Diagnose aus dem Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs hatte vor vier Jahren den Weg für eine Reform freigemacht. In der Großen Koalition war man sich darüber einig, dass das „Befristungsunwesen“ ein Ende haben müsse. Mit dem neuen, im März 2016 in Kraft getretenen Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss die Laufzeit von Arbeitsverträgen der angestrebten Qualifizierung „angemessen“ sein. Und die Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Drittmittelprojekten soll sich am bewilligten Projektzeitraum orientieren. Doch ein Jahr später scheint sich die Lage der Nachwuchswissenschaftler kaum verbessert zu haben. (…)„Die Universitäten und Forschungsinstitute mogeln, jedes Schlupfloch wird genutzt“, sagt zumindest Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Leiter des Hochschulbereichs der GEW. Wie schon 2015 bei der Vorbereitung der Gesetzesreform befürchtet, werde „alles Mögliche als Qualifizierung deklamiert und erneut für Kurzzeitbefristungen genutzt“. (…) Die GEW wirft Hochschulen und Forschungsinstituten eine „Blockade“ vor. Sie wollten signalisieren „jetzt geht gar nichts mehr“, um nicht in zusätzliche Dauerstellen investieren zu müssen, sagt Andreas Keller. Doch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit vorgeschobenen Kurzzeit-„Qualifikationen“ befristet beschäftigt werden, sei das neue Zeitvertragsgesetz von Vorteil: „Sie können klagen und dann muss das Arbeitsgericht klären, ob tatsächlich eine Qualifizierung erfolgt und ob die Vertragsdauer angemessen ist – oder ob sie doch Daueraufgaben in Forschung und Lehre erfüllen und entfristet werden müssen.“…” Beitrag von Amory Burchard vom 14. Februar 2017 beim Tagesspiegel online externer Link
  • GEW: „Neues Befristungsrecht jetzt durchsetzen!“ – Bildungsgewerkschaft: Wissenschaftszeitvertragsgesetz tritt in Kraft
    “… Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt, dass das novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz jetzt in Kraft tritt. Die Bildungsgewerkschaft fordert die Arbeitgeber auf, das neue Befristungsrecht „aktiv umzusetzen“. „Die Novelle ist zwar in vielen Punkten hinter den Forderungen der GEW zurückgeblieben. Aber im Ergebnis hat sich die Rechtsposition befristet Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert – wenn die neuen Befristungsregelungen nicht unterlaufen, sondern konsequent angewendet werden“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller heute in Frankfurt a.M. Der Deutsche Bundestag hatte die Novelle im Dezember 2015 verabschiedet, mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die neuen Bestimmungen am 17. März in Kraft…” GEW-Pressemitteilung vom 16. März 2016 externer Link
  • Prekäre Beschäftigung in der Wissenschaft: Lehrbeauftragte arbeiten für drei Euro pro Stunde
    Die große Koalition ignoriert 90.000 Lehrbeauftragte mit Hungerlöhnen, schreibt Peter Grottian in einem Gastbeitrag. Er fordert ein Förderprogramm. Artikel von Peter Grottian vom 6.2.2016 beim Tagesspiegel online externer LinkAus dem Text: “… Während es im öffentlichen Dienst sonst völlig üblich ist, dass ein beginnender Hilfsreferent in einem Landesministerium, ein Lehrer in der Schule oder Referent in der Stadtverwaltung mit einem vollen Gehalt (A 12/13) beginnt, werden die wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen nur mit halben oder Zwei-Drittel-Gehältern abgefertigt. Dazu schweigt der Bund und die Länder sowieso. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst klammern die Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgeber das Thema in struktureller Komplizenschaft aus. Von der Politik vollkommen vergessen sind die 90.000 Lehrbeauftragten an den Hochschulen, die oft zu Drei-Euro-Stundenlöhnen arbeiten müssen. (…) Dabei wäre eine brauchbare Lösung so einfach: Der Bund beschließt mit Zustimmung der Länder ein Förderprogramm für die Lehrbeauftragten der Hochschulen, das ihre Vergütung um 50 Prozent erhöht. (…) Die Lehrbeauftragten sind nämlich die Ausputzer des defizitären Lehrbetriebs. Überall, wo das Curriculum ächzt, wo Lücken für prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen auftauchen: Die Lehrbeauftragten schließen sie. Miserabel bezahlt mit 23 bis 28 Euro die Doppelstunde oder auch zum Nulltarif. Von wegen Mindestlohn, Frau Nahles. Blanke Ausbeutung. Aber die SPD hat sich für solche Menschen genauso wenig interessiert wie Uni-Präsidenten, die Hochschulrektorenkonferenz und die Bundeswissenschaftsministerin. Sie halten das für überzogen? Nein, die Stundenlöhne für Lehrbeauftragte liegen tatsächlich oft bei drei Euro. (…) Aber in der politischen Selbstorganisation sind die Lehrbeauftragten einzelkämpferische Individualisten. Der Protest, den die GEW im vergangenen Jahr organisiert hatte, ist weitgehend in sich zusammengefallen. Die Lebensverhältnisse von Lehrbeauftragten sind so fragil, dass dafür keine Zeit ist…”
  • „Ich empfinde das auch als entwürdigend“ – Zumutungen prekarisierter Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
    Wer die Wissenschaft als Beruf betreibt, wird häufig mit extremen Bedingungen konfrontiert. Auf der einen Seite mit dem Privileg vergleichsweise selbstbestimmter und selbst organisierter Arbeit, die freier Zeiteinteilung unterliegt und die nicht allein dem Erwerb dient, sondern vor allem Sinn und Identität stiftet. Auf der anderen Seite gibt es im Feld der Hochqualifizierten kaum eine Berufsgruppe, die unter entsprechend prekären Bedingungen tätig ist…” Artikel von Andrea Lange-Vester in spw (Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft) 6/2015 externer Link  , mit dem Themenschwerpunkt “Wissensarbeit und Hochschulpolitik”
  • Etappensieg im Kampf gegen Befristungsmissbrauch
    Die GEW wertet die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes als „wichtigen Teilerfolg“. „Die Gesetzesänderung der Großen Koalition bleibe jedoch in vielen Punkten hinter den Forderungen der Gewerkschaft zurück. (…) Der Bundestag habe zwar etliche Vorschläge der GEW aufgegriffen und die sachgrundlose Befristung aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestrichen sowie Kurzzeitverträgen enge Grenzen gesetzt. Der Empfehlung der GEW nach einer festen Untergrenze von drei Jahren sei der Gesetzgeber jedoch nicht gefolgt. Zudem bleibe das Gesetz an vielen Stellen zu vage…” GEW-Pressemitteilung vom 17.12.2015 externer Link, siehe dazu auch: Frist oder Stirb? Wissenschaftszeitvertragsgesetz bleibt Befristungsmonster. Pressemitteilung des fzs vom 18.12.2015 externer Link
  • Bundesweite Aktionstage gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen – Studierende kritisieren Novelle des WissZeitVG
    Am 1.12. findet in mehreren Städten ein Aktionstag für bessere Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen statt. Im Kern geht es bei diesen Aktionen um Entlohnung, Entfristungen, eine angemessene Ausgestaltung von Stellen und demokratische Aushandlung der eigenen Arbeitsbedingungen im Rahmen von Tarifverträgen. Wo er noch nicht existiert, wird die Einführung des Tarifvertrags gefordert. An vielen Orten richtet sich der Protest gegen des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und das Tarifeinheitsgesetz, das nichts anderes als die Gängelung gewerkschaftlicher Arbeit darstellt. (…) An vielen Hochschulen, u.a. Darmstadt, Marburg, Hannover, Vechta, Braunschweig, Lüneburg, Würzburg, Passau, Bamberg und Bonn wird es darüber hinaus Vollversammlungen studentischer Beschäftiger geben, die sich mit den angesprochenen Themen befassen.” Pressemitteilung des fzs vom 30. November 2015 externer Link
  • Die Regierung hat sich stets bemüht – Anhörung zeigt Defizite in Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf
    Heute fand im Wissenschaftsausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt. Neben der fehlenden studentischen Stimme kritisiert der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) vorallem die argumentativen Leerstellen bei den Themen studentische Hilfskräfte und Familienfreundlichkeit…” fzs-Pressemitteilung vom 11.11.2015 externer Link
    • Siehe dazu die Stellungnahme des fzs zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom 8.11.2015 externer Link: “Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist nicht nur ein Wortungetüm, sondern vor allem ein Ungetüm für die Beschäftigten. Es erlaubt den Hochschulen, viel härter zu befristen als es sonst überall üblich ist. Außerhalb der Hochschulen wirkt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier muss nach einem (sachgrundlos) befristeten Arbeitsverhältnis von zwei Jahren bei dem*der gleichen Arbeitgeber*in eine unbefristete Stelle folgen. In der Wissenschaft hingegen darf viel stärker sachgrundlos befristet werden. Stellen dürfen für insgesamt sechs (statt zwei) Jahre befristet werden – und innerhalb dieser sechs Jahre sind Monats- und Jahresverträge eher die Regel als die Ausnahme. 53% der Befristungen an Hochschulen haben eine Dauer von unter einem Jahr…”
  • Hochschulen: 90 Prozent befristete Stellen: Befristungen an Hochschulen eindämmen – Gesetz nachbessern
    Rund 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschen Hochschulen haben nur einen befristeten Vertrag. Deshalb ist “eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes überfällig”, fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung müsse in einigen Punkten korrigiert werden…” DDB-Pressemitteilung vom 11.11.2015 externer Link
  • GEW: „Zeitvertrags-Novelle darf kein Papiertiger werden“. Bundestagsanhörung: Bildungsgewerkschaft fordert Überarbeitung des Regierungsentwurf
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ausgesprochen. „Wer von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern exzellente Forschung und Lehre erwartet, muss ihnen faire Beschäftigungsbedingungen und verlässliche Berufsperspektiven bieten. Die überfällige Reform des Gesetzes darf kein Papiertiger werden, sondern muss ‚Hire and Fire‘ an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirksam eindämmen…” GEW-Pressemitteilung vom 11.11.2015 externer Link
  • GEW: „Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“. Bildungsgewerkschaft: Regierungsentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz überarbeiten!
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag gemahnt, den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gründlich zu überarbeiten. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – es ist allerhöchste Zeit, dass der Gesetzgeber dem Befristungswahn von Hochschulen und Forschungseinrichtungen einen Riegel vorschiebt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zwar viele gute Ideen der GEW auf – aber: gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die Formulierungen sind zu weich und unbestimmt, um das Befristungsunwesen in der Wissenschaft wirksam einzudämmen. Das Parlament muss den Gesetzentwurf umfassend verbessern“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstag mit Blick auf die erste Lesung des Gesetzentwurfs in der heutigen Sitzung des Bundestages…” GEW-Meldung vom 5.11.2015 externer LinkSiehe dazu auch:
    • Hire & Fire an Hochschulen bleibt in Kraft
      Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) geht heute in die erste Lesung im Bundestag. Dieses Gesetz ist derzeit verantwortlich für das Befristungsunwesen an den Hochschulen. Anlässlich der Einbringung übt der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) Kritik an der unzureichenden Neufassung…” fzs-Pressemitteilung vom 05.11.2015 externer Link
  • Dieser Herbst wird aktiv! Aktionswoche Traumjob Wissenschaft 2. bis 6. November 2015
    In diesem Herbst werden in der Wissenschaft Weichen gestellt: Das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Befristungsrecht ist eingeleitet, Bund und Länder verhandeln über einen Pakt für stabilere Beschäftigungsbedingungen. Um den Druck auf Bund, Länder und Hochschulen weiter zu erhöhen, ruft die GEW für den 2. bis 6. November 2015 zu einer bundesweiten Aktionswoche „Traumjob Wissenschaft“ auf – siehe die Aktionsseite externer Link und hier dazu:
    • Auftakt der Aktionswoche Traumjob Wissenschaft in Berlin
      In roten und grünen Ganzkörperanzügen und mit lauten Trommeln sind am Montag 50 Aktivistinnen und Aktivisten von der Humboldt-Universität zum Brandenburger Tor gezogen. Sie protestierten damit gegen das Befristungsunwesen in der Wissenschaft…” GEW-Meldung vom 02.11.2015 externer Link, siehe dazu das Video zum Flashmob: Auftakt der Aktionswoche: 50 Aktivistinnen und Aktivisten waren am Montag, 2. November in Berlin beim Flashmob zum Auftakt der Aktionswoche Traumjob Wissenschaft auf der Straße zum Brandenburger Tor dabei. Jetzt gibt es ein Video der Aktion!” GEW-Video vom 03.11.2015 bei youtube externer Link 
    • GEW: „Druck auf Große Koalition erhöhen!“ Zeitverträge in der Wissenschaft: Bildungsgewerkschaft fordert Reform und startet Aktionswoche
      Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhöht in dieser Woche den Druck auf die Große Koalition, um eine Reform des Zeitvertragsrechts in der Wissenschaft durchzusetzen. „Neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Hochschulen haben einen Zeitvertrag, über die Hälfte der Zeitverträge läuft nicht einmal ein Jahr. Mit diesem Befristungswahn muss endlich Schluss sein! (…) Am Donnerstag wird der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Gesetzes in erster Lesung beraten…” GEW-Pressemitteilung vom 2.11.2015 externer Link
    • Internationale Unterstützung für die GEW Aktionswoche
      Die britische Hochschulgewerkschaft UCU (University and College Union) unterstützt energisch die GEW-Aktionswoche Traumjob Wissenschaft. Auch das Europäische Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wissenschaft (ETUCE) hat seine Solidarität erklärt…” GEW-Meldung vom 30.10.2015 externer Link
  • GEW: „Bundesrat muss bei Zeitverträgen in der Wissenschaft auf Verbesserungen pochen“
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundesrat aufgefordert, in das Gesetzgebungsverfahren zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz einzugreifen. „Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im September vorgelegt hat, greift eine Reihe von Vorschlägen der GEW auf, bleibt aber in vielen Punkten vage und unbestimmt. Wir erwarten von den Ländern, dass sie über den Bundesrat auf substanzielle Verbesserungen des Regierungsentwurfs pochen“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats, die morgen in Berlin stattfindet…” GEW-Pressemitteilung vom 15.10.2015 externer Link
  • fzs: “Wissenschaftszeitvertragsgesetz-Änderung ist eine Mogelpackung”
    Am heutigen Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Novelle. Er wird u.a. über eine Ausschussvorlage diskutieren, welche die Aufhebung der umstrittenen Tarifsperre sowie Änderungen bei den familienrechtlichen Regelungen fordert. Außerdem kritisiert der Kulturausschuss des Bundesrates ebenso wie der fzs die Pläne für Einschränkungen für studentische Beschäftigte. Den Entwurf beurteilt Ben Seel, Vorstand im fzs, folgendermaßen: “Was die Bundesregierung vorlegt, ist die reinste Mogelpackung. Fast überall sind die Regelungen so schwammig, dass sich die katastrophale Befristungslage kaum ändern wird…” fzs-Mitteilung vom 16.10.2015 (noch nicht online externer Link)
  • Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
    Aktuell wird das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert. Was das ist, worum es geht und welche wenigen Verbesserungen und vielen Verschlechterungen es gibt soll dieser kleine Infotext klären. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist nicht nur ein Wortungetüm, sondern vor allem ein Ungetüm für die Beschäftigten. Es erlaubt den Hochschulen, viel härter zu befristen als es sonst überall üblich ist. Außerhalb der Hochschulen wirkt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier muss nach einem (sachgrundlos) befristeten Arbeitsverhältnis von zwei Jahren bei dem*der gleichen Arbeitgeber*in eine unbefristete Stelle folgen. In der Wissenschaft hingegen darf viel stärker sachgrundlos befristet werden. Stellen dürfen für insgesamt sechs (statt zwei) Jahre befristet werden – und innerhalb dieser sechs Jahr sind Monats- und Jahresverträge eher die Regel als die Ausnahme. 53% der Befristungen an Hochschulen haben eine Dauer von unter einem Jahr. Im Wissenschaftssystem sind unbefristete Veträge außerhalb der Professur in der Folge so undenkbar, dass nachdem Menschen sechs Jahre (die Maximalbefristungsdauer) gearbeitet haben, ihnen praktisch keine Stellen mehr zur Verfügung stehen…” fzs-Info vom 09.10.2015 externer Link
  • GEW: „Zeitverträge in der Wissenschaft: Tippelschritte führen nicht zur Reform“. Bildungsgewerkschaft: Regierungsentwurf überarbeiten
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für eine Überarbeitung des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausgesprochen. „Zwar ist die Regierung der GEW in einzelnen Punkten etwas entgegengekommen und hat den Referentenentwurf von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) nachgebessert. Doch der Gesetzentwurf lässt weiter zu viele Schlupflöcher, das Hire-and-Fire-Prinzip an Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortzusetzen. Tippelschritte führen nicht zu der Reform, auf die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warten“, betonte Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Hochschulexperte der GEW, am Dienstag in Frankfurt a.M... Pressemitteilung vom 02.09.2015 externer Link
  • ver.di warnt vor unzureichender Reform des Wissenschaftszeitvertraggesetzes
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt davor, dass die von der großen Koalition geplante Reform des Wissenschaftszeitvertraggesetzes (WissZeitVG) an entscheidenden Punkten zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen und Forschungseinrichtungen führen wird…” ver.di-Pressemitteilung vom 14.07.2015 externer Link
  • GEW: „Gesetzentwurf lässt zu viele Schlupflöcher offen“
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat zurückhaltend auf den Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes reagiert, den Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) gestern überraschend vorgelegt hat. „In weiten Teilen folgt der Gesetzentwurf den Eckpunkten der Koalitionsfraktionen. Er weist damit in die richtige Richtung. In vielen Punkten bleibt die Novelle allerdings vage und lässt zu viele Schlupflöcher offen, das Befristungsunwesen in der Wissenschaft fortzusetzen“, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, am Mittwoch in Frankfurt a.M…” Pressemitteilung vom 08.07.2015 externer Link
  • GEW: „Durchbruch im Kampf gegen das Befristungsunwesen in der Wissenschaft“
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die von CDU/CSU und SPD vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes als „Durchbruch im Kampf gegen das Befristungsunwesen in der Wissenschaft“ begrüßt. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – diese Entwicklung schadet nicht nur den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern auch der Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre sowie der Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung. Der Gesetzgeber muss endlich eingreifen und mit verbindlichen gesetzlichen Mindeststandards für faire Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft sorgen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, am Freitag in Frankfurt a.M…” Pressemitteilung der Bildungsgewerkschaft vom 03.07.2015 externer Link zu den Koalitions-Eckpunkten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
  • GEW: „Kurzzeit- und Kettenarbeitsverträge in der Wissenschaft stoppen“. Bildungsgewerkschaft zur heutigen Anhörung im Bundestag
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorzulegen. „Vor eineinhalb Jahren hat die Große Koalition angekündigt, das Befristungsrecht in der Wissenschaft zu reformieren. Den Worten müssen nun endlich Taten folgen“, betonte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag am Montag, in der er als Sachverständiger Stellung nehmen wird. „In der Wissenschaft sind Kurzzeit- und Kettenarbeitsverträge zur Normalität geworden. Neun von zehn Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind befristet, über die Hälfte von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erwarten zu Recht, dass die Bundesregierung den Arbeitgebern endlich die Rote Karte zeigt“, sagte der GEW-Vize…” Pressemitteilung vom 29.6.2015 externer Link, darin die schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung
  • Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung berät über Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Opposition legt vor; Bundesregierung verschleppt notwendige Novellierung
    Heute berät der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung über die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) sowie über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) drängt auf sichere und faire Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Lehre…” fzs-Pressemitteilung vom 29.Juni 2015 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=73670

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