
“Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen” sagt der DGB in der
Pressemitteilung vom 06.02.2020 
: “…
Nach
wie vor leben 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz IV, kaum
weniger als vor drei Jahren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des DGB.
Danach sind Haushalte mit Kindern von der ansonsten relativ günstigen
Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt
(…) “Weil die Zahl armer Kinder in den letzten Jahren kaum
zurückgegangen ist, brauchen wir dringend ein beherztes Aktionsprogramm
gegen Kinderarmut”, so Buntenbach. “Arbeitslosigkeit der Eltern und
Niedriglohn sind die hauptsächlichen Ursachen für arme Familien, denn
niedrige Löhne machen es trotz Arbeit oftmals unmöglich, den eigenen
Lebensunterhalt und den eines Kindes aus eigenen Mitteln zu decken.
Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in West-Europa. Das
Hartz-IV-System wird so durch das Aufstocken zum Reparaturbetrieb für
nicht existenzsichernde Löhne. Deshalb gilt: Wer Kinderarmut bekämpfen
will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen. Dazu muss der Mindestlohn
einmalig [!] über den bestehenden Anpassungsmechanismus hinaus erhöht
werden und es muss möglich gemacht werden, dass Tarifverträge leichter
für alle Arbeitgeber verbindlich gemacht werden.“…” Siehe dazu die Analyse der Zahlen durch Stefan Sell:
- „Kinderarmut ist und bleibt ein nicht hinnehmbarer Skandal“ –
sagt (nicht nur) der DGB. Und belegt das mit Zahlen, die groß
daherkommen und doch noch zu klein sind
“Der Gewerkschaftsbund fordert ein Aktionsbündnis gegen
Kinderarmut – weil die Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Kinder und
Jugendlichen seit Jahren kaum gesunken ist« (…) Von wem genau spricht
der DGB eigentlich? »Die Zahl von Kindern bis 14 Jahren, die mit ihren
Eltern Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen, stagniert auf hohem Niveau.
Im September 2019 erhielten 1.510.440 Kinder Hartz IV. Das sind kaum
weniger als drei Jahre zuvor, als 1.558.428 Kinder Leistungen bezogen.«
(…) Nun könnte der eine oder andere auf die Frage kommen, wieso hier bei
14 Jahren eine Grenze gesetzt wird. Wegen der Strafmündigkeit? Oder
weil man hier die Grenze zwischen Kind und Jugendlicher überschritten
hat? (…) Man könnte natürlich auch auf die Idee kommen, dass der Schnitt
bei „bis 14 Jahre“ einen anderen, konkret: einen bürokratischen
Ursprung haben könnte. Und mit dieser Fährte ist man gut bedient, denn
im Hartz IV-System gibt es im Grundsatz eine Zweiteilung der Leistungen
beziehenden Menschen – da gibt es die „erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten“ und die eben nicht erwerbsfähigen. (…) Insofern
könnte man für den September 2019 statt den 1.510.440 Kindern, von denen
der DGB spricht, auch ganz offiziell von der BA eine andere Zahl
heranziehen: 1.900.049 „Kinder unter 18 Jahren“ (… ) Und 1,9 Mio. ist
nicht nur mehr als 1,51 Mio., wie vom DGB verbreitet. Auch die 1,9
Millionen Kinder sollten als Untergrenze verstanden werden. Man könnte
und müsste beispielsweise berücksichtigen, dass im Jahresdurchschnitt
2018 für gut 250.000 Kinder an deren Berechtigte, also die Eltern, der
Kinderzuschlag ausgezahlt wurde. Eine Leistung, mit der man verhindern
will, dass nur aufgrund des Vorhandenseins des Kindes oder mehrerer
Kinder der Haushalt in den Hartz IV-Bezug rutscht. (…) Und man könnte –
wenn es einem um „Kinderarmut“ geht – darüber hinaus auf die zahlreichen
Kinder hinweisen, die in der Hartz IV-Statistik überhaupt nicht
auftauchen (können), weil sie in Familien leben, deren
Haushaltseinkommen knapp oberhalb der Bedarfsschwellen des SGB II
liegen, die aber in der Lebenswirklichkeit oftmals in manifesten
Armutslagen leben müssen, nur dass sie eben nicht offiziell gezählt
werden. (…) Wenn man davon ausgeht, dann verändern sich die Zahlen
erneut: Von 1,9 Mio. Kindern und Jugendlichen im Hartz IV-Bezug auf 2,72
Mio., die in Deutschland unterhalb der Armutsschwelle leben (müssen).
Das umreißt die gewaltigen Ausmaße, die das Problem auf einer rein
quantitativen Ebene hat. (…) Berücksichtigt man auch die vielen Kinder
und Jugendlichen, die knapp oberhalb der Hartz IV-Bedarfsschwellen leben
müssen, dann steigt die Armutsquote der unter 18-Jährigen auf 20,4
Prozent. Wenn man so rechnet, dann ist die Gruppe der von
Einkommensarmut betroffenen Kinder und Jugendlichen also um fast 40
Prozent größer als es die SGB II-Quote anzeigt…” Beitrag von Stefan Sell vom 6. Februar 2020 auf seiner Homepage 
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen