Dienstag, 30. September 2014

NSU: Das Verfahren neben dem Verfahren

Beim NSU-Prozess in München geht es derzeit um die Rolle des Neonazis und V-Manns Tino Brandt. Der Vorsitzende Richter scheint sich zunehmend für das Netzwerk rund um das “Terrortrio” zu interessieren. Ein zweites Verfahren gegen neun Verdächtige könnte zusätzlich Bewegung in den Prozess bringen. Von Patrick Gensing Gibt es bald einen zweiten NSU-Prozess? Die Antwort auf diese Frage lautet noch immer: Man weiß es nicht. Auf Anfrage erklärte die Pressestelle beim Bundesgerichtshof, im “NSU”-Verfahrenskomplex führe der Generalbundesanwalt derzeit gegen neun namentlich bekannte Personen Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Frage einer Anklageerhebung könnte erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden. Weitergehende Auskünfte könnten derzeit nicht erteilt werden. Die Ermittlungen könnten aber auch für den Prozess vor dem OLG München von Interesse sein; immerhin beschäftigt viele Nebenkläger die Frage, ob der NSU tatsächlich nur aus Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bestanden hatte, so wie es in der Anklageschrift als These formuliert wird. Die Frankfurter Rundschau berichtete jüngst aus München: "Das Gericht schien zu Beginn des Prozesses eher auf Seiten der Bundesanwaltschaft zu stehen. Seit einiger Zeit scheint Manfred Götzl es sich aber den Nebenklägern anzunähern. [...] Früher stoppte er Nebenkläger-Anwälte regelmäßig, wenn sie sich ausführlich mit der personellen Struktur der Szene beschäftigen wollten, weil er das zur Klärung der Schuldfrage für irrelevant hielt." Die Interpretationen und Erwartungen, was der Prozess leisten müsse und könne, gehen weit auseinander und lasten seit Monaten auf dem Verfahren. Während sich einige Nebenklägervertreter auf eine Verurteilung der Angeklagten konzentrieren wollen, meinen andere, dafür müsse der NSU-Komplex insgesamt ausgeleuchtet werden. Das könne aber das gesamte Verfahren sprengen, warnen wiederum Kritiker. Zweifelsohne kann ein Gerichtsprozess nicht die Aufarbeitung eines Komplexes leisten, an dem sich mehrere Untersuchungsausschüsse, Dutzende Journalisten sowie Wissenschaftler abarbeiten. Gleichzeitig erscheint es aber zwingend, dass die Frage geklärt wird, ob der NSU Helfer bei seinen Taten hatte. Dafür gibt es Indizien. Rechtsanwalt Scharmer erklärte beispielsweise nach der Vernehmung des Zeugen Tino Brandt, es sei klar geworden, dass das Trio schon zu Zeiten vor dem Untertauchen bundesweite Kontakte zu hochrangigen Neonaziführern, insbesondere in Bayern hatte. “Es besteht der Verdacht, dass das Trio auch nach dem Untertauchen diese Strukturen nutzte, um insbesondere die Morde in Bayern vorzubereiten und durchzuführen. Es gibt dazu erheblichen Aufklärungsbedarf.” Die Bundesanwaltschaft betont hingegen immer wieder, tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen hätten die Ermittlungen bislang nicht ergeben. Rätselhafte DVD Die Tatsache, dass der Generalbundesanwalt gleichzeitig aber noch gegen neun Personen wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, sprich dem NSU, ermittelt und diese Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, wirft weitere Fragen auf. Denn wie kann die Anklage im NSU-Verfahren sicher sein, dass es keine weiteren Beteiligten gegeben hatte, wenn man noch gar nicht alles über zahlreiche weitere mutmaßliche Unterstützer weiß? Beispielsweise liegt dem Generalbundesanwalt erst seit März 2014 eine DVD mit der Bezeichnung “NSU/NSDAP” vor, die Anfang des Jahres plötzlich von einem V-Mann beim Hamburger Verfassungsschutz abgegeben wurde. Die Pressestelle beim Bundesgerichtshof erklärte auf Anfrage zu der Daten-CD, abgesehen von dem verwendeten Namenskürzel “NSU” hätten sich bislang keine inhaltlichen Bezüge zum “NSU”-Verfahrenskomplex ergeben. Allerdings seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass bislang unklar ist, warum die DVD nun plötzlich auftauchte. Denn das gute Stück soll aus dem Jahr 2006 stammen. Das Hamburger Abendblatt berichtete dazu: "Das Landesamt schickte den Spitzel seit 2008 auf Konzerte, er sammelte massenhaft Alben mit rassistischer Neonazi-Musik. Doch im Februar entdeckte der Informant in einem Stapel aus DVDs einen brisanten Datenträger. Das Titelbild der Datei zeigt eine Pistole. Und eine Aufschrift: “NSU/NSDAP”. Laut Begleittext handelte es sich bei dem Datenträger um “die erste umfangreiche Bilddaten-CD des Nationalsozialistischen Untergrunds der NSDAP (NSU)”. Bisher ist ungeklärt, ob es eine Verbindung zur Terrorgruppe NSU gibt. Der Hamburger V-Mann will die CD bereits 2006 von Thomas R. erhalten haben, Deckname “Corelli” und Spitzel des Bundesamtes für Verfassungsschutz." Die Sache wird noch erstaunlicher angesichts des plötzlichen Todes von “Corelli”, der sich im Umfeld des NSU bewegt haben soll, wenige Wochen nachdem die DVD aufgetaucht war. Offizielle Todesursache ist eine unerkannte Diabetes-Erkrankung. Doch die Umstände von Corellis Tod beschäftigt auch noch das Parlamentarische Kontrollgremium in Berlin. Aus dem Gremium war zu hören, dass man die Todesumstände keinesfalls für abschließend geklärt hielte. Interessant ist auch, dass der SPD-Abgeordnete Arno Münster, Fachsprecher seiner Fraktion für Inneres in der Hamburger Bürgerschaft, an den Senat (ebenfalls SPD), eine kleine Anfrage stellte, in der er wissen wollte, wie der Hamburger Verfassungsschutz mit der Generalbundesanwaltschaft kooperiere. Der Senat konnte in seiner Antwort ausführlich darstellen, wie prima und eng der Informationsaustausch zwischen Hamburger Geheimdienst und dem Generalbundesanwalt verlaufe. Eine Bürgerschaftsabgeordnete nannte es “eher ungewöhnlich”, dass Mitglieder der regierenden Fraktion solche Anfragen stellten und vermutete, dass diese schriftliche kleine Anfrage nicht ganz zufällig zustande gekommen sei. Aus der Antwort ging auch hervor, dass das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz eine Befragung der V-Person und des V-Mann-Führers unter Verwendung von Decknamen zugestimmt hatte. Das Hamburger Abendblatt berichtete nun, die Generalbundesanwaltschaft (GBA) habe den Hamburger V-Mann, der von “Corelli” den Datenträger erhalten hatte, mittlerweile vernommen, was immerhin doch ein halbes Jahr gedauert hat. Ob auch der V-Mann-Führer zwischenzeitlich befragt wurde, ist noch unklar. Anklage gegen Brandt erwartet Heute geht es beim NSU-Prozess in München erneut um V-Mann Brandt. Dessen V-Mann-Führer sollen befragt werden. Brandt sitzt derzeit in Untersuchungshaft; ihm droht eine Anklage wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs. Die Staatsanwaltschaft Gera rechnet damit, noch in diesem Jahr Anklage erheben zu können, wie der Sprecher der Behörde, Jens Wörmann, der “Thüringer Allgemeinen” sagte. Nach früheren Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Thomas Villwock in Gera hatte sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach Zeugenvernehmungen ergeben. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Brandt auch wegen des Verdachts der Zuhälterei.

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