Dienstag, 30. September 2014

Arbeitsministerin Nahles erteilt Erwerbslosenverbänden eine Abfuhr für einen Gesprächstermin

Donnerstag 02.Oktober bundesweiter Aktionstag – AufRECHT bestehen – keine Sonderrechte im Jobcenter (3) in schon 30 Städten Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat eine Anfrage der bundesweiten Erwerbslosenverbände (1) nach einem Gesprächstermin eine Absage (2) erteilt. Die Erwerbslosengruppen wollten mit der Arbeitsministerin über die sogenannten Rechtsvereinfachungen im Hartz IV-System sprechen. „Die Ministerin bedauert, dass Sie (sic!) vor dem Hintergrund der umfangreichlichen Verpflichtungen, die sie wahrnehmen muss, leider einen Termin nicht ermöglichen kann“, hieß es in einem Schreiben an das Erwerbslosen Forum Deutschland. Die Initiative hatte im Auftrag der bundesweiten Erwerbslosenverbände eine entsprechende Anfrage an die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gerichtet. „Offensichtlich gibt es derzeit kein Interesse über die sogenannten Verschärfungen im Hartz IV-System mit den Vertretern von Betroffenen noch mit der parlamentarischen Opposition zu sprechen. Das soll alles im Hintergrund ablaufen, damit bloß kein größere Öffentlichkeit hergestellt wird und dann vollendete Tatsachen geschaffen werden, die dann glatt Sondergesetze für Menschen in Armut sein werden. Die Arbeitsministerin wird es allerdings von uns aus nicht so einfach haben,“ sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Hintergrund: Im vergangen Jahr legte eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, Bundesagentur für Arbeit und dem Verein für öffentliche und private Fürsorge, dem mehrheitlich die Kommunen angehören, eine Liste von Vorschlägen vor, die angeblich die Leistungsgewährung von Hartz IV vereinfachen soll. Diese Gruppe besteht ausschließlich aus Gesetzgebungsgebern, Aufsichtsbehörden und Kommunen. Betroffen-Organisationen waren nicht gefragt. Es gab zahlreiche zahlreiche Vorschläge, die bestehende gerichtlich entschiedene Rechtsbrüche durch Jobcenter jetzt nun legalisieren sollen. Zudem gab es Vorschläge, wie durch noch restriktivere Maßnahmen Menschen zu prekären Jobaufnahmen gezwungen werden sollen. Ebenso sollen in vielen Fällen die Leistungen pauschalisiert werden, so dass die individuelle Betrachung des Einzelfalls mehr und mehr entfallen soll. Neben den für Erwerbslose negative Vorschläge gab es einige Vorschläge, die auch Erleichterungen für Menschen im Sozialleistungsbezug bedeuten. So etwa, dass das Sonderrecht für unter 25-jährige bei Sanktionen entfallen soll, oder dass Sozialleistungen grundsätzlich pfändungsfrei sein sollen. Inzwischen liegt dem Arbeitsministerium eine Liste von Vorschlägen vor, die allerdings die Befürchtungen von Erwerbslosenverbänden bestätigen. Genau darüber wollten die Vertreter von Erwerbslosenverbänden mit der Arbeitsministerin sprechen. Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: „Wir hatten mit unseren Befürchtungen recht, als wir uns Anfang des Jahre zusammen gesetzt hatten und eine Kampagne gegen diese Verschärfungen zu planen. Die Bundesregierung und die große Koalition machen um dieses Thema nur Geheimnisse und lassen selbst die Opposition nicht über ihr Vorhaben teilhaben. So bereitet man Sondergesetze vor. Aber die Bundesregierung soll es sich nicht so einfach machen. Bereits seit dem 22. September hat bundesweit eine Kampagne „AufRECHT bestehen – keine Sonderrechte im Jobcenter“ begonnen. Dazu wird es am 2. Oktober bundesweit einen Aktionstag geben, der die Kampagne weiter öffentlich voran treiben soll (3). Wir werden das Gesetzgebungsverfahren bis zum Frühjahr begleiten. Dazu wird es dann sicher auch Aktionen des zivilen Ungehorsam geben, an denen man dann nicht vorbei sehen kann. Mit unserem Plakat |Wir vermitteln Angst – Ihre Jobcenter| (4), die von ASLO e. V., Tacheles e. V. und Erwerbslosen Forum Deutschland verbreitet wird, liegen wir also nicht falsch. Denn genau diese Angst, die inzwischen viele Betroffene vor den Jobcentern haben, soll zementiert werden. Nicht mit Vertretern von Erwerbslosenverbänden sprechen zu wollen, betrachten wir als Affront gegen unsere tägliche Arbeit für und mit Betroffenen und Beweis dafür, dass demokratische und öffentliche Prozesse im Bereich der Sozialpolitik unerwünscht und lästig sind.“ (1) Die Kampagne „AufRECHT bestehen – Keine Sonderrechte im Jobcenter“ wurde am 13. Juni 2014 auf einer Tagung in Lage-Hörste von 60 VertreterInnen örtlicher Erwerbslosengruppen aus unterschiedlichen Netzwerken beschlossen. Der Aufruf wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Netzwerk und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), der Initiative Soziales Europa, Tacheles e.V. Wuppertal und den ver.di-Erwerbslosen. (http://www.aufrecht-bestehen.de) (2) Schreiben_nahles_bmas (3) http://www.aufrecht-bestehen.de/termine/20140919112.html (4) http://www.aufrecht-bestehen.de/materialien/20140924165.html

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