Am 5. August, 9 Uhr findet vor dem Amtsgericht Marl der Strafprozess gegen Jörg Michael Reger statt.
Korrespondenz
Er ist angeklagt, im Internet anonym faschistisch motivierte
Morddrohungen und üble Beleidigungen - insbesondere gegen Monika
Gärtner-Engel, Mitglied im Zentralkomitee der MLPD und Stadtverordnete
im Rat der Stadt Gelsenkirchen, verbreitet zu haben. Angeklagt sind
insgesamt zehn Fälle faschistischer Hetz- oder Mordaufrufe.
Um ihre Interessen persönlich in diesem Prozess wahrnehmen zu können, hat Monika Gärtner-Engel ihre Zulassung als Nebenklägerin beantragt. Damit hätte sie die Möglichkeit, an der gesamten Verhandlung teilzunehmen, selbst Erklärungen abzugeben und Anträge zur Bestrafung des Täters zu stellen.
Dies hat das Amtsgericht Marl jetzt bereits vor der Verhandlung und entgegen der Zusage des eigentlich zuständigen Richters, darüber erst zu Beginn der Verhandlung zu entscheiden, durch einen Vertretungsrichter mit einer skandalösen Begründung abgelehnt. Im Beschluss heißt es demagogisch:
„Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Geschädigte als Mitglied der MLPD schon in der Vergangenheit mit dem Angeklagten aneinandergeraten ist und nach Aktenlage der Eindruck entstanden ist, dass sie auch selbst gut austeilen kann.“
Der Richter Lob in Marl meint also, dass Marxisten-Leninisten, die sich öffentlich gegen faschistische Mordaufrufe und übelste Beleidigungen zur Wehr setzen, keine eigenen Rechte im Strafprozess gegen den Täter brauchen, noch dazu mit der absurden Begründung, Monika Gärtner-Engel sei schon „in der Vergangenheit mit dem Angeklagten aneinandergeraten“. Davon kann keine Rede sein. Sie kennt Reger nicht und hat ihn nie getroffen. Er hat von sich aus Monika Gärtner-Engel als Zielscheibe seiner faschistischen Hetztiraden ausgesucht und zwar besonders, weil sie Marxistin-Leninistin ist! Und soll man faschistische Mordaufrufe still erdulden und damit den Täter auch noch motivieren? Das kommt nicht in Frage!
Ein Grund mehr, beim Prozess die Solidarität mit Monika Gärtner-Engel zu demonstrieren und zu fordern, dass der Urheber der Mordaufrufe endlich hinter Gitter kommt.
Um ihre Interessen persönlich in diesem Prozess wahrnehmen zu können, hat Monika Gärtner-Engel ihre Zulassung als Nebenklägerin beantragt. Damit hätte sie die Möglichkeit, an der gesamten Verhandlung teilzunehmen, selbst Erklärungen abzugeben und Anträge zur Bestrafung des Täters zu stellen.
Dies hat das Amtsgericht Marl jetzt bereits vor der Verhandlung und entgegen der Zusage des eigentlich zuständigen Richters, darüber erst zu Beginn der Verhandlung zu entscheiden, durch einen Vertretungsrichter mit einer skandalösen Begründung abgelehnt. Im Beschluss heißt es demagogisch:
„Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Geschädigte als Mitglied der MLPD schon in der Vergangenheit mit dem Angeklagten aneinandergeraten ist und nach Aktenlage der Eindruck entstanden ist, dass sie auch selbst gut austeilen kann.“
Der Richter Lob in Marl meint also, dass Marxisten-Leninisten, die sich öffentlich gegen faschistische Mordaufrufe und übelste Beleidigungen zur Wehr setzen, keine eigenen Rechte im Strafprozess gegen den Täter brauchen, noch dazu mit der absurden Begründung, Monika Gärtner-Engel sei schon „in der Vergangenheit mit dem Angeklagten aneinandergeraten“. Davon kann keine Rede sein. Sie kennt Reger nicht und hat ihn nie getroffen. Er hat von sich aus Monika Gärtner-Engel als Zielscheibe seiner faschistischen Hetztiraden ausgesucht und zwar besonders, weil sie Marxistin-Leninistin ist! Und soll man faschistische Mordaufrufe still erdulden und damit den Täter auch noch motivieren? Das kommt nicht in Frage!
Ein Grund mehr, beim Prozess die Solidarität mit Monika Gärtner-Engel zu demonstrieren und zu fordern, dass der Urheber der Mordaufrufe endlich hinter Gitter kommt.
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