Dossier

“
Europa
als Werte- & Rechtsgemeinschaft wird durch Vorschläge aus Bayern
und dem Innenministerium konterkariert. Geht es nach Horst Seehofer,
sollen Flüchtlinge künftig an der deutschen Grenze abgewiesen werden,
wenn sie schon in Europa registriert sind oder keine Papiere haben. Was
deutsches & europäisches Recht dazu sagen, interessiert wohl nicht.
(…) Das Zurückweisen von Schutzsuchenden an innereuropäischen Grenzen
wäre ein Bruch dieser Verpflichtung und ein weiterer Schritt zur
Entrechtung von Flüchtlingen, der einen Dominoeffekt auslösen könnte (…)
Um zu verhindern, dass Menschen derart schutzlos gestellt werden, wurde
nach dem Zweiten Weltkrieg die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
verabschiedet. Das Europarecht – die Dublin-Verordnung – schaffte ab
1990 die Möglichkeit mehrerer Asylverfahren in Europa ab, sollte aber
gleichzeitig sicherstellen, dass für ein rechtsstaatliches Asylverfahren
eines Schutzsuchenden ein Staat verbindlich zuständig ist. Dieses
eindeutige Bekenntnis zum europäischen Flüchtlingsschutz und seine
Regeln stellt Bundesinnenminister Seehofer nun zur Disposition. Statt
sich auf europäischer Ebene für eine faire Verantwortungsteilung stark
zu machen, würde sich Deutschland in die Reihe derjenigen EU-Staaten
stellen, die sich der Verantwortung für Flüchtlinge schäbig entziehen
wollen. Damit legt der Innenminister Hand an ein wertebasiertes,
menschenrechtlich aufgestelltes Europa.” Beitrag von Pro Asyl vom 12. Juni 2018 
, siehe auch unser Dossier
[“Ankerzentren”] Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst 2018 öffnen und hier dazu:
- Zurück in den Griechen-Knast: Ist Seehofers Flüchtlingsdeal gescheitert?
“Sommer 2018, Koalitionskrise. Es geht um eine Frage: Darf ich
Flüchtlinge an der Grenze abweisen? (…) Innenminister Seehofer wollte
es, Kanzlerin Merkel nicht: Flüchtlinge direkt und automatisch an der
Grenze abweisen, wenn sie schon woanders registriert sind. Es folgte ein
hitziger Streit zwischen CSU und CDU, ein angekündigter Rücktritt des
Bundesinnenministers, der dann aber doch nicht vollzogen wurde. Heraus
kam ein Kompromiss, die so genannten Seehofer-Deals. Rücknahme-Abkommen
mit Griechenland und Spanien, die es möglich machen, Asylbewerber direkt
von der Deutsch-Österreichischen Grenze dorthin zurückzuschicken.
REPORT-MAINZ-Recherchen zeigen: Ein Jahr später fällt die Bilanz
ernüchternd aus. In der Praxis bleibt der Deal weitgehend wirkungslos,
hat für die Betroffenen aber verheerende Konsequenzen” Bilanz von Heiner Hoffmann vom 30. Juli 2019 bei Report Mainz
(Videolänge: 9:33 Min., in der ARD-Mediathek abrufbar bis zum 30. Juli 2020)
- Seehofer plant Grenzkontrollen in weiteren Bundesländern
“… Knapp zwei Monate nach dem Start der neuen bayerischen
Grenzpolizei hat sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für
Grenzkontrollen in weiteren Bundesländern ausgesprochen. Er sei im
Gespräch über „intelligente Grenzkontrollen“ mit mehreren Bundesländern,
sagte der Minister am Montag nach dem Besuch einer Grenzkontrollstelle
in Freilassing. Zugleich stehe er in Verhandlungen mit der Europäischen
Kommission, um die Pläne europarechtlich abzusichern. Zusammen mit dem
bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zog Seehofer auch
Bilanz über die bisherige Arbeit der umstrittenen bayerischen
Grenzpolizei. Seit Anfang Juli seien durch die Polizisten 1.750 Anzeigen
wegen Straftaten und „bedeutender Ordnungswidrigkeiten“ erstellt
worden, sagte Herrmann, darunter etwa 475 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz und 100 gegen das Waffengesetz. (…) Darüber
hinaus wurden laut Herrmann mehrere Schleuser festgenommen und 220
unerlaubte Einreisen festgestellt. Eine brisante Zahl blieben Herrmann
und Seehofer bei dem Termin allerdings schuldig: Wie viele Menschen nach
ihrer Festnahme durch die bayerische Grenzpolizei durch die dafür
zuständige Bundespolizei ins Ausland zurückgewiesen wurden, verrieten
die beiden Minister am Montag nicht. Es sei „noch ein wenig früh“, sagte
Herrmann, eine ausführliche Statistik werde folgen. Seehofer verwies
auf die Gesamtzahlen aus der Arbeit der Bundespolizei. Im ersten
Halbjahr 2018 seien an der bayerisch-österreichischen Grenze 5.300 Fälle
unerlaubter Einreisen registriert worden, rund 3.000 Menschen seien
„direkt zurückgewiesen“ worden. Bei Zurückweisungen gehe es weniger um
die Gesamtzahl, sondern „mit den Worten der Kanzlerin: um die Schaffung
von Ordnung“, betonte Seehofer…” Beitrag von Florian Naumann vom 28. August 2018 bei MiGAZIN 
- »Masterplan«: Deutschland macht dicht
“Im nun öffentlich gewordenen »Masterplan Migration« von Horst
Seehofer wird deutlich: Ein faires Verfahren für schutzsuchende Menschen
soll auf möglichst vielen Ebenen verhindert werden, der Willen zur
Abschottung schwingt in allen Bereichen des Papiers mit. Eine Analyse
einiger wichtiger Punkte. (…) Flüchtlinge sollen – wenn sie
denn überhaupt noch nach Deutschland gelangen – in Massenunterkünften
kaserniert werden, aus denen man sie möglichst schnell wieder abschieben
kann und in denen sie nur noch Sachleistungen erhalten. Auch der Zugang
zu fairen Verfahren wird selbst denjenigen, denen doch noch die
Möglichkeit gegeben wird, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, so
schwer wie möglich gemacht. Während in der Präambel das Vertrauen in
den Rechtsstaat betont wird, sind es gerade die Grundprinzipien des
Rechtsstaates, die durch diesen Plan in Frage gestellt werden. In
den gesamten Duktus passt es da auch, dass mit Worthülsen wie
»Mitmenschlichkeit ist für uns nicht verhandelbar« (S.4) ein Kapitel
eingeleitet wird, das die Verantwortung für die existierenden Probleme
»Partnerländern« in den Krisenregionen zuschustern will und die dortigen
Staaten adressiert wie Befehlsempfänger…” “Besprechung” vom 10.7.2018 von und bei Pro Asyl
und der Masterplan Migration: Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
(Stand: 4. Juli 2017) beim BMI
- Stellungnahmen zu geplanten Zurückweisungen an der Grenze und Transitverfahren
“Verschiedene Fachleute und Institutionen kommen übereinstimmend zu
dem Schluss, dass die derzeit politisch umstrittenen und teilweise
bereits vom Innenminister angeordneten Zurückweisungen an der deutschen
Grenze gegen höherrangiges Recht verstoßen. Auch die kürzlich im
Koalitionsausschuss vereinbarten Maßnahmen werden von der
Fachöffentlichkeit kritisch gesehen. Wir haben hier einige aktuelle
Stellungnahmen und Analysen zusammengestellt. Die ursprünglich im
kürzlich bekannt gewordenen “Masterplan” von Horst Seehofer vorgesehenen
Zurückweisungen an der deutschen Grenze werden von Fachleuten aus dem
Asyl- und Migrationsrecht übereinstimmend als unvereinbar mit
höherrangigem Recht beurteilt. Nach den Plänen des Bundesinnenministers
sollen unter anderem auch Schutzsuchende, die in anderen EU-Staaten
registriert wurden, zurückgewiesen werden. Zum Teil wurden die
Forderungen vom Innenminister im Alleingang schon umgesetzt. So wurde
die Bundespolizei am 19. Juni 2018 angewiesen, im Rahmen der
vorübergehend wieder eingeführten EU-Binnengrenzkontrollen an den
deutschen Grenzen Personen zurückzuweisen, die einer Einreisesperre
unterliegen. Dies soll auch erfolgen, wenn Betroffene ein Asylgesuch
stellen. Laut Ministeriumssprecherin werde mit monatlich etwa 100
Zurückweisungen gerechnet. Nach Medienberichten sollen aufgrund dieser
Anweisung bisher innerhalb einer Woche 2 Personen zurückgewiesen worden
seien. Die Statistiken für das Jahr 2017 deuten darauf hin, dass die
Zahl der Fälle, in denen Zurückweisungen von Asylsuchenden überhaupt in
Betracht kämen, gering ausfallen. Im letzten Jahr wurden in Deutschland
knapp 200.000 Asylanträge gestellt. Hiervon wurden lediglich rund 15.000
durch die Bundespolizei registriert. An der deutsch-österreichischen
Grenze, wo Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt wurden, waren es nur
1.740 (BT-Drs. 19/1371, Frage 27). Menschenrechtsorganisationen,
Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler/innen kritisieren die Idee von
Zurückweisungen als europa- und völkerrechtswidrig. So hat etwa das
Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hierzu eine Stellungnahme
veröffentlicht und kommt zu dem Schluss, dass solche Zurückweisungen
nicht mit europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu
bringen sind. Im Einzelnen werden die folgenden rechtlichen Punkte
vorgebracht…” Beitrag vom 09.07.2018 beim Informationsverbund Asyl & Migration
mit weiter führenden Links
- Versionen fiktiver Migrationspolitik und was sie
unterscheidet: Transitzentren, Flughafenverfahren und die australische
non-Migration Zone
“Die Einrichtung sogenannter „Transitzentren“, die die Einheit der
Union und der Regierung retten soll, basiert auf einer Fiktion.
Asylsuchende, die die deutschen Außengrenzen überqueren, sollen
rechtlich nicht eingereist sein, um über ihre Abschiebung und die
Zuständigkeit für das Asylverfahren zu entscheiden. Dies soll offenbar
auf Grundlage von bilateralen Abkommen und in Umgehung der
Dublin-Verordnung geschehen, was eine solche Fiktion der Nicht-Einreise
eben erst notwendig macht. So sollen in den „Transitzentren“, oder
Lagern, wie sie Giorgio Agamben beschrieb, extralegale Räume geschaffen
werden, in denen für die Betroffenen nicht nur der Anspruch auf die
Anwendung des Dublinverfahrens ausgesetzt würde, sondern auch der
rechtsstaatliche Zugang zu Rechtsmitteln. (…) Sollten die Rechte von
Asylsuchenden in Lagern in Deutschland durch die Fiktion der
Nichteinreise eingeschränkt werden, sei es durch eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes wie aktuell geplant oder eine wie auch immer in
Deutschland angewandte australische Lösung, so könnte dies durchaus der
Beginn sein, Asyl in Europa gänzlich abzuschaffen. Auch wenn
Verteidiger*innen der geplanten Lager hervorheben, dass es sich ja nicht
um eine Einschränkung der Asylverfahren handle, sondern nur um eine
Klärung der Verantwortung, übersehen sie die Grundsätzlichkeit des
Schritts. Ist es Staaten in Europa erst einmal möglich, Zonen zu
schaffen, in denen Grundrechte von Asylsuchenden ausgesetzt werden, so
betrifft dies den Anspruch auf Flüchtlingsschutz logisch als nächsten
Schritt. Zeitliche Befristungen, wie 48 Stunden Bearbeitungszeit, sind
politische Zugeständnisse angesichts eines potentiell unbefristeten
Ausnahmezustands. Auch der seit 15 Jahren geplanten und aktuell wieder
diskutierten Exterritorialisierung der Asylverfahren außerhalb der EU
stünde dann rechtlich nichts mehr im Wege. Extralegale „Transitzentren“
öffnen eben die Tür zur möglichen Abschaffung des Flüchtlingsrechts
durch die Aushöhlung des Rechtsstaats. Gerade jene, die auf einen
starken Rechtsstaat pochen, sollten dies nicht wollen.” Beitrag von J. Olaf Kleist vom 5. Juli 2018 beim Verfassungsblog
– Hier sollte sich niemand damit trösten, dass es ja “nur die
Flüchtlinge” betrifft. Denn die Hauptbedrohung besteht darin, dass es
überhaupt möglich sein soll, dass ein demokratischer Staat rechtsfrei
Zonen unter seiner Hoheitsgewalt schaffen kann.
- »Transitzentren«: Die Union und ihre Fiktion der Rechtmäßigkeit
“Die neueste Idee der Union: Flüchtlinge sollen in Deutschland als
»nicht eingereist« gelten und auf dieser Grundlage in sogenannten
Transitzentren festgehalten werden. Anschließend will man die Menschen
schnell in andere EU-Staaten zurückschicken. Aber: Wie so häufig ist
auch dieser CDU/CSU-Plan nicht mit europäischem Recht vereinbar. Die
meisten Menschen würden einen Ort, an dem Personen gegen ihren Willen
festgehalten werden und den sie nicht verlassen dürfen, wohl »Gefängnis«
nennen. Nicht so Stephan Mayer (CSU) – obwohl er selbst bekräftigt,
»raus darf aber niemand«. (…) Es entspricht geltendem Recht und
Rechtsprechung, dass Asylsuchende nicht allein deswegen in Haft genommen
werden, weil sie einen Asylantrag stellen (Erwägungsgrund 15 der
Aufnahme-Richtlinie, Artikel 28 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung). Wenn
man sich vorstellt, dass Schutzsuchende beim Aufgriff irgendwo an der
Binnengrenze in die »Transitzonen« geschafft und dort festgehalten
werden, dann handelt es sich um Freiheitsentziehung im Sinne von Artikel
104 GG, wofür eine richterliche Haftanordnung nötig wäre. Eine
Rechtsgrundlage hierfür gibt es aber nicht. Sie dürfte nach geltendem
europäischen Recht auch nicht einfach auf der nationalen Ebene
geschaffen werden…” Stellungnahme von Pro Asyl vom 5. Juli 2018 
- Brüssel rechtfertigt Lager und Haft für Flüchtlinge
“In Deutschland sind “Transitzentren” und andere geschlossene Lager
für Flüchtlinge heftig umstritten. Die SPD könnte daran sogar den
CDU-CSU-Deal (und damit die GroKo) scheitern lassen. Doch für die
EU-Kommission ist das kein Problem. Laut EU-Recht sei es möglich,
Asylbewerber in geschlossenen Zentren festzuhalten, sagte eine
Behördensprecherin. “Räumliche Beschränkungen werden von den EU-Regeln
erlaubt”, sogar Haft sei möglich. Natürlich komme es immer auf die
Umstände an, zum Beispiel auf eine mögliche Fluchtgefahr. Grundsätzlich
seien Lager aber möglich – auch wenn man sie im politische korrekten
Brüssel nicht so nennt…” Beitrag vom 4. Juli 2018 von und bei Lost in Europe 
- Der Europastreit – Die akute Brutalisierung der europäischen
Asylpolitik könnte das Projekt der europäischen Einigung dauerhaft
entstellen
“Welchen Effekt hat der bisherige Rechtsruck in den Mitgliedsstaaten
der EU? Die deutsche Regierungskrise zeigt dies in erschreckender Weise
auf. Wenngleich schnell gesehen wurde, dass hinter dem “Asylstreit” der
Unionsparteien ein innerdeutscher Kampf um Europa steht, so muss
mittlerweile von einem länderübergreifenden “Europastreit” gesprochen
werden, dessen mögliche Konsequenzen noch nicht klar genug geworden
sind. (…) Seehofer, Söder & Co würden einen derartigen Furor niemals
entfesseln, wenn sie sich nicht einer wachsenden Unterstützung von
rechten Regierungen sicher sein könnten und nicht ausreichend
ideologische Schnittmengen mit diesen Regierungen hätten. (…) Schaut man
auf den Verlauf der vermeintlichen “Mutter aller Gipfel”, so offenbart
sich der modus operandi der nationalistischen Regierungen von Ungarn
über Österreich bis Italien einer selbsterfüllenden Prophezeiung:
Nationalisten gehen ihre nationalen Wege, weswegen auf europäischer
Ebene nichts zustande kommt, woraufhin die Nationalisten wieder sagen:
“Wir müssen unsere eigenen Wege gehen, die EU bekommt nichts zustande.”
(…) Das Gerede frei dem Motto “Es passiert seit Jahren nichts und jetzt
muss endlich gehandelt werden” suggeriert nicht nur ein ungebrochenes
Fortdauern der Massenmigration, die jeder Grundlage entbehrt. Es ist
auch grob irreführend hinsichtlich der (grausamen) Effektivität der
schon ergriffenen Maßnahmen: Es gibt nicht die gutmenschliche
“Flüchtlingskanzlerin”, die mal eine realitätsgesättigte Watschn aus
Bayern bräuchte, um endlich das vermeintlich Notwendige zu tun. Die
asylpolitischen Ziele aller Seiten haben sich zum Teil schon länger
angeglichen, nur die politische Methode ist aufgrund unvereinbarer
innenpolitischer Kalküle der Regierungen (bzw. Regierungsparteien)
umstritten. Hier verschränken sich Asyl- und Europastreit untrennbar
ineinander. (…) Wenn nationale Alleingänge unabhängig von kollektiven
Notsituationen – darin unterscheidet sich das Jahr 2018 von der
Eurokrise 2010/11 oder der Flüchtlingskrise 2015/16 – in einem
Politikfeld akzeptabel werden, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis
diese Strategie der mangelnden Geduld und des kurzfristigen
Prestigegewinns auf andere Felder übergreift. So dürfte den Ländern
Europas die gemeinsame Handlungsfähigkeit in allen Politikfeldern eher
früher als später verloren gehen…” Beitrag von Emanuel Herold vom 4. Juli 2018 bei Telepolis 
- Die Fiktion der Souveränität in Transitzentren – Was ist eigentlich mit der Orbánisierung Europas gemeint?
“Die Transitzentren sind der neueste Clou der Unionsfraktion zur
angeblichen Steuerung der Fluchtmigration und zugleich ein alter Hut. Am
Montag verständigten sich CDU und CSU darauf, Transitzentren an der
bayerisch-österreichischen Grenze einzurichten, um ihre größte
parteipolitische Krise abzuwenden. Die Transitzentren waren bereits im
Herbst 2015 Bestandteil eines Ressortentwurfs des
Bundesinnenministeriums, den die SPD im letzten Moment verhinderte. Man
wolle „Massenlager im Niemandsland“ verhindern, wie der damalige
Justizminister Heiko Maas sagte. Auf europäischer Ebene sind indes mit
den „regionalen Ausschiffungsplattformen“, die in außereuropäischen
Drittstaaten errichtet werden sollen, sowie mit den „kontrollierten
Zentren“ auf europäischem Boden vergleichbare Lager geplant. Der Spiegel
fasste die EU-Gipfel-Ergebnisse wie folgt zusammen: „Europa orbánisiert
sich“. Die Überschrift erfasst tatsächlich den Kern des Problems.
Hinter dem sog. Asylstreit der letzten Wochen steckt nicht nur ein
parteipolitischer Konflikt zwischen Innenminister Horst Seehofer und
Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es geht im Kern darum, eine illiberale
und anti-europäische Form des Rechtsstaats in Deutschland zu
implementieren, die in Ungarn schon weit vorangeschritten ist. Auf lange
Sicht ist es das Ziel von nationalistischen Akteuren, dass
rechtsstaatliche Garantien nur noch formell auf dem Papier bestehen. Der
autoritär transformierte Rechtsstaat ist dann nur noch eine Attrappe,
weil Betroffene zu ihm faktisch keinen Zugang mehr haben…” Kommentar von Maximilian Pichl vom 4. Juli 2018 beim Verfassungsblog
- KünstlerInneninitiative Unruhestiften: Für eine humane und solidarische Aufnahme von Flüchtlingen
“Nach
wie vor ertrinken wöchentlich Flüchtlinge im Mittelmeer, zuletzt Mitte
Juni vor der Küste Libyens 220 Menschen. Die tagelange Odyssee des
Flüchtlingsrettungsschiffes „Aquarius“ mit 629 Flüchtlingen an Bord, die
keiner haben wollte, setzte sich fort mit den Rettungsschiffen
„Lifeline“ und „Open Arms“. Situationen des Ablehnens und gegenseitigen
Abschiebens von Flüchtlingen durch Länder, und des Aussetzens auf dem
Meer sind inzwischen keine einmaligen Vorkommnisse mehr an den Grenzen
Europas. – Die schon immer hohen Flüchtlingsmauern werden unüberwindbar.
Gleichzeitig gibt es seit Wochen in einer unfassbar aggressiven Form
einen Vorstoß der reaktionären Kräfte innerhalb der Union, insbesondere
der CSU, gegen die Flüchtlingspolitik in unserem Land. Es vergeht kaum
mehr ein Tag, an dem Seehofer, Söder, Dobrindt und Konsorten nicht die
Axt an das im Grundgesetz verankerte Asylrecht anlegen. Vordergründig
geht es ihnen mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Bayern im
Oktober offenbar darum, die AFD rechts zu überholen. – Tatsächlich aber
geht es Ihnen um mehr als um Wählerstimmen: Der Streit der CSU-Spitze
mit Bundeskanzlerin Merkel über die „Willkommenskultur“ in der
Flüchtlingspolitik (die keine ist), schwelt schon seit Jahren. (…) Laßt
uns – jetzt erst recht – gemeinsam für eine humane und solidarische
Aufnahme von Flüchtlingen kämpfen und wirken. Wir fordern Künstlerinnen,
Künstler und Kulturschaffende auf: Laßt uns vor Ort gemeinsam mit
Flüchtlingen und Flüchtlingsinitiativen Solidaritätsfeste- und -Konzerte
für Flüchtlinge veranstalten und Ausstellungen, Lesungen und Theater
organisieren. Über 2100 KünstlerInnen und Kulturschaffende, andere
Persönlichkeiten und Organisationen haben seit Sommer 2009 den
bundesweiten Aufruf www.unruhestiften.de unterzeichnet. Es ist ein
Aufruf gegen rechts, gegen die Abwälzung der Krisenfolgen und für die
Umverteilung von oben nach unten, gegen die Kriegspolitik der
Bundesregierung – und für die Förderung der kulturellen Vielfalt.” Pressemitteilung vom 2.7.2018 zum Aufruf der KünstlerInneninitiative 
- Europas Achsen
“Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Fraktionen
der deutschen Wirtschaft begleiten den aktuellen Machtkampf innerhalb
der Unionsparteien um die Flüchtlingsabwehr. In dem Machtkampf haben die
größten Unternehmerverbände Bundeskanzlerin Angela Merkel jetzt
demonstrativ den Rücken gestärkt. Berlin müsse “auf ein gemeinsames
Vorgehen innerhalb der Europäischen Union” setzen, erklären BDI, BDA,
DIHK und ZDH; “nationale Alleingänge” richteten “mehr Schaden als Nutzen
an”. Die Intervention stellt eine klare Kritik am Versuch der CSU und
des rechten Flügels der CDU dar, über die Flüchtlingsabwehr
nationalistisch-chauvinistische Positionen durchzusetzen. Vor allem die
CSU hatte bereits zuvor gemeinsam mit Spitzenvertretern regierender
Rechtsaußen-Parteien wie FPÖ und Fidesz allgemein Vorstöße nach rechts
diskutiert. Sie entspricht damit Positionen, wie sie von Organisationen
mittelständischer Unternehmen vertreten werden, die rund die Hälfte der
deutschen Wertschöpfung erwirtschaften. Aus deren Reihen wurde bereits
die Gründung der AfD unterstützt…” Bericht vom 3. Juli 2018 von und bei German-Foreign-Policy 
- Recht und Ordnung: Fragen und Antworten zu Zurückweisungen an Grenzen
“In der Debatte um Zurückweisungen von Flüchtlingen an der
deutschen Grenze bemühen Befürworter und Gegner immer wieder
Rechtsbegriffe, die CSU spricht sogar vom „Wiederherstellen des Rechts“.
Vermischt werden dabei immer wieder Regelwerke. Das MiGAZIN beantwortet
Fragen zum Recht an der Grenze…” Beitrag vom 2. Juli 2018 bei MiGAZIN 
- „Die Republik tritt die Grundrechte mit Füßen“: Zurückweisungen an der französisch-italienischen Binnengrenze
“Im Streit zwischen der Kanzlerin und ihrem Minister ist
von Europa viel die Rede, doch aus der Situation an anderen
Binnengrenzen werden kaum Schlüsse gezogen. Dabei werden z.B. an den
Grenzübergängen von Italien nach Frankreich seit Jahren
Drittstaatsangehörige ohne Visum zurückgewiesen. Dort geht es jedoch
nicht mit rechten Dingen zu. Das kritisiert die französische
Menschenrechtskommission in einer Stellungnahme vom 19. Juni…” Beitrag von Christoph Tometten vom 26. Juni 2018 beim Verfassungsblog 
- Kein Nachgeben bei CSU-Forderungen! Die CSU legt die Axt an das Asylrecht / Dr. Sommer darf nicht BAMF-Präsident werden
“… Bundesinnenminister Horst Seehofers (CSU) Plan, Flüchtlinge an
den deutschen Außengrenzen abzuweisen, verstößt gegen die
Dublin-Verordnung. Gleichzeitig forderte und fordert Bayern die strikte
Einhaltung der Dublin-Regeln von allen anderen EU-Staaten, insbesondere
von Italien und Griechenland. Das ist Zynismus pur. Bayerns
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) assistiert gerne dabei. Er ist mit
dem Versprechen angetreten, die CSU zur absoluten Mehrheit im Landtag zu
führen und dümpelt bei 40 % umher. Seine Strategie scheint es zu sein,
die AFD noch rechts zu überholen. Er schwingt sich zum selbst ernannten
Sprecher der Deutschen und der „Menschen in Bayern“ auf, die angeblich
mit ihm das Asylrecht abschaffen wollen. Er sagt „Asylgehalt“, wenn er
das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Flüchtlingen
meint. Er schwadroniert von Asyltourismus, System- und Staatsversagen,
von „Endspiel um die Glaubwürdigkeit“ in der Asylpolitik. Und er bedient
sich dabei des Vokabulars der Populist*innen und extremen Rechten. Fast
schon zur Randnotiz gerät die Personalie, dass Dr. Hans-Eckhard Sommer
(CSU), Leiter des Sachgebiets Ausländerrecht im bayerischen
Innenministerium, zum Präsidenten des BAMF ernennt werden soll. Er ist
wohl der Hauptarchitekt der menschenfeindlichen bayerischen
Asylabschreckungspolitik und zu keinen Kompromissen bereit…” Mitteilung und Forderung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 18. Juni 2018 
- Deutsche, österreichische und italienische
Student*innenvertretungen fordern europäische Solidarität statt einer
„Achse der Willigen“
“Gemeinsam mit den Student*innenvertretungen Italiens (UDU) und
Österreichs (ÖH) stellt sich der freie zusammenschluss von
student*innenschaften (fzs) deutlich gegen die rassistische und
unmenschliche Asyl- und Grenzpolitik Italiens, Österreichs und
Deutschlands. (…)„Das Vorpreschen des Bundesinnenministers Horst
Seehofers und seine menschenverachtende Migrationspolitik ist ein
direkter Angriff auf die Rechte der Geflüchteten sowie auf die
studentische Unterstützungsarbeit. Aus diesem Grund stellen wir uns
gemeinsam mit anderen europäischen Student*innenvertretungen klar gegen
die aktuelle Politik des Bundesinnenministers.“…” Pressemitteilung und Erklärung vom 18. Juni 2018 bei fzs 
- Sinnloser Streit über die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze
“In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es
seitens der CSU Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands
grundsätzlich zurückzuweisen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden
mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der
bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Dass diese Diskussion sinnlos
ist, ergibt sich zweifelsfrei aus einer aktuellen Entscheidung des
Gerichtshofs der EU mit der Frankreich untersagt wurde, eine
Überstellungsentscheidung nach der Dublin-III-Verordnung zu erlassen,
bevor Deutschland dem Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend
zugestimmt hat. Insoweit wird erneut erkennbar, wie wenige Kenntnisse
die in der Politik Verantwortlichen von dem hier zur Anwendung
gelangenden Unionsrecht haben…” Kommentar vom 15.06.2018 bei Migrationsrecht 
- Showdown: EU-Gipfel soll eine europäische Lösung im Asylstreit bringen
“Im deutschen Streit um Zurückweisungen von Asylbewerbern an der
Grenze beharrt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer
europäischen Lösung. Ort und Zeit für die nächste Chance darauf stehen
fest: Am 28. und 29. Juni tagen die EU-Staats- und Regierungschefs in
Brüssel. MiGAZIN beantwortet die wichtigsten Fragen vor dem Gipfel. (…)
Der Gipfel behandelt mehrere große Themen wie den EU-Haushalt und den
Brexit. Ein Hauptgegenstand ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem
(GEAS). Die Staats- und Regierungschefs selbst haben sich den Gipfel als
Frist gesetzt. Im Oktober 2017 vereinbarten sie, man werde „einen
Konsens in der ersten Jahreshälfte 2018 anstreben“. (…) Die
EU-Kommission hat 2016 sieben Vorschläge zur Reform des GEAS geliefert.
Darunter finden sich ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Asylverfahren
in Europa und der Plan einer EU-Asylagentur. Die Arbeiten an den
Vorhaben sind verschieden weit gediehen. Größter Streitfall ist die
Reform der Dublin-Verordnung. Sie regelt, welcher EU-Staat für einen
Asylbewerber zuständig ist…” Beitrag vom 15. Juni 2018 von und bei MiGAZIN
- Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann
“Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze
abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig.
Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht.
Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der
Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem
Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4
Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen,
aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an
der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das
Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der
deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre
politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme
Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird…” Kommentar von Dana Schmalz vom 13. Juni 2018 im Verfassungsblog
mit Ausführungen zu den Regeln der Dublin-Verordnung. siehe auch Teil 2 vom 14.6.2018 
- Berlin, Rom, Paris: Der Flüchtlingsstreit eskaliert
“Jeder gegen jeden. Diesen Eindruck erweckt die Eskalation
im Flüchtlingsstreit in Berlin, Rom und Paris. Dabei zeichnet sich im
Hintergrund eine neue, bizarre Allianz ab. Sie könnte auch Kanzlerin
Merkel gefährlich werden. Der deutsche Innenminister gegen die
Kanzlerin, Frankreich gegen Italien, und Italien gegen den Rest der EU:
So sah die Lage noch am Morgen aus. Doch danach hat sich die Lage weiter
zugespitzt. Denn die italienische Regierung berief den französischen
Botschafter ein. Sie protestiert dagegen, von Präsident Macron als
zynisch bezeichnet zu werden, weil sie das Flüchtlingsboot “Aquarius”
abgewiesen hat. (…) Klar ist jedoch, dass sich hier eine neue, bizarre
Allianz abzeichnet. Denn Seehofer und Salvini haben sich abgestimmt.
Beide wollen offenbar einen harten Kurs in der Asyl- und
Flüchtlingspolitik durchdrücken, bei dem die Verteidigung nationaler
Grenzen wichtiger wird als europäische Solidarität…” Beitrag vom 13. Juni 2018 von und bei Eric Bonse
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