Samstag, 31. Januar 2015
Feigling oder Held?
Der Hamburger Senat erinnert mit einem Mahnmal an Deserteure des Zweiten Weltkriegs. Eine Genugtuung für Überlebende – und eine Herausforderung für die Bundeswehr
Der Zweite Weltkrieg war schon lange vorbei, da wünschten einige frühere Kameraden Ludwig Baumann immer noch den Tod. „Ich kann nur bedauern, dass Sie nicht erschossen oder geköpft wurden“, schrieb ihm ein zorniger Mann noch vor gut einem Jahr. Der Bremer ist schon oft beschimpft worden, als Kameradenschwein, Feigling und Vaterlandsverräter. Heute ist Baumann Deutschlands bekanntester Deserteur.
In fast jeder Stadt, jedem Dorf erinnern Monumente an deutsche Soldaten, die gehorchten, kämpften und starben. Gedenkorte für die Deserteure des Zweiten Weltkriegs sind seltener. Meist wurden sie auf private Initiative gebaut, während der Friedensbewegung in den 90er Jahren.
Allein Hamburg hatte im Zweiten Weltkrieg 13 Militärgerichte – ein Zentrum der NS-Militärjustiz. Ausgerechnet hier fehlt ein Mahnmal für Deserteure. Das soll sich nun ändern. Für 500 000 Euro will der Hamburger Senat einen „Gedenkort für Deserteure und andere Opfer der NS-Militärjustiz“ schaffen, direkt neben dem „Kriegsklotz“ am Hamburger Dammtorbahnhof.
Der wuchtige Klotz von 1936 zeigt eine Reihe marschierender Soldaten und den Schriftzug „Deutschland muss leben, und wenn wir sterben müssen“. Der Entwurf des Künstlers Volker Lang für das Gegendenkmal sieht dagegen einen transparenten Baukörper mit zwei Wänden aus bronzenen Schriftgittern vor. Die Texte sind Zitate von Opfern und Tätern der NS-Militärjustiz. In der zweiten Jahreshälfte 2015 soll das Denkmal stehen.
"Wehrmachtssoldaten konnten Befehle nicht ungestraft verweigern"
„Ein von öffentlicher Hand finanziertes Deserteurs-Denkmal in Hamburg hätte bundesweite symbolische Strahlkraft“, sagt der Historiker Magnus Koch. Er hat für die Wanderausstellung „Was damals Recht war“ über die Militärjustiz im Dritten Reich und über Deserteure der Wehrmacht recherchiert. Vom 27. Januar bis 1. März ist diese Ausstellung im Stadtmuseum von Riesa zu sehen. Weitere Stationen sind Wolfenbüttel, Reutlingen, Karlsruhe, Emden und Aschaffenburg.
„Ein Soldat der Wehrmacht“, sagt Koch, „hatte keine Möglichkeit, einen Befehl ungestraft zu verweigern. Schon kleinste Verfehlungen konnten mit dem Tod bestraft werden.“ Wer keine Kriegsverbrechen begehen wollte, stand vor der Wahl, entweder selbst hart bestraft zu werden oder sich wie Baumann durch Flucht zu entziehen.
Das Denkmal soll an etwa 30 000 zum Tode verurteilte Soldaten der Wehrmacht erinnern. An Männer, die Befehle verweigerten, sich selbst verstümmelten, Kriegsgerät beschädigten oder sich von der Truppe fernhielten. NS-Militärgerichte verurteilten die meisten als Wehrkraftzersetzer und Kriegsverräter zum Tode. 15 000 dieser Urteile wurden vollstreckt. Wer überlebte, brauchte im Nachkriegsdeutschland nicht auf Mitleid zu hoffen.
Vor der Kriegswende, der deutschen Niederlage in Stalingrad 1943, sei Desertieren nur ein Randphänomen gewesen, sagt der Historiker Magnus Koch. Zunächst taten sich vor allem Einzelgänger, politische und religiöse Querköpfe durch Befehlsverweigerung hervor, auch Soldaten, die von ihren Kameraden ausgegrenzt und gequält wurden. Erst als die deutsche Niederlage immer wahrscheinlicher wurde, wurde Fahnenflucht zum Massenphänomen. Der Hauptantrieb: Angst ums eigene Leben. Die meisten desertierten in den letzten Kriegswochen.
Ludwig Baumann fasste seinen Entschluss bereits vor Stalingrad. „Ich wollte keine Leute töten. Ich wollte leben“, sagt er heute. In einer Juninacht 1942 stahl sich der junge Marinegefreite aus einem Wehrmacht-Lager bei Bordeaux. Sein Plan: Hinüber ins unbesetzte Vichy-Frankreich, weiter nach Marokko und schließlich in die USA. Schon am Grenzposten war Schluss. Er ließ sich kampflos festnehmen. Ein NS-Militärgericht verurteilt Baumann zum Tode. Er wurde gefoltert, kauerte zehn Monate lang gefesselt in einer Zelle und rechnete täglich mit seiner Hinrichtung. Dann kam die Begnadigung. Den Bewährungseinsatz an der Ostfront überlebte er nur mit viel Glück.
Wie die meisten NS-Militärrichter machten auch Baumanns Peiniger nach dem Krieg im Justizapparat der Bundesrepublik weiter Karriere. Er blieb hingegen als Fahnenflüchtiger vorbestraft, wurde von früheren Kameraden zusammengeschlagen und beschimpft. Als der Bundestag 2002 den Krieg der Wehrmacht als „verbrecherisch“ einstufte und alle verurteilten Wehrmacht-Deserteure pauschal rehabilitierte, waren die meisten von ihnen längst tot.
Haben die Dienstverweigerer des Dritten Reichs nun auch eine Ehrung in Form eines Mahnmals verdient? Zumindest in den Reihen der Bundeswehr gebe es hierzu noch keine offizielle Position, sagt ein Sprecher aus dem Verteidigungsministerium. Wie in jeder anderen Armee gilt auch in der Bundeswehr soldatischer Gehorsam als ehrenhaft – und Fahnenflucht als Akt der Feigheit.
Auch die Bundeswehr hat ihre Fahnenflüchtigen, wie Oberstleutnant Michael Brendel einräumt. Er ist Dezernatsleiter für ethische Fragen am Zentrum für Innere Führung in Koblenz. In den zwei Jahren vor Aussetzung der Wehrpflicht (2011) habe es insgesamt 2010 Fälle von eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht gegeben. In den zwei Jahren danach waren es noch 648. Das Wehrstrafgesetz sieht hierfür bis zu fünf Jahre Haft vor.
Oft vom Einzelfall abhängig
Die Motive der Deserteure in der heutigen Freiwilligenarmee seien fast immer privat, sagt Brendel. Oft gehe es um mehr Zeit für Freundinnen. In Kampfeinsätzen wie im Kosovo und in Afghanistan sei noch kein Soldat desertiert. Gewissensgründe spielten heute, so Brendel, keine Rolle mehr. „Anders als in der Wehrmacht schwören Soldaten der Bundeswehr keinen unbedingten Gehorsam.“ Befehle bei der Bundeswehr müssen dienstlichen Zwecken dienen und dürfen keine Straftat zur Folge haben. Wird der Gehorsam aus Gewissensgründen dennoch verweigert, entscheidet ein ziviles Gericht über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung.
Im Einzelfall eine schwierige Entscheidung. So hatte sich der Bundeswehr-Major und Softwareentwickler Florian Pfaff 2003 geweigert, an einem Computer-Programm für den Irak-Krieg mitzuarbeiten. Der Kriegseinsatz war aus seiner Sicht völkerrechtswidrig. Seine Vorgesetzten ließen Pfaff daraufhin psychiatrisch untersuchen und die Bundeswehr drohte mit Entlassung. Erst in letzter Instanz entschied das Bundesverwaltungsgericht: Die Gehorsamsverweigerung war rechtens. Der ungehorsame Major durfte bleiben, wurde aber nicht mehr befördert.
Den Gefreiten Ludwig Baumann schützte vor mehr als 70 Jahren kein ziviles Gericht. Auch daran soll das Denkmal für die Wehrmacht-Deserteure in Hamburg erinnern. Dass es nun gebaut wird, liegt auch an der veränderten gesellschaftlichen Stimmung im Land. So hatte Baumann als Vorsitzender der „Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz“ vor Jugendlichen der Hamburger Ida-Ehre-Schule schon vor zwei Jahren für einen Gedenkort geworben. Den Jugendlichen leuchtet das Ansinnen ein. „Finden Sie nicht“, schrieb ein Mädchen kurz nach dem Zeitzeugengespräch an Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz, „dass diese Menschen, die sich gegen diese Tyrannei gestellt haben, es verdient haben, einen Gedenkort zu bekommen?“
Für ihr Engagement erhielten Schülerinnen und Schüler der Ida-Ehre-Schule den „Bertini-Preis für junge Menschen mit Zivilcourage“. Und Wehrmachts-Deserteur Baumann, inzwischen 93 Jahre alt, hofft, die Einweihung des Denkmals in diesem Jahr noch zu erleben.
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