Sonntag, 8. Dezember 2013
Gericht beschäftigt sich erstmals mit mutmaßlich illegaler Waffenlieferung nach Mexiko
Zwei wegen des Mexiko-Geschäftes von HK Gefeuerte klagen auf Weiterbeschäftigung - Verhandlung am 3. Dezember
Neue Rottweiler Zeitung vom 26.11.2013
OBERNDORF/VILLINGEN-SCHWENNINGEN, 26. November (him) - Vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen sehen sich am 3. Dezember Vertreter von Heckler und Koch und zwei langjährige Mitarbeiter wieder. Marianne B. und Axel H. haben den Oberndorfer Waffenhersteller wegen ihrer außerordentlichen, fristlosen Kündigung vom 30. April 2013 verklagt und fordern die vorläufige Weiterbeschäftigung während des Rechtsstreits.
Wie die NRWZ damals exklusiv gemeldet hatte, hatte das Unternehmen die beiden seit mehr als 30 Jahren Beschäftigten im Zusammenhang mit Waffengeschäften mit Mexiko gefeuert und dies per Betriebsaushang bekannt gemacht. H. war seit dem 1. Januar 1981 für Heckler & Koch, zuletzt als Vertriebsbereichsleiter, tätig. B. war seit 1. September 1981 bei HK und dort als Sachbearbeiterin im Vertrieb beschäftigt.
Der Fall und die Meldung in der NRWZ hatten zu einem bundesweiten Medienecho geführt. Alle großen Zeitungen und Magazine berichteten. Deshalb geht der Sprecher des Arbeitsgerichtes Freiburg Wolfgang Gundel von einem großen Medieninteresse am kommenden Dienstag aus.
Allein drei SWR-Redaktionen wollten Reporter schicken, aber auch die Wochenzeitung "Die Zeit" habe sich angemeldet. Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt als ermittelnde Behörde sind an dem Arbeitsgerichtsverfahren sehr interessiert.
Grundlage für die jetzt zu verhandelnden Entlassungen war eine Großrazzia vor zwei Jahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens. HK soll G 36 Gewehre auch in mexikanische Unruheprovinzen geliefert und damit gegen Waffenexportbestimmungen verstoßen haben.
Der HK-Kritiker Jürgen Grässlin hatte von diesen mutmaßlich illegalen Geschäften erfahren, recherchiert, Unterlagen gesammelt und das Oberndorfer Unternehmen angezeigt. Nach langen Ermittlungen hatte die Statsanwaltschaft schließlich die Firmenbüros in Oberndorf durchsucht und kistenweise Unterlagen beschlagnahmt. HK hatte zunächst alle Vorwürfe rundweg abgestritten.
Am 24. April hatte die HK Geschäftsführung mit Niels Ihloff und Martin Lemperle in einer am schwarzen Brett im Betrieb aufgehängten "Mitteilung der Geschäftsleitung" berichtet, eine "interne Sonderuntersuchung" im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen habe dazu geführt, dass die Geschäftsführung zur Überzeugung gelangte, dass "der dringende Tatverdacht gegen zwei langjährige Mitarbeiter" besteht, "Waffenlieferungen in nicht genehmigungsfähige mexikanische Bundesstaaten im Zusammenwirken mit einem Handelsvertreter veranlasst zu haben." Dies sei von den beiden "eigenmächtig, ohne Wissen und Wollen anderer Personen im Unternehmen" geschehen. Die Geschäftsleitung habe deshalb am 24. April den Betriebsrat wegen der beabsichtigten fristlosen Kündigung angehört und die beiden Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung frei gestellt.
Etwa drei Monate nach der Berichterstattung in der NRWZ meldete sich eine betroffene Person und bedankte sich für den "sehr guten Bericht." Die Person erklärte, sie sei "eine Kämpfernatur" und werde sich "nicht unterkriegen lassen." Es sei "total ungerecht", dass ausgerechnet sie als ausführendes Organ vor die Tür gesetzt worden sei.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mehrmals gegenüber der NRWZ erklärt, man ermittle "gegen zwei plus x Personen" bei HK. Zu diesen könnte auch der frühere Landgerichtspräsident Peter Beyerle gehören. Dieser war nach seinem Ausscheiden beim Landgericht Rottweil zu HK nach Oberndorf gewechselt und hatte im fraglichen Zeitraum die Verantwortung für die Exportgenehmigungen.
Juristisch ist der Fall verzwickt, denn die beiden Kläger können sich schlecht verteidigen. Sagen sie: "Mein Chef hat es doch auch gewusst", gestehen sie ihre Beteiligung und rechtfertigen so die fristlose Kündigung und beschuldigen sich selbst in einem noch folgenden Strafverfahren wegen illegalen Waffenhandels. Da beträgt die Mindeststrafe übrigens zwei Jahre Haft. Dem Grunde nach sei das Verfahren eigentlich gar nicht zu führen, heißt es in Justizkreisen.
URL: http://www.nrwz.de/inhalt/kreis/Justiz-beschaeftigt-sich-erstmals-mit-Illegaler-Waffenlieferung-nach-Mexiko--00051840.html
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