Dienstag, 2. August 2016

Kartell gegen § 63: Neues Mitglied Chefredakteur der "Recht & Psychiatrie"



Dr. Martin Zinkler ist Chefarzt der Psychiatrie in Heidenheim. Außerdem ist er einer der beiden Chefredakteure der "Recht & Psychiatrie". Heute wurde sein Beitritt zum Kartell in der Website des Kartells veröffentlicht. Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Zinkler dürfen wir aus der inhaltlichen Begründung seiner Anfrage, dem Kartell bei zu treten, zitieren:
Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne würde ich dem Kartell gegen §63 StGB beitreten. In Italien soll nun nach Abschaffung der forensisch-psychiatrischen Kliniken auch die absolute Unzurechnungsfähigkeit abgeschafft werden. Dies halte ich für einen Fortschritt, um Art 12 der UN BRK zur Geltung zu verhelfen. Insofern hat auch eine Sonderunterbringung in der Psychiatrie nach § 63 statt in Haft keinen Platz mehr.
Selbstverständlich brauchen Haftanstalten mindestens gleich gute psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungsangebote wie in der Gemeinde; die Bereitschaft von Strafgefangenen, diese Angebote anzunehmen, sollte aber in keiner Weise mit der Dauer der Haftstrafe oder der frühzeitigen Entlassung aus der Haft verbunden werden.
Selbstverständlich soll eine Zwangsbehandlung in Haft ebenso wenig in Frage kommen, wie in Freiheit.
Vielleicht interessiert Sie eine kurze Arbeit zur Zwangsbehandlung in Deutschland, die kürzlich in „laws“ publiziert wurde. http://www.mdpi.com/2075-471X/5/1/15/htm

Mit freundlichem Grüßen
Dr. Martin Zinkler
Chefarzt
Wir halten diesen Schritt von Dr. Zinkler für wegweisend. Wir hoffen, das die Überzeugung, der § 63 gehört ersatzlos abgeschafft, weiter Schule macht. So möge er von innen zerbröseln, obwohl ein Scheinreförmchen des § 63 am 28.4.2016 im Bundestag verabschiedet wurde. Wenigstens hatten die Fraktionen der Grünen und der Linkspartei in ihren Entschließungsanträge  eine grundlegende Lockerung gefordert:
…Eine strafrechtliche Maßregel aber darf zu keinem stärkeren Grundrechtseingriff führen als die Kriminalstrafe. Deshalb muss die Freiheitsentziehung aufgrund strafrechtlicher Unterbringung zeitlich begrenzt sein und darf nicht länger dauern als eine Freiheitsstrafe, die wegen der jeweiligen Anlasstat in Betracht gekommen wäre….
Siehe zweite Meldung in der § 63 Spezialseite hier: http://www.zwangspsychiatrie.de/weg-mit-%c2%a7-63/
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Ärzte gestopft von der Pharmaindustrie
Für die politische, vor allem aber menschenrechtliche, Frage der Anwendung von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie ist es unerheblich, wie hoch die ÄrztInnen dabei bezahlt werden. Da allerdings die Patienten in diesem Fall eben nicht die Auftraggebenden sind, wird die Gewalt im Auftrag anderer ausgeübt. Statt dass die Patienten direkt für diese "Leistungen" bezahlen, wird die Rechung regelmäßig von einer Zwangsversicherung der gesetzlichen Krankenkassen oder durch das Sozialamt beglichen. Dadurch kann der Versicherte eine Prämienzahlung nicht unterbinden, und so wird der besondere Zynismus verschleiert, dass es keinen Auftrag der Betroffenen gibt, sie aber zur Bezahlung der ihnen angetanen Gewalt gezwungen werden. Eine nahezu perfekte Absicherung, dass das für die Profiteure dieses Systrems immer so weiter geht.
Zu den Profiteuren des Systems gehören auch die  Pharmaunternehmen. Deren Zahlungen an Ärzte zur Absatzsteigerung durch Verschreibung bzw. zur erzwungenen Verabreichung von deren Produkte in der Zwangspsychiatrie, hat inzwischen viel Aufmerksamkeit erregt. Das hat zu solchen Zweifeln an der Vertraurenswürdigkeit dieser Unternehmen geführt, dass 54 dieser Firmen erstmals einen Teil ihrer Zahlungen offengelegt haben.
CORRECTIV und „Spiegel Online“ haben die Daten zusammengetragen und ausgewertet. Das Problem: Die Unternehmen nennen ausschließlich die Namen von Medizinern, die der Veröffentlichung zugestimmt hatten. Dieses Einverständnis gaben jedoch nur 29 Prozent – etwas mehr als 20.000 von mehr als 71.000 Ärzten und Fachkreisangehörigen, die Geld von den Unternehmen erhalten hatten.
Findet sich ein Mediziner nicht in der Veröffentlichung der Datenbank, hat das also kaum eine Aussage. Möglicherweise hat er tatsächlich keine Verbindungen. Möglicherweise hat er aber auch eine Veröffentlichung der Daten abgelehnt. Oder er erhält Zahlungen zum Beispiel von einer Generika-Firma, die sich nicht am Transparenzkodex beteiligt. Man könnte also mutmaßen, dass das also alles eher der Verschleierung der tatsächlichen Interessenkonflikte dient.
Um herauszufinden, wie viel Geld eine ÄrztIn von der Pharmaindustrie bekommt, der/die der Veröffentlichung zugestimmt hat, bitte dieses Link benutzen: https://correctiv.org/recherchen/euros-fuer-aerzte/datenbank
Z.B. hat die Charité im Jahr 2015 einen Gesamtbetrag von 1.041.489,06 €  erhalten siehe hier.
Der Chefarzt der Pychiatrie des Urban Krankenhauses in Berlin, Prof. Andreas Bechdolf, erhielt im Jahr 2015 einen Gesamtbetrag: von  12.466.45 €,  siehe hier von:
Janssen-Cilag GmbH     Honorare     2.500,00 €
Lundbeck GmbH     Reisekosten     1.311,00 €
Lundbeck GmbH     Tagungsgebühren     930,00 €
Janssen-Cilag GmbH     Spesen     651,00 €
Otsuka Pharma GmbH     Honorare     4.500,00 €
Otsuka Pharma GmbH     Spesen     1.490,32 €
Otsuka Pharma GmbH     Reisekosten     1.084,13 € 
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Interview mit Gert Postel im FocusGert Postel hat anläßlich der aufgeflogenen Vortäuschung eines Akademischen Abschlusses durch die Bundestagsabgeordenten Petra Hinz dem Focus ein lesenswertes Interview gegeben, siehe: http://www.focus.de/politik/deutschland/petra-hinz-hochstapler-gert-postel-spricht-ueber-die-lebenslaufluege-der-bundestagsabgeordneten_id_5747460.html
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
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