Mittwoch, 28. August 2019

Wahlprüfsteine für die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg

Wahlprüfsteine der  Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
für die Landtagswahl am 1.9.2019 in Sachsen

Die Fragen unten hat die-BPE der CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und GRÜNE jeweils mit der Bitte um Antwort als Wahlprüfsteine und mit einem Hinweis auf die anschließende Veröffentlichung gestellt. Die Ergebnisse der Umfrage:
  • Die CDU hat sich in ihrer hier dokumentierten Antworten hinter dem Bundesverfassungsgericht verschanzt und dokumentiert damit (insbesondere in der Antwort zum ersten Wahlprüfstein), dass sie offensichtlich (trotz Nachfrage) davon überzeugt ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich über das absolute Folterverbot hinwegsetzten kann, das in völkerrechtlich bindenden Verträgen und den Menschenrechten gründet. Die Argumentation der CDU beruft sich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht sowohl zur Zwangsbehandlung 2011 als auch zur „Fixierung“ genannten zwangsweisen Fesselung 2018, in denen das BVerfG gesetzliche Regelungen zugelassen hat, die angeblich diese Menschenrechtsverletzungen legalisieren könnten und sowohl das absolute Folterverbot wie die Behindertenrechtskonvention unterlaufen, bzw. (zumindest punktuell) negieren. Den Beweis, dass das BVerfG (wie nun die CDU Sachsens) dies zu Unrecht getan hat, haben wir hier veröffentlicht:  Bundesverfassungsgericht bricht Jus Cogens
    Besonders enttäuscht die CDU damit, dass sie behauptet, Zwang und Gewalt könne medizinisch gerechtfertigt werden, obwohl das immer nur eine rechtlich-politische Frage sein kann! Sie behauptet damit, die folterartige Zwangsbehandlung könne unverändert dem Filz von Ärzten und Betreuern überlassen bleiben, bzw. von Richtern gedeckt werden und ignoriert völlig die Stellungnahme von Papst Franziskus, der diese als Folter bezeichnet hat, siehe hier. Wir können von deren Wahl deshalb nur abraten.
    .
  • DIE LINKE gibt in ihrer hier dokumentierten Antwort zu, dass „durch das Landeswahlprogramm kein ausdrücklicher Auftrag [zur Abschaffung der psychiatrischen Sondergesetzgebung] vorgegeben ist.“ Sie stellt sogar fest, Zitat: Dies stellt aber nicht in Abrede, dass Zwangsmaßnahmen nicht in jedem Fall als letzte Möglichkeit, als ultima ratio, angewendet werden, obwohl sie nur als solche zulässig sind. Wenn es um angeblich „ultima ratio“ gingedürfte es kein psychiatrisches Sondergesetz geben, denn wie es kein Gesetz für den Abschuss eines Zivilflugzeuges geben darf, so darf es genausowenig ein Gesetz zur Legalisierung von Foltermaßnahmen geben. Entsprechend zeugt dieser Satz in der Antwort der LINKEN: „Deshalb muss der Schutz vor Zwangsbehandlungen nach unserer Ansicht ausgebaut werden“ nur davon, dass Zwangsbehandlung gerade NICHT abgeschafft werden soll, sondern nur deren regelrechter Gebrauch besser überwacht werden soll. Sie konterkariert damit die Feststellungen des UN-Komitees für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und auch den Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter. Tendenziell macht sie damit auf Landesebene sogar das Bundeswahlprogramm 2017 der eigenen Partei unglaubwürdig, in dem auf Seite 32 die gewaltfreie Psychiatrie versprochen wurde: Wir wollen eine gewaltfreie Psychiatrie und die Abschaffung von Sondergesetzen.
    Noch deutlicher wird dies durch diese Forderung, Zitat: „Die Partei DIE LINKE wird sich … dafür einsetzen, dass die für die Erstattung entsprechender Gutachten zu zahlenden Honorare erhöht werden.“ Also mehr Geld für Gutachten, die die Foltermaßnahmen rechtfertigen sollen, statt die Foltermaßnahmen abzuschaffen.  Damit sollen noch mehr Mittel in das Kerkersystem mit Folterregime fleißen, wie Michel Foucault die Zwangspsychiatrie zutreffend genannt hat. Welche Schlussfolgerung daraus zu ziehen ist, möchten wir den Leserinnen und Lesern überlassen.
    .
  • Die SPD hat sich entschuldigt, es nicht geschafft zu haben, innerhalb der Frist auf unsere Whalprüfsteine zu antworten, siehe hier.  Die Grünen und die FDP haben ohne jegliche Erklärung nicht geantwortet, ob aus Ignoranz, Missachtung oder weil sie vermeiden wollen, sich zu den Foltergesetzen zu äußern, um damit behaupten zu können, sie hätten eine weisse Weste, auch wenn sie sich nie von diesen Sondergesetzen distanziert haben, mag dahingestellt bleiben. Daraus eine Schlussfolgerung zu ziehen bzw. eine Wahlentscheidung zu treffen, möchten wir den Leserinnen und Lesern überlassen.
Wegen der erwähnten Vorbehalte können wir bei dieser Landtagswahl KEINE Wahlempfehlung geben.[Da die AfD offenkundig mit Rechtsradikalen verwoben ist, können wir nur ganz besonders von deren Wahl abraten – wo diese in Deutschland an die Macht gekommen waren, hatten sie den Ärzten freie Bahn für den systematischen Massenmord in den Psychiatrien verschafft.]

Wahlprüfsteine der  Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg
für die Landtagswahl am 1.9.2019 in Brandenburg

Die Fragen unten hat die-BPE und der LPE B-B der CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und GRÜNE jeweils mit der Bitte um Antwort als Wahlprüfsteine und mit einem Hinweis auf die anschließende Veröffentlichung gestellt. Die Ergebnisse der Umfrage:
  • Die SPD hat vermieden auf die genau gestellten Fragen zu den Zwangsmaßnahmen einzugehen, sondern schwurbelt rum, ja schwärmt von den angeblichen „Hilfen“ in der Zwangsgesetzgebung. Sie verleugnet also die Entrechtung und Entwürdigung, sowie unser Recht auf Krankheit. Insbesondere weigert sie sich, die psychiatrischen Zwangsbehandlungmaßnahmen als Folter und die psychiatrischen Sondergesetzen als Verstoß gegen die Behinderetenrechtskonvention anzuerkennen, siehe hier. Damit versucht sie sich ihrer Mitverantwortung für eine Gesetzgebung zu entziehen, die spätestens seit 2009 mit den in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabierten Menschenrechen unvereinbar ist. Darauf haben wir seit 2008 verschiedentlich hingewiesen, siehe: Landtag Brandenburg: Menschenrechts-Verbrecherbande. Wir raten von deren Wahl ab.
    .
  • Die CDU hat in ihrer Anwort darauf hingewiesen, dass sie von der Landesregierung Auskünfte über das Ausmaß der psychiatrischen Misshandungen erfragt hat, Zitat: Die Anzahl der Unterbringungsfälle nach dem BbgPsychKG ist [2016] mit 2,4% zuletzt auf 671 Fälle angestiegen. Insgesamt wurden in diesem Berichtsjahr 888 Fixierungen, 307 Isolierungen und 179 Zwangsmedikationen durchgeführt. … Der Plan der CDU Brandenburg ist es, den Themenbereichen Prävention, Gesundheit und Pflege grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Wir wollen daher für diese Aufgaben ein separates Ministerium gründen. ….Wir bezweifeln, dass durch ein neues Ministerium endlich die psychiatrischen Misshandlungen wider die in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabierten Menschenrechte beendet werden und unser Recht auf Krankheit beachtet wird, denn insgesamt findet sich KEINE Distanzierung von der Gesetzgebung und Praxis psychiatrischer Gewaltanwendung. Deshalb sind insgesamt die hier dokumentierten Antworten der CDU enttäuschend. Sie will die folterartige Zwangsbehandlung unverändert dem Filz von Ärzten, Richtern und Betreuern überlassen, bzw. staatlich decken und ignoriert völlig die Stellungnahme von Papst Franziskus, der diese als Folter bezeichnet hat, siehe hier. Wir können von deren Wahl deshalb nur abraten.
    .
  • DIE LINKE ignoriert mit ihrer hier dokumentierten Antwort die Feststellungen des UN-Komitees für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und negiert damit auch den Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter. Sie macht damit auf Landesebene sogar das Bundeswahlprogramm 2017 der eigenen Partei unglaubwürdig, in dem auf Seite 32 die gewaltfreie Psychiatrie versprochen wurde:
    Wir wollen eine gewaltfreie Psychiatrie und die Abschaffung von Sondergesetzen.
    Stattdessen versucht sie das mit einer falschen Behauptung wegzuleugnen, Zitat:
    Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz halten wir jedoch nicht für ein Sondergesetz in diesem Sinne.Sie versucht sich damit ihrer Verantwortung im federführenden Justitz- und Gesundheitsministerum für eine Gesetzgebung zu entziehen, die spätestens seit 2009 mit den in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabierten Menschenrechen unvereinbar ist. Darauf haben wir schon 2008 hingewiesen: Landtag Brandenburg: Menschenrechts-Verbrecherbande und insbesondere den ganzen Bundesparteitag der LINKEN 2014  auf die Brandenburger Heuchel-LINKE mit Flugblättern hingewiesen, siehe hier.  Wir raten von deren Wahl ab.
    .
  • Die Grünen und die FDP haben nicht geantwortet, ob aus Ignoranz, Missachtung oder weil sie vermeiden wollen, sich zu den Foltergesetzen zu äußern, um damit behaupten zu können, sie hätten eine weisse Weste, auch wenn sie sich nie von diesen Sondergesetzen distanziert haben, mag dahingestellt bleiben. Daraus eine Schlussfolgerung zu ziehen bzw. eine Wahlentscheidung zu treffen, möchten wir den Leserinnen und Lesern überlassen.
Wegen der erwähnten Vorbehalte können wir bei dieser Landtagswahl KEINE Wahlempfehlung geben.[Da die AfD offenkundig mit Rechtsradikalen verwoben ist, können wir nur ganz besonders von deren Wahl abraten – wo diese in Deutschland an die Macht gekommen waren, hatten sie den Ärzten freie Bahn für den systematischen Massenmord in den Psychiatrien verschafft.]
Lesen Sie mehr »
------------------------------------------------------------
Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Unser Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü®, die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurden, wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist. Auf dem Treuhandkonto sind zur Zeit 11.662,- €.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen