Donnerstag, 4. Dezember 2025
Ein Antagonismus in der DGPPN
Die Gegner der gewaltfreien Psychiatrie schlafen nicht. Sie versuchen (wie immer) sich als die angeblich wahren Beschützer der Geisteskranken auf zu spielen, zeigen ihren Paternalismus ganz offen. Die Befürworter der gewaltfreien Psychiatrie verteidigen die Gewaltfreiheit mit einer klugen, Menschenrechte basierten Gegenrede in der Recht & Psychiatrie 4/2025, siehe: https://psychiatrie-verlag.de/product/von-peter-zinkler-psychiatrie-ohne-zwang-wer-wird-ausgeschlossen-diskussionsforum-aus-rp-4-2025. Beide Seiten stehen sich in ihren Begründungslogiken und argumentativen Strukturen wie zwei Welten antagonistisch gegenüber, die kaum mehr Berührungspunkte miteinander haben. Da hilft nur die Spaltung in der DGPPN weiter: https://www.zwangspsychiatrie.de/2025/11/warum-die-dgppn-gespalten-werden-muss. Derweil organisieren wir uns die gewaltfreie Psychiatrie mit Hilfe der PatVerfü und deren integrierter Vorsorgevollmacht selber :-)
Dazu hat es am 5. Februar 2025 einen guten Beschluss des Bundesgerichtshof unter dem Zeichen XII ZB 547/24 gegeben. Der Beschluss bestätigt, dass der die Einwilligung der Betreuerin in frühere, bis längstens 7. November 2024 dauernde ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigende Beschluss des Amtsgerichts Dresden und die Beschwerde hiergegen zurückweisende landgerichtliche Beschluss wegen einer dagegen vorher verfasste Patientenverfügung Unrecht war. Hier kann das nachgelesen werden. Jetzt wird Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld bezahlt werden müssen :-)
Zu vermuten ist, dass die Entscheidung des BVerfG zur ambulanten Zwangsbehandlung und dem bestätigenden Verweis auf eine Patientenverfügung, um Zwangsbehandlungen von vornherein zu unterbinden, dabei eine Rolle gespielt haben könnte, siehe hier, Zitat von RA David Schneider-Addae-Mensah vor einem Jahr: Das Gericht hat heute, trotz allen Ungemachs, auch betont, dass eine wirksame Patientenverfügung einer Behandlung, ob ambulant oder stationär, in jedem Fall entgegensteht. Diesen Rettungsanker müssen wir zur Rettung unserer Würde und unserer Unversehrtheit nun selbst ergreifen.
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Die zwangspsychiatrische Gesetzgebung bzw. die entsprechende Rechtsprechung kann sehr wohl auch psychiatrisch Tätige in den Knast bringen. Bezeichnend an diesem Fall ist aber, dass der Arzt den um eine diagnostische Beurteilung Bittenden genug Geistesfähigkeit zugesprochen hatte, damit er sein grundrechtlich geschütztes Recht auf seinen Körper, also auch sich umzubringen, wahrnehmen könne und dabei Sterbehilfe in Anspruch nahm. Der Arzt wurde aber wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu 3 Jahren Knast verurteilt, siehe: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2025&nr=141435&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf. Es scheint sich immer noch um denselben Fall zu handeln, über den schon 2023 in der Taz berichtet wurde: https://taz.de/Assistierter-Suizid-bei-Depressionen/!5932350
Wir können nur raten, wenn sich jemand das Leben nehmen will, dass ohne (mehr oder weniger kommerzielle) Sterbehilfe zu tun. Von Ärzten wird empfohlen, dass das schmerzfrei geht, indem man nichts mehr isst, das sogenannte "Sterbefasten" mit nur wenig oder keiner Flüssigkeitszufuhr.
Wenn man sterben will, sollten eigentlich keine andere Menschen dabei in Mitleidenschaft gezogen werden, besser auch keine psychiatrischen Fachärzte mit deren Gutachten. Ob es als politische Waffe "Hungerstreik" von Gefangenen als Druckmittel dienlich ist, sei dahingestellt.
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Einige weitere einschlägige Urteile aus der Rechtsprechung sind in der Recht & Psychiatrie 4/2025 frei zugänglich: https://psychiatrie-verlag.de/product/rechtsprechung-aus-rp-4-2025 und https://psychiatrie-verlag.de/product/rechtsprechung-plus-aus-rp-4-2025
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Wie man unserer FAQ entnehmen kann, gibt es gar keine "Psychische Krankheit": https://www.zwangspsychiatrie.de/faq/#0
Das könnte man sich doch zu nutze machen, um anstatt den Kriegsdienst zu verweigern einen auf angeblich "psychisch krank" zu machen, um so bei der am 1.1.2026 wieder eingeführten Musterung "untauglich" zu werden. Danach kann man sich am besten durch eine PatVerfü: https://www.patverfue.de gegen weitere psychiatrischen Unannehmlichkeiten absichern.
Die Gewalt der Zwangspsychiatrie, die nur noch durch den Selbstbetrug der Ärzteschaft gedeckt wird, muss endlich abgeschafft werden, siehe Faltblatt im Anhang. Dann bräuchte es auch keine "Weglaufhäuser" mehr, denn wenn man tatsächlich glaubt, eine Psychiatrie könne einem helfen, dann könnte man/Frau auch jederzeit wieder gehen, wenn man/Frau das nicht mehr glaubt, denn: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
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In der Zeit und der Taz wurde von den schweren Verletzungen einer gehörlosen 12 Jährigen durch den Schusswaffeneinsatz der Polizei gegen diese Person berichtet:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-11/bochum-bewaffnete-zwoelfjaehrige-lebensbedrohlich-verletzt-gxe und https://taz.de/Kriminologe-ueber-Bochumer-Polizeischuesse/!6130900. Leider hat sich wieder gerächt, dass die Veröffentlichung von René Talbot in der CILIP noch nicht in der Polizeiausbildung berücksichtigt wurde, siehe hier: https://www.zwangspsychiatrie.de/2025/03/menschenrechte-setzen-sich-durch. Dass sich das Mädchen nur mit einem Messer wie in Notwehr (bei Polizisten wird das als "Putativ-Notwehr" praktisch immer entschuldigt) wehren wollte, als sie angeschossen wurde, ist nur allzu verständlich, wenn man weiß, wie Medikamententests in Schweizer Psychiatrien in den 1970er Jahren an wehrlosen Psychiatriepatienten durchgeführt wurden. Die Neue Züricher Zeitung berichtet:
Catrin Albonico wurde als junge Frau ohne Einwilligung für Medikamentenversuche in der Psychiatrie missbraucht. Fünfzig Jahre später will sie nun Aufklärung und Gerechtigkeit. Nicht nur einzelne Substanzen seien an ihnen getestet worden, sondern auch viel zu hohe Dosierungen und die Wechselwirkung verschiedener Spritzenkuren. «Danach brachen die Beine unter uns weg wie bei Gelähmten.» Je nach Forschungsphase habe sie Präparate gegen Depressionen oder Schizophrenie erhalten. «Meine Diagnose wurde einfach bedarfsorientiert angepasst.» Dazu kamen Medikamente gegen die Nebenwirkungen wie Muskelstarre, Zittern, epileptische Attacken, Atemnot, extreme Kopfschmerzen, Fieber, Erbrechen. https://www.nzz.ch/schweiz/dann-brachen-uns-die-beine-weg-eine-ueberlebende-berichtet-von-den-medikamententests-in-schweizer-psychiatrien-in-den-1970er-jahren-ld.1911517
In Deutschland läuft zur Zeit noch der Prozess gegen Dr. Winterhoff, mit ganz ähnlichen Beschuldigungen, Jugendliche wie Versuchsobjekte behandelt zu haben, siehe die TV Dokumentationen: https://www.zwangspsychiatrie.de/2025/02/angeklagt-des-kinderpsychiater-dr-winterhoff
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Vormerken und sich dafür anmelden: Unsere Weihnachtsfeier ist am Samstag 20.12. ab 14 Uhr im WFZ
Letzte Erinnerung: Die angemeldete Demo gegen die DGPPN findet am 26.11., 27.11. und 28.11. jeweils von 8 bis 13 Uhr vor dem Eingang des DGPPN Kongresses im CityCube statt!
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