Samstag, 8. Juli 2017
DNA-Analysen: Gesetzesänderungen im Schnellverfahren?
„In Freiburg hatte zum Beispiel Polizeipräsident Bernhard Rotzinger im
Rahmen der Ermittlungen nach dem Mord an Maria L. nach einem
"Phantombild aus dem Labor" gerufen. In der Politik sprang man schnell
mit Gesetzesvorhaben auf den Zug auf. Es war die schwarz-grüne
Landesregierung Baden-Württembergs, die über Justizminister Guido Wolf
(CDU) vorgeprescht war und entsprechende Bundesratsinitiative auf den
Weg gebracht hatte. (…). Eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren
hätte der Polizei bei der Tätersuche "massiv geholfen", meinte
Rotzinger. Der Freiburger Polizeipräsident wollte am Tatort gefundene
Spuren von Blut, Speichel oder Sperma auch auf Haut-, Augen- und
Haarfarbe sowie Herkunft und Alter untersuchen. Doch nach Angaben von
Professor Peter Schneider, der die Abteilung für Forensische
Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin der Uni Köln leitet,
ist bis zu diesem "Phantombild" bestenfalls noch ein weiter Weg. Dass
eine Firma in den USA schon behauptet, "sie könnte das schon - und
virtuelle Gesichtsbilder aufgrund von DNA-Spuren" erstellen, glaubt
Schneider nicht. "Das sind dann eher ethnische Stereotypen, keine
individuellen Gesichter. Das ist aus meiner Sicht eine Schande für die
seriöse Wissenschaft", sagte er im WDR-Interview“ – aus dem Beitrag
„Risiken und Nebenwirkungen erweiterter DNA-Analysen“ von Ralf Streck
am 22. Juni 2017 bei telepolis, worin die verschiedenen
gesetzgeberischen Schritte zusammengefasst werden, die zur Einführung
einer weiteren dem Polizeistaat dienlichen Methode bereits unternommen
wurden
https://www.heise.de/tp/features/Risiken-und-Nebenwirkungen-erweiterter-DNA-Analysen-3750789.html
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