Samstag, 8. Juli 2017

DNA-Analysen: Gesetzesänderungen im Schnellverfahren?



„In Freiburg hatte zum Beispiel Polizeipräsident Bernhard Rotzinger im  
Rahmen der Ermittlungen nach dem Mord an Maria L. nach einem  
"Phantombild aus dem Labor" gerufen. In der Politik sprang man schnell  
mit Gesetzesvorhaben auf den Zug auf. Es war die schwarz-grüne  
Landesregierung Baden-Württembergs, die über Justizminister Guido Wolf  
(CDU) vorgeprescht war und entsprechende Bundesratsinitiative auf den  
Weg gebracht hatte. (…). Eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren  
hätte der Polizei bei der Tätersuche "massiv geholfen", meinte  
Rotzinger. Der Freiburger Polizeipräsident wollte am Tatort gefundene  
Spuren von Blut, Speichel oder Sperma auch auf Haut-, Augen- und  
Haarfarbe sowie Herkunft und Alter untersuchen. Doch nach Angaben von  
Professor Peter Schneider, der die Abteilung für Forensische  
Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin der Uni Köln leitet,  
ist bis zu diesem "Phantombild" bestenfalls noch ein weiter Weg. Dass  
eine Firma in den USA schon behauptet, "sie könnte das schon - und  
virtuelle Gesichtsbilder aufgrund von DNA-Spuren" erstellen, glaubt  
Schneider nicht. "Das sind dann eher ethnische Stereotypen, keine  
individuellen Gesichter. Das ist aus meiner Sicht eine Schande für die  
seriöse Wissenschaft", sagte er im WDR-Interview“ – aus dem Beitrag  
„Risiken und Nebenwirkungen erweiterter DNA-Analysen“ von Ralf Streck  
am 22. Juni 2017 bei telepolis, worin die verschiedenen  
gesetzgeberischen Schritte zusammengefasst werden, die zur Einführung  
einer weiteren dem Polizeistaat dienlichen Methode bereits unternommen  
wurden
https://www.heise.de/tp/features/Risiken-und-Nebenwirkungen-erweiterter-DNA-Analysen-3750789.html

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