Am 5. November 2020 wurde die Antifaschistin Lina von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) und der Leipziger „Soko LinX“ inhaftiert. Ihr wird vorgeworfen Teil einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 129 StGB) zu sein und Straftaten im Rahmen dieser Vereinigung begangen und geplant zu haben.
Solidaritätsgruppe für Lina (freiheitfuerlina.noblogs.org)
In
Leipzig versuchen die Strafverfolgungsbehörden mit freundlicher
Unterstützung der meisten Medien eine Stimmung zu schüren, die sich
gegen antifaschistisches Engagement und linke Ideen im Leipziger
Stadtteil Connewitz richtet. Das hiesige Verfahren stellt dabei keinen
Einzelfall dar. In der Vergangenheit wurden mehrfach Ermittlungen nach
den Paragrafen 129 StGB gegen Antifaschist_innen unter Einsatz von
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Observationen durchgeführt. Die
Betroffenen erfuhren meist erst Monate oder Jahre später davon, zusammen
mit der Mitteilung, dass die Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt
haben.
LKA ohne Peilung
Das zeigt, dass der Vorwurf ein beliebtes und
gängiges Instrument der Strafverfolgungsbehörden ist, um linke
Strukturen zu durchleuchten und mithilfe von Repressionen zu
zerschlagen. Am 1. Dezember 2019 gründete sich dazu eine
Sonderkommission der Polizei (Soko LinX). Diese kürte Leipziger
Antifaschist_innen zu ihrem Ermittlungsobjekt und verkaufte den Fall
Lina als Etappenerfolg, dem weitere folgen sollen.
Auf Basis der kalkulierten Weitergabe von persönlichen Informationen, Ermittlungserkenntnissen und Akteninhalten wurde Lina von Teilen der Presse zur „Chef-Chaotin“ und quasi-Terroristin erklärt. Implizit wurden ihr politische Straftaten im ganzen Landkreis zugerechnet und das Bild einer Person konstruiert, die sich in den Untergrund absetzte.
Dies entlarvt das politische Kalkül, Repressionen gegen Antifaschist_innen gesellschaftlich zu legitimieren und ein deutliches Feindbild zu kreieren. Dafür spricht auch, dass die Verletzungen des vermeintlichen Opfers in Pressemitteilungen der Polizei kurz nach dem vermeintlichen Übergriff als „leicht“ bezeichnet wurden, mittlerweile aber von „schwersten“ oder „erheblichen Verletzungen“ die Rede ist.
Dass es sich bei der Beschuldigten um eine Frau handelt, führte dazu, dass sich die mediale Berichterstattung vornehmlich auf die Farbe der Fingernägel, die Länge des Rockes und die Körperfigur konzentrierte. Durch diese Konzentration auf weiblich-zugeschriebene Attribute wird das Bild der „weiblichen Unschuld“ gezeichnet, das im vermeintlichen Kontrast zum männlich konnotierten Tatvorwurf zu einem sexistischen Konstrukt wird. Offenbar bedroht die Vorstellung einer kämpfenden Frau bis heute die Männerwelt des „natürlichen“ Geschlechterverhältnisses. Kämpfende antifaschistische Frauen wurden im 2. Weltkrieg zum Schreckbild der kastrierenden „Flintenweiber“. Prof. Klaus Theweleit hat das in seinen Studien über faschistische Gewaltfantasien und soldatische Männlichkeit näher beschrieben.
Das Nachrichtenportal „tag24“ zeigt sich verwirrt: „Für manche war sie die schöne, schlanke Studentin mit den dunkelblonden, langen Haaren. Für den Generalbundesanwalt ist sie die Anführerin eines hochorganisierten linken Schlägerkommandos.“ Warum eigentlich nicht beides, wenn man sich denn ohnehin nicht für die Unschuldsvermutung interessiert. Die „BILD“ hat als Titel „Chef-Chaotin im Mini-Rock zum Richter“ zu bieten und widmet sich – "journalistisch" offenbar unverzichtbar - dem Aussehen: „Rote Fingernägel, schwarzer Mini-Rock, offenes Haar - so steigt Lina E. (25) aus dem Hubschrauber der Bundespolizei.“ •
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