Samstag, 8. Juli 2017

Kerstin Gundt verklagt Kulturamt wegen abgelehnter Förderung ihrer Grundeinkommenskonzerte



Kerstin Gundt ist die erste Klägerin, die das Kulturamt Pankow  
verklagt hat. Sie hat den Termin am 13. Juni 2017 verloren.

Das Kulturamt lehnt eine Förderung ihrer Konzerte mit der Begründung  
ab, daß sie der Selbstvermarktung dienen würden. Dabei ist es ein  
völlig normales Vorgehen unter Musiker/innen, daß sie eine  
Crowdfunding-Kampagne mit einem Konzert starten und daß sie nach  
Fertigstellung der CD ein Record Release Konzert geben. Weil man  
heutzutage als Künstler/in i.d.R. auch noch dafür bezahlen muß, wenn  
man auftreten oder CDs und Bücher veröffentlichen will und weil viele  
Künstler/innen auf Hartz IV angewiesen sind und keine  
Anschubfinanzierung für ihre Tätigkeit bekommen, hat sie  jetzt den  
`Freundeskreis Kerstin Gundt zur Förderung politischer
Kunst und Menschenwürde‘ gegründet. Wer ihre Arbeit unterstützen  
möchte, kann gerne Mitglied werden  - damit es auch morgen noch  
gesellschaftskritische Lieder und Texte gibt. Kontakt über die  
Redaktion LabourNet möglich

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