Samstag, 8. Juli 2017
Kerstin Gundt verklagt Kulturamt wegen abgelehnter Förderung ihrer Grundeinkommenskonzerte
Kerstin Gundt ist die erste Klägerin, die das Kulturamt Pankow
verklagt hat. Sie hat den Termin am 13. Juni 2017 verloren.
Das Kulturamt lehnt eine Förderung ihrer Konzerte mit der Begründung
ab, daß sie der Selbstvermarktung dienen würden. Dabei ist es ein
völlig normales Vorgehen unter Musiker/innen, daß sie eine
Crowdfunding-Kampagne mit einem Konzert starten und daß sie nach
Fertigstellung der CD ein Record Release Konzert geben. Weil man
heutzutage als Künstler/in i.d.R. auch noch dafür bezahlen muß, wenn
man auftreten oder CDs und Bücher veröffentlichen will und weil viele
Künstler/innen auf Hartz IV angewiesen sind und keine
Anschubfinanzierung für ihre Tätigkeit bekommen, hat sie jetzt den
`Freundeskreis Kerstin Gundt zur Förderung politischer
Kunst und Menschenwürde‘ gegründet. Wer ihre Arbeit unterstützen
möchte, kann gerne Mitglied werden - damit es auch morgen noch
gesellschaftskritische Lieder und Texte gibt. Kontakt über die
Redaktion LabourNet möglich
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