Freitag, 10. November 2023
Maßregelvollzug ein Verstoß gegen die Würde
n dem Essay Wettbewerb des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zu der Frage:
Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar.
Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz?
hat die Jury 5 Texte aus der short List ausgezeichnet. Sie sind hier (zusammen mit der Jury) veröffentlicht: http://die-bpe.de/essay.htm
Die Jury bestand aus:
Prof. Dr. Dr. Heiner Bielefeldt
Erster Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte 2003-2009
Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik am Institut für Politische Wissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen
Prof. Dr. Helmut Pollähne
Rechtsanwalt und Strafverteidigung in allen Instanzen
Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug (Straf-/Maßregelvollzug) | Drogenrecht
Medizinstrafrecht Jugendstrafrecht
Menschenrechte und Psychiatrie (langjähriger Redakteur von „Recht & Psychiatrie“)
Dr. Martin Zinkler
Psychiater und Psychotherapeut
Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Gesundheit Nord, Bremen
Redaktion der Zeitschrift „Recht & Psychiatrie“
Nur als Anregung die ausgezeichneten Texte von Aurelia Volland, Kerstin Tiedtke, Vera Dünhaupt, Catherine Hyland und Ákos Silló zu lesen, ein Zitat:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das „Sonderstrafrecht“ des Maßregelvollzugs nach §§ 20, 21. 63, 64 StGB sowohl aus juristischer als auch aus philosophischer Perspektive gegen die Würde des Menschen verstoßen. Eine Sonderbehandlung für eine bestimmte Gruppe von Tätern ist nicht gerechtfertigt und degradiert die Betroffenen zu Objekten des Staates. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verletzung der Grundrechte im Fall Mollath anerkannt20.
Die jahrelange Demütigung durch Forensik und Justiz kann damit nicht ungeschehen gemacht werden. Jedoch kann der Verlust der Würde, der mit der Demütigung einher geht, wiederhergestellt werden21. Vielen Betroffenen wird jedoch nicht wie im Fall Mollath im Nachhinein die Verletzung ihrer Grundrechte zugesprochen, so dass sie infolge der Behandlung als Objekt unter ihrem Verlust der Würde ein Leben lang gezeichnet sind. Damit es gar nicht erst zu einem Eintritt des Würdeverlusts kommt, müssen die bestehenden Gesetze verändert werden. Unter der aktuellen Gesetzeslage ist die Menschenwürde nicht unantastbar....
Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
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