Freitag, 10. November 2023
Demonstration in Zwiefalten
Heute findet gegen den Versuch einer gesetzliche Regelung ambulanter Zwangsbehandlung in Baden Württemberg in Zwiefalten eine Demonstration vor dem Tagungsort statt. Ganz offen wird das geplantes Massaker an dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und dem Grundrecht aus Art 13: Die Wohnung ist unverletzlich in Bild und Text der Einladung als „Weichenstellung“ angekündigt. Zitat daraus: Ein Ausweg könnte eine richterlich verfügte, ambulante Behandlungsweisung, also die verpflichtende Duldung einer notwendigen Behandlung, sein.
Der Gesetzgebungsversuch zur ambulanten Zwangsbehandlung war am 4.3.2004 von allen Fraktionen des Bundestages in einer 3/4 stündigen Plenardebatte abgelehnt worden! Das Protokoll der Bundestagesdebatte ab Seite 8409 hier: https://dserver.bundestag.de/btp/15/15094.pdf Dabei hat auf Seite 8414 die Abgeordnete Sibylle Laurischk erstmal im Parlament öffentlich festgestellt: In Deutschland besteht die Freiheit zur Krankheit.
Diese Stellungnahme wurde verteilt.
Dr. Martin Zinkler berichtet in einem Betrag in der Recht&Psychiatrie 2/2014 über ambulante Zwangsbehandlung, dass in den Ergebnissen keine Rechtfertigung dafür zu finden ist, die Grundrechte der betroffenen Patienten einzuschränken.
6 Bilder der Demonstration sind hier veröffentlicht: https://www.zwangspsychiatrie.de/2023/10/demonstration-in-zwiefalten/
Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
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