Nachdem im Mai die erste Einstellung im Dresdner §129er Verfahren erfolgte, kamen in den letzten Tagen 12 weitere dazu.
Die eigens von den Behörden kreierte kriminelle Vereinigung „Antifa Sportgruppe“ ist somit kleiner geworden, weil es nach intensiven Schnüffeleien dann doch keinen hinreichenden Tatverdacht (§170 StPO) gab oder aber Geringfügigkeit (§153 StPO) festgestellt wurde.
Zu Ende ist das Verfahren damit nicht, denn noch sind mindesten 11
weitere AktivistInnen im Fokus der Ermittlungen.
Gemeint sind wir Alle!
Rote Hilfe Dresden
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