Montag, 28. April 2025

Selbstbetrug der deutschen Ärzteschaft

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener haben die besten Antworten auf diese Frage: Ärzteschaft handlungsunfähig! Was bedeutet das? in einem Essay Wettbewerb mit einer gemeinsamen Jury ermittelt und prämiert (siehe die folgenden Links zum vollständig Lesen) 1. Preis: Der Selbstbetrug von Vera Dünhaupt 2. Preis Die Geschichte vom ärztlichen Achselzucken von Felix Freundenreich Einer der drei 3.-5. Preise: Die Lizenz zur Diagnose - Wie eine deutsche Ärztegruppe die Deutungshoheit über das,was als “normal” gilt, vereinnahmt und aktiv die Dreh-Tür Psychiatrie institutionalisiert von Nightwalker13@tutanota.com Einer der drei 3.-5. Preise: Ärzte verfehlen Heilungsauftrag - Schluss mit den Ent-Schuldigungen! von Petra Nowak-Walsh Einer der drei 3.-5. Preise:Ärzteschaft handlungsunfähig! Was bedeutet das? von Jürgen Ott Die Entscheidung ist hier veröffentlicht: die-bpe.de/2025/04/24/essay-wettbewerb Die Teilnahmebedingungen siehe hier. ---------------------------------------------------------------------------------- In Erinnerung an Papst Franziskus , der am Samstag zu Grabe getragen wird: Er hat öffentlich gegen psychiatrische Zwangsbehandlung als Folter Stellung bezogen. Ausführlich zitiert und verlinkt siehe hier. Wir hoffen, die katholische Kirche findet nun einen Nachfolger, der genauso klare Worte findet und dessen Worte in den von der Kirche betriebenen Psychiatrien dann auch befolgt wird: Gewaltfreie Psychiatrie jetzt! ---------------------------------------------------------------------------------- Angebliche „Ärzte“ wollen unbedingt in der Psychiatrie gewaltsam Elektro-Schocken, obwohl das explizit gegen die Leitlinien der WHO verstößt, siehe hier. Es kann keine medizinische Rechtfertigung für die Folter durch psychiatrisches Elektro-Schocken gegen den Willen mehr geben. Das hat die WHO hier auf Seite 92 veröffentlicht: Hinweis zur Elektrokonvulsionstherapie (EKT) In Ländern, in denen die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) angewandt wird, darf dieser Eingriff nur mit der schriftlichen oder dokumentierten, freien und informierten Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. EKT sollte nur in modifizierter Form verabreicht werden: mit Anästhesie und Muskelrelaxantien. Die Anwendung von EKT bei Kindern wird nicht empfohlen und sollte gesetzlich verboten werden. Wird es endlich einen Sturm der Entrüstung in der Fachgesellschaft DGPPN geben? ---------------------------------------------------------------------------------- Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin http://www.psychiatrie-erfahrene.de Erinnerung an den T4 Umzug am 2. Mai. Wir treffen uns um 13.30 Uhr in der Tiergartenstr. 4 am Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939-1949, siehe den Aufruf und alle weiteren Details hier.

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