Freitag, 26. April 2024

Die Forensik in Berlin zerlegt sich selbst

Die rbb Abendschau berichtete am 19.4.: Der Chefarzt des Berliner Maßregelvollzugs, Sven Reiners, hat gekündigt https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/berlin-reinickendorf-massregelvollzug-reiners-kuendigung.html Weitere Berichte in der ZEIT: https://www.zeit.de/gesundheit/2024-04/berliner-massregelvollzug-sven-reiners-chefarzt-kuendigung-protest und dem Spiegel: https://www.spiegel.de/panorama/desolater-massregelvollzug-in-berlin-ich-kuendige-aus-gewissensgruenden-a-e110fc62-ecf7-4516-b22f-b71fb61c0d86 Besser spät als nie! Wir denken, dass unser Essay Wettbewerb mit der unwidersprochene Aussage, dass der Maßregelvollzug die Würde verletzt und die öffentliche Kritik dieser Demonstrationen nun zu der Kündigung geführt haben: https://www.zwangspsychiatrie.de/2024/02/2-demos-gegen-massregelvollzug-in-berlin/ Da sind auch die 9 Reden der Demo am 24.2. verlinkt. Wer wird sich jetzt als Nachfolger besudeln wollen? Dabei hatten wir schon 2017 und 2018 darauf hingewiesen, dass Alexandra Beek den Beweis erbracht hat, dass gerade auch Forensik Psychiater keinerlei Wissen haben: siehe: https://www.zwangspsychiatrie.de/2018/01/alexandra-beek-erklaert-wie-man-eine-psychiaterin-wird/ und https://www.zwangspsychiatrie.de/2017/06/beweis-forensik-psychiater-wissen-gar-nix/ Statt auf uns zu hören, und den Maßregenvollzug ganz abzuschaffen, wie es auch seit 2022 die DGSP fordert, tun nun alle wieder so, als würde mit 50 Millionen mehr für modernisierte Gebäude und einen Neubau alles gut. Schierer Unsinn, weil genau die gleiche Masche lief, als das Wilhelm-Sander-Haus gebaut und 1987 eröffnet wurde: https://www.berlin.de/kmv/i-abteilung/ Alles sollte durch den Neubau schick und problemlos geworden sein. Und wurde alles noch viel schlimmer, bis nun vor kurzem der Chefarzt Sven Reiners auf einmal aufgewacht ist, er die Menschenunwürdigkeit erkannt hat und das mit seinem Gewissen ganz plötzlich unvereinbar wurde. Lächerlicher kann man sich nicht mehr machen - hier der rbb Bericht vom 5.7.2023, was er bisher praktiziert hatte: https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3JiYl9jYTAwMTM5MC1hMTE5LTRlMTgtYTFlYS03YTJmOTIwNDJhMGFfcHVibGljYXRpb24 Bitte weitersagen, unsere Rechtsberatung schlägt Betroffenen bzw. deren Angehörigen vor, nun rechtlich vorzugehen, weil: - die Unterbringung von angeblich gefährlichen "Geisteskranken" im Strafvollzug rechtswidrig ist - also Schmerzensgeld für die rechtswidrige Unterbringung/Einsperrung eingeklagt werden sollte. Verschiedene Gerichte und der EGMR haben für Fälle rechtswidriger Unterbringung bzw. rechtswidrigen Freiheitsentzugs, um das geht es hier, durchaus bereits auf die Zahlung von Schmerzensgeld entschieden. --------------------------------------------------------------------------- Die DGSP hat dem BVerfG eine ausgezeichnete Stellungnahme gesendet, siehe: https://www.dgsp-ev.de/images/Stellungnahmen/2024/DGSP_Fragen%20des%20BVerfG.pdf Als Anregung zum Lesen nur dieses lange Zitat über eine zugrundeliegende bösartige Absurdität, die von Dr. Kammeier angesprochen wird: Nach § 1906a Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F. (jetzt § 1832 Abs. 1 Nr. 4 BGB) kann der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn "zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme zu überzeugen". Allerdings war im Beschluss des BVerfG v. 23.03.2011 (E 128, 282 Rz 582), worauf diese Formulierung zurückzuführen ist, die Rede davon, der Betroffene solle mit dem Überzeugungsversuch dazu bewogen werden, zuzustimmen. Unklar blieb schon bei dieser Formulierung des BVerfG, ob diese "Zustimmung" sich grundsätzlich auf die indizierte Behandlung oder speziell auf deren zwangsweise Durchführung beziehen sollte. Und nach der Normierung dieser Forderung des BVerfG im jetzigen § 1832 Abs. 1 Nr. 4 BGB bleibt erst recht offen, welche rechtliche Position des Betreuten dann gegeben und folglich zu beachten ist, wenn er nach insoweit erfolgreichem Überzeugungsversuch einer Behandlung oder gar deren zwangsweiser Vornahme "zustimmt". Ist der hier normativ verwendete Begriff der Zustimmung rechtlich identisch mit einer Einwilligung? Und gilt der Betreute dann nach seiner Zustimmung als voll einsichts- und somit als einwilligungsfähig? Die daraufhin nicht nur mögliche, sondern rechtlich als konsequent zu bewertende Folge wäre, dass er auf Grund der ihm damit zugesprochenen Einwilligungsfähigkeit über seine Behandlung auch (wieder) selbstbestimmt entscheiden und diese ggf. auch ablehnen könnte. Und somit – trotz ursprünglich vorgesehener und notwendiger Betreuereinwilligung, die dann ohnehin auf Grund der nun gegebenen bzw. zu akzeptierenden Einwilligungsfähigkeit des Betreuten nicht in Betracht käme – eine Zwangsbehandlung unzulässig wäre. Denn, so das BVerfG (aaO., Rz 55), "[a]uf eine eingriffslegitimierende Unfähigkeit zu freier Selbstbestimmung darf [...] nicht schon daraus geschlossen werden, dass der Betroffene eine aus ärztlicher Sicht erforderliche Behandlung [...] nicht dulden will." Deshalb ist aus der gemäß § 1832 Abs. 1 Nr. 4 BGB nach erfolgreichem Überzeugungsversuch hervorgegangenen "Zustimmung" der Erst-recht-Schluss zu ziehen, wonach diese Zustimmung des Betreuten rechtlich als seine selbstbestimmte Einwilligung iSd § 630d Abs. 1 S. 1 BGB für eine Behandlung zu werten ist. Oder soll der geforderte Überzeugungsversuch lediglich dazu dienen, dass der Betreute seinen möglichen körperlichen Widerstand gegen die vorgesehene Zwangsmaßnahme mit seiner dann "sogenannten" Zustimmungserklärung minimiert oder ganz aufgibt? Aber was wäre dann die in der Entscheidung des BVerfG (E 128, 282 Rz 58) als Ziel des Überzeugungsversuchs genannte "Zustimmung" rechtlich noch wert? Hierzu hatte das BVerfG (aaO., Rz 41) bereits vorher eindeutig Stellung bezogen: "Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt. Das bloße Aufgeben einer bestimmten Form des Protests kann nicht ohne Weiteres als Zustimmung gedeutet werden." Nach dieser Ansicht könnte oder dürfte die "Zustimmung" des Betreuten doch nur als rechtlich unbeachtlicher natürlicher Wille gewertet werden. Eine solche Wertung der "Zustimmung" ließe die dann erforderliche Einwilligung des Betreuers und die gerichtliche Genehmigung der Zwangsbehandlung bei kumulativem Vorliegen auch der anderen sechs im Gesetz genannten Voraussetzungen nicht obsolet werden. Auch wenn der folgende Vergleich etwas weit hergeholt erscheinen mag: Der vom BVerfG und vom Gesetzgeber geforderte "Überzeugungsversuch" mit dem Ziel, den Betroffenen von der Notwendigkeit der vorgesehenen Zwangsmaßnahme zu "überzeugen" und der indizierten Behandlung "zuzustimmen", gleicht strukturell der Territion im Kontext einer "peinlichen Befragung". Durch das Zeigen der Folterinstrumente sollte seinerzeit die befragte Person (Hexe, Häretiker oder Straftäter) dazu veranlasst werden, die ihr vorgeworfenen Delikte oder Haltungen zu "gestehen", damit auf der Grundlage des so erzielten "Geständnisses" rechtlich korrekt ein tragfähiges Urteil ergehen konnte (wohl meistens mit Todesfolge). So lange die Territion als Überzeugungs-Versuch nicht zum gewollten Ergebnis führte, konnte mithilfe der Anwendung der gezeigten Instrumente dem Erreichen des "Geständnisses" nachgeholfen werden, – mit körperlichem Zwang. Mit anderen Worten: Um der Anwendung von ggf. "unmittelbarem" Zwang – durch die aktiv tätigen Anwender und hinsichtlich der passiv Betroffenen – zu entgehen, wird mit dem hier geforderten Überzeugungsversuch faktisch psychischer Druck (wenn nicht gar eine Nötigung, vgl. § 240 StGB: als "Drohung mit einem empfindlichen Übel") ausgeübt, eine solche missliche, unangenehme und allseits peinliche Situation der Zwangsanwendung zu vermeiden. Eben wie Michel Foucault sagte: Psychiatrie ist ein Kerkersystem mit Folterregime. ---------------------------------------------- Ein Bericht in Gedichtsform und bayerisch von der Zwangstagung am 17.4. in München, gegen die wir demonstrierten, siehe hier: Trialog auf der Tagung Rechts der Isar - sehr wohl verbesserungswürdig war ! Krankheitseinsichtig müsssen dringend werden - die Folterärzte auf unsrer Erden Die Würde des Menschen ist unantastbar ! Ist des klar !?! Im Tagungshaus Linden - kann Wiederholung stattfinden Thema : Die Psychiatrie sexy machen - und über die Vergangenheit lachen Dann gibt s a Schwoagasepp App - weil mei Vater im Himmel war koa Depp Pfarrer Kneipp und TCM - scho vor Haldol hod s gem ! Hex in Ausbildung wird angeboten - Traumberuf Heiler dern mia ausloten. Wer heilt hat Recht ! Und koanna macht den andern schlecht - scho gar ned König Ludwig - de Wahrheit man beud sig. Frieden beginnt in der Familie - Angehörigengruppe sucht da nie Challange : Alle bringen an einen Tisch - Krisendienst meist schafft das nich Mehr Reden sag ich - weniger Schäden und Ärzteabstich Tut mir leid - aber ihr seid s ned gscheid ! Verstehen muss man den Patienten schon - woher kommt alles davon Verständigungsprobleme - nicht allein wovon das käme Lösung wie ich mein : Ist Himmelreich 13 Therapie schon fein. Aus seinem Leben kommen raus - man tauscht die Checkkarte einfach aus. Und das im grossen Stil - wen wer sein Leben nicht mehr will. Letzter Wille wird kundgetan - der erfüllt wird dann Alles auf Rezept - der Arzt dir seine Karte gebt ! Dann findet Trialog richtig statt - wenn Patient des Arztes Checkkarte hat. Dann noch Handy und Ausweis - kann zwanglos stattfinden jeder Scheiss. Dreharbeiten für Germany s next Top Gesundheitsapostel Psychiatrie is dann a One world Hostel. Himmelreich - is doch des wenn ma is reich Jeder werd in die Fülle gebracht - und es werd gscheid glacht Guat Nacht Regina Ranimadhumakki Bienenkönigin --------------------------------------------------------------------------- Zur Erinnerung: nächsten Donnerstag 2. Mai ist der 29. T4 Umzug. Wir versammeln uns um 15 Uhr an der Gedenkplatte in der Tiergartenstr. 4 und werden zum Europäischen Haus am Pariser Platz ziehen, Aufruf hier. --------------------------------------------------------------------------- Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin http://www.psychiatrie-erfahrene.de Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen