Mittwoch, 16. August 2023

Sippenhaft in Deutschland

Das Bundesinnenministerium unter der sozialdemokratischen Führung von Nancy Faeser, die gegenwärtig SPD-Kandidatin für die Landtagswahlen in Hessen ist, schlägt vor, Angehörige von "kriminellen Clans" auch ohne Begehung einer Straftat abzuschieben. „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ sollen einem Diskussionspapier zufolge „unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren, so wird berichtet. Das angebliche Ziel der vorgeschlagenen Änderung sei es, „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“, erklärte eine Ministeriumssprecherin gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung beziehungsweise Sippenhaft im Ausländerrecht für den Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die treffe zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Sie sind demnach selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben. Diese Regelung soll dem sogenannt „Diskussionsentwurf“ aus Faesers Haus ausgeweitet werden. Dieselbe Härte solle dann auch für Menschen gelten, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören. In Punkt sechs des Dokuments schlägt das Innenministerium vor, den Paragrafen 54 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern. Darin wird festgelegt, wann bei einem Menschen "das Ausweiseinteresse" der Bundesrepublik besonders schwer wiege, wann also eine Abschiebung aus Sicht der Behörden geboten sei. Zum Beispiel, wenn jemand "schwere Straftaten" begangen habe oder wenn er oder sie "die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet", und zwar auch dann, "wenn er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat". Bisher konnten so sogar schon völlig unbescholtene Menschen, die in der aus Sicht der Herrschenden falschen Moschee gebetet und dort gespendet haben, abgeschoben werden. Laut dem vorgelegten Papier soll künftig noch ein weiterer Tatbestand hinzukommen, bzw. die Sippenhaftung erweitern, und zwar für "Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität". Damit gemeint sind sogenannte "Clans", meist muslimische Großfamilien. "Clan"-Angehörige könnten nun künftig "unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung" abgeschoben werden dürfen. Bedeutet das dann, dass auch unschuldige Ehefrauen oder Kinder ins Visier der Ausländerbehörden geraten? Genau das bedeutet es. Es gab für diesen äußerst reaktionären und jedem (auch bürgerlich-) demokratischen juristischem Grundverständis widersprechenden Vorstoß durch die SPD viel Zuspruch. Kommunale Spitzenverbände und die Unionsparteien begrüßten grundsätzlich die Stoßrichtung der Pläne. Einziges Manko aus deren Sicht sie, dass das vorgelegte Papier nicht weit genug gehe. Gegen Widerpruch auch nicht derrt reaktionären Kreisen verteidigte Faeser ihren Vorstoß. Es gehe um "bessere Steuerung" und die bessere Durchsetzung der "Abschiebung von Straftätern und Gefährdern". Es gehe, laut Faeser nun darum zu diskutieren, „was sinnvoll, nützlich und vor allem auch realistisch machbar“ sei. An dieser durch die SPD vorgeschlagenen Ausweitung der, wie dargelegt, schon länger bestehenden Sippenhaft, eine Rechstauffassung, die in dem was heute die BRD ist, wahrscheinlich basierend auf dem römisch-kanonischen Recht der antiken Sklavenhaltergesellschaft, in der Feudalzeit aufkam und grundsätzlich nicht mit dem bürgerlich-demokratischen strafrechtlichen Schuldprinzip vereinbar ist, und zuvor leiglich durch den deutschen Faschismus angewandt wurde, belegt eindrücklich die Tendenz des bürgerlichen Staates zur Reaktionarisierung, die insbesondere mittels der AfD vorangetreiben wird, wleche die Grenze des Sagbaren verschiebt und damit nach einiger Zeit Vorlagen für die Handlungen der Bundes- und Landesregierungen liefert. Geschrieben von pehu 14. August 2023

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