Mit Erleichterung konnten wir zur Kenntnis nehmen, dass der
Bundesrat am 7.7. eine Entscheidung zur gesetzlichen
Ehegattenbevollmächtigung von seiner Tagesordnung genommen hat. Er
hat damit in letzter Sekunde dieses schauerliche
Gesetzgebungsverfahren gekippt, siehe unsere 3 Berichte dazu: Info
vom 16.2. , Info
vom 2.3., Info
vom 16.3.
Gleichzeitig wurden die Forderungen der Berufsbetreuer abgewehrt,
denn der Trick von deren Protagonisten (MdB Dr. Sütterlin-Waack und
Dr. Bartke) ist gescheitert, auf die von den Ländern erwünschte
Ehegattenbevollmächtigung die Erhöhung der Berufsbetreuerbezahlung
draufzusatteln (sog. "Omnibusverfahren"), um so verdeckt die
Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat zu erschleichen: Nun ist
beides vom Tisch, denn die Legislatur ist abgelaufen;
mit der Bundestagswahl werden die Karten neu gemischt und das
Weitere ist unabsehbar.
Die Berufsbetreuer sehen ihre Felle wegschwimmen
Nach dieser Niederlage zeigt der Bundesverband der
Berufsbetreuer/innen (BdB) in einer
empörten Erklärung, mit welchen verlogenen Verdrehungen er
versucht hat, eine erhöhte Bezahlung durchzudrücken. Betreuer, die
als willige Vollstrecker von Gericht und Ärzten noch so gut wie jede
Zwangsbehandlung befürwortet bzw. beantragt haben, scheuen sich
nicht zu behaupten: "Das werten wir als Missachtung des
Selbstbestimmungsrechtes unserer Klienten und unserer Arbeit“. Sie
sprechen also tatsächlich von den Foltermaßnahmen als Teil ihres
Selbstbestimmungsrechts, das "missachtet" würde! Außerdem
dienten diese Foltermaßnahmen angeblich dem Selbstbestimmungsrecht
der von ihnen verwalteten Entmündigten. Der blanke Hohn! Wir
wissen, wie machtgierig und ärztehörig Betreuer sind, um sogar durch
alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht zu erreichen, dass in
einem Präzedenzfall eine entmündigte 63 jährige Frau, die an Krebs
erkrankt war, gegen ihren Willen mit einer Brustamputation,
Brustbestrahlung und Knochenmarkspunktion zur weiteren Diagnostik
behandelt werden möge! Das Gesetz, das die Betreuer damit
initiiert haben, wurde in derselben Bundesratssitzung verabschiedet.
Als "Klient" solcher "Betreuer" kann man nun z.B. an allen 4
Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen
Operationssaal überführt werden, wird dort – gegen den Willen –
narkotisiert und verstümmelt, wacht z.B. mit abgeschnittener Brust
auf. Zur weiteren Diagnostik wird mit Zwang eine
Knochenmarkspunktion durchgeführt und die Brust zusätzlich
zwangsweise bestrahlt werden können. Betreuer sind die Büttel der
Ärzte und Richter, mit deren Hilfe ein Mensch zu einem Stück Fleisch
entwürdigt wird, dessen geäußertes „Nein“ völlig ignoriert werden
kann.
Nur eine rechtzeitig unterzeichnete PatVerfü kann eine Betreuung und
deren fürchterliche Folgen verhindern.
Weiteres Zitat des BdB: Unsere "Arbeit sichert Menschenrechte,
wird aber nicht gemäß der Verantwortung, der Bedeutung und des
Umfangs bezahlt." Dabei ist inzwischen bewiesen, dass das
Gegenteil der Fall ist:
Im 2.
Zwischenbericht der durch das Bundesministerium der Justiz
beauftragten Studie "Qualität der rechtlichen Betreuung“
wird in Abbildung 51 veranschaulicht, wie von den Betreuern offen
zugegeben wird, dass zu 91 % nicht (nur) unterstützende
Entscheidungen sondern (zumindest auch) ersetzende Entscheidungen
getroffen werden (siehe hier)!
Also ist die „Betreuung“ menschenrechtlich nach den Maßstäben der
Behindertenrechtskonvention (BRK) die Katastrophe, die der
UN-Fachausschuss für die BRK in seinen abschließenden Bemerkungen zu
Deutschland forderte, zu beenden. Dabei sollte diese Studie die
„Argumente“ dafür liefern, dass angeblich eine verbesserte
„Qualität“, insbesondere durch Berufsausbildung, den tatsächlich
erwünschten Zwangs- und Gewaltcharakter der Entmündigung verdecken
könne. Ein Kategorienfehler – wie wenn Sklaverei durch bessere
Qualität der Sklavenhaltung vertuscht werden könne, statt dass sie
abgeschafft wird.
Am Montag hat der Bundesverband freier Berufsbetreuer bekannt
gemacht, dass der Abschlussbericht der Studie erst nach der
Bundestagswahl veröffentlicht wird, siehe Nachricht
hier.
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Wie schlimm sich in Großbritannien die Zwangspsychiatrie in den
letzten Jahren entwickelt hat, wird im British Medical Journal
(BMJ) berichtet. Das BMJ ist weltweit eine der bekanntesten und
renommiertesten Mediziner-Zeitschriften. Unter dem Titel "Is
psychiatry becoming more coercive? [Wird in der Psychiatrie
immer mehr Zwang ausgeübt?] wird im Editorial der aktuellen Ausgabe
des BMJ die Frage mit Ja beantwortet. Zitate:
More than half of admissions to psychiatric hospitals in England
are now involuntary, the highest rate recorded since the 1983
Mental Health..
[Mehr als die Hälfte der Psychiatrisierten werden zwangseingewiesen,
der höchste Anteil seit 1983...]
In England, the rate of involuntary psychiatric hospital
admission has increased by more than a third in the past six
years.
[In England hat sich in den letzten 6 Jahren die
Zwangseinweisungsrate um mehr als 1/3 erhöht] .
Siehe: http://www.bmj.com/content/357/bmj.j2904?utm_medium=email&utm_campaign_name=201707188&utm_source=etoc_weekly
Die BRK hat dort offenbar das Gegenteil davon bewirkt, was sie
verspricht. Noch einmal zeigt sich, wie entscheidend es war, dass
wir in Bund und Ländern die ambulanten Zwangsbehandlungsgesetze
2003-2005 verhindern konnten: http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen
in GB wurden sie hingegen durchgesetzt.
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Der Psychiatriekritische Blog "Psychiatrie no go" ist
im Internet wieder aktiv geworden, siehe: https://psychiatrienogo.wordpress.com
Darunter z.B die Meldung über die Verurteilung eines
Betreuungsrichters beim BGH wegen Rechtsbeugung in
Unterbringungsverfahren.
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
Bitte vormerken:
8.-12. Oktober Protest gegen den Weltkongress der Psychiatrie in
Berlin.
Erklärungen und Details siehe Flyer-Zeitung: http://www.die-bpe.de/fiktive_wissenschaft
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