Montag, 17. Mai 2021
Urteil im „Agent Orange“-Prozess in Evry
Im Namen BAYERs
Im historischen „Agent Orange“-Prozess in Evry in der Nähe von Paris ist am heutigen Montag eine Entscheidung gefallen. Das Gericht hält die Klage gegen BAYER/MONSANTO, DOW CHEMICAL, HERCULES, UNIROYAL und neun weitere Konzerne, die während des Vietnamkrieges Agent Orange produziert haben, für unzulässig. In seinem Urteil schließt sich das Gericht der Sichtweise der BAYER/MONSANTO-Anwält*innen an. Diese hatten argumentiert, dass die Verantwortung für den Einsatz von „Agent Orange“ alleine bei der US-Regierung in Washington läge. Keine Verantwortung trügen die „Lieferanten zu Kriegszeiten“, so der BAYER-Konzern. Dementsprechend äußerte nun das Gericht, dass die Unternehmen „auf Anweisung und im Namen des amerikanischen Staates bei der Vollendung eines souveränen Aktes“ gehandelt hätten.
William Bourdon, einer der Anwälte Tran To Ngas sagte zu dem Urteil: „Wir lehnen dies auf der Grundlage des nationalen, europäischen und internationalen Rechts entschieden ab. Es gibt viele Beispiele in der Geschichte, in denen multinationale Unternehmen versucht haben, ‚le fait du prince’(Anm. des Autors: französischer Rechtsbegriff; willkürlicher Akt der Regierung oder des Staattsoberhauptes) oder höhere Gewalt durchzusetzen, mit der Begründung, dass sie unverantwortlich sein sollten, weil sie nur einen politischen Befehl befolgten. Wir sind eher zuversichtlich, dass sich das Gesetz zugunsten einer verstärkten Rechenschaftspflicht privater Akteure entwickelt hat, auch wenn diese behaupten, auf Veranlassung der Exekutive gehandelt zu haben.“
„MONSANTO hat das giftige, zusätzlich mit Dioxin verunreinigte Agent Orange nicht nur geliefert“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Der Konzern hat auch eine aktive Rolle gespielt. Er stand bereits seit 1950 mit dem Pentagon in einem regen Austausch über die Kriegverwendungsfähigkeit der ‚Agent Orange’-Grundlagenchemikalie. Hier liegt eine Mittäterschaft vor. Für diese erhält BAYER/MONSANTO mit dem Urteil nun den Persilschein.“
Geklagt hatte die mittlerweile 79-jährige vietnamesisch-stämmige Französin Tran To Nga, Sie war während des Krieges als Lehrerin und Journalistin tätig. Während eines Angriffes Ende 1966 in Cu Chi (nördlich von Saigon) war sie in eine von einem Flugzeug aus versprühte Wolke von Agent Orange geraten. Über die schweren gesundheitlichen Folgen war sie sich damals nicht im Klaren. Ein Kind, welches sie drei Jahre später zur Welt brachte, starb jedoch mit nur 17 Monaten an Atembeschwerden. Vorher hatte sich die Haut in Fetzen von dessen Körper abgelöst. Noch heute leidet Tran To Nga an den schweren gesundheitlichen Spätfolgen der Besprühung: Brustkrebs, Herzprobleme, Alpha-Thalassämie, Diabetes Typ zwei, hoher Blutdruck sowie Chlorakne, einer Hautkrankheit.
Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 eröffnete französischen Staatsbürger*innen die Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese außerhalb der französischen Grenzen begangen werden. Dieser Möglichkeit bediente sich Tran To Nga und zog vor Gericht.
Dass sie diese Etappe des Prozesses nun verloren hat, entmutigt die Frau jedoch nicht. Bereits vorher hatte sie erklärt, dass, falls sie „den ersten Schritt dieses Prozesses verlieren“ würde, sie „zusammen mit ihren Unterstützern in Berufung gehen“ würde.
Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
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