ABUL/WASHINGTON/BERLIN
Quelle: german-foreign-policy vom 18.08.2010 - Deutsche Militärs verlangen einen „nüchterneren“ Umgang der Öffentlichkeit mit der gezielten Tötung mutmaßlicher Aufständischer in Afghanistan. Es sei „völlig klar und verständlich“, dass die NATO-Streitkräfte Insurgenten jagen sowie „effektiv ausschalten“ müssten, erklärt der deutsche ISAF-Sprecher Josef Dieter Blotz. Dazu werde auch die Sondereinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr eingesetzt. Wie es im Berliner Verteidigungsministerium heißt, dürften deutsche Soldaten zwar keine gezielte Tötung selbst vornehmen. Allerdings gebe man Informationen an Verbündete weiter, die gezielte Tötungen möglich machten. Laut Rechtsauffassung der Bundesregierung ist es zulässig, Aufständische „auch außerhalb der Teilnahme an konkreten Feindseligkeiten“, zum Beispiel bei nächtlichen Überfällen, umzubringen. Die Verlautbarungen erfolgen zu einem Zeitpunkt, da einflussreiche US-Militärs das Scheitern der Versuche konstatieren, Afghanistan mit einer Truppenaufstockung unter Kontrolle zu bekommen. Erfolge, heißt es, erziele man zur Zeit allenfalls mit der Jagd auf einzelne Anführer der Aufständischen. Als Modell wird in rechtsgerichteten deutschen Militärzirkeln unter anderem die verdeckte Kriegführung der USA im Jemen genannt.
Aufständische „ausschalten“
Wie der deutsche ISAF-Sprecher Brigadegeneral Josef Dieter Blotz verlangt, soll die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik „nüchterner“ mit gezielten Tötungen (Militärjargon: „Targeted Killing“) am Hindukusch umgehen. Es sei „völlig klar und verständlich“, dass die Feinde des Westens „verfolgt und bekämpft“ werden müssten [1]; man müsse sie „ausschalten“, „noch bevor sie unsere Soldaten angreifen können“. Dies sei die „Aufgabe von militärischen Kräften, die speziell dafür ausgebildet, ausgerüstet und trainiert sind“, weshalb man die Anzahl der Spezialeinheiten in Afghanistan in den letzten 18 Monaten „ganz erheblich“ erhöht habe. Das deutsche Kommando Spezialkräfte (KSK) sei an der „Ausschaltung“ von Aufständischen beteiligt, dürfe allerdings keine gezielten Tötungen durchführen. Wie das Verteidigungsministerium mitteilt, hat die Bundeswehr-“Task Force 47“, der auch KSK-Soldaten angehören, inzwischen über 50 „Aufklärungsoperationen“ sowie 21 „offensive Operationen“ durchgeführt. Dabei habe es einen Toten gegeben, 59 Personen seien „in Gewahrsam genommen“ worden.[2]
„Capture“, „kill“
Gleichzeitig räumt das Bundesverteidigungsministerium ein, dass Informationen deutscher Militärs grundsätzlich für sogenannte gezielte Tötungen genutzt werden können. „Aufklärungsergebnisse deutscher Kräfte“ tragen demnach zur „Identifizierung und Auswahl potenzieller militärischer Ziele im Rahmen des ISAF-Targeting“ bei: Sie fließen in die ISAF-“Joint Prioritized Effects List“ (JPEL) ein, die gegenwärtig Berichten zufolge rund 550 Personen enthält - versehen mit einem Hinweis, ob diese gefangenzunehmen („c“ für „capture“) oder zu töten („k“ für „kill“) sind. Laut Ministerium geben die Deutschen dabei auch Informationen über Personen weiter, „die mit der Vorbereitung und Durchführung von Anschlägen (...) in Zusammenhang gebracht werden“.[3] Bei Personen, „die sich unmittelbar oder dauerhaft an den Feindseligkeiten beteiligen“, bestehe dabei „die Möglichkeit, die Anwendung gezielt tödlich wirkender militärischer Gewalt zu empfehlen“, schreibt das Ministerium in einer gestern in Auszügen bekannt gewordenen Stellungnahme.[4]
„Gezieltes Töten erlaubt“
Galt die mögliche Nutzung deutscher Informationen für gezielte Tötungen noch vor wenigen Jahren unter Rechtsberatern der Bundesregierung als völkerrechtlich höchst problematisch, hat Berlin jetzt keine Einwände mehr. Man habe sich seitdem „in vielen Bereichen weiterentwickelt“, heißt es dazu im Verteidigungsministerium. Laut Völkerrecht ist die Tötung von Zivilisten erlaubt, wenn diese im Krieg bewaffnete Angriffe auf Soldaten unternehmen. Dies gilt allerdings nur für eine unmittelbare Kampfsituation. Befürworter gezielter Tötungen berufen sich heute gewöhnlich auf ein letztes Jahr veröffentlichtes Gutachten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, das Militärangriffe auf mutmaßliche Aufständische auch außerhalb von Kampfsituationen für zulässig erklärt - wenn auch nur unter der Maßgabe, dass statt der Tötung eine Gefangennahme angestrebt werden muss. In der NATO werden Positionen vertreten, die noch weit über die Zugeständnisse des Roten Kreuzes an das westliche Kriegsbündnis hinausgehen. So behauptet ein Assistant Legal Advisor am Allied Command Transformation der NATO in Norfolk (USA), der Deutsche Ulf Häußler: „Es gibt keine Rechtsüberzeugung des Inhalts, dass gezielte Tötungen verboten seien oder dass die Festsetzung von besonders ausgewählten Zielpersonen grundsätzlich Vorrang hätte.“[5] Dieser Behauptung hat sich die Bundesregierung offenbar angeschlossen. So heißt es in dem gestern bekannt gewordenen Papier aus dem Verteidigungsministerium, man dürfe „feindliche Kämpfer gegebenenfalls auch außerhalb der Teilnahme an konkreten Feindseligkeiten (...) gezielt bekämpfen, was auch den Einsatz tödlich wirkender Gewalt einschließen kann“.[6]
Neuer Schwerpunkt
Die Plädoyers für gezieltes Töten von Aufständischen erfolgen zu einem Zeitpunkt, da US-Militärs die offizielle NATO-Strategie, durch massive Truppenpräsenz Aufstände im Keim zu ersticken, für gescheitert erklären. Die Strategie habe „wenig Erfolg gebracht“ [7], heißt es in US-Medien unter Berufung auf Militärs und US-Regierungsvertreter; gleichzeitig sei es jedoch gelungen, über 130 „bedeutende Insurgenten aus dem Verkehr zu ziehen“. „Verhöre“ gefangengenommener Kämpfer hätten zudem neue Erkenntnisse über die Aufstandsbewegung erbracht. Die „Verhöre“ finden im klassischen Falle in der US-Basis Bagram statt, wo mindestens zwei Gefangene zu Tode gefoltert wurden; auch der deutsche Staatsbürger Khaled el Masri war dort interniert.[8] Auf eine Frage im US-Senat, ob sich der Schwerpunkt von der offiziellen NATO-Strategie hin zum Targeted Killing verschiebe, antwortete vor kurzem ein General aus dem US Central Command: „Ich denke, das ist der Ansatz“.[9]
Auch die Bundeswehr
Für Forderungen aus rechtsgerichteten deutschen Militärzirkeln, die Bundeswehr solle sich dieser Strategie noch stärker als bisher anschließen, hat sich kürzlich der deutsche Verteidigungsminister geöffnet. Am Hindukusch sei auch nach dem Abzug der größten Truppenteile eine „internationale Koordination des Einsatzes von Nachrichtendiensten und Spezialkräften“ unumgänglich, erklärte Minister Guttenberg Anfang Juli in einem Presseinterview. Dies könne den Operationen der USA im pakistanischen Grenzgebiet in mancher Hinsicht ähneln, erläuterte Guttenberg. Bei diesen US-Operationen handelt es sich gewöhnlich um gezielte Tötungen mit Hilfe von Drohnen - zahlreiche Ziviltote inklusive.[10]
Verdeckter Krieg
Das Kriegsmodell, dem zu folgen Berlin sich anschickt, wird von Washington bereits seit Jahren systematisch angewandt - beileibe nicht nur in Afghanistan, Pakistan und dem Irak, sondern unter anderem auch in Somalia sowie im Jemen. Allein im Jemen führten US-Militärs seit vergangenem Dezember mindestens vier Attacken durch, bei denen neben einigen mutmaßlichen Mitgliedern Al Qaidas zahlreiche Zivilisten zu Tode kamen, darunter ein stellvertretender Provinzgouverneur. Die punktuellen, offiziell nie zugegebenen gezielten Tötungen, die auch in deutschen Militärkreisen als Modell für die künftige Kriegführung in Afghanistan diskutiert werden, haben im Jemen mehrere Gegenschläge provoziert und drohen die bewaffneten Auseinandersetzungen weiter eskalieren zu lassen. Sie laufen auf einen von außerhalb des Landes geführten Dauerkrieg mit relativ wenigen Opfern aus dem Westen und umso mehr einheimischen Toten hinaus.
[1] Deutsche Elitesoldaten jagen gezielt Taliban; www.tagesspiegel.de 16.08.2010
[2] Mehr als 70 deutsche Geheim-Einsätze in Afghanistan; www.tagesspiegel.de 13.08.2010. Dem Ministerium zufolge kam es zu dem Todesopfer, als ein Mitglied verbündeter Truppen - nicht der Task Force 47 - bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen einer Aktion der „Nothilfe“ schoss.
[3], [4] So kommen die Taliban-Terroristen auf die Todesliste! www.bild.de 17.08.2010
[5] Gezieltes Töten erlaubt; Frankfurter Allgemeine Zeitung 12.08.2010
[6] So kommen die Taliban-Terroristen auf die Todesliste! www.bild.de 17.08.2010
[7] Targeted Killing Is New U.S. Focus in Afghanistan; The New York Times 31.08.2010
[8] s. dazu Wer ist „Sam“, der deutsche Foltergesandte?
[9] Targeted Killing Is New U.S. Focus in Afghanistan; The New York Times 31.08.2010
[10] s. dazu Nachsorgeelemente
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57869
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