Freitag, 9. August 2024

[IMI-List] [0660] IMI-Analyse: Mittelstreckenraketen / Podcast / Zivilklauseln

---------------------------------------- Online-Zeitschrift "IMI-List" Nummer 0660 – 27. Jahrgang ---------------------------------------- Liebe Freundinnen und Freunde, in dieser IMI-List finden sich 1.) Hinweise auf neue Beiträge auf der IMI-Internetseite, u.a. eine neue Ausgabe des IMI-Podcasts und über die Auseinandersetzungen um Zivilklauseln; 2.) eine IMI-Analyse zur angekündigten Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Deutschland. 1.) Neue Beiträge auf der IMI-Internetseite Im neuen IMI-Podcast (Nr. 28) geht es um die Wehrpflicht-Debatte, zu der auch bald eine ausführliche Studie erscheinen wird und um einen kritischen Blick auf Sanktionen (dazu auch die IMI-Studie 2024/04). IMI-Mitteilung Antimilitaristischer Podcast Ausgabe 28 Wehrpflicht-Debatte und Sanktionskritik https://www.imi-online.de/2024/07/11/antimilitaristischer-podcast-ausgabe-28/ (11. Juli 2024) IMI-Standpunkt 2024/15 Bayern: Der zugespitzte Kampf um Zivilklauseln und die Freiheit der Wissenschaft https://www.imi-online.de/2024/07/09/bayern-der-zugespitzte-kampf-um-zivilklauseln-und-die-freiheit-der-wissenschaft/ Christoph Marischka (9. Juli 2024) IMI-Standpunkt 2024/14 (Update: 16.7.2024) Militärausgaben 2025-2028: Rüstung außer Rand und Band https://www.imi-online.de/2024/07/08/militaerausgaben-2025-2028-ruestung-ausser-rand-und-band/ Jürgen Wagner (8. Juli 2024) 2.) IMI-Analyse: Mittelstreckenraketen Uns allen steckt wohl noch der Schock in den Knochen, den die kürzliche Ankündigung hinterließ, wieder US-Mittelstreckenraketen in Deutschland stationieren zu wollen. Es folgt eine heute nochmal aktualisierte erste Einordnung: IMI-Analyse 2024/33 „Das ist lange her, dass es das gab“ Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland mit Reichweite bis Russland beschlossen [Grafiken und links nur im Internet] https://www.imi-online.de/2024/07/11/das-ist-lange-her-dass-es-das-gab/ Jürgen Wagner (11. Juli 2024) Eine Menge wurde beschlossen beim diesjährigen NATO-Gipfel: Der Ukraine wurde ein „unumkehrbarer Weg“ Richtung NATO geebnet (wenn auch bewusst auf ein Datum verzichtet wurde); für das kommende Jahr wurde dem Land militärische Unterstützung im Umfang von 40 Mrd. Euro zugesagt, einschließlich der Lieferung von F-16-Kampfflugzeugen durch Dänemark und die Niederlande; und zur Koordinierung der ganzen Waffen soll ein neues 700köpfiges NATO-Kommando in Wiesbaden eingerichtet werden. Wiesbaden ist auch der Ort, der eng mit dem eigentlichen sicherheitspolitischen Paukenschlag verbunden ist, der am Rande des Gipfels verkündeten Entscheidung, ab 2026 US-Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren. Mit einer solchen neuen Nachrüstung (oder besser: Aufrüstung) sind beträchtliche Risiken für eine weitere Eskalation mit Russland im Allgemeinen und für Deutschland im Besonderen verbunden. INF-Vertrag: Mutwillig abgeräumt Die nun angekündigte Stationierung der Mittelstreckenraketen wäre früher durch den 1987 unterzeichneten russisch-amerikanischen INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces) verhindert worden. Er verbot die Herstellung und Stationierung landgestützter Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite 500 bis 5500km. Außerdem sah er die verifizierbare Verschrottung der vorhandenen Arsenale vor, was in der Folge auch geschah – eine ganze hochgradig gefährliche Waffengattung wurde dadurch aus der Welt geschafft! Doch unter dem Vorwurf, Russland verletzte mit seinem Marschflugkörper 9M729 (NATO-Codename SSC-8) den Vertrag, kündigten die USA das Abkommen im Februar 2019 auf. Natürlich ist es möglich, dass dies zutraf, doch es wurde darauf verzichtet, dies auch zu beweisen. Russland jedenfalls bestritt die Vorwürfe, gab an, das System habe eine Reichweite von 480 km (statt wie von den USA behauptet, 2.500km) und bot Vor-Ort-Inspektionen an, mit denen sich die Ungereimtheiten nach Experteneinschätzung hätten ausräumen lassen. Im Deutschlandfunk wurde damals zum Beispiel der Verifikationsexperte Wolfgang Richter, Oberst a.D. von der Stiftung Wissenschaft und Politik, zitiert, der sich über solche Inspektionen folgendermaßen äußerte: „Das würde zumindest einmal erlauben, das System zu überprüfen, die äußeren Dimensionen zu sehen, und von daher abzuschätzen, handelt es sich um eine Langstreckenwaffe oder nicht. Das Detail, also, wird die Rakete nur eine Reichweise von 480 Kilometern haben oder 520, dazu müsste man dann mehr wissen, beispielsweise das Masseverhältnis zwischen Gefechtskopf und Tank. Aber die unterstellte Abweichung ist eine sehr große, das könnte man alles vor Ort feststellen.“ Lange in Planung Auch in der Folge bot Russland wiederholt ein Moratorium auf die Stationierung von Mittelstreckenraketen an, stieß damit in den USA aber auf taube Ohren, die ohnehin bereits mit der (mutmaßlich lange vorher geplanten und beschlossenen) Entwicklung von Mittelstreckenraketen begonnen hatten. So räumte US-Colonel Michelle Baldanza bereits im März 2019 gegenüber Reuters ein, die USA habe mit „Fabrikationsaktivitäten begonnen“, die „bis zum 2. Februar nicht mit den US-Verpflichtungen unter dem [INF-]Vertrag zu vereinbaren gewesen wären.“ Im Zentrum der US-Kriegsplanungen stehen vernetzte teilstreitkräfteübergreifende Einheiten (Multi Domain Task Forces, MDTF), von denen die erste zu Testzwecken bereits 2017 aufgestellt wurde. Womöglich von Anfang an, spätestens aber aus einem Schaubild der US-Armee vom März 2021 geht eindeutig hervor, dass drei Mittelstreckensysteme integrale Bestandteile dieser Einheiten sind: HIMARS; MRC und LHRW. Für das Raketen-Abschusssystem HIMARS (High Mobility Artillery Rocket System) befindet sich aktuell eine Boden-Boden-Rakete (Precision Strike Missile, PrSM) mit einer Reichweite über 500km in Entwicklung, die ab 2025 in Serienproduktion gehen soll. Für den europäischen Kontext relevanter sind aber die beiden anderen Systeme, über die bei der Stiftung Wissenschaft und Politik nachzulesen war: „Die sogenannte Mid-Range Capability (MRC) soll auf Grundlage der bestehenden Standard Missile 6 (SM‑6) und des Tomahawk-Marschflugkörpers entwickelt werden und eine Reichweite zwischen 500 und 1.500 km haben [aktuell wird in der Presse meist von 2.500km gesprochen]. Zur weiteren Ausstattung der MDTF soll eine neue landgestützte Hyperschallrakete – die Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW) – gehören, die eine Reichweite von mehr als 2.700 km hätte.“ Niemand hat die Absicht… Im September 2021 wurde die in der Wiesbadener Clay-Kaserne beheimatete europäische MDTF offiziell aktiviert. Als dazugehöriges Gefechtsfeldfeuerkommando zur Koordination von Raketen unterschiedlicher Reichweite wurde am 8. November 2021 das 56. Artilleriekommando wieder in Dienst gestellt. In vielfacher Hinsicht war dieser Schritt symptomatisch, war es doch diese Einheit, die als europäisches Kommando der US-amerika­nischen Pershing-Raketen fungierte und die in den Ruhestand geschickt wurde, nachdem sie durch den INF-Vertrag überflüssig geworden war. Dennoch stritten die Regierungen der USA und Deutschlands lange vehement ab, dass eine Stationierung von Mittelstreckenwaffen geplant sei. In einer Antwort des Hessischen Landtags vom 25. Februar 2022 wurde sogar nicht nur wie in einer vorherigen Antwort der Bundesregierung abgestritten, dass es aktuell derartige Pläne gäbe, sondern auch vehement verneint, dass dies künftig der Fall sein könnte: „Der Bundesregierung ist keine Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten zur Stationierung hypersonischer Mittelstreckenraketen im Sinne der Fragestellung bekannt. Der Hessischen Landesregierung ist keine Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten zur Stationierung von Hyperschall-Mittelstreckenraketen oder anderen Waffen der Raketen-Fernartillerie im Sinne der Fragestellung bekannt. Insoweit wird auch auf die gleichlautende Antwort des Auswärtigen Amts vom 23. Dezember 2021 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Ali Al-Dailami (Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag) (Bundestagsdrucksache 20/311) zu möglichen Raketenplänen der U.S. Regierung in Wiesbaden verwiesen. Das BMVg sowie USAREUR-AF lassen ebenfalls auf Nachfrage der Hessischen Landesregierung verlautbaren, dass eine Stationierung von Waffensystemen jeglicher Art unter dem 56. Artilleriekommando in Mainz-Kastel weder gegenwärtig der Fall noch zukünftig in Planung ist.“ Niemand hatte also die Absicht Mittelstreckenraketen zu stationieren – bis sie dann ankündigten, dies doch tun zu wollen. Fait accompli Am 10. Juli 2024 verbreiteten die USA und Deutschland eine gemeinsame Erklärung, in der die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen angekündigt wurde. In der deutschen Fassung liest sich das so: „Die Vereinigten Staaten von Amerika werden, beginnend 2026, als Teil der Planung zu deren künftiger dauerhafter Stationierung, zeitweilig weitreichende Waffensysteme ihrer Multi-Domain Task Force in Deutschland stationieren. Diese konventionellen Einheiten werden bei voller Entwicklung SM-6, Tomahawks und derzeit in Entwicklung befindliche hypersonische Waffen umfassen. Diese werden über deutlich größere Reichweite als die derzeitigen landgestützten Systeme in Europa verfügen.“ Mehr als diese knappe Erklärung ist zunächst einmal nicht zu erfahren, unter anderem fehlen Angaben, an welchem Ort bzw. welchen Orten diese Waffen in welcher Zahl und zu welchen Kosten stationiert werden sollen (Grafenwöhr wäre ein möglicher Kandidat). Außerdem ging das Ganze nun ohne parlamentarische oder gar öffentliche Debatte über die Bühne, was bei einer Entscheidung von dieser Tragweite allein schon mehr als kritikwürdig ist. Auch die ARD-Korrespondentin Helga Schmidt zeigte sich in ihrem Kommentar auffällig perplex: „Damit hatte niemand hier beim Gipfel in Washington gerechnet, dass die USA wieder Marschflugkörper in Deutschland stationieren. Da ist die Rede vom Typ Tomahawk und das besondere an diesen Waffen ist, dass sie im Tiefflug weit ins gegnerische Gebiet eindringen können, also das würde bedeuten, dass in Deutschland wieder Waffen stationiert sind, die bis nach Russland reichen. Das ist lange her, dass es das gab.“ Hochriskante Systeme Bei all der Aufregung drängt sich natürlich die Frage auf, was denn nun das Problem an diesen Waffen ist. Die Süddeutsche Zeitung etwa ist schnell mit der Versicherung bei der Hand, das alles sei halb so wild: „Die Fraktionen der Ampelkoalition sind dem Vernehmen nach ebenso wie die Union über die seit einigen Monaten laufenden Verhandlungen zwischen Washington und Berlin im Bilde. Der Vergleich mit dem Nato-Doppelbeschluss von 1979, dem der Bundestag im November 1983 zustimmte, ist in vielerlei Hinsicht schief.“ Das einzige Argument der Zeitung besteht darin, dass die Raketen nach aktuellen Verlautbarungen mit konventionellen und nicht wie in den 1980er Jahren atomaren Sprengköpfen bestückt werden sollen. Deshalb kann aber noch lange keine Entwarnung gegeben werden, denn im selben Artikel beschreibt die Zeitung die Gefahr dieser Waffen dann doch selbst: „Die Waffensysteme sind aber geeignet, um etwa Befehlsstände und Bunkeranlagen anzugreifen.“ Noch etwas genauer wurden die „Qualitäten“ dieser Waffen etwa bei BR24 beschrieben: „Die Marschflugkörper (‚Cruise Missiles‘) sind wie auch das deutsche Waffensystem Taurus in der Lage, im Tiefflug weit in gegnerisches Gebiet einzudringen und wichtige Ziele zu zerstören. Dazu können Kommandostellen, Bunker und Radaranlagen gehören.“ Noch gefährlicher ist die geplante Stationierung von Hyperschallwaffen („Dark Eagle“), vor deren Stationierung in der Ukraine (und anderswo) von russischer Seite seit Jahren auf Schärfste gewarnt wurde (siehe IMI-Analyse 2024/46). Es kann kein Zweifel bestehen, dass Moskau derartige Waffen als ernste Bedrohung erachtet – ein Kernelement der russischen Vorschläge für eine Beilegung der Ukraine-Krise vom 17. Dezember 2021 enthielt die Forderung, dass keine landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen in Gebieten stationiert werden, von denen aus sie Russland erreichen könnten. Drastisch beschrieb Wladimir Putin seine Sichtweise auf diese Waffensysteme in einer Rede zur Anerkennung der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk am 21. Februar 2022 mit diesen Worten: „Nachdem die Vereinigten Staaten den Vertrag über Kurz- und Mittelstreckenraketen gebrochen haben, entwickelt das Pentagon bereits offen eine Reihe von bodengestützten Angriffswaffen, darunter ballistische Raketen, die Ziele in einer Entfernung von bis zu 5.500 Kilometern erreichen können. Wenn solche Systeme in der Ukraine eingesetzt werden, können sie Ziele im gesamten europäischen Gebiet Russlands sowie jenseits des Urals treffen. Tomahawk-Marschflugkörper bräuchten weniger als 35 Minuten, um Moskau zu erreichen, 7 bis 8 Minuten für ballistische Raketen aus der Region Charkow und 4 bis 5 Minuten für Hyperschallraketen. Das nennt man, das Messer an der Kehle zu haben. Und ich habe keinen Zweifel daran, dass sie diese Pläne genauso umsetzen werden, wie sie es in den vergangenen Jahren immer wieder getan haben, indem sie die NATO nach Osten ausdehnen und militärische Infrastruktur und Ausrüstung an die russischen Grenzen verlagern, wobei sie unsere Bedenken, Proteste und Warnungen völlig ignorieren. Nach dem Motto: Entschuldigen Sie, die sind uns wurscht und wir tun, was immer wir wollen, was immer wir für richtig halten.“ Das entschuldigt den russischen Angriff in keiner Weise, aber es zeigt, welcher Stellenwert und welches Bedrohungspotential diesen Waffen in Moskau beigemessen wird. Ob die Systeme nun in der Ukraine oder in Deutschland stationiert werden, dürfte für Russland dabei kaum einen Unterschied machen: Bei einem Tempo von rund 21.000kmh und einer Reichweite von 3.000 Kilometern (laut Wikipedia) wäre die Dark Eagle locker in der Lage, Ziele in Moskau zu erreichen – und das vom rund 2.100km entfernten Grafenwöhr aus in relativ wenigen Minuten (auch wenn es mit Start und Beschleunigung sicher länger als 6 Minuten dauert, eine Schätzung spricht etwa von unter 12 Minuten)! Mit solch kurzer Vorwarnzeit wäre es russischen Abfangsystemen kaum möglich, einen Angriff zu neutralisieren, allein Erkennung und Verifikation würde länger in Anspruch nehmen. Hier geht es vor allem um die Gefahr eines Enthauptungsschlages, mit dem die Führungsspitzen ausgeschaltet werden könnten, vor dem man sich in Moskau Sorgen macht (für die Drohung oder gar Durchführung flächendeckender Angriffe wäre die Dark Eagle mit einem Stückpreis von rund 40 Mio. Dollar doch etwas teuer). Es bleibt ein gefährliches Herabsetzen der Sicherheitsstandards, indem auf Verdacht zurückgeschossen wird („launch on warning“) oder man setzt bei Erkennung und Entscheidung auf KI-Systeme, was keinen Deut beruhigender wäre. Zudem ist mit umfassenden Stationierungen entlang der gesamten 2.500km langen Grenze zwischen Russland und der NATO zu rechnen. Der emeritierte Physikprofessor Joachim Wernicke warnte bereits im Dezember 2022 in einem Beitrag für den Bundesausschuss Friedensratschlag: „Zur US-Aufrüstung mit Dark Eagle erklärte die russische Regierung 2020, sie wolle keine landgestützten Mittelstreckenraketen beschaffen. USA und NATO seien aufgefordert, sich diesem Moratorium anzuschließen. Aber die westliche Antwort war ablehnend. Hinter der Moskauer Initiative dürfte die erneute Furcht vor einem US-Enthauptungsschlag stehen. […] Könnten also die USA durch einen Enthauptungsschlag mit konventionellen Präzisionsraketen straflos die russische Führung beseitigen und durch eigene Gefolgsleute ersetzen, etwa um in Sibirien Raketen gegen China aufzustellen?“ Beunruhigende Fragen, auf die Antworten gefunden werden sollten, bevor eine solch weitreichende Entscheidung getroffen und Deutschland damit zu einem „Hochwertziel“ im neuen Raketenschach gemacht wird. Denn dass dem der Fall sein wird, unterstreicht unter anderem Oberst a.D. Wolfgang Richter, einer der führenden deutschen Rüstungskontrollexperten: „Wenn es zu einem Konflikt mit Russland kommt, wird man natürlich versuchen aus russischer Sicht diese Waffen zunächst einmal als Ziele auszuschalten. [...] Es gibt ja Kommandobehörden, die sogenannte Multi Domain Task Force hat ihren Sitz bereits in [...] Wiesbaden und das ist dann natürlich ein erstrangiges Ziel.“ IMI-List - Der Infoverteiler der Informationsstelle Militarisierung Hechingerstr. 203 72072 Tübingen imi@imi-online.de Redaktion: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka ISSN: 1611-2563 https://www.imi-online.de/mailingliste/ Sie können die IMI durch Spenden unterstützen oder indem Sie Mitglied werden (http://www.imi-online.de/mitglied-werden/). Spendenkonto: IMI e.V. DE64 6415 0020 0001 6628 32 (IBAN) bei der KSK Tübingen (BIC: SOLADES1TUB)

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