Montag, 6. Februar 2023
[IMI-List] [0620] Neues Buch: Im Rüstungswahn / IMI-Analyse: Sondervermögen und Rechnungshof
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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0620 .......... 25. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka
Abo (kostenlos)........ https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/imi-list
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste/
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Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser IMI-List findet sich
zunächst einmal der obligatorische Hinweis auf den IMI-Kongress am
19./20. November: Zeitenwenden: Ukraine-Krieg und Aufrüstung (Ort:
Hermann-Hepper-Halle, Westbahnhofstraße 23, 72072 Tübingen):
https://www.imi-online.de/2022/09/26/kongress2022/
Nächste Woche gibt’s dann nochmal ausführlichere Informationen zum
Kongress.
Zum Kongressthema passend findet sich in dieser IMI-List außerdem noch
1.) der Hinweis auf das soeben erschienene Buch von IMI-Vorstand Jürgen
Wagner „Im Rüstungswahn: Deutschlands Zeitenwende zu Aufrüstung und
Militarisierung“;
2.) Eine neue IMI-Analyse zum Bundeswehr-Sondervermögen und der Kritik
des Rechnungshofes.
1.) Buch: Im Rüstungswahn: Deutschlands Zeitenwende zu Aufrüstung und
Militarisierung
Soeben ist das neue Buch von IMI-Vorstand Jürgen Wagner erschienen, das
gern bei der IMI zum Preis von 16,90 Euro (inkl. Porto) bestellt werden
kann: imi@imi-online.de
Jürgen Wagner
Im Rüstungswahn
Deutschlands Zeitenwende zu Aufrüstung und Militarisierung
Neue Kleine Bibliothek 316, 212 Seiten
Die Bundesregierung hat das größte Aufrüstungsprogramm seit Jahrzehnten
vom Zaun gebrochen. Diese »Zeitenwende« (Olaf Scholz) wurde schon vor
dem russischen Angriff auf die Ukraine von langer Hand vorbereitet:
Politisch durch immer offener artikulierte Großmachtansprüche;
militärisch durch einen Umbau der Bundeswehr, bei dem die Bildung von
Großverbänden im Zentrum steht; und industriell durch die »Agenda
Rüstung«, die auf die massive Stärkung der Waffenindustrie abzielt.
Demnach steht die »Zeitenwende« zwar in der Kontinuität dieser
Entwicklungen, sie forciert sie aber in einem Ausmaß, das Deutschland
nachhaltig zu verändern droht: Innenpolitisch ist mit einem deutlichen
Erstarken des militärisch-¬industriellen Komplexes zu rechnen.
Gleichzeitig wird das Land in die Riege der Top-Rüster aufsteigen und
damit eine »Kultur der militärischen Zurückhaltung« wohl endgültig ad
acta legen. Zugleich werden immense Ressourcen verschleudert, die
dringend für die Bewältigung der zahlreichen Großkrisen – Klima,
Gesundheit, Armut – benötigt werden. Daher ist es nötig, die
Alternativen zu Aufrüstung und Militarisierung auszuloten – die Zeit
dazu drängt: Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen soll bis 2026
reichen, eine Debatte über dessen Verstetigung steht damit ins Haus.
INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung
1. Vom Kalten Krieg zu Neuen Weltmachtansprüchen
1.1 De-Militarisierung und Re-Militarisierung
1.2 Enttabuisierung des Militärischen: Von der »Verteidigung« zur
Intervention
1.3 Kurzes Intermezzo: Die Kultur der militärischen Zurückhaltung
1.4 Neue Macht – Neue Verantwortung – Neue Weltmachtansprüche
2. Interessen – Macht – Rüstung – Industrie
2.1 Systemadministration: Rohstoffe und Handelswege
2.2 Systemkonkurrenz: Neoliberalismus vs. Staatskapitalismus
2.3 USA: Partner und Rivale
2.4 Die machtpolitische Bedeutung der Rüstungsindustrie
3. NATO und EU: Rüstungsplanung und die Rückkehr der Machtpolitik
3.1 NATO: Paradigmenwechsel in der Rüstungsplanung
3.2 Europa: Kompass Richtung Großmachtkonkurrenz
3.3 Deutschland und die Rückkehr der Machtpolitik I: Russland
3.4 Deutschland und die Rückkehr der Machtpolitik II: China
4. Bundeswehr 4.0: Umbau für den Neuen Kalten Krieg
4.1 Weißbuch – Konzeption– Fähigkeitsprofil: Großverbände und
Großmachtkonkurrenz
4.2 Heerespapier: Wie kämpfen die Landstreitkräfte künftig?
4.3 Angriffspfeil Nord: Großverbände
4.4 Angriffspfeil Süd: Digitalisierung
5. Industrie: Agenda Rüstung
5.1 Basics: Rüstungsindustrie in Deutschland
5.2 Agenda Rüstung: Zu teuer, zu spät und kaputt!
5.3 Perfekt orchestriert: Die »Schrotthaufen-Debatte«
5.4 Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie
5.5 Europäisierung und Konsolidierung des Rüstungssektors
5.6 Freie Bahn für Waffenexporte
6. Deutschland: Militaristische Trendwenden
6.1 Trendwende Personal: Aufwuchs des (Reserve)Heeres
6.2 Trendwende Fläche: Gegenkonversion
6.3 Trendwende Material: Rüstung für Großmachtkriege
6.4 Trendwende Finanzen: Märchen, Erpressungsversuche und ungedeckte Schecks
6.5 Trendwenden: Viel Lärm um wenig?
7. Zeitenwende: Historische Finanzspritze per »Sondervermögen«
7.1 Chronisch unterfinanziert?
7.2 Sondervermögen: Grundgesetzliche Aufrüstung
7.3 Kriegskredit mit Fokus Bundeswehr
7.4 Countdown bis 2027
8. Rüstung – Rüstung – Rüstung: Die Projekte
8.1 „Dimension Luft“: 33,5 Mrd. Euro
8.2 „Dimension See“: 8,8 Mrd. Euro
8.3 „Dimension Land“: 16,6 Mrd. Euro
8.4 „Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung“: 20,7 Mrd. Euro
9. Die Zeitenwende als Militarisierungstreiber
9.1 Renaissance der Atomwaffen
9.2 Blankoscheck für Europas Rüstungsgroßprojekte
9.3 Rüstungsexporte als Kampfinstrument
9.4 Neues NATO-Streitkräftemodell– Aufrüstung der Ostflanke
9.5 Divisionen 2025 und 2027 – Großverbände im Eiltempo
9.6 Kontinuität und Zeitenwende: Führungsmacht Deutschland
10. Zeitenwende und Turbo-Militarismus
10.1 Auf dem Weg zum Rüstungskomplex: Lobby statt Demokratie
10.2 Militarisierung und Rekrutierung
10.3 Rüstung statt Soziales
10.4 Rüstung – Klima – Armut – Krieg
10.5 Mehr Sicherheit durch Militarisierung?
Fazit: Der Countdown läuft – Gegen die Zeitenwende zum Turbo-Militarismus!
Wie gesagt, das Buch ist gerne bei der IMI zum Preis von 16,90 Euro
(inkl. Porto) bestellbar: imi@imi-online.de
2.) IMI-Analyse: Sondervermögen: Fall für den Rechnungshof
IMI-Analyse 2022/54 - in: Telepolis, 14.10.2022
Das Bundeswehr-Sondervermögen: Ein Fall für den Rechnungshof
https://www.imi-online.de/2022/10/14/das-bundeswehr-sondervermoegen-ein-fall-fuer-den-rechnungshof/
Jürgen Wagner (14. Oktober 2022)
Die mit seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022 von Kanzler Olaf
Scholz ausgerufene Zeitenwende hat durchaus historische Dimensionen –
zumindest was die im Zuge dessen für die Bundeswehr ausgelobten Beträge
anbelangt. „Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte der Bundeswehr stand
eine solche Investitionssumme - das Doppelte des bisherigen
Verteidigungshaushalts - auf einen Schlag für Ausrüstung und
Modernisierung unserer Streitkräfte zur Verfügung.“ (Oliver Burkhard,
CEO von Thyssen-Krupp Marine Systems, Handelsblatt vom 19.09.2022)
Es folgte eine Grundgesetzänderung, um die Schuldenbremse zu umgehen und
ein am 1. Juli 2022 in Kraft getretenes Begleitgesetz zum Sondervermögen
mitsamt einem angehängten Wirtschaftsplan. In ihm fanden sich erstmals –
allerdings äußerst vage – Angaben, für was die 100 Mrd. Euro des
Bundeswehr-Sondervermögens denn ausgegeben werden sollen (siehe So
rüstet Deutschland auf, Telepolis, 4.6.22).
Allerdings weist dieser Wirtschaftsplan so viele Mängel auf, dass er nun
auch vom Rechnungshof eine „harsche Breitseite“ (Spiegel Online)
abbekam. Für die für Mitte November vorgesehene Verabschiedung des
Bundeshaushaltes 2023 soll der Wirtschaftsplan nun noch einmal
überarbeitet werden. Ob sich das Verteidigungsministerium (BMVg) aber
bequemt, die vom Rechnungshof monierten Punkte zu beheben, darf
bezweifelt werden. Schließlich deutet einiges darauf hin, dass es das
BMVg hierbei vor allem darauf anlegt, noch mehr Geld für sich (und die
deutsche Rüstungsindustrie) herauszupressen, um es in einem völlig
ineffizienten Beschaffungsapparat zu versenken, der schon mit den
bisherigen Summen nicht ansatzweise zurande kam.
Anatomie des Sondervermögens
Die Zeitenwende-Rede von Kanzler Scholz wurde augenscheinlich von langer
Hand geplant – die Idee, ein dreistelliges Sondervermögen für die
Bundeswehr auszuloben, wurde Monate vor dem russischen Angriff auf die
Ukraine in die Welt gesetzt. Bereits im Oktober 2021 soll laut
Informationen von Spiegel Online ein sechsseitiges Argumentationspapier
aus dem Verteidigungsministerium vorgelegen haben, in dem es konkret um
ein „Sondervermögen Bundeswehr“ in Höhe von 102 Mrd. Euro gegangen sein
soll. Sogar eine Liste mit konkret zu finanzierenden Projekten sei darin
enthalten gewesen, die zumindest in Teilen mit dem übereinstimmen soll,
was dann später auch im Wirtschaftsplan auftauchte. Leider wurde der
Versuch, über das Informationsfreiheitsgesetz an das Dokument zu
gelangen, abgeschmettert, indem es als „Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad ‚VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH‘ (VS-NfD) eingestuft“
wurde.
In der Zeitenwende-Rede vom 27. Februar 2022 waren es dann auch vor
allem die finanziellen Ankündigungen, die für Furore sorgten. Im Zentrum
stehen dabei bekanntlich vor allem zwei Ankündigungen: einmal, dass der
Verteidigungshaushalt „mindestens“ 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes
(BIP) umfassen solle. Und zweitens, dass ein Sondervermögen im Umfang
von 100 Mrd. Euro geschaffen werde, um dieses Ziel zu erreichen (siehe
So rüstet Deutschland auf).
Danach kam es zunächst am 20. Mai 2022 zur Einigung über den
Bundeshaushalt 2022, der für dieses Jahr einen BMVg-Haushalt von 50,4
Mrd. Euro vorsieht. Darauf folgte der Kabinettsbeschluss zum
Haushaltsgesetz für 2023 und die Finanzplanung bis 2026 vom 1. Juli
2022, der vorsieht, den offiziellen Militärhaushalt für diese Jahre auf
50,1 Mrd. Euro einzufrieren. Für Berechnungen im Zusammenhang mit dem
Sondervermögen werden allerdings laut dem „Gesetz zur Finanzierung der
Bundeswehr und zur Errichtung eines ‚Sondervermögens Bundeswehr‘“
(Begleitgesetz) vom 1. Juli 2022 die NATO-Kriterien herangezogen, die
viele versteckte Kosten berücksichtigen, die sich der offizielle
Haushalt buchstäblich spart (siehe NATO-Kriterien: Versteckte
Rüstungsausgaben, Telepolis, 4.12.19)
Für 2022 schätzt die NATO die deutschen Ausgaben nach ihren Kriterien
auf 55,6 Mrd. Euro (statt offiziell 50,4 Mrd. Euro) und für die
kommenden Jahre ist von ähnlich höheren Beträgen auszugehen. Je nach
wirtschaftlicher Entwicklung werden sich 2 Prozent des BIP in den
kommenden Jahren zwischen 73 und bis zu 85 Mrd. Euro bewegen – jährlich
müssten dem Sondervermögen also mindestens 18 und 30 Mrd. Euro entnommen
werden, um die Scholzsche 2-Prozent-Zusage einzuhalten. Das passt dann
auch relativ genau zum Zeitrahmen, der im Begleitgesetz zu finden ist,
das besagt, das Sondervermögen müsse nach „maximal fünf Jahren“
aufgebraucht sein – ein Umstand, der mit einiger Sicherheit noch zu
erbitterten Streitereien führen wird, doch dazu später mehr.
Projekte außer Kontrolle
Wie bereits erwähnt, wurde dem Begleitgesetzt zum Sondervermögen ein
Wirtschaftsplan angehängt, der erstmals einen groben Einblick über die
Rüstungsprojekte gab, die aus diesem Topf bezahlt werden sollen. Es
handelt sich dabei allerdings um ein „lebendes Dokument“, das ständig
angepasst werden kann und augenscheinlich auch wird. Was jedoch stets
fehlt, sind konkrete Zeitpläne oder gar Beträge einzelner Vorhaben,
lediglich Gesamtsummen für vier sich grob an den Teilstreitkräften
orientierende Bereiche werden aufgeführt.
In der ersten Version des Wirtschaftsplans waren zunächst rund 40
Projekte zu finden, die sich auf die Dimensionen „Land“ (€16,6 Mrd.),
„See“ (€8,8 Mrd.), „Luft“ (€33,4 Mrd.) und
„Führungsfähigkeit/Digitalisierung“ (€20,7 Mrd.) verteilten. Hinzu
kommen noch die Posten KI-Forschung (€500 Mio.) und Bekleidung (€2,2
Mrd.), womit sich die Gesamtausgaben zwar „nur“ auf etwas über 80 Mrd.
Euro summieren. Ergänzt wird dieser Betrag noch durch bereits
beschlossene und bislang im „normalen“ Verteidigungshaushalt verbuchte
Posten, die nun in das Sondervermögen verschoben werden sollen, womit
das Budget – eigentlich –ziemlich genau ausgeschöpft ist („Land“: €16,6
Mrd.; „See“: €19,3 Mrd.; „Luft“: €40,9 Mrd.;
„Führungsfähigkeit/Digitalisierung“: €20,7 Mrd.).
In jedem Fall wäre bei solchen Summen eine kritische parlamentarische
Kontrolle wünschenswert – und tatsächlich suggeriert das Begleitgesetz,
so etwas sei vorgesehen:
„Der Deutsche Bundestag wählt für die Dauer einer Wahlperiode ein
Gremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages besteht. Der Deutsche Bundestag bestimmt die Zahl der
Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise. Gewählt ist, wer
die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf
sich vereint.“
Hierüber konnte sich dann eine ganz große Rüstungskoalition aus SPD,
Grünen, FDP und Union bei ihrer Abstimmung Ende September 2022 darüber
verständigen, wen sie in diesem Gremium haben wollten – ihre sämtlichen
Vertreter*innen – und wen eben nicht: u.a. die Abgeordnete der Linken,
Gesine Lötzsch.
So dürfte sichergestellt sein, dass aus diesem Kreis keinerlei
rüstungskritischen Stimmen zu hören sein werden, was angesichts der
saftigen Kritik, die nun vom Rechnungshof kam, umso problematischer ist.
Rechnungshof: „Nicht nachvollziehbar“
Bereits Anfang September 2022 bestätigte das Fachportal Europäische
Sicherheit & Technik den „lebendigen“ Charakter des Wirtschaftsplans,
der bereits zu diesem Zeitpunkt deutlich von der ersten dem
Begleitgesetz angehängten Version abwich.
„Das Verteidigungsministerium hat nach den Worten der Amtschefin
Christine Lambrecht bereits 65 Vorhaben identifiziert, die aus dem
100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr finanziert werden
sollen. Davon seien 41 bereits haushalterisch ‚ganz klar abgesichert‘
und könnten jetzt zum Vertragsschluss gebracht werden, sagte die
Verteidigungsministerin.“ (Europäische Sicherheit & Technik)
Die Zahl der Projekte war also innerhalb weniger Monate nicht nur
sprunghaft gestiegen, sie überstiegen nun auch das Gesamtvolumen des
Sondervermögens, was nun eben auch Gegenstand der Kritik des
Rechnungshofes ist. Er moniert einmal die unübersichtliche und
intransparente alleinige Aufführung von Sammeltiteln („Land“, „See“…),
die es ermögliche, Ausgaben innerhalb dieser Riesenposten nahezu
beliebig hin und her schieben zu können. Vor allem rügen die
Rechnungsprüfer aber in ihrem Bericht an den Haushaltsausschuss, der
unter anderem der FAZ zugespielt wurde, die nassforsche Überschreitung
des Sondervermögen-Budgets: „Der Wirtschaftsplan für das ‚Sondervermögen
Bundeswehr‘ weise erhebliche Mängel auf und bedürfe einer grundlegenden
Überarbeitung, mahnt der Bundesrechnungshof. […] Das Ministerium von
Christine Lambrecht (SPD) habe 60 Ausrüstungsvorhaben identifiziert, die
es mithilfe der Kreditermächtigungen finanzieren wolle. Wie das
Ministerium in den laufenden Haushaltsberatungen eingestanden habe,
würden aber schon die Gesamtausgaben für die bereits eingeplanten 40
Vorhaben der Bundeswehr den Rahmen von 100 Milliarden Euro
überschreiten. Es sei deshalb ‚nicht nachvollziehbar‘, so die
Rechnungsprüfer, wie bislang nicht eingeplante Vorhaben aus dem
Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden sollen.“ (FAZ, 9.10.2022)
Ferner kritisierte der Rechnungshof auch, dass das BMVg keine Puffer für
durch Inflation und höhere Zinsen steigende Beschaffungskosten vorsehe.
Interessant ist auch der Verweis, das Ministerium habe zwar eine
Überarbeitung des Wirtschaftsplanes bis zu der für Mitte November
terminierten endgültigen Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2023
zugesagt, gleichzeitig aber mehr oder weniger offen die Absicht
bekundet, nicht ernsthaft etwas verändern zu wollen: „Wie das
Verteidigungsministerium dem Bundesrechnungshof mitteilte, überarbeitet
es aktuell gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium den Entwurf des
Wirtschaftsplans. Die Kritik der Rechnungsprüfer wolle man ‚aufgreifen‘.
Der Rechnungshof zeigt sich in seinem Schreiben an den
Haushaltsausschuss jedoch skeptisch, inwieweit das Ministerium
tatsächlich bereit ist, Abhilfe zu schaffen. So blieben die Ausführungen
zu den mangelhaften Strukturen des Wirtschaftsplans ‚vage‘. Auch hat das
Ministerium bereits mitgeteilt, man beabsichtige die vom Rechnungshof
als rechtswidrig erachtete Struktur von Sammel- und Einzeltiteln
beizubehalten.“ (FAZ, 9.10.2022)
Druck auf den Haushalt
Was treibt also das BMVg um, sich hier haushälterisch auf derart dünnes
Eis zu begeben? Einiges, scheint die Absicht doch darin zu bestehen,
trotz der bisherigen Beschlusslage, dass der offizielle Haushalt bis
2026 eingefroren wird, hierüber Druck zu erzeugen, auch an dieser Stelle
den Etat aufzustocken. Der Spiegel dürfte hier den richtigen Riecher für
das Kalkül des Ministeriums haben: „Der jetzt vorgelegte Plan des
Wehrressorts wirkt, als ob man im Ministerium die kräftige Steigerung
des Jahresetats als bereits beschlossen voraussetzt und Projekte
startet, die mit den zusätzlichen Milliarden bezahlt werden sollen.“
(Spiegel Online, 11.10.2022)
Aus BMVg-Sicht macht dieses Manöver durchaus Sinn: Bliebe es bei den
gegenwärtigen Planungen, müsste das eigene Budget im Jahr 2027 von 55
Mrd. Euro (nach NATO-Kriterien) auf geschätzte 80 bis 85 Mrd. Euro
angehoben werden, um auf 2 Prozent des BIP zu kommen. Und das müsste bei
einer Einhaltung der Schuldenbremse auf Kosten eines Kahlschlags in
anderen Haushalten geschehen. Die Entscheidungen, ob es zu einer solchen
Verstetigung der Zeitenwende kommen wird, dürften spätestens nach der
Bundestagswahl im September 2025 getroffen werden. Dann ist das
Sondervermögen aufgebraucht und die Frage einer dauerhaften Erhöhung der
deutschen Militärausgaben um 25 bis 30 Mrd. Euro könnte im Raum stehen.
Doch bereits jetzt haben die üblichen Verdächtigen damit begonnen, der
diesbezüglichen Debatte den Boden zu bereiten – das Institut der
Deutschen Wirtschaft forderte beispielsweise schon Mitte August 2022:
„Ab 2027 ist die Finanzierung zur Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels aber
noch ungeklärt. Wenn das Sondervermögen bis dahin aufgebraucht ist und
der Verteidigungshaushalt nicht erhöht wird, entsteht eine Lücke von
rund 35 Milliarden Euro. Wenn diese nicht geschlossen wird, würde der
Anteil am BIP auf rund 1,2 Prozent zurückfallen […]. Eine Klärung und
eine entsprechende mittelfristige Finanzplanung ist nicht erst in der
nächsten Legislaturperiode bedeutsam, sondern muss frühzeitig
vorgenommen werden, um eine langfristige Planungssicherheit über 2026
hinaus zu erreichen. Ohne diese Verstetigung kann sich auch die
Verteidigungswirtschaft nicht auf zukünftige Anforderungen einstellen.
[…] Spätestens 2026 muss zur Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels ein um
gut 60 Prozent vergrößertes reguläres Verteidigungsbudget zur Verfügung
gestellt werden.“ (Röhl, Klaus-Heiner u.a.: Zeitenwende in der
Verteidigungswirtschaft? Sicherheitspolitik und Verteidigungsfähigkeit
nach der russischen Invasion der Ukraine, IW-Policy-Paper 4/2022, S. 11)
Allerdings versicherte Kanzler Olaf Scholz bei seiner Rede auf der
Bundewehrtagung Mitte September, man stehe nicht nur ohne Wenn und Aber
zum 2-Prozent-Ziel, sondern beabsichtige auch eine permanente Steigerung
des Militärbudgets: „Bitte denken Sie nicht, dass das mit dem
Sondervermögen jetzt nur eine Ausnahme ist und danach alles wieder so
wird, wie zuvor. In den vergangenen knapp sieben Monaten seit Russlands
Angriff auf die Ukraine ist bereits mehr geschehen als in den Jahren
zuvor. Das Sondervermögen ist Realität. Auch meine Aussage, dass wir den
Verteidigungshaushalt kontinuierlich auf zwei Prozent des
Bruttoinlandsprodukts steigern werden, gilt! Damit können Sie planen.“
(Olaf Scholz, Rede bei der Bundeswehrtagung, am 16.9.2022)
Diese Aussagen einer „kontinuierlichen“ Steigerung des BMVg-Haushaltes
stehen in einem offensichtlichen Widerspruch zu den bisherigen
Beschlüssen für die Jahre 2023 bis 2026. Die Vermutung liegt deshalb
nahe, dass das BMVg hier Druck erzeugen will, um den Worten des Kanzlers
auch Taten folgen zu lassen. Ob der „Apparat“ diese Gelder überhaupt
absorbieren kann, scheint dabei allerdings kaum jemanden zu interessieren.
Schwarzes Loch: Der Pfusch als Routine
Dass das Beschaffungswesen der Bundeswehr – vorsichtig formuliert –
Mängel aufweist, ist weidlich bekannt. Die Defizite äußern sich in teils
dramatischen Verzögerungen und Preissteigerungen, die sogar in
regelmäßigen Berichten des Verteidigungsministeriums dokumentiert
werden. Im jüngsten Rüstungsbericht vom Juni 2022 wurden für sämtliche
Beschaffungsvorhaben Verzögerungen von durchschnittlich 39 Monaten und
Kostensteigerungen im Gesamtumfang von 16,9 Mrd. Euro ausgewiesen. Diese
miserable Bilanz ist wohl kaum auf eine dennoch unentwegt herbeigeredete
Unterfinanzierung der Bundeswehr zurückzuführen. Schließlich stieg der
Rüstungshaushalt von 32,5 Mrd. Euro (2014) auf jetzt 50,4 Mrd. Euro
(2022) steil an. Dementsprechend gingen auch die Gelder für
Rüstungsinvestitionen nach oben: Waren im Jahr 2014 noch 3,82 Mrd. Euro
für militärische Beschaffungen (plus Materialerhaltung (2,59 Mrd.),
Betreiberlösungen (1,48 Mrd.) und Forschung und Entwicklung (854 Mio.))
vorgesehen, wurden 2021 bereits 7,7 Mrd. Euro für diesen Posten
bereitgestellt (plus Materialerhaltung (5,1 Mrd.), Betreiberlösungen
(2,9 Mrd.) und Forschung und Entwicklung (1,6 Mrd.)). Allein für
rüstungsinvestive Maßnahmen sind 2022 nun 9,9 Mrd. Euro eingeplant, also
noch einmal über 2 Mrd. mehr als im Vorjahr.
Von der fast sprichwörtlich gewordenen „chronischen Unterfinanzierung“
der Bundeswehr kann also keine Rede sein. Eine der wenigen vernünftigen
Stimmen, stammt in diesem Zusammenhang vom Friedensforscher Herbert
Wulf: „Es ist ein Mythos, dass die Bundeswehr schlecht ausgerüstet ist,
weil sie zu wenig Geld bekommt. Mangelnde Finanzen sind nicht das
eigentliche Problem, sondern verkrustete Strukturen bei der Beschaffung,
strukturelle Defizite bei Entwicklung, Produktion und Beschaffung und
erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der Auslieferung der bestellten
Waffen.“ (Wulf, Herbert: Panikpolitik, Internationale Politik und
Gesellschaft, 15.03.2022)
Ab diesem Jahr kommen nun auch noch die Gelder des Sondervermögens
hinzu. In Addition von offiziellem Haushalt und Sondervermögen werden
jedoch weder in diesem noch im kommenden Jahr die 2 Prozent erreicht –
2022 sollen lediglich 90 Mio. Euro aus dem Sondervermögen entnommen
werden, im Jahr darauf werden nach aktuellen Planungen „nur“ 8,5 Mrd.
Euro zugeschossen. Weil das Sondervermögen auf maximal fünf Jahre
begrenzt sein soll, bleiben also für die Jahre 2024 bis 2026 über 90
Mrd. Euro, die zur Verfügung stehen – das heißt, zusätzlich rund 30 Mrd.
Euro jährlich für Aufrüstungsvorhaben jedweder Art, plus eventuelle
Steigerungen des offiziellen Etats, auf die das BMVg aktuell drängt.
Hier stellt sich nicht nur für friedensbewegte Kreise ernsthaft die
Frage, wie das bereits heute heillos überfordere Beschaffungswesen
solche Summen „verschaffen“ möchte. In einer für Greenpeace erstellten
Studie gelangte Michael Brzoska, Professor em. des Instituts für
Friedensforschung und Sicherheitspolitik, im Mai 2022 zu dem Ergebnis,
das marode Beschaffungswesen würde auch für das Sondervermögen
Mehrkosten von 35% bis 54% verursachen, zwischen 26 Mrd. Euro und 35
Mrd. Euro würden so vollkommen verpuffen.
„Die Ursachen für Einschränkungen in der Wirtschaftlichkeit der
Beschaffung von Großgerät sind […] vielfältig. Zu den wichtigsten
Gründen zählen Nebenziele beteiligter Akteure, überbordende Erwartungen
in die technischen Fähigkeiten von Waffensystemen und Defizite in der
Durchführung von Beschaffungsvorhaben. Zentrale Folgen sind Kosten
erhöhende Bevorzugung regionaler und nationaler Rüstungshersteller,
geringe Ausnutzung von Vorteilen internationaler Zusammenarbeit,
überlange Herstellungszeiten und damit steigende Herstellungskosten
sowie zusätzliche Kosten durch Reparaturanfälligkeit und andere Mängel
bei beschafften Waffensystemen.“ (Brzoska, Michael: It’s not the money,
stupid! Die Hauptprobleme im Beschaffungswesen der Bundeswehr,
Greenpeace-Studie, 17.05.2022, S. 29).
Zwar ist es durchaus fraglich, ob sich die reibungslosere Beschaffung
von Rüstungsgütern tatsächlich als „Verbesserung“ bezeichnen lässt, die
bislang diesbezüglich in die Wege geleiteten Maßnahmen legen aber
ohnehin kaum nahe, dass es dazu kommen wird.
Sicher gibt es auch darüber hinaus viele gute Gründe, der Zeitenwende
skeptisch gegenüberzustehen (siehe Die 100 Milliarden Euro für die
Bundeswehr sind nur der Anfang, Telepolis, 16.7.22). Die Tatsache
allerdings, dass hier Unsummen in ein Schwarzes Loch gekippt werden, ist
eine, die eigentlich auch abseits jeder parteipolitischen Couleur auf
Kritik stoßen sollte.
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