Montag, 14. März 2022

Offener Brief an die DGPPN

Das Rezepturteil BGH XII ZB 236/05 vom 1.2.2006 (Randnummer 27 siehe hier: https://www.die-bpe.de/kritik/#rezept) wird vom Landsgericht Paderborn in dem aktuellen Beschluss 5 T 223/21 vom 21.12.2021 genau beachtet und untersagt auch bei einer Person, die einen Menschen auf dem Gewissen hat, die Zwangsbehandlung, siehe die Anlage. Eine gute Nachricht, die Spielräume der Forensik werden mehr und mehr eingeschränkt :-) ----------------------------------------------- Das Kartell gegen § 63 hat ein neues Mitglied bekommen: Dr. Ulrich Lewe, siehe: https://psychiatrierecht.de/kartell.htm ----------------------------------------------- Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. Geschäftsstelle: Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin www.die-bpe.de die-bpe@berlin.de An Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) Reinhardtstraße 29 10117 Berlin Donnerstag, 10. März 2022 O f f e n e r B r i e f Sehr geehrter Herr Prof. Thomas Pollmächer, Sehr geehrter Herr Prof. Andreas Heinz, Sehr geehrter Herr Prof. Andreas Meyer-Lindenberg, Herr Prof. Pollmächer, Sie unterschrieben am 24.2.2022 einen Brief im Namen der DGPPN, den sie strikt untersagten, zu veröffentlichen. Zuerst sahen wir Ihre Absage nur als nichtssagend und wegen der Behauptung, sie hätten erst jetzt nach 3 Monaten durch unserer Erinnerungsschreiben „bemerkt“, dass wir eine Antwort erwarten würden, als ausgesprochen arrogant und herablassend. Inzwischen haben wir von Kollegen von Ihnen erfahren, dass sie sich für diesen Brief fremdschämen und wir haben uns genauer mit den Vorwänden für die Absage beschäftigt. Im Einzelnen: Das Veröffentlichungsverbot sagt beinahe schon alles darüber, was für Böses Sie bzw. Ihre Gesellschaft im Schilde führen. Das Licht der Öffentlichkeit darf darauf genauso wenig fallen, wie das auch bei anderen Verbrechen versucht wird zu unterbinden. Wir werden uns im Weiteren daran halten und den Brief nicht veröffentlichen, aber auszugsweise zitieren. Wer ihn vollständig lesen will, möge ihn bei der DGPPN Geschäftsstelle anfordern. „…die DGPPN [wird] ganz grundsätzlich auch keinen der von Ihnen vorgeschlagenen Beschlüsse [für eine gewaltfreie Psychiatrie] fassen…“. Das ist ein klares Bekenntnis dazu, dass sich die DGPPN außerhalb der Gemeinschaft der Völker stellt, wie sie sich in der UN verfasst hat und außerhalb der Werte dieser Gemeinschaft, die sich in der von der UN-Vollversammlung beschlossenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hinsichtlich der Menschenrechte insbesondere auch Psychiatrie-Erfahrener Menschen festgelegt hat. Für die Klarheit durch diese Positionierung und Selbstdarstellung danken wir Ihnen. Wir werden nicht müde werden, das bekannt zu machen. „…solche Veranstaltungen [müssen] für alle Perspektiven und Meinungen offen sein...“. Jetzt wissen wir, was Sie wollen: Für Sie ist entscheidend, dass unsere Selbstbestimmung von allen möglichen Perspektiven und Meinungen in Zweifel gezogen werden können soll. Die Selbstbestimmung ist bei informed consent, wie er sonst in der Medizin Erwachsener verbindlich ist, unhinterfragbar. Aber sie wollen für eine gemeinsame Veranstaltung vorschreiben, dass Angehörige, Sozialarbeiter, Vormünder - irreführend beschönigend als "Betreuer" bezeichnet, Richter, Pharmakologen, Quacksalber, etc. dabei mitmachen müssten. Das zur Bedingung einer Veranstaltung zu machen, in der es um die Selbstbestimmung der uns eigenen Körper und Seelen und unsere Würde geht, um nicht mehr ihrem Zwangs- und Gewaltsystem mit einem Folterregime ausgeliefert zu sein, ist nicht nur absurd, sondern infam. Sie haben genauso wenig von der grund- und menschenrechlich geschützten Freiheit zur Selbstbestimmung verstanden, wie z.B. die Menschen, die meinen, eine Verheiratung müsse auch in Deutschland durch die Familie erzwungen werden können. So wird Ihre Absage zu einer Demonstration ihrer psychiatrischen Ethik- und Moralvorstellungen, die nicht die der Medizin sind, sondern von patriarchalen Erwartungen der Unterwerfung und Entwürdigung unter die hegemoniale Herrschaft eines psychiatrischen Netzwerks geprägt sind. Dieses weltweite Racket, wie Max Horkheimer* solche Verflechtungen genannt hat, hat sich bei der Psychiatrie in der World-Psychiatric Association (WPA) gespannt. Als eine „Verschwörung“ wird von dem Präsident deren Ethik-Ausschusses, Prof. Paul Appelbaum, phantasiert, wie die UN-BRK entstanden sei **: „Kurz gesagt, die Schuld liegt bei einem Entwurfsprozess, der von einigen der radikalsten Elemente der Patientenrechtebewegung gekapert wurde, ….“ Wenn wir dem verleumderischen Jargon psychiatrischen Diagnonsens glaubten, dann wäre die WPA in einem typisch „paranoiden“ Weltbild gefangen. So ist es einfach nur ein wirklich billiger Versuch der politischen Manipulation, den die DGPPN sich offenbar zu eigen machen will. Arrogant-autoritär, herablassend demokratische Regierungen belehrend, wird dann gewähnt: „Die Schuld liegt auch bei den vielen Regierungen auf der ganzen Welt, die die CRPD [UN-BRK] gedankenlos ratifiziert haben, ohne ihre Auswirkungen zu bedenken.“ Auch das werden wir nicht müde werden, bekannt zu machen. Hochachtungsvoll (für den Vorstand von die-BPE: René Talbot und Uwe Pankow) ------------ * Krankheit und Kriminalität - Die Ärzte- und Medizinkritik der kritischen Theorie, von Carl Wiemer: https://tinyurl.com/carlwiemer ** World Psychiatry - Official Journal of the World Psychiatric Association (WPA,) Editorial Seite 1, https://docs.wixstatic.com/ugd/e172f3_71d7c75219fb432c9cd2a13c304ec3de.pdf ----------------------------------------------- Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin http://www.psychiatrie-erfahrene.de Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de -- Bitte daran denken: Bei der Koalition gegen Zwangspsychiatrie – gewaltfreie Psychiatrie jetzt unterschreiben, siehe: www.tinyurl.com/gegenZwang

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