Dienstag, 29. August 2023
Muster-Strafanzeige wenn eine PatVerfü missachtet wird
Muster-Strafanzeige wenn eine PatVerfü missachtet wird
Da die Polizei dafür da ist, das Recht zu schützen und nicht das Recht zu brechen, haben wir die Muster-Strafanzeige unten ausarbeiten lassen. Sie soll dabei behilflich sein, wenn die Polizei (oder später z.B. das Personal eines Rettungswagens oder des Krankenhauses) einen festhalten sollte, obwohl die PatVerfü (die man immer bei sich haben sollte) vorgezeigt, aber nicht befolgt wird. Bitte beachten, dass die mit xxx markierten Stellen korrekt ausgefüllt werden, so dass in einem Ermittlungsverfahren genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, Tätern auf die Spur zu kommen. Dafür bitte das Muster hier als Dokument im .rtf Format herunter laden und die entsprechenden Stellen ausfüllen, bzw. die Stellen löschen, die nicht zutreffen.
Name und
Adresse des Anzeigeerstatters
An die Staatsanwaltschaft X-Stadt
In der Sache gegen
xxx (Name des / der Beschuldigten) hilfsweise Unbekannt
wegen: Strafverfahren, Vorwurf der Freiheitsberaubung u.a.
Hiermit erstatte ich
S t r a f a n z e i g e
und stelle form- und fristgemäß
S t r a f a n t r a g
gegen
xxx (handelnde Polizisten, Sanitäter, Pfleger, Ärzte)
Straße, Ort (Wohnort falls bekannt sonst Dienststelle)
Hilfsweise: Unbekannt
wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, (gefährlichen) Körperverletzung und aller sonst in Betracht kommenden Straftaten.
A. Sachverhalt
I.
In meiner Patientenverfügung vom xxx habe ich ausdrücklich festgelegt, dass … (ausführen, was in der Patientenverfügung festgelegt wurde, also welche Behandlungen und medizinischen Maßnahmen in welcher Behandlungssituation dort ausdrücklich untersagt bzw. abgelehnt werden, z.B. Einsperrung in einer Psychiatrie) (Beweis: Patientenverfügung vom xxx in Kopie, Anlage).
II.
Am xxx (Datum) gegen xxx (Uhrzeit) wurde ich gegen meinen Willen durch die Beschuldigten... Lesen Sie mehr »
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Uns ist Anfang Februar dieser sehenswerte Bericht über Polizeigewalt gegen psychiatrisch Verleumdete: Was läuft falsch? des ARD Mittagsmagazin zwar entgangen, aber er ist hier dokumentiert: https://www.youtube.com/watch?v=xn2NJ1eN6sg
Dabei wird gezeigt, wie die Polizei schon Schulungen durchführt, die auf Deeskalation ausgerichtet sind, um die vielen Toten zu verhindern, die es bei entsprechenden Festnahmen gibt (ungefähr die Hälfte aller ca 260 tödlichen Schusswaffeneinsätze der Polizei von 1990 bis 2017 in Deutschland)
Wir haben in hier dokumentiert, wie unserer Meinung nach die Schulungen weiter entwickelt werden müssen: https://www.zwangspsychiatrie.de/2023/02/zum-polizeilichen-umgang-mit-personen-die-psychiatrisch-verleumdet-werden/#more-13493
Der nächste Schritt: Wir empfehlen die Musteranzeige oben überall den jeweiligen Polizeiführungen vorzulegen, damit die eine entsprechende Schulung ihrer Untergebenen veranlassen. Vor jedem Versuch jemanden zu belästigen, muss erst mal die besuchte Person befragt werden, ob sie eine PatVerfü hat. Denn selbstverständlich sollten die Vorgesetzten der Polizei wert darauf legen, dass ihre Untergebenen nicht womöglich mit einer solchen Strafanzeige oben (die u.U. auch durch ein Klageerzwingungsverfahren vor Gericht gebracht werden kann) erhebliche Problem bekommen können. Freiheitsberaubung im Amt ist auch nur beim Versuch sanktioniert.
Gleichzeitig werden Ordnungshüter damit geschult, die besuchte Person so zu sehen, dass sie "ganz normal" ist, weil für sie durch die PatVerfü eben verbindlich gilt: "Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Mit so einer Initiative kann man nicht nur mit der örtlichen Polizeiführung ins Gespräch kommen, sondern versuchen, Einfluss auf deren Schulungen zu nehmen und sie weiter zu entwickeln.
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
Bitte vormerken: Am 14.10. feiern wir im WFZ eine PatVerfü reloaded Party.
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