Mittwoch, 30. Dezember 2009

Asozialstaat ausser Rand und Band...

Arbeitszwang die x-te

Bordell: Nein. Abmahnkanzlei und NPD: Möglicherweise Ja. Wo die
Arbeitsagentur überall zu Bewerbungen zwingt

„In der letzten Woche machte uns ein Leser aus einer süddeutschen
Mittelstadt darauf aufmerksam, dass er gezwungen war, sich bei einer als
Abmahnunternehmen berüchtigten Rechtsanwaltskanzlei zu bewerben.
Tatsächlich suchte diese einen Juristen mit abgeschlossenem Zweiten
Staatsexamen. Nachdem die Tätigkeit bei solch einem Arbeitgeber nicht nur
erhebliche Gewissenskonflikte hervorrufen, sondern auch den Lebenslauf
ruinieren und einen Bewerber möglicherweise sogar in die Gefahr der
Strafverfolgung bringen kann, legten wir der Nürnberger Zentrale der
Bundesagentur für Arbeit eine Beispielliste mit möglichen Arbeitgebern vor
und baten um Auskunft, bei welchen ein Arbeitsloser zur Bewerbung
gezwungen sein würde…“ Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom
02.12.2009
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31631/1.html

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