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Donnerstag, 19. Mai 2011

Osama bin Laden – werden völkerrechtswidrige Tötungen hoffähig?

http://www.imi-online.de/2011.php?id=2299
5.5.2011, Michael Haid

Am Morgen des 2. Mai 2011 wurde die Welt von der Nachricht überrascht,
dass Osama bin Laden von einem Kommando der US-Navy Seals in der Nacht
zuvor in seinem Haus in der Stadt Abbottabad im Nordosten Pakistans
getötet wurde. Die meisten Umstände und die Ausführung der Tat, vor
allem der an die Navy Seals zugewiesene Auftrag, sind unklar, da sich
die US-Offiziellen gegenwärtig mit detaillierten Angaben sehr bedeckt
halten.[1] Für eine rechtliche Bewertung dieser Aktion wäre aber eine
voll umfängliche Information unabdingbar. Nach der offiziellen Erklärung
von John Brennan, dem Anti-Terror-Beauftragten von US-Präsident Barack
Obama, handelte es sich nicht um eine reine "kill mission", sondern um
eine "kill-or-capture mission" (töten oder gefangen nehmen). Diese
Darstellung wird wohl deshalb verbreitet, weil sich die US-Regierung
sehr wohl bewusst sein dürfte, dass eine rechtliche Grundlage für
gezielte Tötungen gelinde gesagt schwierig ist.[2]

Um eines klarzustellen: Kriege lassen sich ebenso wenig wie gezielte
Tötungen dadurch rechtfertigen, wenn sie nach allgemeiner Auffassung
rechtskonform wären. Allerdings zeigt sich im speziellen Fall der
gezielten Liquidierungen, dass nicht einmal dies der Fall ist, wie im
Folgenden ausgeführt werden soll. Dennoch wird derzeit der Versuch
unternommen, das bisher vorherrschende Rechtsverständnis so zu
verschieben, dass künftig Hinrichtungen völkerrechtlich als akzeptabel
gelten sollen.


Freude über die Tötung, nicht Besorgnis über verletztes Recht?

Ungeachtet der von bin Laden begangenen schlimmen Verbrechen gebieten
die Anforderungen eines jeden Rechtsstaats sowie der allgemein gültigen
Menschenrechte, eine solche Person festzunehmen und durch ein
rechtsstaatliches Verfahren vor Gericht zu stellen. Es ist explizit
untersagt, ihn durch eine extralegale Hinrichtung zu beseitigen. Unter
anderen werden diese Rechte durch Art. 6 Abs. 1 des Internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966
gewährleistet.[3] Zumal das Weiße Haus bestätigte, dass bin Laden
unbewaffnet war, kann eine mögliche Rechtfertigung schwerlich auf
Notwehr bei einem (polizeilichen) Festnahmeversuch gestützt werden
(abgesehen davon, dass Navy Seals keine Polizei darstellen). Aufgrund
der rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Gebote sind die Äußerungen
von Repräsentanten der EU und Deutschlands, die das Vorgehen der USA
ausdrücklich begrüßten, in höchstem Maße besorgniserregend. Die Äußerung
von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rief teilweise deutliche (sogar
parteiinterne) Kritik hervor: “Ich freue mich, dass es gelungen ist, bin
Laden zu töten.“[4] In ihrer Presseerklärung gab sie an, dass die Kräfte
des Friedens einen Erfolg errungen hätten.[5] In einer gemeinsamen
Erklärung von Herman Van Rompuy (Präsident des Europäischen Rates) und
Jose Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission) zum Tod von
bin Laden heißt es, dass die Tötung die Welt zu einem sichereren Platz
mache und zeige, dass solche Verbrechen nicht unbestraft blieben.[6]


Die Politik gezielter Tötungen

Eine wichtige Bedeutung der Tötung bin Ladens liegt darin, als Beispiel
einer seit rund zehn Jahren verfolgten Politik der gezielten Tötungen
dienen zu können, kann aber aufgrund seiner Prominenz sicherlich als
„gefährlichen Präzedenzfall“[7] angesehen werden. Solche extralegalen
Exekutionen gab es zwar auch schon zu allen Zeiten in der Geschichte,[8]
aber seit einigen Jahren haben sie einen völlig neuen Stellenwert
erhalten. Illegale Liquidierungen sind längst Teil einer Politik der
US-Regierung (und nicht nur dieser) geworden, Personen unter der
angeblichen Rechtfertigung des so genannten „Krieges gegen den
Terrorismus“ oder mit Verweis auf „asymmetrische Bedrohungen“ auf
fremdem Staatsgebiet ohne Rechtsverfahren oder Nachweis eines
Verbrechens zu eliminieren. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen,
dass der Begriff „Krieg gegen den Terror“ keine völkerrechtliche
Kategorie darstellt, sondern ein „Sprachkonstrukt“ ist, welches „nicht
den materiell-rechtlichen Anforderungen der Genfer Konvention
entspricht.“[9] In die Schlagzeilen geriet diese Praxis insbesondere
wegen des Drohnenkrieges der USA in Pakistan, der viele zivile Opfer
hervorruft.[10] Nach „Pakistan Body Count“ wurden bei 217 (170 davon
während der Präsidentschaft von Barack Obama) mit Quellen-,Orts- und
Zeitangaben dokumentierten Drohnenangriffen im Zeitraum von Juni 2004
bis einschließlich April 2011 insgesamt zwischen 1170 und 2289 Menschen
getötet (15 % davon seien Frauen und Kinder gewesen) und zwischen 263
und 936 verletzt. Von den Getöteten sei der überwiegende Anteil
Zivilisten (zwischen 1134 und 1729) gewesen. Nur zwischen gar keiner und
33 Personen werden verdächtigt, Al-Quaida angehört zu haben und zwischen
9 und 259 Personen werden den Taliban zugerechnet.[11] Selbst im Falle
der Zugehörigkeit zu Al-Quaida und den Taliban, sind Liquidierung nicht
rechtlich gerechtfertigt.

Nicht zuletzt aufgrund dieses Ausmaßes, aber auch wegen der höchst
problematischen Wirkung auf die Menschenrechte und das Völkerrecht
insgesamt, kam es zu einem die gezielten Tötungen scharf kritisierenden
Bericht der Vereinten Nationen, dessen Auszüge die einschlägigen
Problematiken prägnant wiedergibt: „In den letzten Jahren haben einige
Staaten [hervorgehoben werden die USA, Israel und Russland, Anm. M.H.]
den Einsatz gezielter Tötungen, auch im Hoheitsgebiet anderer Staaten,
entweder offen oder implizit zur Politik gemacht. Ein solches Vorgehen
wird verschiedentlich als rechtmäßige Antwort auf 'terroristische'
Bedrohungen oder als notwendige Reaktion auf die Herausforderung der
'asymmetrischen Kriegsführung' gerechtfertigt. (…) All dies führt zu dem
höchst problematischen Ergebnis, dass die Grenzen des jeweils
anzuwendenden Rechts – des Rechts der Menschenrechte, des
Kriegsvölkerrechts und der für die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten
geltenden Regeln – verwischt und ausgeweitet wurden. (…) Am
beunruhigendsten ist jedoch die Tatsache, dass sie [die den
Tötungsauftrag gebenden Regierungen, Anm. M.H.] sich geweigert haben
offen zu legen, wer getötet wurde, aus welchem Grund dies geschah und zu
welchen Nebenfolgen es gekommen ist. Als Ergebnis dieser Entwicklungen
wurden klare Rechtsnormen durch eine vage umschriebene 'Lizenz zum
Töten' ersetzt und ein enormes Rechenschaftsvakuum geschaffen.“[12]


Die Rechtsauffassung der US-Administration

Demgegenüber sieht der „Council on Foreign Relations“ der USA, der die
Rechtsauffassung der US-Regierung wiedergibt, die Tötung bin Ladens nach
nationalem US-Recht wie nach internationalem Recht als gesetzmäßig an.
Die US-Regierung führte dieselbe Begründung wie in der Rechtfertigung
ihrer Drohnenangriffe in Pakistan an, wonach der US-Präsident durch die
Verordnung über den Einsatz der Streitkräfte vom 18. September 2001
ermächtigt sei, alle notwendigen Maßnahmen gegen die an 9/11 beteiligten
Personen zu autorisieren. Die Tötung sei auch nicht durch die „Executive
Order 12333“ aus der Zeit des US-Präsidenten Gerald Ford verboten,
welche es Regierungsangehörigen untersage, Attentate in Auftrag zu geben
und durchführen zu lassen, da sich die USA in einem bewaffneten Konflikt
mit Al-Quaida befinde und die Tötung darüber hinaus durch das Recht auf
Selbstverteidigung legitimiert sei.[13] Diese Argumentation ist
allerdings aus völkerrechtlicher Sicht unhaltbar.

Völkerrechtler wie Claus Kreß und Kai Ambos weisen ausdrücklich darauf
hin, dass es zweifelhaft sei, dass sich die USA in einem bewaffneten
Konflikt mit Al-Quaida befinde. Das dann einschlägige Kriegsrecht gelte
primär nur für zwischenstaatliche Konflikte. Um eine Terrororganisation
(nicht-staatliche oder substaatliche Konfliktpartei) einer staatlichen
gleichzustellen, müsse eine quasi-militärische Kommandostruktur
(Militärorganisation) mit zentralen Befehlshabern, Stützpunkten und
Ausbildungslagern sowie einer gewissen Kontrolle über ein Gebiet
vorhanden sein. Dies sei im Fall von Al-Quaida nicht nachweisbar, da
diese Organisation heute in kleinen, weitgehend voneinander unabhängigen
Einheiten in verschiedenen Ländern agiere. Deshalb sei ein
kriegsrechtlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorhanden.[14] Da ein
bewaffneter Konflikt also nicht vorliegt, ein solcher aber zwingende
Voraussetzung für eine Rechtfertigung der Tötung bin Ladens nach
Kriegsrecht wie nach dem Selbstverteidigungsrecht des Artikels 51 der
UN-Charta ist, dürfte eine diesbezügliche Rechtfertigung ausgeschlossen
sein. Zudem hat der Internationale Gerichtshof (IGH) die Anwendbarkeit
des Selbstverteidigungsrechts auf nicht-staatliche Akteure verneint.[15]
Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1368 und 1373 aus dem Jahr 2001
erkennen ein Selbstverteidigungsrecht der USA zwar an und betrachten
internationale terroristische Handlungen als Bedrohung des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit, haben es aber unterlassen,
internationale terroristische Akte als einen bewaffneten Angriff
festzustellen. Dafür spricht auch die Formulierung in der Nummer 2 e und
f der letzteren Resolution, die solche Terrorakte als schwere Straftaten
nach innerstaatlichen Recht umschreibt und sie damit nicht in einen
militärischen Kontext verweist.


Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht?

Genau genommen wirkt sich das Selbstverteidigungsrecht nur auf das
Gewaltverbot in den zwischenstaatlichen Beziehungen aus (Art. 2 Abs. 4
der UN-Charta). Für die Rechtmäßigkeit der Tötung einer Person ist im
Kriegsfalle das humanitäre Völkerrecht (ius in bello, im Wesentlichen
das Genfer Abkommen von 1949 und seine Zusatzprotokolle von 1977)
zuständig,[16] das zwischen internationalen und nicht-internationalen
bewaffneten Konflikten unterscheidet. Bei Vorliegen eines
internationalen bewaffneten Konflikts (Krieg zwischen Staaten) dürfen
Personen straflos getötet werden, wenn sie zu den Kombattanten einer
Konfliktpartei zählen. Im Falle von bin Laden ist dieser Gedanke
abwegig, da ein solcher Konflikt nicht vorliegt (die USA führen keinen
Krieg gegen Pakistan; zudem können nicht-staatliche bewaffnete Akteure
nach dem Wortlaut der Genfer Abkommen nicht Parteien eines
internationalen bewaffneten Konflikts sein). Zwar können bei einem
nicht-internationalen bewaffneten Konflikt Kampfhandlungen auch gegen
nicht-staatliche Gruppen geführt werden, die jedoch eine bestimmte
Militärstruktur aufweisen müssten, um als Konfliktpartei eingestuft zu
werden. Mit Verweis auf die obigen Ausführungen zum Nichtvorliegen eines
bewaffneten Konflikts und mit Blick auf die wohl mangelnde Intensität
der Kampfhandlungen und das Fehlen eines Konfliktgebiets um Abbottabad
dürfte auch dies mit guten Gründen zu verneinen sein.[17] Folglich ist
im Ergebnis festzuhalten, dass die Tötung bin Ladens ein Verstoß gegen
das humanitäre Völkerrecht darstellt und nicht durch kriegsrechtliche
Normen gedeckt war.

Bedauerlich an der Tötung bin Ladens ist, dass dadurch die Praxis
gezielter Tötungen hoffähig werden könnte. Denn denkbar ist zumindest
ein gewisses Maß an Verständnis von Seiten der internationalen
Öffentlichkeit angesichts seiner verachtenswerten Taten. Eine gewaltige
Fehlentwicklung im Rechtsverständnis wäre es aber, illegale
Liquidierungen als legitim erscheinen zu lassen, da sie, wie in diesem
Beitrag aufgezeigt wurde, beachtliche Regeln des Völkerrechts und der
Menschenrechte, in Frage stellen.


Anmerkungen:

[1] Vgl. The White House, Office of the Press Secretary: Press Briefing
by Senior Administration Officials on the Killing of Osama bin Laden,
May 2, 2011.

[2] Vgl. Fischer, Sebastian/ Korge, Johannes/ Wittrock, Philipp: US
Kommandoaktion gegen bin Laden. Ein toter Top-Terrorist und viele offene
Fragen, in: Spiegel Online, 4. Mai 2011.

[3] Vgl. Basak, Denis: Osama bin Laden getötet. Vom Problem der
staatlichen „Licence to kill“, in: Legal Tribune Online, 3. Mai 2011;
Zumach, Andreas: Der Tod ist immer eingeplant. Tötung Osama bin Ladens
und Völkerrecht, in: taz online, 3. Mai 2011.

[4] Merkel, Angela, zitiert nach: Tod des Quaida-Chefs. Merkels Freude
empört Kritiker, in: Spiegel Online, 4. Mai 2011.

[5] Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Tod von Osama bin Laden,
Pressemitteilung Nr. 153, 2. Mai 2011.

[6] Vgl. Joint statement by the President of the European Council,
Herman Van Rompuy and the President of the

European Commission, Jose Manuel Barroso on the death of Osama bin
Laden, PCE 102/11, Brussels, 2 May 2011.

[7] Ulrich, Stefan: US-Einsatz gegen Osama bin Laden. Darf man
Terroristen einfach töten?, in: Süddeutsche Zeitung Online, 4. Mai 2011.

[8] Eine kurze Zusammenfassung staatlicher Tötungen findet sich bei
Keating, Joshua E.: Kill Teams. A short history of the most memorable
state-ordered hits in foreign lands, in: Foreign Policy, May 3, 2011.

[9] Steiger, Dominik: „Krieg“ gegen den Terror? – Über die Anwendbarkeit
des Kriegsvölkerrechts auf den Kampf gegen den Terrorismus, Humboldt
Forum Recht, 14/2009, S. 1.

[10] Zu den völkerrechtlichen und politischen Aspekten des Drohnenkriegs
und der Praxis gezielter Tötungen vgl. Haid, Michael: Ferngesteuerte
Killer. Drohnen als neue Instrumente der Kriegsführung, in: Ausdruck,
Dezember 2010, S. 19-21.

[11] Vgl. http://www.pakistanbodycount.org/dattacks.php (abgerufen am 4.
Mai 2011).

[12] Alston, Philipp: Studie über gezielte Tötungen, Bericht des
Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder
willkürliche Hinrichtungen, Menschenrechtsrat, Generalversammlung der
Vereinten Nationen, A/HRC/14/24/Add.6, 28. Mai 2010, S. 3.

[13] Vgl. Bellinger, John B. III: Bin Laden Killing: the Legal Basis,
Council on Foreign Relations, May 2, 2011.

[14] Vgl. Ulrich, Stefan: US-Einsatz gegen Osama bin Laden. Darf man
Terroristen einfach töten?, in: Süddeutsche Zeitung Online, 4. Mai 2011.

[15] Vgl. Roguski, Przemyslaw: Tötung von Osama bin Laden. Der
Al-Quaida-Chef als Kriegsopfer, in: Legal Tribune Online, 5. Mai 2011.

[16] Vgl. hierzu vertiefend Scheidle, Christina: Asymmetrische Konflikte
– Kapituliert das humanitäre Völkerrecht vor neuen Formen der Gewalt?,
Humboldt Forum Recht, 15/2009, S. 5 ff..

[17] Die Ausführungen zum humanitären Völkerrecht sind eine
Zusammenfassung des Beitrags von Roguski, Przemyslaw: Tötung von Osama
bin Laden. Der Al-Quaida-Chef als Kriegsopfer, in: Legal Tribune Online,
5. Mai 2011.

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Donnerstag, 25. November 2010

Terroristenhysterie in Deutschland:

Innenminister de Maizière klagt:

Wann erbarmen sich die Terroristen endlich der Bundesregierung und kommen hierher?

Von Günter Ackermann

Kommunisten-online vom 24. November 2010 – Da taucht in Namibia eine Bombenattrappe auf und es beginnt im bürgerlichen Blätterwald des November 2010 ein gewaltiges Rauschen. Da ist die Terrorgefahr, vor der unsere Regierung – weise, wie sie nun einmal ist – uns, also das Volk, warnt, Bahnhöfe, Flugplätze, Weihnachtsmärkte usw. seien akut bedroht. Jeder Reisende soll auf herrenlose Koffer achten und die Karusellbetreiber auf den Weihnachtsmärkten achten auf bärtige Männer, die wie Islamisten aussehen. Was soll schon ein Moslem auf einem christlichen Weihnachtsmarkt, wenn nicht Bomben werfen? Da werden maskierte Weihnachtsmänner zur Gefahr.

Welch ein Graus!

Der Bundesinnenminister tritt vor die Presse und verkündet, die Attrappe von Windhuk sei eine zündfähige Bombe gewesen. Er hat offenbar nicht die Nachrichten gehört, da war vorher schon gemeldet worden, es sei wohl eine Attrappe gewesen.

Also wieder mal nix! Merkel, de Maizière und die Spitzen der Regierungs- und Oppositionsparteien raufen sich die Haare. Kein Terrorist in Sicht!

Aber da kam doch eine Warnung von wer-weiß-woher, warum kommen die Terroristen denn nicht? Der Draht zu Bin Laden scheint nicht zu funktionieren.

Oder die entsprechenden Abteilungen beim Verfassungsschutz und/oder BND haben nicht den Mumm, z.B. den eh nur aus der DDR stammenden Fernsehturm in Berlin zu sprengen. Jetzt redet man, der Bundestag selbst sei bedroht. Ich bin sicher, es gibt keinen sichereren Ort als das Reichtagsgebäude. Zwar entbehrt es nicht eines gewissen Reizes, den wieder mal anzuzünden, wie es einst die Nazis taten. Man muss dann nur die alten Gesetze rauskramen, eine modernere Sprache verwenden, einiges zu ergänzen (nicht allein Kommunisten planen dann lt. dieser Gesetze den Putsch, sondern diesmal im Bündnisse mit Islamisten), aber das geht nicht. Den MdB’s die Reichstagskuppel auf den Kopf zu sprengen und sie als Kollateralschäden zu verbuchen, wagt kein BND-Oberschlapphut.

Da hatte es 2001 US-Präsident Bush leichter. Seine CIA fand geeignete Verrückte, die Flugzeuge kaperten und sich auf das WTC stürzten, was da schon besser Man musste nur zum Zeitpunkt des Anschlags die Luftabwehr über New York und Washington ausschalten. Aber das war leicht, man hatte darüber ja die Befehlsgewalt.

Das aber trauen sich die eher biederen Germans nicht. Die heuern irgendwelche spinnerten Banausen an, die Koffer in Züge stellen, die keine funktionsfähige Bombe enthalten, aber mit viel Pomp gefunden und „entschärft“ werden und mit noch pompigeren Prozessen in Deutschland und den Libanon vor Gericht gestellte werden. Jedoch in der Öffentlichkeit zweifelt über die Echtheit, zu dilettantisch wurde es aufgezogen.

Auch die Blondierungsbomber aus dem Sauerland waren eher eine Lachnummer. Da sollen einige deutsche und türkische Islamisten hunderte Liter hoch konzentriertes Wasserstoffperoxid (H2O2) gekauft (wo? Im Drogeriemarkt an der Ecke? Apotheke?), in ein kleines Dorf im Sauerland geschafft haben um es zu Sprengstoff zu verarbeiten. Sie wollten angeblich eine Autobombe bauen.

Aber der liebe Verfassungsschutz – die Firma Horch und Guck also – hatte sie im Visier und das liebe Bundeskriminalamt verdünnte das gefährliche Zeug mit Wasser – im Sauerlanddorf, wo jeder jeden kennt und jedes fremde Auto beäugt wird. Die bösen Terroristen wunderten sich weder über den problemlosen Ankauf des hochkonzentrierten Wasserstoffperoxids, die vielen Menschen in der Einsamkeit der Berge, noch über die wundersame Vermehrung ihres Bombengrundstoffs mit Wasser durch BKA-Beamte..Oder auch nur über die Farbveränderung des Zeugs. H2O2 ist nämlich in reiner Form blassblau, verdünnt jedoch wie Wasser. Alles Zufälle oder doch etwas zuviel des gleichen?

Aber noch weiter: Als sie verhaftet wurden, gaben sie zu einer, Gruppe anzugehören, die sich Islamische Dschihat Union (IDU) nennt und aus Usbekistan stammt. Diese Gruppe gibt es wirklich. Initiator verbirgt sich wirklich eine Terrororganisation, die des usbekische Diktators Islom Karimov, die er mordend gegen die Opposition und ganze Bevölkerungsgruppen einsetzt.. Islom Karimov aber ist ein enger Freund der deutschen Regierung, sogar eine Bundeswehr-Einheit ist im Land stationiert..

Also auch wieder alles unglaubwürdig.

Und nun die neuesten Warnungen. Überall sollen Polizisten mit Maschinenpistolen herum laufen und mit Argusaugen jeden Terroristen erkennen. Allerdings weiß ich nicht, worin die größere Gefahr besteht: Vor einem durchgeknallten Polizisten, der meint, einen Terroristen gesichtet zu haben, weil der mit Bart und Kaftan bekleidet bei der Ausweiskontrolle in die Tasche fasste – angeblich um seinen Pass heraus zu holen, aber wohl eher eine Pistole ziehen wollte – der Polist deshalb losballere und einige harmlose Reisende traf oder, dass sich einer mit Bart und Kaftan aus dem Jemen hierher begibt, die Koffer voll Sprengstoff, um den Hauptbahnhof von Düsseldorf in die Luft zu jagen.

So wie heute (23.11.2010). Man fand auf dem Hbf. in Düsseldorf einen herrenlosen Koffer. Folgende Meldung kam heute Früh im WDR:

„Der Düsseldorfer Hauptbahnhof ist am Dienstagmorgen (23.11.10) nach dem Fund eines herrenlosen Koffers vorübergehend evakuiert worden. Das Gepäckstück war an einem Gleis entdeckt worden und konnte zunächst keinem Besitzer zugeordnet werden. Der gesamte Bahnhof wurde daraufhin gesperrt.

Massive Behinderungen, Verspätungen und Zugausfälle waren die Folge. Ein Sprengstoffkommando stellte schließlich fest, dass es sich um ein gewöhnliches Gepäckstück handelte und gab den Bahnhof wieder frei. Die Bahn rechnete mit weiteren Verspätungen im Zugverkehr.“[1]

Es war ein polnischer Elendstourist, der Müll sammelte und den Koffer einfach auf dem Bahnhof deponiert hatte um auch auf anderen Bahnhöfen und in der Stadt anderen verwertbaren Müll zu sammeln. Im Koffer war u.a. eine alte Bratpfanne.

Hysterie? Ja, vor allem aber Kalkül. Man will die Öffentlichkeit an eine angebliche Bedrohung von sonst-wo-her (Afghanistan, Pakistan, Libanon, Jemen usw.) gewöhnen, die Gesellschaft militarisieren und die Akzeptanz von Raukriegen durch die Bevölkerung erhöhen. Bisher finden nämlich die meisten Deutschen den Krieg am Hindukusch eher schlecht. Da nützte auch ein neuer Kriegsorden – eine Art Neuauflage des Ritterkreuzes – nichts. Krieg ist bei den Deutschen unbeliebt und das will man ändern.

Wir schrieben vor einigen Jahren, in einem Text über die Blondierungsbomber aus dem Sauerland:

„Die ganze Sache ergäbe keinen Sinn, wenn da nicht der Altvater Göbbels mit seiner Erkenntnis wäre, man müsse nur unverschämt genug lügen, dann wird es glaubhaft, weil niemand einem zutraue, so unverschämt zu lügen. Hinzu kommt, dass in den bürgerlichen Medien die Märchen gebetsmühlenhaft herunter geleiert werden und man so tut, als stünde alles fest und sei klar.“[2]

Dem haben wir nichts hinzu zu fügen, außer: der jetzige Märchenonkel heißt de Maizière. Der sitzt nun in der Misere, den Schwindel unters Volk zu bringen. Erleichtern wir es ihm nicht und lassen wir ihm drin – den de Maizière in dieser Misere.

G.A.

[1] siehe

[2] Schwindel-Genie Goebbels lässt grüßen, Bombenzünder-Schmuggel aus Schäubles Fantasie, Vorbemerkung Roter Webmaster/11. Oktober 2007 siehe

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Al-Kaida in Ostafrika

Die "Friends of Yemen" bei der UN-Generalversammlung

Während die sogenannten „Milleniums-Entwicklungsziele“ als
Aushängeschild der diesjährigen Generaldebatte der UN-Vollversammlung
dienten, kam es am Rande auch zu dutzenden informellen Treffen der
Staats- und Regierungschefs, ihrer Außenminister und Botschafter sowie
von Vertretern der Zivilgesellschaft. Eines dieser Treffen wurde von der
Gruppe „Freunde des Jemen“ („Friends of Yemen“) veranstaltet. Diese
wurde Anfang 2010 auf US-amerikanische, britische und italienische
Inititiative hin ins Leben gerufen und umfasst Vertreter aus 20 Staaten
(v.a. westeuropäische Staaten und die Golfstaaten sowie Japan, Russland
und die Türkei), welche der Auffasung sind, dass die innenpolitische
Lage im Jemen ein globales Sicherheitsproblem sei und mit
internationaler Hilfe befriedet werden müsse. Die in den letzten Monaten
massiv an Fahrt gewinnende Sezessionsbewegung im Südjemen wollte das
Treffen am 24. September in New York als Anlass für Proteste nutzen, um
auch die UN-Vollversammlung an die Forderungen der „Süd-Bewegung“ zu
erinnern. Dabei handelt es sich um ein großes Sammelsurium politischer
Gruppen, deren Ziele von der gleichberechtigten Staatsbürgerschaft bis
hin zur schnellen Sezession reichen. Einige Teile dieser Bewegung –
darunter die Sozialistische Partei des Jemen - stammen noch aus der
Regierung der ehemaligen Volksrepublik Jemen, zahlreiche neue Gruppen
sind erst in den letzten Jahren und Monaten entstanden. Proteste haben
tatsächlich in New York und zahlreichen südjeminitischen Städten
stattgefunden und wurden an mehreren Orten gewaltsam aufgelöst.
Internationale Aufmerksamkeit haben sie kaum erlangt und in vielen
jemenitischen Städten wurden sie durch eine gleichzeitig stattfindende
Militäroffensive, die sich angeblich gegen 60-80 Kämpfer der Al-Kaida
Gruppe „Arabische Halbinsel“ richtete, im Keim erstickt.


Terrorbekämpfung und Aufstandsbekämpfung

Die Offensive in der Shabwa-Provinz begann unmittelbar nach dem Besuch
des US-Sicherheitsberaters und „Terrorismusexperten“ John Brennan am 21.
September und umfasste neben Kampfhubschraubern auch Bodentruppen.
Mehrere Ortschaften wurden zunächst umstellt und dann Haus um Haus von
den Soldaten durchsucht, was zweifellos nicht nur von Al-Kaida, sondern
auch von sonstigen Oppositionsbewegungen als Angriff und Provokation
wahrgenommen werden musste. Im Verlauf der Operation kam es zu einigen
Schusswechseln, mehreren Dutzend Toten – von der Regierung allesamt als
Mitglieder der Al-Kaida bezeichnet - und etwa 15.000 Flüchtlingen. Knapp
vierzig Menschen sollen verhaftet worden sein.
Menschenrechtsorganisationen und die Südbewegung melden jedoch im selben
Zeitraum ebenfalls die Verhaftung politischer Aktivisten. Ob es sich um
dieselben Personen handelt, ist unklar. Sicher ist jedoch, dass sich
eine Serie von Razzien am 22. September in der Hauptstadt des Südjemen,
Aden, klar gegen die Organisatoren der für den 24. September geplanten
Proteste richtete, zehn von ihnen wurden dabei festgenommen.

Die Ereignisse Ende September können als Beleg für die Warnungen
angesehen werden, die Amnesty International just einen Monat zuvor mit
einem ausführlichen Bericht zum Ausdruck gebracht hat: „Der Jemen gibt
die Menschenrechte der Terrorbekämpfung preis“. In dem Bericht wird
ausführlich beschrieben, wie die jemenitische Regierung unter dem
Deckmantel der Terrorbekämpfung neue Befugnisse schafft, die Presse
zensiert und das Militär zur Bekämpfung der Aufstände sowohl im Norden
als auch im Süden einsetzt. Beide Aufstände resultieren aus der
systematischen Benachteiligung der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und
gewannen auch in der Vergangenheit immer dann Anhänger und Macht, wenn
die Regierung mit blanker Repression – und internationaler Unterstützung
– agierte. Während der Huthi-Aufstand im Norden sich vorwiegend
militärischer Mittel bedient, setzt die Südbewegung bislang v.a. auf
Massenproteste und zivilen Ungehorsam.

Ungewohnt deutlich ist die Kritik von Amnesty International an der
„weitgehend unkritischen Unterstützung für die Terrorbekämpfung im
Jemen, die es der Regierung ermöglicht, mit rechtswidrige Methoden nicht
nur gegen Menschen vorzugehen, die im Verdacht stehen, mit Al-Kaida in
Verbindung zu stehen, sondern gegen alle Menschen, die als Opposition
wahrgenommen werden.“ International werde „Druck“ auf den Jemen
ausgeübt, „die Menschenrechte den Sicherheitsinteressen unterzuordnen.“
Als Beispiel hierfür wird auch das Gründungstreffen der „Freunde des
Jemen“ im Januar in London genannt. Die anwesenden Regierungen „hätten
sich auf die Notwendigkeit konzentriert, diejenigen zu verfolgen, die
eine ernste Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, aber
der Notwendigkeit, sich dabei an internationales Recht zu halten, kaum
Beachtung geschenkt“. Auch die Interessen der EU und der USA werden klar
benannt: „Beide befürchten, dass sich Al-Kaida auf der arabischen
Halbinsel mit der Al-Shabab-Miliz in Somalia verbünden könnte. Eine
solche Allianz würde das strategisch wichtige Horn von Afrika bedrohen
und … es Al-Kaida und seinen Verbündeten ermöglichen, den sicheren
Transport von Öl und anderen Gütern von und nach Asien und den Golf von
Aden zu gefährden“. Aus denselben Gründen unterstützt Deutschland die
jemenitischen Streitkräfte mit Ausstattungshilfe und finanziert den
Ausbau der jemenitischen Küstenwache.


Die Internationalisierung des Somalischen Bürgerkriegs

Al-Shabab und Al-Kaida werden zunehmend zu einem Mythos, der sich selbst
zu verwirklichen droht. Al-Shabab geht auf eine radikalere Fraktion der
Union Islamischer Gerichtshöfe (UIC) zurück, die 2006 Somalia unter ihre
Kontrolle gebracht hatte. Ihre Herrschaft – welche als stabilste Phase
des Bürgerkrieges in der letzten Dekade angesehen wird - wurde durch
eine v.a. von den USA unterstützte Invasion und Besatzung Äthiopiens um
die Jahreswende 2006/2007 beendet. Im Schutze Äthiopiens und der
internationalen Gemeinschaft wurde eine „Übergangsbundesregierung“
(um)gebildet, in der auch gemäßigte Fraktionen der UIC vertreten sind,
und zum formalen Souverän erklärt. Die Übergangsregierung hat die
Unterstützung einiger Milizen in verschiedenen Landesteilen und
kontrolliert mithilfe von 7.000 Soldaten v.a. aus Uganda und Burundi den
Hafen der Hauptstadt und einige Hotels, in denen sie sich und Vertreter
der internationalen Gemeinschaft trifft. In der Fläche Somalias – mit
Ausnahme der quasi-autonomen Regionen Puntland und Somaliland - übt
Al-Shabab unangefochten die Kontrolle aus und ist sie auch besser
organisiert als alle anderen bewaffneten Gruppen. In der Hauptstadt
jedoch führt sie einen blutigen Bürgerkrieg gegen die Regierung und ihre
internationalen Unterstützer.

Diese reagieren mit nackter Gewalt. Obwohl den Milizen der
Übergangsregierung und den Truppen der Afrikanischen Union wöchentlich
schwere Menschenrechtsverletzungen und der „unterschiedslose Beschuss
von Wohngebieten“ vorgeworfen wird, besteht die einzige Reaktion der
Internationalen Gemeinschaft in deren weiteren Verstärkung. Einerseits
werden die truppenstellenden afrikanischen Länder genötigt, mehr
Soldaten bereitzustellen, andererseits bezahlen und bilden die
westlichen Staaten Soldaten (und „Polizisten“) für die
Übergangsregierung aus. Da diese selbst keine Truppen nach Somalia
entsenden möchten, findet diese Ausbildung v.a. in Äthiopien und Uganda
und zumeist auch durch deren Streitkräfte statt. Flankiert wird diese
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zunehmend durch Kommando- und
Geheimdienstaktionen v.a. der USA, teilweise jedoch auch europäischer
Staaten im Zuge der Pirateriebekämpfung.

So hat beispielsweise Deutschland bereits mehrfach die Ausbildung
somalischer „Polizisten“ in Äthiopien und teilweise auch deren
anschließenden Unterhalt finanziert, obwohl sich die hierbei gebildeten
militärischen Verbände anschließend Milizen anschlossen. Seit Mai 2010
beteiligt sich die Bundeswehr mit rund fünfzehn Soldaten an der
Ausbildung von 2.000 Soldaten für die Übergangsregierung in Uganda im
Rahmen der EU-Mission EUTM Somalia. Ausbildungsinhalte sind u.a. der
„Kampf in bebautem Gelände“. Die Auswahl der Rekruten erfolgt durch die
Truppe der Afrikanischen Union und die Übergangsregierung, die bereits
mehrfach auch Kinder für den Kriegsdienst angeworben hat.

Während der militärische Konflikt in Somalia und Mogadischu längst zu
Gunsten der Al-Shabab entschieden ist, verlagert er sich zunehmend auf
die internationale Ebene, auf der EU, USA und die von diesen
unterstützten ostafrikanischen Regionalmächte Äthiopien und Uganda
versuchen, die Verhältnisse mit aller Gewalt umzudrehen. Al-Shabab, die
unter anderem wegen der ihr nachgesagten Verbindungen zu Al-Kaida
international kaum Verbündete findet, versucht also Druck auf die
Regierungen der Region auszuüben, ihre gutbezahlte Unterstützung für die
Übergangsregierung einzustellen. Da sie keine internationale Legitimität
erhält und keine diplomatischen Kontakte pflegen kann, ihre Mitglieder
im Gegenteil in den Nachbarländern verfolgt werden, ist ihr wirksamstes
Mittel die Drohung mit oder Durchführung von Anschlägen. Eine solchen
Strategie freilich macht Verbindungen zur Al-Kaida und die Unterstützung
durch radikal-islamistisch motivierte Geldgeber umso attraktiver. Ins
Fadenkreuz geriet dabei wegen des großen Truppenbeitrags für die
Afrikanische Union und der EU-Ausbildungsmission v.a. das nicht
unmittelbar benachbarte Uganda. Die Anschläge in der Hauptstadt Kampala
während des Endspiels der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer waren
auch insofern „erfolgreich“, dass zwar die ugandische Regierung
anschließend sogar ankündigte, ihr militärisches Engagement in Somalia
auszuweiten, dass aber in der Bevölkerung Unverständnis und Widerstand
hierüber wachsen. Diese konfrontative Situation gegenüber der
Bevölkerung und die reale Bedrohung durch weitere Anschläge nutzt die
Regierung, um repressiver gegen Opposition und die somalische Minderheit
im Land vorzugehen. Damit wiederum wächst jedoch die Sympathie einiger
Bevölkerungsgruppen für Al-Shabab und womöglich auch die
Rekrutierungsbasis für Al-Kaida.


Terrorbekämpfung in Kenia

Neben Uganda hatte auch Kenia Drohungen eines Anschlags aus unbestimmter
Quelle erhalten und an die USA weitergeleitet. Kenias Hafenstadt Mombasa
wird regelmäßig von den Schiffen der EU-Mission zur Bekämfung der
Piraterie vor Somalia (ATALANTA) angesteuert und hier liefert die EU
auch die Piraterieverdächtigen ab, denen sie aufgrund dünner Beweislage
nicht selbst den Prozess machen will. Im Gegenzug erhält Kenia über das
sog. „Stabilitätsinstrument“ der EU finanzielle Unterstützung für die
Ausbildung und Ausrüstung der Polizei, die in Kenia jedoch derzeit am
Pranger steht, weil sie für einen Großteil der
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. Mittlerweile stehen
jedoch zwölf Kenianer in Uganda wegen der Anschläge vom in Kampala vor
Gericht. Einige von ihnen wurden in Kenia festgenommen und nach Uganda
ausgeliefert, darunter auch Personen, die zuvor als „muslimische
Menschenrechtsaktivisten“ in der Presse bekannt waren. Die wichtigsten
Organisationen der muslimischen Minderheit in Kenia haben deshalb auch
scharfe Kritik an die Regierung gerichtet und die Forderung, dass den
Kenianern in Kenia ein fairer Prozess gemacht wird. Mit dieser
Konstellation wurde Kenia zu einem noch attraktiveren Anschlagziel für
Al-Shabab und insbesondere Al-Kaida. Regierung und Medien reagieren
hierauf mit kolportierten Berichten, wonach jeder zehnte somalische
Flüchtling in Kenia Mitglied der Al-Shabab sei und sich die somalisch
dominierten Märkte und Stadtteile längst unter Kontrolle der Al-Kaida
befänden. Die kenianische Zeitung „the Star“ zitierte in ihrer Ausgabe
vom 24. September nicht näher benannte Geheimdienstquellen, wonach Harun
Fazul, der für den Anschlag auf die US-Botschaft in Nairobi von 2002
verantwortlich gemacht wird, nicht nur Kopf der Al-Kaida Gruppe
Ostafrika sein soll, sondern auch Führer der Al-Shabab. Auf Seite drei
präsentierte sie ein selbsterstelltes Organigramm der Al-Kaida in
Ostafrika, auf dem bunt mutmaßliche Mitglieder von Al-Shabab und
Al-Kaida vermischt sind. In der öffentlichen Wahrnehmung wird kaum noch
zwischen Al-Shabab und Al-Kaida unterschieden und mit der muslimischen
Minderheit als Ganzes in Verbindung gebracht, während nur noch wenige
seriöse Medien darauf hinweisen, dass es nur „mutmaßliche“ Verbindungen
zwischen Al-Shabab und Al-Kaida gebe.


Dienstleister in Sachen Terror?

Auffallend war die Zögerlichkeit der Al-Shabab, sich zu den Anschlägen
in Uganda zu bekennen und die Führungsebene hat das auch bis heute nicht
getan. Tatsächlich zweifeln mittlerweile auch ugandischen und
US-amerikanische Geheimdienste zumindest an deren alleiniger
Urheberschaft. Verdächtigungen werden stattdessen gegen alles und jeden
kolportiert. Als wahrscheinlich gilt mittlerweile, dass die Anschläge
nicht mit Wissen der Führung von Al-Shabab durchgeführt wurden, sondern
von Splittergruppen. Oder auch von denjenigen, die eine Al-Kaida-Gruppe
in Ostafrika aufbauen möchten, aber noch längst nicht über die
Organisationsstruktur und die guten Kontakte verfügen, die ihnen
nachgesagt werden. In dem Maße, wie die Regierungen in Ostafrika mit
internationaler Unterstützung gegen ihre jeweilige Opposition auf
asymmetrische Kriegführung im Zuge der Terrorbekämpfung zurückgreifen,
werden Organisationen wie Al-Kaida als Bündnispartner attraktiver. So
fanden die Angriffe der Al-Kaida gegen Militär- und Polizeiposten im
Jemen Ende September auch Anerkennung bei den säkularen Gruppen der
jemenitischen Opposition. Ohnehin im Zuge der Terrorbekämpfung legaler
und gewaltfreier Mittel des Protestes beraubt, ist nicht auszuschließen,
dass sich zumindest Splittergruppen der Opposition zukünftig tatsächlich
auch für Anschläge im Golf von Aden entscheiden. Das Know How könnte Al
Kaida liefern. Aus Zuschreibungen von Oppositionsbewegungen als
„terroristisch“ und international vernetzt könnten dazu führen, dass ein
solches Terrornetzwerk tatsächlich auch in Ostafrika entsteht.

Christoph Marischka

IMI-List - Der Infoverteiler der
Informationsstelle Militarisierung
Hechingerstr. 203
72072 Tübingen
imi@imi-online.de
http://www.imi-online.de/2010.php?id=2183
http://imi-online.de/download/EJ-AUSDRUCK-10-2010.pdf

Freitag, 9. Oktober 2009

Afghanistan

a) Kofferpacken in Kabul

„Zum achten Jahrestag des Beginns der NATO-Intervention in Afghanistan
herrscht unter den Verbündeten Aufbruchstimmung. Das niederländische
Parlament beschloß am Dienstag abend mit großer Mehrheit, den
Truppeneinsatz am Hindukusch nicht über das Jahr 2010 hinaus zu
verlängern…“ Artikel von Knut Mellenthin in junge Welt vom 08.10.2009
http://www.jungewelt.de/2009/10-08/031.php

b) Ein verlorener Krieg

„Seit dem Luftangriff auf die beiden Tanklastwagen, die in der Furt des
Kundus-Flusses stecken geblieben waren, ist bis in den letzten Winkel
Deutschlands klar geworden, was Verteidigungsminister Jung bislang nicht
zugeben wollte. »Die Bundeswehr befindet sich in Afghanistan in einem
Krieg … Weiterhin von einem ›robusten Stabilisierungseinsatz‹ zu
schwurbeln, verhöhnt Opfer und Soldaten«, erkannte die Badische Zeitung in
Freiburg. Auch über die Summe dieses Krieges gibt es keine Illusionen
mehr. »Nach acht Jahren Krieg ist die Bilanz vernichtend: Afghanistan ist
ein Armenhaus, in dem jeder Zweite unter der Armutsgrenze lebt. Es ist ein
Geisterhaus, in dem Korruption, Opiumhandel und Verrohung gedeihen. Und es
ist ein Totenhaus, in dem nach UN-Angaben allein im ersten Halbjahr 2009
mehr als 1000 Unbeteiligte bei Anschlägen und Kämpfen ums Leben kamen.
Afghanistan ist ein gescheiterter Staat«, faßte die Ostsee-Zeitung in
Rostock zusammen. Und das kann man mit den Zahlen der
Weltgesundheitsorganisation präzisieren: 54 Prozent der Familien haben
weniger als 100 Dollar pro Monat, nur 37 Prozent können sich Lebensmittel
leisten, 25 Prozent haben Zugang zu sauberem Trinkwasser, und 54 Prozent
der Kinder sind unterernährt. Nur 31 Prozent der Familien können sich
Heizöl leisten, weswegen in den langen und harten Wintern viele Menschen
erfrieren…“ Artikel von Norman Paech in Ossietzky 19/2009
http://www.sopos.org/aufsaetze/4ac0b8a8c0eb1/1.phtml

c) Acht Jahre Krieg in Afghanistan

Artikel von Oswald Spranger vom 07.10.2009 bei indymedia
http://de.indymedia.org/2009/10/262827.shtml