Montag, 13. November 2017

In Erinnerung an Thomas Saschenbrecker





Thomas Saschenbrecker ist 5 Wochen vor seinem 52. Geburtstag am 3.11.2017 in einem Verkehrsunfall auf der Autobahn ums Leben gekommen. Jenseits meiner Trauer und den Tränen bleibt die Erinnerungen an einen Menschen, mit dem ich in über 18 Jahren enger Zusammenarbeit in großer Freundschaft verbunden war.

Auf unsere Kleinanzeige im Herbst 1998 in der NJW "Wegen Waffengleichheit bei psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und Betreuungsverfahren - bundesweit konsequente Verteidiger und Spezialanwälte gesucht, Schulung vorgesehen, auch Berufsanfänger willkommen" hatte er sich gemeldet. Er stimmte der Veröffentlichung seiner Kanzlei in unserer internetöffentlichen Anwaltsliste zu.

Am 5. März 1999 trafen wir uns das erste mal zu einer "Schulung" im Stuttgarter Ratskeller. Thomas war von Anfang an nicht konservativ rechtsstur, sondern auch mit Phantasie bei der Sache und hatte schon Erfahrungen mit der besonderen Entrechtung in der Psychiatrie gesammelt.  Mehr und mehr stellte sich heraus, dass er ein Anwalt war, der von Recht als ehrlichem Versprechen, insbesondere wenn es ein Grundrecht ist, überzeugt war und bereit war, selbst weite Wege in Kauf zu nehmen, um zumindest punktuell so etwas wie "Waffengleichheit" herzustellen, wenn er früh genug bevollmächtigt worden war. Am 25. Juni 1999 bei der Jahrestagung des BPE, bei der Thomas einen Vortrag hielt, trafen wir uns wieder und dabei sprang der Funke über: Er hatte die juristische Fachzeitschrift FamRZ sorgfältig gelesen und konnte auf mein Klagen: "Wenn wir doch nur vorrangig vor Betreuern von Betroffenen bestellt werden könnten!", auftrumpfen: "Aber das ist doch jetzt gesetzlich so geregelt; seit dem 1.1.1999 ist auch in dem höchstpersönlichen Rechtsbereich der Gesundheitssorge eine privatautonom errichtete Bevollmächtigung einer Betreuerbestellung durch ein Gericht vorrangig!"
Bingo! "Dann können wir uns ja untereinander bevollmächtigen und des Weiteren festlegen, dass wir nie zwangspsychiatrisch eingesperrt oder behandelt werden dürfen!" Das war der Knackpunkt der Zwangspsychiatrie. Den Aufsatz der FamRZ hatte Thomas dabei; wir kopierten und verteilten ihn und feierten diese Entdeckung mit einem Sektempfang für die Teilnehmer der Tagung in der Jugendherberge in Kassel.

Im September 1999 hatte Thomas die Vorlage sowohl für eine Vorsorgevollmacht, die Vo-Vo, sowie den dazugehörigen Vertrag für das Innenverhältnis zwischen Bevollmächtigendem und Bevollmächtigtem fertiggestellt. So war abgesichert, dass keine Zwangsmaßnahmen mehr durchgeführt werden durften. Wir waren alle aus dem Häuschen und wollten, dass die ganze Republik von diesem Durchbruch erfahre. Wir konnten den ARD Ratgeber Recht dafür gewinnen, dabei zu sein und Aufnahmen zu machen, wie wir als Gruppe erstmals in der Kanzlei von Thomas in Ettlingen die entsprechenden Vollmachten und Verträge unterschrieben. Die Originalaufnahmen sind beim WDR, die Redaktion kürzte sie für die Sendung am 30.1.2000 rotzfrech weg - zuviel der Revolution. Thomas war der Entdecker der Vorsorgevollmacht, stellte sie in einem Vortrag bei den Juristen in der Freien Universität vor, und stellte uns seine Version zur Abwehr psychiatrischer Zwangsmaßnahmen zur Verfügung. Uwe Pankow setze sie dann konsequent um und machte sie ab 2001 mit der "Initiative Selbstbestimmung" bekannt.
2001 war Thomas außerdem Zeuge im Russell Tribunal zur Frage der Menschenrechte in der Psychiatrie: Audio Dokumentation. Thomas konzentrierte sich dabei darauf, das besondere Unrecht der Forensik bzw. des § 63 StGB zu bezeugen.

Nur durch das Gutachten von Thomas vom 18.1.2004, das wir allen Bundestagsabgeordneten zustellten, konnten wir in Verbindung mit unseren Demonstrationen vor dem Bundesrat und dem Bundesjustizministerium die Gesetzgebung zur ambulanten Zwangsbehandlung noch verhindern, obwohl der Bundesrat schon zugestimmt hatte. Erstmals wurde in der Debatte von der Abgeordneten Sibylle Laurischk sogar das Recht auf Krankheit im Bundestag anerkannt!
2005 war es das zweite Rechtsgutachten von Thomas in Verbindung mit unseren Demonstrationen, das einen weiteren Anlauf zum Scheitern brachte, ambulante Zwangsbehandlung - diesmal über das PsychKG in Bremen - gesetzlich zu verankern. Thomas war bei der Diskussion in Bremen auf dem Podium und in Berlin mit dabei, als wir vor der CDU Zentrale demonstrierten!
Dass die Hegemonie der Zwangspsychiatrie in der BRD gebrochen werden konnte, war ein Meisterstück, das wir Thomas zu verdanken haben. In den USA wurde die ambulante Zwangsbehandlung hingegen flächendeckend durchgesetzt! Dieses Verdienst würdigte die Irren-Offensive 2005 mit ihrem Freiheits-Preis bei deren 25 Jahr Feier. Die großartige Laudatio von Prof. Wolf-Dieter Narr bringt auf den Punkt, was Thomas auszeichnete; sie ist hier nachzulesen. Thomas antwortete in freier Rede.

Zur Selbstbestimmung hat Thomas 2006 zusammen mit mir einen Vergleich über die Stellvertretung durch eine Vorsorgevollmacht und elterliche Rechte veröffentlicht. Aber insbesondere gelang es Thomas in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit Wolf-Dieter Narr, sogar eine Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten als Abhandlung in der FamRZ zu veröffentlichen. JuristInnen beachten nur Zeitschriften der JuristInnen und diese Umfrage bewies in deren eigener Öffentlichkeit, wie willkürlich die Gerichte entschieden, Zitat: Die Befragung der Gerichte zur Anwendung der Grundrechte im Rahmen einer stationären Behandlung zeigt erhebliche Differenzen, teilweise selbst innerhalb des Fachbereiches der einzelnen Gerichte auf, wenn es um die Frage der Zulässigkeit der Zwangsbehandlung bei einem Betreuten geht.
Wie willkürlich die Justiz entscheidet, um die Grundrechte zu missachten, wenn es gegen die "Geisteskranken" geht, bewies eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts gegen die Vorsorgevollmacht vom 14.03.2006. Es akzeptierte die Entscheidung des Landgerichts, das eine Betreuung sogar auf Vorrat trotz Vorsorgevollmacht der Betroffenen aufgezwungen hatte. Wenn Richter das Recht so konterkarieren, dass eine Vollmacht nur dann gültig sein soll, wenn sie den Willen des Bevollmächtigenden bricht, statt ihn zu erfüllen, dann wird das Recht gebeugt. Entsprechend waren auch die Möglichkeiten des Rechtsweges beim Bundesverfassungsgericht erschöpft.
Die Betroffene hat der jahrelangen Negierung, Subjekt zu sein, am 10.1.2008 selbst ein gewaltsames Ende gesetzt. Uwe musste die Initiative Selbstbestimmung aufgeben. Von Seiten des Gesetzgebers fehlte, dass durch die Vorsorgevollmacht nicht nur jemand für einen sprechen bzw. Anordnungen treffen konnte, sondern dass ärztliches Handeln limitierende Entscheidungen durch eine entsprechende Vorausverfügung auch für alle Krankheiten in allen Stadien getroffen werden konnten. Dafür setzten wir uns jahrelang zusammen mit Thomas und Wolf-Dieter Narr beharrlich ein, demonstrierten und am 1.9.2009 trat endlich das Patientenverfügungsgesetz § 1901a BGB in Kraft.

2009 war durch das Patientenverfügungsgesetz und die Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention die Zwangspsychiatrie eigentlich illegal geworden, zumindest aber konnten wir zusammen mit Thomas und der Arbeitsgemeinschaft der Patientenverfügung der Rechtsanwälte die PatVerfü® herausgeben, der sich danach viele Andere anschlossen und deren Schirmfrau Nina Hagen wurde. Das neue Gesetz ermöglichte, psychiatrische Diagnosen rechtswirksam zu verbieten und damit diese Voraussetzung für die psychiatrischen Sondergesetze jeweils individuell zu unterlaufen. Das nahm die Psychiatrie nicht hin. Sie bestellte bei Prof. Olzen ein Gutachten, dessen Zirkelschlüsse in einem sozialwissenschaftlich-juristischen Memorandum zur Geltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland von Prof. Wolf-Dieter Narr, RA Eckart Wähner, RA Alexander Paetow und Thomas aufgedeckt und als Gefälligkeit für die Vereinigung der deutschen Psychiater, DGPPN, sichtbar wurde.

Im März 2011 entschied dann das Bundesverfassungsgericht, dass alle psychiatrischen Zwangsbehandlungen in der BRD seit 1948 keine gesetzlich Grundlage hatten. Im Sommer 2012 folgte der Bundesgerichtshof diesem Grundrechtsverständnis auch im Betreuungsrecht - die Zwangsbehandlung war definitiv illegal geworden. Wäre Helfen inneres Ziel der Psychiatrie, wäre die Gewaltausübung in der Profession als eine gesellschaftlich ihr aufgetragene Bürde empfunden worden und sie hätte diese Befreiung von der Gewaltausübung per höchstrichterlichem Beschluss freudig begrüßt. So aber musste sie ihren tatsächlichen Charakter offenbaren, sich decouvrieren, also alles Tarnen und Täuschen aufgeben und forderte die sofortige Restaurierung der praktizierten Gewalttätigkeit als angebliche „Notwendigkeit“ durch eine gesetzliche Regelung; siehe z.B. in den Erklärungen der DGPPN und der DGSP, der psychiatrischer Gewalt immer hilfsbereit zur Seite stehenden Diakonie und der Richter des Deutschen Richterbundes: Eine breite Front Autoritärer in der Gesellschaft, der sich Thomas wiederum mit einem Gutachten entgegenstellte, in dem er nachwies, dass der Gesetzentwurf, der im Eilverfahren durchgepeitscht werden sollte, nicht verfassungskonform war. Mit weiteren 7 gutachterlichen Stellungnahmen, teilweise in Zusammenarbeit mit Prof. Wolf-Dieter Narr, RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah und RA Dr. Eckart Wähner, versuchte Thomas nicht nur der Restauration der Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht, sondern auch den anschließenden Gesetzgebungsverfahren zu den PsychKGen der Länder entgegenzutreten. Sie sind alle in dieser Liste von Gutachten veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/gutachten.htm

Thomas beteiligte sich mit Nina Hagen 2014 am Day of Remembrance and Resistance an unserem Umzug; siehe ein Bild vor dem Bundesjustizministerium. 2015 wertete Thomas - wie 2006 - zusammen mit Prof. Wolf-Dieter Narr die Antworten aus einer Totalerhebung bei 676 Amtsgerichten in ganz Deutschland aus, in der die Praxis der Betreuungsgerichte nach dieser Reform der Zwangsbehandlung erfragt wurde. Wiederum wurde ein trauriges Fazit gezogen; siehe www.psychiatrierecht.de/nachgefragt.htm, Zitat:
Zwei Jahre nach in Kraft treten des BGB-Gesetzes zur Zwangsbehandlung kann nur dessen Scheitern festgestellt werden: es hat das Ziel einer "Ultima Ratio" Regelung verfehlt, stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Versuch körperlich Kranke und psychisch Kranken ungleich zu behandeln und letztere rechtlich mit einem Sondergesetz zu diskriminieren, wenn sie einwilligungsunfähig diagnostiziert werden sollten, ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG und gegen den Kern der BRK. Es darf kein staatliches Monopol gesundheitlicher Bevormundung mit Zwang geben. Freie Willensentscheidung mit körperverletzendem Zwang erreichen zu wollen, ist in sich paradox.
Entweder Grundrechte oder Behandlung um jeden Preis.

Durch die neue Gesetzgebung für die Zwangsbehandlung aller Krankheiten in 2017 sollte man inzwischen ein Krankenhaus nur noch mit einer PatVerfü betreten. Sie ist das Mittel der Wahl zur Absicherung der Selbstbestimmung gegen eine "Betreuung" genannte Entmündigung und ärztliche Zwangsmaßnahmen.

Thomas war ein Freigeist mit Schalk, seine juristische Phantasie kam immer mit einem verschmitzten Lächeln daher.
Wie werden wir ohne ihn weiter machen?

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Was für ein Witz:
Die neue Präsidentin der World Psychiatric Association (WPA), Helen Herrman,  hat in einem "Präsidenten-Symposium" am 9. Oktober beim Weltkongress der Psychiatrie ihre Kolleginnen und Kollegen angewiesen:
In den Psychiatrie-Gesetzen muss die Zwangsbehandlung ausgeschlossen werden
Das ist hier dokumentiert: http://www.wpaberlin2017.com/programme/online-programme.html#/details/abstract/4727
Alle, die ihr das glauben wollen, sollten sie um einen Beweis dafür bitten, dass sie meint, was sie sagt. Insbesondere bei sich zuhause in Australien könnte sie das ja beweisen. Wenn sie so auf die Probe gestellt diese bestehen sollte, würde uns das selbstverständlich sehr freuen :-)

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