Dienstag, 14. November 2017
Deutsche Post: Fahrer klagt gegen die Niedriglöhne der Post
"Die Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete
in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft
weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt
juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall
für Tausende Mitarbeiter schaffen. Denn nach Schätzungen sind rund
die Hälfte Fahrer bei sogenannten "Servicepartnern" der Post
beschäftigt. (...) Bislang weist die Deutsche Post die Verantwortung
für solche Niedriglöhne von sich. Sie überlässt es offenbar den
ausländischen Subunternehmen, ihre Fahrer ordentlich zu bezahlen.
(...) Die Löhne der Fahrer aus Osteuropa bewegten sich meist zwischen
400 und 600 Euro im Monat, sagt die Stuttgarter Beraterin Stanislava
Rupp-Bulling vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Polnische Firmen zahlten
etwas mehr, bulgarische etwas weniger. An den deutschen Mindestlohn
hielten sich die wenigsten..." Artikel von Kristiana Ludwig vom 11.
November 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-post-fahrer-klagt-gegen-die-niedrigloehne-der-deutschen-post-1.3743689
Darin zur Sonder-Entsenderichtlinie: "... Für entsendete Kraftfahrer
hat die EU-Kommission im Mai ein ganz eigenes Maßnahmenpaket
vorgelegt. Die Europäische Transportarbeiter Föderation, ein
Zusammenschluss aus mehr als 230 europäischen Transportgewerkschaften,
kritisiert diese Vorschläge scharf. Sie würden etwa dazu führen, dass
Fahrer künftig drei statt wie bisher zwei aufeinander folgende Wochen
jede Nacht im Lkw schlafen dürfen. An den ersten drei Tagen, an denen
eine Firma ihre Fahrer in ein anderes EU-Land schickt, müsste sie
ihnen zudem keinen entsprechenden Mindestlohn zahlen. Für Fahrer wie
Tomasz Mazur, die in Grenznähe leben und arbeiten, könnte eine solche
Regelung ein Einfallstor für Lohndumping bedeuten. Schließlich könnte
ihr Arbeitgeber sie immer wieder nach Polen zurückschicken. So würde
ihm der deutsche Mindestlohn niemals rechtmäßig zustehen. Im Juni soll
der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament über diese Pläne
abstimmen. Bis es so weit ist, gilt der gesetzliche Mindestlohn auf
deutschen Straßen aber ab dem ersten Tag, auch für Servicepartner der
Deutschen Post..."
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