Hallo,
jetzt ist endlich wieder ein Newsletter fällig, denn wichtige
Aktionen stehen bevor - von der Entkriminalisierung des
Containerns bis zum erneuten Ringen um das Abholzen von Wäldern
für den Abbau von Braunkohle. Daher keine lange Vorrede, sondern
rein in den Text, den Ihr gerne ganz oder als Bausteine
weiterverwenden könnt für eigene Rundmails, Internetseiten und
mehr.
Nur eines: Eher am Ende findet Ihr den genaueren Terminplan für
die alljährliche Winterphase in der Projektwerkstatt mit
Seminaren, Trainings, dem Filmfestival und vielem - die
Gelegenheit für Euch, auch die Projektwerkstatt kennenzulernen
oder mal wieder zu besuchen ... oder gar zu überlegen, ob dieses
Haus nicht geeignet wäre, für Euch ein bisschen mehr zum
Mittelpunkt politischen Engagements zu werden. Ich würde mich
freuen, wenn da viele vorbeischneien - und noch mehr, wenn es hier
wieder einen Kreis von Leuten gibt, der aus dem Haus das macht,
was es sein soll: Die "Villa Kunterbunt des kreativen
Widerstands"!
Gruß aus der Projektwerkstatt sendet ... Jörg
P.S. Das Jahresende naht, daher nochmal der Hinweis auf den Taschenkalender für 2018 - ein "Direct Action Kalender" zum Schwerpunkt "Offensiver Umgang mit der Justiz" ... mit vielen Aktionstipps, Paragraphen und ihrer subversiven Umgehung, dazu viel Service und ein attraktives Kalendarium. Wir würden uns freuen, wenn Ihr davon ein paar Stück abnehmt und weiter vertreibt. Die Preise: 4 Euro für 176 Seiten in A6-Format - einschließlich cooler Gimmicks als Beilage. Rabatte: Ab 3 Stück: 3 Euro, ab 10 Stück: 2,50 Euro, ab 50 Stück 2 Euro. Jeweils plus Porto, wenn wir es verschicken (müssen).
Aktionen voraus
Container-Petition erneut eingereicht! Online-Phase in Kürze!
Wir haben soeben die Container-Petition neu eingereicht und
hoffen, diesmal die ersten zum Thema in dieser (gerade erst
begonnenen) Legislaturperiode des Bundestages zu sein. Dann
nämlich bekommt sie die erhoffte Onlinephase. Die Nummer wird dann
74684 sein.
Durchschnittlich gehen jetzt drei Wochen ins Land, dann wird die Petition für vier Wochen online erscheinen. Bis zum Ende der Online-Phase können zudem Unterschriftenliste auf Papier eingereicht werden (Download über 242.blogsport.de). Bis spätestens eine Woche vor Ende der Online-Phase sollten alle Listen bei uns sein (Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen), damit wir sie rechtzeitig an den Bundestag schicken können. Der genaue Zeitpunkt lässt sich im Moment noch nicht bestimmen, aber bis Mitte Dezember dürfte voraussichtlich noch Zeit sein.
Mit dieser Mail möchten wir daher eine doppelte Bitte an Euch richten: Sammelt weiter auf Papier ... und bereitet den Massenversand an möglichst große Verteiler, die Verbreitung über Webseiten, Blogs, Plattformen, Facebook usw. vor für den Tag, an dem die Petition online erscheint. Ihr bekommt dann von uns eine weitere Nachricht mit dem Link.
Insgesamt brauchen wir 50.000 Unterzeichner*innen, dann müssen sich Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen mit uns treffen, um die Sache zu besprechen. Super wäre natürlich auch, wenn es begleitend Aktionen, Presseinfos vieler Gruppen usw. gibt, um die Forderung zu unterstützen ... das passt ja auch in die Koalitionsgespräche, die vermutlich noch ausreichend lange dauern, dass wir mit der Aktion da hineinpassen. Vielen Dank allen, die das unterstützen.
Durchschnittlich gehen jetzt drei Wochen ins Land, dann wird die Petition für vier Wochen online erscheinen. Bis zum Ende der Online-Phase können zudem Unterschriftenliste auf Papier eingereicht werden (Download über 242.blogsport.de). Bis spätestens eine Woche vor Ende der Online-Phase sollten alle Listen bei uns sein (Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen), damit wir sie rechtzeitig an den Bundestag schicken können. Der genaue Zeitpunkt lässt sich im Moment noch nicht bestimmen, aber bis Mitte Dezember dürfte voraussichtlich noch Zeit sein.
Mit dieser Mail möchten wir daher eine doppelte Bitte an Euch richten: Sammelt weiter auf Papier ... und bereitet den Massenversand an möglichst große Verteiler, die Verbreitung über Webseiten, Blogs, Plattformen, Facebook usw. vor für den Tag, an dem die Petition online erscheint. Ihr bekommt dann von uns eine weitere Nachricht mit dem Link.
Insgesamt brauchen wir 50.000 Unterzeichner*innen, dann müssen sich Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen mit uns treffen, um die Sache zu besprechen. Super wäre natürlich auch, wenn es begleitend Aktionen, Presseinfos vieler Gruppen usw. gibt, um die Forderung zu unterstützen ... das passt ja auch in die Koalitionsgespräche, die vermutlich noch ausreichend lange dauern, dass wir mit der Aktion da hineinpassen. Vielen Dank allen, die das unterstützen.
Aufruf aus dem Hambacher Wald: Jetzt brauchen wir euch alle!
Ab Mitte November brauchen wir euch alle, um die Rodungen dieses Jahr zu verhindern!Der Hambacher Wald ist ein Jahrtausende alter Walt in der Nähe von Köln. Seit fünf Jahren ist er von uns besetzt, um zu verhindern, dass er für eine Braunkohlemine gerodet wird. In drei Wochen findet der Prozess um die Klage des BUND auf einen Stopp der Rodungen im Hambacher Wald statt. Was wir für ein Ergebniss erwarten können, hat das Gericht und bereits jetzt gezeigt: Drei Wochen vor dem Termin veröffentlicht es bereits ein "Urteil", nach dem nur die Waldstücke geschützt werden sollen, die nicht von der Rodung betroffen sind. Wir gehen davon aus, dass RWE direkt nach dem 21.11. versuchen wird mit den Rodungen anzufangen. In der diesjährigen Rodungssaison plant RWE die ältesten Teile des Waldes,
einschließlich aller Baumhausdörfer, zu zerstören.
Wir haben bereits jetzt an vielen strategischen Punkten Baumhäuser errichtet, und zahlreiche weitere sind geplant. Jetzt aber brauchen wir jeden Mensch, ob alt oder jung, die mit ihren Taten und Worten dafür sorgen, dass der Wald weiter leben kann. Wir werden RWE zeigen, dass eine derartige Zerstörung von Lebensräumen, nicht ohne massiven Widerstand stattfinden kann. Der Kampf hier betrifft nicht nur uns. Ein Drittel der deutschen CO2 Emission werden hier durch die Braunkohleverbrennung in die Luft geblasen, und die daraus resultierenden Klimaverschlechterungen führen zu Tod, Flucht und Verteibung weltweit.
Macht euch bereit ab Mitte November in den Wald zu kommen. Organisiert euch wenn möglich schon vorher in Kleingruppen. Tragt eure Handynummer auf unseren Räumungsverteiler ein. Verteilt diesen Aufruf an Verbündete und Freund*innen. Jede*r hier macht nur die Aktionen, mit denen sie*er sich wohlfühlt. Die gut ausgebauten Baumhäuser sind für alle zugänglich und dienen allen als Erholungs- und Rückzugsort. Repression tragen wir gemeinschaftlich. Für Out of Action Orte überall in Deutschland ist gesorgt. Falls ihr nicht vor Ort aktiv sein könnt, gründet Unterstützungsgruppen in den Städten und organisiert Solidaritätsaktionen. Von Mitte November bis zum Ende der Rodungssaison, Ende Februar, werden wir das Rodungsgebiet so großflächig beleben, dass es für RWE unmöglich sein wird, Bäume zu fällen. Räumungen werden wir medial begleiten, um sicherzustellen, dass die ganze Welt sieht, wie RWE um jeden Preis Profit machen will.
Sollte es zu einer großflächigen Räumung kommen: Am vierten Wochenende nach dem Tag X werden wir mit euch den Wald wieder besetzen. Haltet euch auf dem laufendem und informiert auch eure Verbündeten, Familien und Freund*innen über die aktuelle Situation.
Unsere stärkste Waffe ist, dass wir auf einander aufpassen. Gemeinsam werden wir diese entscheidende Rodungssaison aufhalten können! Macht die Theorie zur Praxis und lebt Widerstand! Im Hambi und überall.
Mehr Informationen zur Rodungssaison und Informationen wie ihr euch vorbereiten könnt, findet ihr auf unserem Blog:
https://hambacherforst.org/rodungssaison-17/ Alle Kontaktmöglichkeiten auf https://hambacherforst.org/kontakt/
WAA in Düren mit Leben füllen!
Eigentlich ist es eine Erfolgsgeschichte: 2011 schufen wir die "Werkstatt für Aktionen und Alternativen", um einen Ausgangspunkt für direkte Aktionen gegen die Braunkohle zu haben. Das gelang auch, denn es folgte das wichtigste Jahr für den Aufbau eines breiten Widerstandes - von Kohlezugblockaden bis zur Besetzung des Hambacherforstes. Dass inzwischen viele Tausend die Tagebauen stürmen oder andernorts demonstrieren, wäre ohne diese Anfangsaktionen sehr kleiner Gruppen nicht denkbar. Zwar wird die Geschichtsschreibung, von den großen NGOs und deren medialen Unterstützer*innen gemacht, die Anfangsjahre sicher wieder verschweigen, aber kaum eine Protestbewegung entsteht ohne diese Leute der ersten Jahre, die für ihre Aktionen noch verprügelt, inhaftiert und lange nicht beachtet werden, bis sie es - im günstigen Fall - schaffen, ihr Thema in die breite Öffentlichkeit zu hieven.Bei der Braunkohle ist das gelungen. Das am Anfang wichtige und seither den unabhängigen Aktionsgruppen weiter als Rückraum dienende Haus in Düren braucht aber nun eine neue Bestimmung. Wer hat Lust, dort einen dauerhaften Ort von Aktionsunterstützung, alternativen Lebenspraxen und anspruchsvoller Debatte plus Umsetzung herrschaftsfreier Ideen zu schaffen? Die (wenig gepflegten) Internetseiten: waa.blogsport.de.
Viele weitere Räume warten auf Euch, um zu Aktionsplattformen
und -treffpunkten zu werden!
Die WAA in Düren ist nicht das einzige Gebäude, in welchem
Aktionstreffpunkte für kreativen Widerstand entstehen könnte. Zwar
sind die "goldenen Zeiten" mit 50 Projektwerkstätten schon über 20
Jahre her, aber theoretisch gäbe es 10 Städte, in denen sich
Aktive aus der Stiftung FreiRäume und dem Umfeld der
Projektwerkstatt mit engagiert hatten (mit Beratung, eigener
Mitwirkung oder finanziell-materieller Hilfe) und die deshalb
zugesagt haben, solche Räume zu schaffen. Das ist sogar
vertraglich abgesichert, doch etliche der Projekte haben nach
einiger Zeit eiskalt ausgenutzt, dass wir ihnen keine Polizei ins
Haus schicken würden, um das durchzusetzen. Unterstützung, zum
Teil auch richtig viel Geld, haben sie gerne genommen - und uns
dann verarscht. Das muss aber nicht so bleiben. Rein rechtlich
können, wenn Menschen dazu Lust haben und sich kümmern, frei
nutzbare Räume mit Aktionsausstattung in Lüneburg, Hameln,
Leipzig, Berlin und Magdeburg entstehen. Neben der WAA in Düren
und der Projektwerkstatt Saasen hat die Stiftung zudem ein großes
Grundstück mit mehreren Gebäuden in der Altmark (Ortsteil von
Salzwedel), welches auch seit Jahren nicht mehr dafür genutzt
wird, wofür es eigentlich geschaffen wurde.
Überall aber kann das sofort losgehen - wenn Menschen Lust haben. Infos gibt es auf www.stiftung-freiraeume.
Überall aber kann das sofort losgehen - wenn Menschen Lust haben. Infos gibt es auf www.stiftung-freiraeume.
Weitere Räume sind die Projektwerkstatt in Hildesheim und der
Aktionsraum in Gießen - und einige weitere, die ähnliche Ziele
verfolgen, aber (noch) keine Vernetzung mit den Projekten im
Umfeld der Stiftung haben.
Schwarzstrafen - gegen den § 265a, für Nulltarif!
In Mainz fand ein bemerkenswerter Schwarzfahrprozess statt.
Angeklagt war mit Manfred Bartl eine Person, die seit Jahren
demonstrativ ohne Ticket unterwegs ist und dagegen protestiert, dass
der Mobilitätsanteil im HartzIV-Satz nicht einmal für das
Sozialticket reicht, welches zudem nur in der Stadt gilt und nicht
im Verkehrsverbund oder wenigstens im engeren Umland, z.B. dem
Rhein-Main-Gebiet. Das Urteil war ein Skandal. Der ohnehin autoritär
agierende Richter meinte mal wieder, mensch müsse vorher den
Busfahrer fragen - außerdem gäbe es auch keine Straffreiheit, wenn
mensch vor einer Körperverletzung diese vorher ankündige. Das hat
zwar mit dem Wortlauf der entsprechenden Paragraphen wenig zu tun,
aber es zeigte sich wieder, wie richtig die Aussage ist, dass
nirgendwo soviel Recht gebeugt wird wie in Robe und Uniform. Ein
Bericht in der regionalen Tageszeitung hier (Link auf deren
Facebook-Seite, dort Link zum Text und wilde Debatte): https://www.facebook.com/permalink.php?id=255951758912&story_fbid=10155683648178913Spannende Nachrichten gibt es aus der Ecke des Nulltarifs. Die Stadt Dunkerque (deutsch: Dünkirchen) will das einführen. Über mehrere Städte, die den Nulltarif haben, berichtete das ZDF in einem längeren Beitrag, der sehenswert ist: https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/plan-b-fahren-ohne-fahrschein-100.html.
In Gießen könnte es demnächst den ersten Anfang geben - einen Tag (Samstag) pro Woche frei fahren: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/politik-prueft-umsonst-busfahren-in-giessen_18291469.htm. Wir haben unsere zusätzlichen Forderungen und den Plan zur Verkehrutopie Gießen (autofrei bis 2025) daraufhin ebenfalls nochmal präzisiert und veröffentlicht unter http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/121266/nulltarif-an-giessener-samstagen-waere-nur-ein-kleiner-anfang-umweltschuetzerinnen-fordern-nulltarif-und-radikale-verkehrswende-fuer-giessen/.
Und Katja Kipping (Linken-Vorsitzende) hat auch was Schlaues gesagt dazu: https://youtu.be/i6BfRi-z_no
Ach ja ... der Schwarzfahrprozess in Gießen (ursprünglich 6.12.) ist erstmal wieder abgesagt worden ... dafür soll jetzt in Gießen Samstags der Nulltarif ausprobiert werden. DAS IST KEIN FAKE, sondern bereits eine Beschlussvorlage im Parlament mit echter Chance auf eine Mehrheit. Mehr dazu siehe unter http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/politik-prueft-umsonst-busfahren-in-giessen_18291469.htm. Eine politische Stellungnahme von uns dazu auf http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/121266/nulltarif-an-giessener-samstagen-waere-nur-ein-kleiner-anfang-umweltschuetzerinnen-fordern-nulltarif-und-radikale-verkehrswende-fuer-giessen/
Berichte
Welt-Psychiater*innen-Treffen in Berlin - und Proteste dagegen
Am 8. Oktober begann in Berlin (CityCube und südliches
Messegelände - Eingang durch Messeeingang Süd) das
Weltpsychiater*innentreffen. Mehrere Gruppen riefen zu
Demonstrationen ab Sonntag, den 8.10. auf. Neben der Kritik an den
heutigen Bedingungen hinter Mauern und Stacheldraht, bei
Fixierungen und Zwangsmedikation sowie an der Willkür von
Diagnosen sollten die Finger in die Wunde der Vergangenheit gelegt
werden. Psychiatrien erwiesen sich im Dritten Reich als
willfährige Mörder, die auf Befehl und aus eigenem Antrieb
handelten. Das Morden ging in versteckterer Form auch lange nach
1945 noch weiter.
Bei bestem Wetter (kalt, aber sonnig) fanden am 8. und 9. dann die Proteste statt, getragen vor allem von Basisgruppen aus Berlin, Gießen (mit dem Soundmobil und viel Demo-Ausstattung) und Bremen sowie etlichen Einzelpersonen aus allen Ecken des Landes. Eine Fotoserie gibt es hier: https://www.zwangspsychiatrie.de/bilder-der-demo-gegen-den-weltkongress-der-psychiatrie-in-berlin-oktober-2017/
Für den Protest wurden drei Anti-Zwangspsychiatrielieder geschrieben, die jetzt gerne weiter genutzt werden können: http://www.projektwerkstatt.de/hoppetosse/dan/lied_justiz.html#psych.
Passend dazu ist ein Vortrag fertig geworden. Wenn Ihr Lust habt,
lass uns einen Termin absprechen, damit der in Euren Städten oder
Regionen laufen kann ... (siehe nächster Text).Bei bestem Wetter (kalt, aber sonnig) fanden am 8. und 9. dann die Proteste statt, getragen vor allem von Basisgruppen aus Berlin, Gießen (mit dem Soundmobil und viel Demo-Ausstattung) und Bremen sowie etlichen Einzelpersonen aus allen Ecken des Landes. Eine Fotoserie gibt es hier: https://www.zwangspsychiatrie.de/bilder-der-demo-gegen-den-weltkongress-der-psychiatrie-in-berlin-oktober-2017/
Für den Protest wurden drei Anti-Zwangspsychiatrielieder geschrieben, die jetzt gerne weiter genutzt werden können: http://www.projektwerkstatt.de/hoppetosse/dan/lied_justiz.html#psych.
Neue Projekte
Ton-Bilder-Schau ist fertig - diesmal zum Thema
Zwangspsychiatrie!
Ihr könnt Euch noch an "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" erinnern? Oder an "Monsanto auf Deutsch" bzw. "Die Mischung macht's"? Dann freut Euch auf die vierte Ton-Bilder-Schau aus der Projektwerkstatt. Die dreht sich um Zwangspsychiatrie, trägt den Titel "" und hat folgende Beschreibung:
Ihr könnt Euch noch an "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" erinnern? Oder an "Monsanto auf Deutsch" bzw. "Die Mischung macht's"? Dann freut Euch auf die vierte Ton-Bilder-Schau aus der Projektwerkstatt. Die dreht sich um Zwangspsychiatrie, trägt den Titel "" und hat folgende Beschreibung:
240.000 Menschen werden jedes Jahr in Deutschland gegen ihren Willen psychiatrisch zwangsbehandelt. Solche "Behandlungen" haben es in sich. Es sind qualvolle Unterwerfungsrituale, bei denen die eine Seite alle Macht hat und die andere keine. Das geben die Chefs deutscher Kliniken selbst zu. Der Wille des Patienten würde gar nichts zählen, schrieb der Leiter einer forensischen Psychiatrie in einem Brief an die Vorsorgebevollmächtigte eines Gefangenen - und erteilte ihr Hausverbot. Auch andere Verbrechen geben die Täter*innen in Weiß offen zu: Wenn passende Medikamente fehlen, würden halt andere genommen. Die seien dann zwar nicht zugelassen, aber das mache nichts. Disziplinarmaßnahmen würden als Therapie verschleiert. 18 bis 25 Jahre kürzer würden Menschen leben, die über lange Zeit Psychopharmaka nehmen - in der Regel: nehmen müssen. Der Staat hat mit den geschlossenen Psychiatrien Räume geschaffen, in denen die Untergebrachten Freiwild sind. 359 Euro erhalten die Kliniken dafür pro Tag und Person. Die Klinikärzt*innen sitzen selbst vor Gericht und schreiben die Gutachten, die ihnen die Betten füllen. Über Fördervereine organisieren sie ein zusätzliches, undurchsichtiges Umfeld. Die Ton-Bilder-Schau des investigativen Journalisten Jörg Bergstedt gibt einen tiefen Blick hinter die Kulissen der Zwangspsychiatrie, dargestellt vor allem an Unterlagen, die aus den Psychiatrien selbst stammen. Den Abschluss bildet die Frage, wie eine Welt ohne Zwangsbehandlungen aussehen könnte - und was das alles mit Pippi Langstrumpf zu tun hat.Das gesamte Wochenende vor den Protesten läuft in Berlin das Bundestreffen des Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen (BPE) - siehe bpe-online.de.Mehr Infos zu all dem unter www.schwarzstrafen.tk. Und noch wichtiger: Mitmachen!
Jahreswechselphase in der Projektwerkstatt: Trainieren, Theoretisieren, sorTieren
Die Projektwerkstatt kennenlernen? Spannende Seminare besuchen? Mithelfen im Archiv? Selbst überlegen, mal in dieses wunderbare Haus (ein bisschen) mit einzusteigen? Was auch immer ... es nähern sich wieder die Tage, in denen es am allerbesten möglich ist, dieses Haus, welches seit über 27 Jahren Ausgangspunkt ganz vieler kreativer Ideen politischer Bewegung ist, mal zu besuchen.Hier folgt der Überblick über die ganze Phase vom letzten UmsonstZug bis zum Globale-Filmfestival einschließlich der traditionellen Archiv- und Theorietage in den Tagen dazwischen
22./23.12. in Gießen: Der letzte UmsonstZug des Jahres in Gießen - mit Aktionen rundherum:
- Fr, 22.12. ab 22 Uhr in und um Gießen (Treffpunkt mit Fahrrädern und möglichst vielen Packtaschen, Fahrradhängern usw. um 22 Uhr vor dem Uni-Hauptgebäude, Ludwigstr. 23): Containern für den Umsonstzug
- Sa, 23.12. ab 15 Uhr durch Gießen (von Walltorstraße/Ecke Asterweg durch Seltersweg bis E-Klo): UmsonstZug: Nutzen statt wegwerfen!
- Ab 10 Uhr im Aktionsraum im Antiquariat Guthschrift (Bahnhofstr. 26, GI): Sortieren und Putzen der Umsonst-Sachen, Sortieren auf die Verteilwagen
- Ab 15 Uhr: UmsonstZug
- Danach (ca. 17/18 Uhr): Aufräumen, wegbringen der Materialien usw.
In dieser Zeit könnt Ihr nicht nur (wie auch sonst immer) in die Projektwerkstatt kommen, die großartigen Bibliotheken genießen, Werkstätten und Gruppenräume nutzen, sondern in diesen Tagen findet Ihr dort Menschen, die Lust auf gemeinsame Debatten um politische Theorie und zukünftige Projekte haben, sich gegenseitig praktisches Wissen beibringen usw. Wer will, kann auch dabei helfen, in den Archiven und Bibliotheken zu sortieren. Das ist einmal jährlich nötig, um alles Neue in die Aktenordner zu bringen bzw. die Bücher in den Ausleihverzeichnissen einzutragen. Die Zeit um Weihnachten und Neujahr ist traditionell dafür eingeplant - immer so ein paar Stunden am Tag.
- Ein paar Tage sind speziellen Themen gewidmet, d.h. Ihr könnt
auch danach auswählen, wann Ihr kommt (wenn Ihr nicht die ganze
Zeit dabei sein wollt). Bislang steht soviel (weitere Vorschläge
willkommen): Ca. 26. bis 28.12.: Tagsüber im Archiv werkeln
(oder zu was Ihr sonst Lust habt). Bei Sonnenuntergang (ca. 16
Uhr) treffen wir uns um gemütlichen Kaffee-/Teetrinken jeweils
mit einem politischen Debattenthema. Ende offen. Angefragt ist
für diese Phase, rund um das Thema Eigentum,
Postwachstum/Degrowth, Ressourcenschonung usw. zu diskutieren.
- 29.12. bis 1.1.2018: Tagsüber weiter im Archiv, wenn es dunkel
wird, soll es um Leben und Projekte in und um die
Projektwerkstatt gehen. Wer hat Lust, diese "Villa Kunterbunt
des kreativen Widerstandes" mit zu erhalten und weiter zu
entwickeln? Schaffen wir noch ein weiteres Haus im Dorf als
alternatives Lebensprojekt? Wie wäre es mit einer solidarischen
Landwirtschaft hier am Westhang des Vogelsberges? Welche
politischen Aktionen können von uns ausgehen? Die Tage sind
besonders geeignet für Menschen, die die Projektwerkstatt näher
kennenlernen wollen und vielleicht auch nachdenken, ob sie hier
mehr einsteigen. Tagsüber kann es deshalb auch kleine
Einführungen in die Haustechnik (Heizung, Regenwasseranlage,
Elektrik, Computersysteme usw.) geben.
- 1.-4.1.2018: Wie die Tage vorher eine Kombination aus
Archivzeit und Diskutieren in der dunklen Phase des Tages. Freie
Themenwahl, also nach Vereinbarung. Und auch hier gilt: Ob zwei,
drei oder mehr Stunden - wir diskutieren dann solange, wie wir
wollen oder können.
- 4.-7.1. dann das Seminar "Theorie der Herrschaftsfreiheit"
(siehe unten)
- ab 8.1. bis ... solange Menschen Lust haben: Weiter in der
Mischung Archivieren und Debattieren
Welchen Formen hat Herrschaft und wie wirkt sie? Wie kann eine herrschaftsfreie Welt aussehen? Diese Frage beschäftigt PhilosophInnen, manch zukunftsorientierten PolitikerInnen oder AktivistInnen, Roman- und Sachbuchschreiberlinge. Doch ein kritischer Blick zeigt meist: Zukunftsdebatten sind eher ein Abklatsch heutiger Bedingungen mit netteren Menschen in der Führung. "Freie Menschen in freien Vereinbarungen" ist radikal anders: Mit scharfem, analytischen Blick werden die Bedingungen seziert, unter denen Herrschaft entsteht, wie sie wirkt und was sich wie ändern muss, damit Menschen aus ihrem Streben nach einem besseren Leben (Eigennutz) sich nicht nur selbst entfalten, sondern genau dafür die Selbstentfaltung aller Anderen brauchen und deshalb mit herbeiführen. Aus Konkurrenz wird Kooperation, das Normale weicht der Autonomie. Vorab was zum Thema lesen? Hier ...
Dann eine kleine Pause in Saasen ... stattdessen: Gerichtsprozesstraining in Chemnitz (siehe www.projektwerkstatt.de/termine). Rund um dieses Training sind Abendveranstaltungen in Sachsen und Thüringen möglich - Themen siehe z.B. www.vortragsangebote.tk ... wer hat Lust?)
26.1. bis 4.2. Globale Mittelhessen in Gießen, Marburg, Wetzlar usw.
In Gießen wird im Kinocenter (Bahnhofstr. 34) gespielt. Nach dem ersten (18-Uhr-)Film sowie vor und nach dem zweiten (20.30 Uhr-)Film besteht besteht im benachbarten Antiquariat Guthschrift (mit Aktions- und Kleinkunstraum) Gelegenheit zum (weiteren) Gespräch, versorgt mit Kaffee, Tee und kleinen Häppchen. Zudem sind dort Ausstellungen, Bücher- und Infotische zu finden. Projekte und Gruppen, die zu den Themen des jeweiligen Filmes aktiv sind, sind herzlich eingeladen, hier über ihr Schaffen zu berichten, Infos auszulegen usw. Meldet Euch möglichst bald unter kleinkunst@guthschrift-antiquariat.de oder an der Theke des Ladens.
5. bis ca. 8.2. Globale Mittelhessen im Dorf, u.a. in der Projektwerkstatt Saasen
Die Nachspielzeit auf den Dörfern. In der Projektwerkstatt planen wir wieder ein spannendes Programm nicht nur mit interessanten Filmen, sondern Gespräch, Gästen, Café/Öko-Buffet sowie dem Zugang zu allen Räumen des Hauses (Bibliotheken, Werkstätten) mit einigen Ausstellungen, Infotischen usw. Die vier Tage sind thematisch sortiert (genaues Programm folgt) zu Landwirtschaft, Polizei/Repression, Flucht/Migration und internationaler Konzernmacht. Für alle, die sich mehr für die Projektwerkstatt interessieren und Lust haben, die ganzen Tage im Haus zu verbringen (Übernachtung möglich): Tagsüber wird nicht nur der Kinoabend vorbereitet, sondern es bleibt Zeit, sich über Leben und Projekte in und um die Projektwerkstatt zu unterhalten. Wer hat Lust, diese "Villa Kunterbunt des kreativen Widerstandes" mit zu erhalten und weiter zu entwickeln? Schaffen wir noch ein weiteres Haus im Dorf als alternatives Lebensprojekt? Wie wäre es mit einer solidarischen Landwirtschaft hier am Westhang des Vogelsberges? Welche politischen Aktionen können von uns ausgehen? Wer sowieso mal die Projektwerkstatt näher kennenlernen will und vielleicht auch nachdenkt, hier mehr einzusteigen, ist an den Globale-Tagen genau richtig. Tagsüber kann es zudem kleine Einführungen in die Haustechnik (Heizung, Regenwasseranlage, Elektrik, Computersysteme usw.) geben.
Fr-So, 9.-11.2. in der Projektwerkstatt (Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen, Bahnhof Reiskirchen-Saasen, Übernachtungsplätze vorhanden): Direct-Action-Training
Du findest, in der Welt läuft einiges verkehrt? Und fühlst Dich ohnmächtig, weil Du oft nicht weißt, wie das Bessere gelingen oder durchgesetzt werden kann? Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen in Zwangsanstalten, Diskriminierung und Ausbeutung - so vieles passiert täglich, aber kaum etwas hilft dagegen? Dann hilft dieses Direct-Action-Training. Denn so ohnmächtig, wie es scheint, sind wir nicht. Im Gegenteil: Es gibt viele Aktionsformen, die wir kennenlernen und üben können, um uns wirksamer wehren zu können, um lauter und deutlicher unsere Stimme zu erheben oder uns politisch einzumischen: Kommunikationsguerilla, verstecktes Theater, gezielte Blockaden oder Besetzungen, intelligente Störung von Abläufen und vieles mehr schaffen Aufmerksamkeit und bieten Platz für eigene Forderungen und Visionen. Wir werden konkrete Aktionsideen besprechen, den rechtlichen Rahmen durchleuchten und einiges ausprobieren. ++ Schon mal informieren? www.direct-action.tk ++ Video-Einführung ins Thema mit vielen Bildern als Anschauung unter https://youtu.be/cruXcOk1egw
Kleine bis große Aufgaben ... wer kann helfen?
Hier folgt eine Liste anstehender Aktivitäten, die gerade hilfreich wären für kreative Widerständigkeit. Wer kann was übernehmen?- Gerichtsanträge überarbeiten? Auf der Seite www.prozesstipps.tk gibt es einen Downloadbereich sehr vieler Standardanträge. Die sind teilweise schon einige Jahre alt - und sicherlich fehlen auch etliche, die in den letzten Jahren irgendwo verfasst wurden. Allen nützt es, wenn die Anträge vollständig, gut sortiert und aktuell erreichbar sind. Wer hat Lust, die mal alle durchzuchecken?
- In der Projektwerkstatt sind stets kleine Reparaturen zu
machen, darunter auch einige Spezialitäten, in die sich gerne
Leute mal einarbeiten könnten, um Geräte wieder instandsetzen
und -halten zu können, z.B. unsere Druckergeräte. Eine Liste der
anstehenden Tätigkeiten und eine Suchliste für Materialspenden
befindet sich auf www.projektwerkstatt.de/gesucht.
- Die www.projektwerkstatt.de
wird (endlich) umgebaut - auf eine ganz neue
Programmierplattform. Inzwischen ist einiges geschehen, obwohl
zur Zeit nur zwei Menschen dran werkeln. Auf www.projektwerkstatt.de/index.php
ist das neue Werk soweit zu sehen, wie es im Moment ist. Die
alte Seite ist weiterhin zu erreichen. Die Links auf den neuen
Seiten führen auch dorthin. Über die Aufklappmenüs erreicht Ihr
aber schon den Teil, der vorläufig umgebaut ist. Es bedarf aber
vieler weiterer Schritte, bis alles auch vollständig und
fehlerfrei ist. Wer dabei helfen will, ist willkommen.
Repressions-Nachrichten
Legal-Team-Auswertung zum diesjährigen Klimacamp
und den Aktionstagen
Im August 2017 fanden im rheinischen Braunkohlerevier mehrere Klimacamps und Aktionsserien statt. Für alle zusammen agierte eine Rechtshilfegruppe unter dem Titel „Legal Team für Alle“. Nun liegt eine Auswertung ihrer Tätigkeiten und Erfahrungen vor, veröffentlicht unter http://antirrr.blogsport.de/2017/10/27/legal-team-auswertung-zum-diesjaehrigen-klimacamp-und-den-aktionstagen. Ein besonderes Kapitel widmen die Autor*innen dabei der Frage von Personalienabgabe oder –verweigerung bei der Polizei. Im Fazit formulieren sie: „Als Legalteam sind wir der Meinung, dass auch dieses Jahr die Personalienverweigerungen weitgehend erfolgreich verliefen. Um damit weiter zu machen, muss jedoch ein Umgang mit der Angst vor der Identifizierung im Allgemeinen und ein Umgang mit Personenkontrollen im Speziellen gefunden werden. Menschen dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, die Personalien zu verweigern.“
Neue Dynamik in der Schwarzfahr-Debatte
Das ZDF sendete am 28.102017 eine 28min-Dokumentation über den Nulltarif in verschiedenen Städten (https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/plan-b-fahren-ohne-fahrschein-100.html). Kurz zuvor hatten sich zwei Landesregierungsmitglieder, jeweils für Justiz zuständig, sich für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. Die Frage nach einem Ende des sowohl uneffizienten als auch sozial und ökologisch schädlichen Fahrkartensystems ist wieder auf der Tagesordnung. Der grüne Senator von Berlin wies unter anderem darauf hin, dass die krassen Strafen bis zu mehrmonatiger Haft nur den Verkehrsunternehmen dienen, die Kontrollpersonal einsparten, während der Staat per Strafandrohung als Ausputzer einsprang. Auf die Nachfrage, wie er dazu stehen würde, antwortete er: „Nein. Andere Wirtschaftsunternehmen unterstützen wir auch nicht dabei, wenn sie ihre sicher berechtigten Forderungen eintreiben.“ Der CDU-Minister aus Nordrhein-Westfalen stellte die hohen Kosten in den Mittelpunkt: „Wir haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte“. Wenige Tage nach diesen Äußerungen zeigte ein Strafprozess in Mainz jedoch, dass an provinziellen Amtsgerichten weiterhin mit absurden Tricks die Kapitalinteressen verteidigt werden. Ein studierter Jurist in Richterrobe verurteilte einen Schwarzfahrer trotz durch eigene Beschlüsse (Wahrunterstellungen) fixierter Beweislage, dass dieser ein auffälliges, eindeutig formuliertes Schild trug. Im mündlichen Urteil stellte er die abenteuerliche Behauptung auf, dass sonst in Zukunft auch Prügelattacken straffrei wären, wenn mensch sie vorher ankündigen würde. Der Verurteilte reichte Rechtsmittel ein in der Hoffnung, auf Landgerichtsebene auf Juristen zu stoßen, die wenigstens ein Basiswissen im Rechtsbereich aufweisen würden. Alle Infos auf www.schwarzstrafen.tk.
Endlich: Landgericht Magdeburg erkennt § 34 StGB an!
Das hat es bislang selten gegeben: Wer für eine bessere Welt oder gegen konkrete Missstände kämpft, hatte die Motive vor Gericht kaum geltend machen können. Dabei bietet der rechtfertigende Notstand eine vom Gesetzeswortlaut her interessante Grundlage für Freisprüche, wenn Menschen bei der Verfolgung wichtiger Ziele Strafgesetze übertreten. Das Landgericht Magdeburg, welches vor einigen Jahren noch eine für sie bittere Revision kassierte, als es bei einer Genfeldbefreiung den Paragraph nicht berücksichtigen wollte, hat jetzt die Reißleine gezogen: „Besteht Gefahr für die Gesundheit der Tiere, so kann dies einen Notstand bedeuten, der Tierschützer zum Eindringen in einen Zuchtbetrieb berechtigen kann. Mit dieser Argumentation verwarf das Landgericht (LG) Magdeburg am Mittwoch die Berufung der Staatsanwaltschaft und sprach zwei Männer und eine Frau vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei (Urt. v. 11.10.2017, Az. 28 Ns 182 Js 32201/14).“ (Zitat von https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-magdeburg-28ns182js32201-14-tierschuetzer-schweinezucht-hausfriedensbruch-freispruch/). Das Urteil betraf Fotograf*innen, die heimlich Tierquälerei filmten und dafür Strafgesetze übertraten. Es lohnt sich für eine offensive, politische Verteidigung vor Gericht, dieses Urteil und die rechtlichen Hintergründe zu studieren und zu verwenden. Es unter dem Aktenzeichen auf www.landesrecht.sachsen-anhalt.de zu finden.
Bunter Psychiatrieprotest
Gegen die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie protestierten mehrere Gruppen während des Weltpsychiaterkongresses (WPA) am 8./9. Oktober in Berlin. Unter weitgehender Missachtung linkspolitischer Gruppen waren vor allem Psychiatriebetroffene mit Unterstützung einiger unabhängiger Aktivist*innen am Messegelände aktiv. Ihre klare Kritik vor den Eingängen führte zu manch aggressiven Reaktionen derer, die mit den Krisen anderer Menschen Geld verdienen. Neben Beleidigungen der Marke „Nazis“ oder „Ihr seid alle bekloppt“ gab es auch einige Handgreiflichkeiten, immer von Psychiater*innen ausgehend gegen den Protest. Bilder der Aktionen finden sich auf https://www.zwangspsychiatrie.de/bilder-der-demo-gegen-den-weltkongress-der-psychiatrie-in-berlin-oktober-2017.
Neu entstanden ist derweil eine Ton-Bilder-Schau zur Kritik an Zwangspsychiatrie, gemacht im Stil der schon länger verbreiteten Schau „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ (Mitschnitt unter https://www.youtube.com/watch?v=-N8sRA0ITPk). Wer Interesse hat, kann in der Projektwerkstatt (06401-903283) nachfragen oder unter www.vortragsangebote.tk mehr erfahren.
Einblick in Geheimdienste
Irgendwo zwischen Roman und Reportage siedelt der Autor Harald Gröhler seine im Buch „Inside Intelligence“ (2015, Verlag Neuer Weg in Essen, 339 S., 18 €) erzählte Geschichte vom Aufbau des Nachrichtendienstes in Deutschland und seinen späteren Verstrickungen mit Geheimdiensten anderer Länder an. Wieweit die Abläufe und Dialoge so oder ähnlich stattgefunden haben, lässt sich nicht ermessen. Quellenangaben fehlen, aber über die Naziwurzeln des BND, die nach Kriegsende und in den kalten Krieg hinein als „Operation Gehlen“ systematisch bewährte Russenfeinde aus alten Naziapparaten rekrutierte, ist auch so genügend bekannt. „Inside Intelligence“ dürfte der Realität nahe sein – und ist so nicht nur spannend, sondern auch aufklärerisch.
Richter setzt Sitzblockade mit SA-Kampf gleich
Einen Tiertransporter per Sitzblockade zu blockieren, sei „im Kern“ das gleiche wie der SA-Terror der 30 Jahre – das findet ein deutscher Richter. Aus dem Urteil gegen den Täter, der, wie im Urteil festgestellt, nicht anderes tat als mit seinem Körpergewicht Reibung auf der Fläche zu verursachen: „Strafverschärfend ist zu werten, dass der Angeklagte die Tat zu politischen Zwecken begangen hat und mit der Tat besonderes öffentliches Interesse erregen wollte. Denn der Angriff auf die Willensfreiheit Dritter im vermeintlichen Kleide der Freiheitsrechte zur Durchsetzung eigener politischer Ziele ist in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung besonders verwerflich. Insoweit steht der Angeklagte nicht in der etwaigen philosophischen Tradition eines euphemistischen ‚zivilen Widerstands‘, sondern in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“ Ein Artikel zum Urteil mit weiteren Auszügen findet sich in der taz: http://www.taz.de/!5449773, ein Bericht über den Prozess unter https://de.indymedia.org/node/13585.
Open source Lizenz für Saatgut
„Open Source“ verbindet mensch mit Linux, ubuntu, Mozilla, Open Office ... also Software, deren Quellcode offen zugänglich ist. Diese Computerprodukte stehen der Allgemeinheit zur Verfügung, um weiterentwickelt, weitergegeben oder sogar kommerziell vertrieben zu werden. Auflage ist aber immer, dass jedem späteren Nutzer dieselben Rechte eingeräumt werden. Der Quellcode der neuen Software bleibt öffentlich, jede Weiterentwicklung bleibt der (Nutzer-)Gemeinschaft erhalten.
Kultursaat-Züchter folgen nun dem Beispiel mit der Devise „Sorten sind Kulturgut“. AGRECOL e.V. hat die Open Source Idee in eine Lizenz auf Saatgut übertragen; das Saatgut neugezüchteter und entsprechend lizensierter Sorten soll als gesichertes Gemeingut etabliert werden. Unter dieser Lizenz stehendes biologisches Material kann weder patentiert, noch unter Sortenschutz gestellt werden.
Lizenz CC-BY-SA-NC v.3, mehr Informationen unter https://demystifikation.wordpress.com.
Zahlenspiele und Propaganda
Es stand in der tz am 15.9.2017 (www.tz.de/bayern/fast-50-prozent-mehr-vergewaltigungen-herrmanns-schock-zahlen-8678791.html): „In den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 sind in Bayern fast 50 Prozent mehr Vergewaltigungen angezeigt worden als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt tauchen in der Polizeistatistik 685 Fälle auf, ein Plus von 48 Prozent. Besonders auffällig: Die Zahl der Taten, die Zuwanderern zugeordnet wurden, stieg gar um 91 Prozent auf 126, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag im Kabinett. Damit lag der Gesamtanteil der Zuwanderer an allen sexuellen Vergehen bei 18 Prozent (2016: 14 Prozent).“
Das klingt schockierend und dürfte der AfD noch ein paar Wählerstimmen gebracht haben. Denn genau hingucken tun deren Anhänger*innen selten. Das wäre hier aber ertragreich, würde es doch genau das Gegenteil des vermeintlichen Fazits ergeben. Gesetz dem Fall, die Zahlen stimmen, sind Zuwanderer für 60 der zusätzlichen Vergewaltigungen verantwortlich. Sie sind aber auch deutlich mehr geworden – eine Steigerungszahl bezogen auf die gewachsene Menschenmenge fehlt. Der Zuwachs übersteigt die Zahl 60 aber um weitere 221 Fälle, also denen ohne Hinweise auf Migrationshintergrund. Wenn das folglich Deutsche waren – was ist da los? Die Deutsche sind je nicht zahlreicher geworden, aber gewalttätiger?
Selbstverständlich sind solche Zahlenspiele immer mit Vorsicht zu genießen, propagandagetriebene Auslegung zu widerlegen, bleibt aber wichtig – ebenso wie die Position zu bestärken ist, dass jede Vergewaltigung eine zu viel ist.
Schadensersatzklage zur Feldbefreiung Gatersleben (2008) endgültig abgewiesen
Von neun Jahren machten sechs junge Menschen mit einer spektakulären Aktion auf die fahrlässige Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in der Genbank Gatersleben aufmerksam. Anfang September ist die gegen sie erlassene Schadensersatzklage des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben endgültig abgewiesen worden. Es war einer jener Freisetzungsversuche, bei dem man sich im Nachhinein fragt, weshalb man, selbst wenn man den Einsatz gentechnischer Methoden befürwortet, derart ignorant und leichtsinnig agieren muss. Auf dem Gelände des IPK, wo seit über 100 Jahren gesammelte Weizensorten konserviert und zum Erhalt angebaut werden, fand 2008 eine Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen statt.
Es war diese Gefährdung, die mögliche, ja wahrscheinliche Kontamination von alten, für zukünftige Züchtungen aber notwendigen Sorten, die sechs junge Menschen dazu brachte, nachts mit Unkrauthacken den Gentechnik-Weizen-Versuch unschädlich zu machen.
Das gegen sie erhobene Strafverfahren wurde nach zahlreichen Verhandlungen letztendlich auf Staatskosten eingestellt. Parallel lief ein Schadensersatzverfahren, bei dem das IPK Gatersleben ursprünglich 240.000 € forderte, so viel würde es kosten, den Versuch zu wiederholen. Zur endgültigen Abweisung der Schadensersatzklage als offensichtlich unbegründet führte eine der Rechtsanwälte der Feldbefreier, Katrin Brockmann aus: „Im Lauf des Prozesses bestätigten sich nicht nur die vorher geltend gemachten Risiken für die Pflanzen der Genbank. Es wurde noch dazu deutlich, dass diese mit vielen Steuergeldern subventionierte Freisetzung ein schlecht geplanter Versuch war, dessen Durchführung zu wünschen übrig ließ und dessen Auswertung schon im ersten Jahr nicht antragsgemäß erfolgte. Letztendlich konnte das IPK Gatersleben, trotz der ihnen in den ersten Jahren zunächst sehr gewogenen Richtern, im Prozess nicht nachweisen, dass der Freisetzungsversuch durch die Feldzerstörung nicht auswertbar war.“ Erfreut zeigt sich auch Feldbefreier Christian Pratz über den Urteilsspruch, macht aber gleichzeitig auf die Bedrohungen durch die Einführung neuer Techniken der Genmanipulation aufmerksam: „Dass diesem ökologischen Erfolg auch juristische Siege folgen, zeigt, dass die Agrogentechnikindustrie sich hier nicht durchsetzen konnte. Wenn sie nun versuchen, das Gentechnikgesetz durch den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren zu umgehen, werden sie auch zukünftig den Widerstand der Zivilgesellschaft zu spüren bekommen.“ (Quelle: Unabhängige Bauernstimme, Oktober 2017)
Verbot von linksunten.indymedia
Am 25.8.2017 hat das Bundesministerium die Internetplattform linksunten.indymedia.org nach dem Vereinsrecht verboten. Sie laufe „nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider“, so die Begründung. Bekannt wurde das Verbot durch 5 Hausdurchsuchungen in Freiburg und der Abschaltung der Seite. Das Verbot umfasst die Verwendung des Logos, des Twitter-Accounts und die Verwendung der Mailadresse „linksunten@indymedia.org“. Der konkrete Vorwurf lautet, dass sich die Seite gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ richte, „da die Plattformbetreiber unter Leugnung des staatlichen Gewaltmonopols die Anwendung von Gewalt sowohl gegen Personen, insbesondere Polizeibeamte, und Sachen zur Durchsetzung linksextremistischer Ziele legitimiert und propagiert haben“. (Zitate: Twitter des BMI). Zudem hätte das Betreiberteam Beiträge nicht gelöscht, die zu Gewalt an Polizisten aufgerufen hätten. Das Team soll laut Behörden aus 3 Freiburger*innen bestehen. Obwohl zu keiner Zeit eine Vereinsstruktur für Indymedia bestand, hat die Justiz eine solche um die 3 konstruiert, um das Projekt mit Hilfe des Vereinsgesetzes verbieten zu können. Mehr unter https://de.indymedia.org/node/13595.
Drei Monate Knast wegen Sitzblockade?!
Am 17.8. fiel das Urteil in einem Strafverfahrens wegen § 240 StGB (Nötigung) am Amtsgericht Nienburg. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mit seinem Körper den Fahrer eines Tiertransporters daran gehindert zu haben, seine Fahrt nach Plan fortzusetzen. Der § 240 erfordert Anwendung von „Gewalt“ oder „Drohung mit einem empfindlichen Übel“. Was davon wie zugetroffen haben sollte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft - obwohl die Verteidigung darauf hinwies - in der Hauptverhandlung nicht geklärt. Der Angeklagte hatte vor, sich selbst und mit Hilfe von Laienverteidiger*innen - also nicht formell ausgebildeten Jurist*innen (siehe www.laienverteidigung.tk) - vor Gericht zu verteidigen. Doch ihm wurde nicht nur der Beistand verwehrt, sondern er selbst nach einigen Anträgen, die das Gericht offenbar störten, aus seinem eigenen Verfahren entfernt. Auch gegen das Publikum ging das Gericht mit autoritären Mitteln vor. Das zeigt, wie schwer es Richter*innen gegen eine gute Selbstverteidigung haben. Regelmäßig werden sie dazu gezwungen, erhebliche Rechtsbrüche zu begehen, um zu einer Verurteilung zu kommen. Das geschah dann auch. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Haft ohne Bewährung und ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 40 Tagessätze zu je 50 Euro für passend hielt. Rechtsmittel sind eingelegt.
Möglichkeiten und Grenzen der Laienverteidigung
Dass auch ganz „normale“ Menschen in Strafverfahren als Verteidiger*innen tätig sein können, oft schon in Ermittlungsverfahren als Rechtsbeistand zugelassen werden und bei Untersuchungshaft, Straf- oder Maßregelvollzug ohne Kontrolle Gefangene unterstützen können, ist inzwischen weitgehend bekannt. Die damit verbundenen Möglichkeiten werden bislang aber noch wenig genutzt und auch von interessierter Seite der Monopol-Rechtshilfegruppen und Anwaltszusammenhänge verschwiegen. Die Grenze nach oben, also zu einer dann unzulässigen professionellen oder systematischen Rechtsberatung zieht das Rechtsdienstleistungsgesetz. Im Nomos-Verlag ist dazu jetzt die zweite Auflage des Handkommentars erschienen (2017, Baden-Baden, 89 €). Der Herausgeber Michael Krenzler und die weiteren Bearbeiter*innen erläutern auf 633 Seiten umfassend Paragraph für Paragraph, verweisen auf andere Literatur und die Rechtsprechung. Die – teils dunkle – Geschichte der Reglementierung von Rechtsberatung wird leider nur in wenigen Sätzen ganz zu Beginn abgehandelt. Als historischer Hintergrund wäre da mehr drin gewesen, denn die gesamte Debatte ist immer noch von Standesdünkel und Pfründeverteidigung geprägt, bei der auch linke Anwaltsvereinigungen und deren Vorfeldorganisationen kräftig mitmischen. Dass die Nazis solches Denken für ihre Judenverfolgungen nutzen konnten, war daher wenig verwunderlich.
Zur Frage des Errichtens von Schlafzelten
Aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg am 5.7.2017 zum Urteil 4 Bs 148/17: „Einschränkungen seien zum Schutz der Grünanlage möglich. Untersagt werden könnten zudem u.a. solche Zelte und Einrichtungen, die allein der Beherbergung von Personen dienen sollten, welche anderweitig an Versammlungen teilnehmen wollten. Dies bedeute zur Überzeugung des Gerichts, dass für Teilnehmer an den politischen Veranstaltungen des Protestcamps auch Schlafzelte und versorgende Infrastruktureinrichtungen vorsorglich dem Versammlungsrecht zu unterstellen und als Teil der Versammlung zu behandeln seien. ... Die Beschränkung auf zusätzlich bis zu 300 Schlafzelte für 2-3 Personen ergebe sich daraus, dass damit für alle Teilnehmer, die nach den räumlichen Kapazitäten der Veranstaltungszelte an den Veranstaltungen im Protestcamp teilnehmen könnten, auch eine Schlafmöglichkeit bestünde. ... Die Aufstellung von bis zu 300 Schlafzelten könne nicht im Hinblick auf mögliche Gefahren für Rechtsgüter von Dritten untersagt werden. Eine auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Gefahrenprognose sei von der Versammlungsbehörde nicht hinreichend dargelegt worden. Insbesondere seien keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorgetragen worden, dass der Elbpark Entenwerder trotz seiner Entfernung zur Innenstadt ein möglicher naheliegender Ausgangspunkt für Blockaden von Protokollstrecken und sonstigen unter Sicherheitsaspekten sensiblen Punkten im Stadtgebiet sei. Die Lage des Protestcamps im Elbpark Entenwerder sei insoweit nicht mit derjenigen eines Protestcamps im Stadtpark zu vergleichen. Auch seien keine konkreten Belege dazu vorgelegt worden, dass bei früheren Versammlungen aus Protestcamps heraus Straftaten begangen worden seien.“
Dokumentation über Rechtsbrüche und Polizeigewalt beim G20 in Hamburg
Die Mediengruppe Montag (MGM), die sich aus verschiedenen Gruppen und Einzelpersonen zusammensetzt, betreibt seit geraumer Zeit Gegenöffentlichkeit zu den bürgerlichen Medien. Anlässlich der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg will sie eine Dokumentation aus Text-, Foto- und Videomaterial über die polizeilichen Rechtsbrüche wie Campräumungen, Prügelorgien, Wasserwerfer- und Pfeffersprayeinsätze gegen cornerndes Partyvolk und dem Verprügeln von Journalist_innen zusammenzustellen. Eine Ankündigung der Tätigkeit ist unter https://de.indymedia.org/node/13245 zu finden.
Gefährderhaftung und unendliche Gewahrsamslänge
Die alte Schutzhaft der Nazis kommt Schritt für Schritt wieder. Nach 1945 wurde sie abgeschafft, weil 1933 genau die Möglichkeit, Menschen präventiv wegzuschließen, zur weitgehenden Auslöschung der Opposition und damit zur weiteren Machtergreifung Hitlers führte. Doch seit den 80er Jahren schleicht sie sich erneut in die politische Praxis ein. In den letzten Monaten nahm die Restaurierung des autoritären Staates nun neue Fahrt auf. Das Land Bayern verlängerte den Vorbeugegewahrsam auf eine unendliche Dauer, d.h. Menschen können nun beliebig lange festgehalten werden, ohne dass sie etwas Verbotenes getan haben. Für Nichtdeutsche wurde auf Bundesebene die Bestrafung von Gefährdern eingeführt – also auch hier gilt das Prinzip: Der Staat bestraft eine mögliche Handlung, keine reale. Der Journalist Franz-Josef Hanke hat auf seinem Blog exakt analysiert, was für Folgen die Definition von "Gefährdern" für Folgen für den Rechtsstaat hat: https://fjhmr.wordpress.com/2017/07/21/gefahrder-hinter-gitter-zugrundeliegender-taterunwert-ist-nazi-ideologie.
Richter in Nienburg sperrt Angeklagten ein, weil dieser Anträge stellen will
Am 27.7.2017 fand im Amtsgericht Nienburg der erste Prozesstag gegen einen Aktivisten statt, dem vorgeworfen wird, an einer Blockade der Schlachtfabrik in Wietzen-Holte beteiligt gewesen zu sein. In seiner Einlassung vor Gericht thematisierte er die Gewalt der Fleischindustrie und der Justiz, wenig später bekam er diese selbst zu spüren. Der Tag hatte bereits mit massiven Kontrollen und Schikanen am Eingang des Gerichtgebäudes, u.a. durch eine mobile Einsatzgruppe, ziviler Kriminalpolizei und anderen Uniformierten. Dann folgte das persönliche Anblaffen der Zuschauer*innen durch Richter Förtsch. Gut die Hälfte des Publikums wurde wegen Kleinigkeiten (Reden, Husten, Kopfbedeckung) aus dem Saal entfernt. Als auch die beantragten Verteidiger nicht zugelassen wurden. Wollte der Befangenheitsanträge stellen. Richter Förtsch verhinderte das durch Anordnung, den Gerichtssaal zu verlassen. Der Prozess sollte – was in Deutschland nur in extremen Ausnahmen erlaubt ist – ohne den Angeklagten laufen. Kurz danach verhängte er zusätzlich vier Tage Ordnungshaft, die der Angeklagte in der JVA Vechta auch tatsächlich verbüßen musste. Die Willkür in Robe zeigte deutlich, zu welchem Ausmaß an Rechtsbeugung sie in der Lage ist. Mehr Infos auf http://kampagne-gegen-tierfabriken.info.
Anforderungen an Hausdurchsuchungen
In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2551/12) das Gericht die Maßstäbe bekräftigt, die bei der Durchsuchungsanordnung zu beachten sind:
1. Um den mit einer Durchsuchung verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte räumliche Lebenssphäre des Einzelnen messbar und kontrollierbar zu gestalten, muss der Durchsuchungsbeschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen für die Durchsuchung abgesteckt wird. Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist.
2. Der Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf juristische Personen des Privatrechts, soweit deren Büro- und Geschäftsräume betroffen sind.
3. Ein Durchsuchungsbeschluss genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, wenn er keine ausreichend konkreten Angaben zum Tatzeitraum enthält. Dies ist der Fall, wenn in dem Beschluss lediglich ausgeführt ist, es beständen Anhaltspunkte für eine „über Jahre hinweg“ betriebene Beihilfe …
Erfahrungen mit Selbst- und Laienverteidigung: Widerstandsverfahren eingestellt
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde kürzlich vor dem AG Köln verhandelt. Diesen sollte die Angeklagte im Laufe einer Festnahme und Fast-ID (Identifizierung über Fingerabdrücke) geleistet haben. Die Angeklagte verteidigte sich mit Unterstützung eines Laienverteidigers selbst. Obwohl der Verhandlung eine Anklageschrift vorausging, es also die Entscheidung von Staatsanwaltschaft und Richterin war, es direkt zur Verhandlung kommen zu lassen, vermittelten beide in der Verhandlung von vornherein den Eindruck, wegen dieser Lappalie keinen großen Aufwand betreiben zu wollen. Die Zulassung des Laienverteidigers als Rechtsbeistand ging unkompliziert über die Bühne. Drei von vier geladenen Polizeizeug*innen waren vor Ort. Als Angeklagte und Rechtsbeistand bei der Vernehmung des ersten viele Fragen stellten und auf weitere potentielle Beweismittel zu sprechen kamen, unterbrach die Richterin für ein Rechtsgespräch zwischen Staatsanwältin, Richterin und Rechtsbeistand. Unterbreitet wurde das Angebot, das Verfahren gegen 50 Sozialstunden einzustellen. Alternativ würde ein aufgebauschtes Verfahren drohen mit Beweismitteln, die die Lage für die Angeklagte schlimmer machen würden, und weiten. Nach einer kurzen Pause erklärte die Angeklagte, dass sie sich aufgrund des bei weitem nicht geklärten Tatbestandes auf die Einstellung mit Auflagen nicht einlassen könne. Da stellten sich die Drohungen als leer heraus. die Staatsanwältin sammelte ein paar Gründe zusammen weshalb auch eine Einstellung ohne Auflagen denkbar wäre (und fügte noch hinzu dass es ja wirklich schön gewesen wäre wenn die Angeklagte wenigstens ein bisschen Reue gezeigt hätte), die Richterin schloss sich an und damit war auch die Angeklagte einverstanden. Fazit: Offensive Verteidigung lohnt (www.prozesstipps.tk).
Geheimdienste – skandalöse Gegenwart, dunkle Vergangenheit
Angesichts immer neuer Skandale um Geheimdienste und ihr Eigenleben ohne Kontrolle lohnt sich ein Blick in die mindestens ebenso dunkle Vergangenheit. Harald Gröhler hat mit „Inside Intelligence“ ein Buch geschrieben, dass irgendwo zwischen Roman und Reportage angesiedelt ist. Der Aufbau des Nachrichtendienstes in Deutschland und seinen späteren Verstrickungen mit Geheimdiensten anderer Länder mutet dadurch wie ein Krimi an. Wieweit die Abläufe und Dialoge so oder ähnlich stattgefunden haben, lässt sich aus dem Buch selbst nicht ermessen, denn Quellenangaben fehlen. Aber über die Naziwurzeln des BND, der nach Kriegsende und in den kalten Krieg hinein als „Operation Gehlen“ systematisch bewährte Russenfeinde aus alten Naziapparaten rekrutierte, ist auch so genügend bekannt. „Inside Intelligence“ dürfte der Realität nahe sein – und ist so nicht nur spannend, sondern auch aufklärerisch (2015, Verlag Neuer Weg in Essen, 339 S., 18 €).
Im August 2017 fanden im rheinischen Braunkohlerevier mehrere Klimacamps und Aktionsserien statt. Für alle zusammen agierte eine Rechtshilfegruppe unter dem Titel „Legal Team für Alle“. Nun liegt eine Auswertung ihrer Tätigkeiten und Erfahrungen vor, veröffentlicht unter http://antirrr.blogsport.de/2017/10/27/legal-team-auswertung-zum-diesjaehrigen-klimacamp-und-den-aktionstagen. Ein besonderes Kapitel widmen die Autor*innen dabei der Frage von Personalienabgabe oder –verweigerung bei der Polizei. Im Fazit formulieren sie: „Als Legalteam sind wir der Meinung, dass auch dieses Jahr die Personalienverweigerungen weitgehend erfolgreich verliefen. Um damit weiter zu machen, muss jedoch ein Umgang mit der Angst vor der Identifizierung im Allgemeinen und ein Umgang mit Personenkontrollen im Speziellen gefunden werden. Menschen dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, die Personalien zu verweigern.“
Neue Dynamik in der Schwarzfahr-Debatte
Das ZDF sendete am 28.102017 eine 28min-Dokumentation über den Nulltarif in verschiedenen Städten (https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/plan-b-fahren-ohne-fahrschein-100.html). Kurz zuvor hatten sich zwei Landesregierungsmitglieder, jeweils für Justiz zuständig, sich für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. Die Frage nach einem Ende des sowohl uneffizienten als auch sozial und ökologisch schädlichen Fahrkartensystems ist wieder auf der Tagesordnung. Der grüne Senator von Berlin wies unter anderem darauf hin, dass die krassen Strafen bis zu mehrmonatiger Haft nur den Verkehrsunternehmen dienen, die Kontrollpersonal einsparten, während der Staat per Strafandrohung als Ausputzer einsprang. Auf die Nachfrage, wie er dazu stehen würde, antwortete er: „Nein. Andere Wirtschaftsunternehmen unterstützen wir auch nicht dabei, wenn sie ihre sicher berechtigten Forderungen eintreiben.“ Der CDU-Minister aus Nordrhein-Westfalen stellte die hohen Kosten in den Mittelpunkt: „Wir haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte“. Wenige Tage nach diesen Äußerungen zeigte ein Strafprozess in Mainz jedoch, dass an provinziellen Amtsgerichten weiterhin mit absurden Tricks die Kapitalinteressen verteidigt werden. Ein studierter Jurist in Richterrobe verurteilte einen Schwarzfahrer trotz durch eigene Beschlüsse (Wahrunterstellungen) fixierter Beweislage, dass dieser ein auffälliges, eindeutig formuliertes Schild trug. Im mündlichen Urteil stellte er die abenteuerliche Behauptung auf, dass sonst in Zukunft auch Prügelattacken straffrei wären, wenn mensch sie vorher ankündigen würde. Der Verurteilte reichte Rechtsmittel ein in der Hoffnung, auf Landgerichtsebene auf Juristen zu stoßen, die wenigstens ein Basiswissen im Rechtsbereich aufweisen würden. Alle Infos auf www.schwarzstrafen.tk.
Endlich: Landgericht Magdeburg erkennt § 34 StGB an!
Das hat es bislang selten gegeben: Wer für eine bessere Welt oder gegen konkrete Missstände kämpft, hatte die Motive vor Gericht kaum geltend machen können. Dabei bietet der rechtfertigende Notstand eine vom Gesetzeswortlaut her interessante Grundlage für Freisprüche, wenn Menschen bei der Verfolgung wichtiger Ziele Strafgesetze übertreten. Das Landgericht Magdeburg, welches vor einigen Jahren noch eine für sie bittere Revision kassierte, als es bei einer Genfeldbefreiung den Paragraph nicht berücksichtigen wollte, hat jetzt die Reißleine gezogen: „Besteht Gefahr für die Gesundheit der Tiere, so kann dies einen Notstand bedeuten, der Tierschützer zum Eindringen in einen Zuchtbetrieb berechtigen kann. Mit dieser Argumentation verwarf das Landgericht (LG) Magdeburg am Mittwoch die Berufung der Staatsanwaltschaft und sprach zwei Männer und eine Frau vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei (Urt. v. 11.10.2017, Az. 28 Ns 182 Js 32201/14).“ (Zitat von https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-magdeburg-28ns182js32201-14-tierschuetzer-schweinezucht-hausfriedensbruch-freispruch/). Das Urteil betraf Fotograf*innen, die heimlich Tierquälerei filmten und dafür Strafgesetze übertraten. Es lohnt sich für eine offensive, politische Verteidigung vor Gericht, dieses Urteil und die rechtlichen Hintergründe zu studieren und zu verwenden. Es unter dem Aktenzeichen auf www.landesrecht.sachsen-anhalt.de zu finden.
Bunter Psychiatrieprotest
Gegen die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie protestierten mehrere Gruppen während des Weltpsychiaterkongresses (WPA) am 8./9. Oktober in Berlin. Unter weitgehender Missachtung linkspolitischer Gruppen waren vor allem Psychiatriebetroffene mit Unterstützung einiger unabhängiger Aktivist*innen am Messegelände aktiv. Ihre klare Kritik vor den Eingängen führte zu manch aggressiven Reaktionen derer, die mit den Krisen anderer Menschen Geld verdienen. Neben Beleidigungen der Marke „Nazis“ oder „Ihr seid alle bekloppt“ gab es auch einige Handgreiflichkeiten, immer von Psychiater*innen ausgehend gegen den Protest. Bilder der Aktionen finden sich auf https://www.zwangspsychiatrie.de/bilder-der-demo-gegen-den-weltkongress-der-psychiatrie-in-berlin-oktober-2017.
Neu entstanden ist derweil eine Ton-Bilder-Schau zur Kritik an Zwangspsychiatrie, gemacht im Stil der schon länger verbreiteten Schau „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ (Mitschnitt unter https://www.youtube.com/watch?v=-N8sRA0ITPk). Wer Interesse hat, kann in der Projektwerkstatt (06401-903283) nachfragen oder unter www.vortragsangebote.tk mehr erfahren.
Einblick in Geheimdienste
Irgendwo zwischen Roman und Reportage siedelt der Autor Harald Gröhler seine im Buch „Inside Intelligence“ (2015, Verlag Neuer Weg in Essen, 339 S., 18 €) erzählte Geschichte vom Aufbau des Nachrichtendienstes in Deutschland und seinen späteren Verstrickungen mit Geheimdiensten anderer Länder an. Wieweit die Abläufe und Dialoge so oder ähnlich stattgefunden haben, lässt sich nicht ermessen. Quellenangaben fehlen, aber über die Naziwurzeln des BND, die nach Kriegsende und in den kalten Krieg hinein als „Operation Gehlen“ systematisch bewährte Russenfeinde aus alten Naziapparaten rekrutierte, ist auch so genügend bekannt. „Inside Intelligence“ dürfte der Realität nahe sein – und ist so nicht nur spannend, sondern auch aufklärerisch.
Richter setzt Sitzblockade mit SA-Kampf gleich
Einen Tiertransporter per Sitzblockade zu blockieren, sei „im Kern“ das gleiche wie der SA-Terror der 30 Jahre – das findet ein deutscher Richter. Aus dem Urteil gegen den Täter, der, wie im Urteil festgestellt, nicht anderes tat als mit seinem Körpergewicht Reibung auf der Fläche zu verursachen: „Strafverschärfend ist zu werten, dass der Angeklagte die Tat zu politischen Zwecken begangen hat und mit der Tat besonderes öffentliches Interesse erregen wollte. Denn der Angriff auf die Willensfreiheit Dritter im vermeintlichen Kleide der Freiheitsrechte zur Durchsetzung eigener politischer Ziele ist in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung besonders verwerflich. Insoweit steht der Angeklagte nicht in der etwaigen philosophischen Tradition eines euphemistischen ‚zivilen Widerstands‘, sondern in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“ Ein Artikel zum Urteil mit weiteren Auszügen findet sich in der taz: http://www.taz.de/!5449773, ein Bericht über den Prozess unter https://de.indymedia.org/node/13585.
Open source Lizenz für Saatgut
„Open Source“ verbindet mensch mit Linux, ubuntu, Mozilla, Open Office ... also Software, deren Quellcode offen zugänglich ist. Diese Computerprodukte stehen der Allgemeinheit zur Verfügung, um weiterentwickelt, weitergegeben oder sogar kommerziell vertrieben zu werden. Auflage ist aber immer, dass jedem späteren Nutzer dieselben Rechte eingeräumt werden. Der Quellcode der neuen Software bleibt öffentlich, jede Weiterentwicklung bleibt der (Nutzer-)Gemeinschaft erhalten.
Kultursaat-Züchter folgen nun dem Beispiel mit der Devise „Sorten sind Kulturgut“. AGRECOL e.V. hat die Open Source Idee in eine Lizenz auf Saatgut übertragen; das Saatgut neugezüchteter und entsprechend lizensierter Sorten soll als gesichertes Gemeingut etabliert werden. Unter dieser Lizenz stehendes biologisches Material kann weder patentiert, noch unter Sortenschutz gestellt werden.
Lizenz CC-BY-SA-NC v.3, mehr Informationen unter https://demystifikation.wordpress.com.
Zahlenspiele und Propaganda
Es stand in der tz am 15.9.2017 (www.tz.de/bayern/fast-50-prozent-mehr-vergewaltigungen-herrmanns-schock-zahlen-8678791.html): „In den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 sind in Bayern fast 50 Prozent mehr Vergewaltigungen angezeigt worden als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt tauchen in der Polizeistatistik 685 Fälle auf, ein Plus von 48 Prozent. Besonders auffällig: Die Zahl der Taten, die Zuwanderern zugeordnet wurden, stieg gar um 91 Prozent auf 126, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag im Kabinett. Damit lag der Gesamtanteil der Zuwanderer an allen sexuellen Vergehen bei 18 Prozent (2016: 14 Prozent).“
Das klingt schockierend und dürfte der AfD noch ein paar Wählerstimmen gebracht haben. Denn genau hingucken tun deren Anhänger*innen selten. Das wäre hier aber ertragreich, würde es doch genau das Gegenteil des vermeintlichen Fazits ergeben. Gesetz dem Fall, die Zahlen stimmen, sind Zuwanderer für 60 der zusätzlichen Vergewaltigungen verantwortlich. Sie sind aber auch deutlich mehr geworden – eine Steigerungszahl bezogen auf die gewachsene Menschenmenge fehlt. Der Zuwachs übersteigt die Zahl 60 aber um weitere 221 Fälle, also denen ohne Hinweise auf Migrationshintergrund. Wenn das folglich Deutsche waren – was ist da los? Die Deutsche sind je nicht zahlreicher geworden, aber gewalttätiger?
Selbstverständlich sind solche Zahlenspiele immer mit Vorsicht zu genießen, propagandagetriebene Auslegung zu widerlegen, bleibt aber wichtig – ebenso wie die Position zu bestärken ist, dass jede Vergewaltigung eine zu viel ist.
Schadensersatzklage zur Feldbefreiung Gatersleben (2008) endgültig abgewiesen
Von neun Jahren machten sechs junge Menschen mit einer spektakulären Aktion auf die fahrlässige Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in der Genbank Gatersleben aufmerksam. Anfang September ist die gegen sie erlassene Schadensersatzklage des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben endgültig abgewiesen worden. Es war einer jener Freisetzungsversuche, bei dem man sich im Nachhinein fragt, weshalb man, selbst wenn man den Einsatz gentechnischer Methoden befürwortet, derart ignorant und leichtsinnig agieren muss. Auf dem Gelände des IPK, wo seit über 100 Jahren gesammelte Weizensorten konserviert und zum Erhalt angebaut werden, fand 2008 eine Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen statt.
Es war diese Gefährdung, die mögliche, ja wahrscheinliche Kontamination von alten, für zukünftige Züchtungen aber notwendigen Sorten, die sechs junge Menschen dazu brachte, nachts mit Unkrauthacken den Gentechnik-Weizen-Versuch unschädlich zu machen.
Das gegen sie erhobene Strafverfahren wurde nach zahlreichen Verhandlungen letztendlich auf Staatskosten eingestellt. Parallel lief ein Schadensersatzverfahren, bei dem das IPK Gatersleben ursprünglich 240.000 € forderte, so viel würde es kosten, den Versuch zu wiederholen. Zur endgültigen Abweisung der Schadensersatzklage als offensichtlich unbegründet führte eine der Rechtsanwälte der Feldbefreier, Katrin Brockmann aus: „Im Lauf des Prozesses bestätigten sich nicht nur die vorher geltend gemachten Risiken für die Pflanzen der Genbank. Es wurde noch dazu deutlich, dass diese mit vielen Steuergeldern subventionierte Freisetzung ein schlecht geplanter Versuch war, dessen Durchführung zu wünschen übrig ließ und dessen Auswertung schon im ersten Jahr nicht antragsgemäß erfolgte. Letztendlich konnte das IPK Gatersleben, trotz der ihnen in den ersten Jahren zunächst sehr gewogenen Richtern, im Prozess nicht nachweisen, dass der Freisetzungsversuch durch die Feldzerstörung nicht auswertbar war.“ Erfreut zeigt sich auch Feldbefreier Christian Pratz über den Urteilsspruch, macht aber gleichzeitig auf die Bedrohungen durch die Einführung neuer Techniken der Genmanipulation aufmerksam: „Dass diesem ökologischen Erfolg auch juristische Siege folgen, zeigt, dass die Agrogentechnikindustrie sich hier nicht durchsetzen konnte. Wenn sie nun versuchen, das Gentechnikgesetz durch den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren zu umgehen, werden sie auch zukünftig den Widerstand der Zivilgesellschaft zu spüren bekommen.“ (Quelle: Unabhängige Bauernstimme, Oktober 2017)
Verbot von linksunten.indymedia
Am 25.8.2017 hat das Bundesministerium die Internetplattform linksunten.indymedia.org nach dem Vereinsrecht verboten. Sie laufe „nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider“, so die Begründung. Bekannt wurde das Verbot durch 5 Hausdurchsuchungen in Freiburg und der Abschaltung der Seite. Das Verbot umfasst die Verwendung des Logos, des Twitter-Accounts und die Verwendung der Mailadresse „linksunten@indymedia.org“. Der konkrete Vorwurf lautet, dass sich die Seite gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ richte, „da die Plattformbetreiber unter Leugnung des staatlichen Gewaltmonopols die Anwendung von Gewalt sowohl gegen Personen, insbesondere Polizeibeamte, und Sachen zur Durchsetzung linksextremistischer Ziele legitimiert und propagiert haben“. (Zitate: Twitter des BMI). Zudem hätte das Betreiberteam Beiträge nicht gelöscht, die zu Gewalt an Polizisten aufgerufen hätten. Das Team soll laut Behörden aus 3 Freiburger*innen bestehen. Obwohl zu keiner Zeit eine Vereinsstruktur für Indymedia bestand, hat die Justiz eine solche um die 3 konstruiert, um das Projekt mit Hilfe des Vereinsgesetzes verbieten zu können. Mehr unter https://de.indymedia.org/node/13595.
Drei Monate Knast wegen Sitzblockade?!
Am 17.8. fiel das Urteil in einem Strafverfahrens wegen § 240 StGB (Nötigung) am Amtsgericht Nienburg. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mit seinem Körper den Fahrer eines Tiertransporters daran gehindert zu haben, seine Fahrt nach Plan fortzusetzen. Der § 240 erfordert Anwendung von „Gewalt“ oder „Drohung mit einem empfindlichen Übel“. Was davon wie zugetroffen haben sollte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft - obwohl die Verteidigung darauf hinwies - in der Hauptverhandlung nicht geklärt. Der Angeklagte hatte vor, sich selbst und mit Hilfe von Laienverteidiger*innen - also nicht formell ausgebildeten Jurist*innen (siehe www.laienverteidigung.tk) - vor Gericht zu verteidigen. Doch ihm wurde nicht nur der Beistand verwehrt, sondern er selbst nach einigen Anträgen, die das Gericht offenbar störten, aus seinem eigenen Verfahren entfernt. Auch gegen das Publikum ging das Gericht mit autoritären Mitteln vor. Das zeigt, wie schwer es Richter*innen gegen eine gute Selbstverteidigung haben. Regelmäßig werden sie dazu gezwungen, erhebliche Rechtsbrüche zu begehen, um zu einer Verurteilung zu kommen. Das geschah dann auch. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Haft ohne Bewährung und ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 40 Tagessätze zu je 50 Euro für passend hielt. Rechtsmittel sind eingelegt.
Möglichkeiten und Grenzen der Laienverteidigung
Dass auch ganz „normale“ Menschen in Strafverfahren als Verteidiger*innen tätig sein können, oft schon in Ermittlungsverfahren als Rechtsbeistand zugelassen werden und bei Untersuchungshaft, Straf- oder Maßregelvollzug ohne Kontrolle Gefangene unterstützen können, ist inzwischen weitgehend bekannt. Die damit verbundenen Möglichkeiten werden bislang aber noch wenig genutzt und auch von interessierter Seite der Monopol-Rechtshilfegruppen und Anwaltszusammenhänge verschwiegen. Die Grenze nach oben, also zu einer dann unzulässigen professionellen oder systematischen Rechtsberatung zieht das Rechtsdienstleistungsgesetz. Im Nomos-Verlag ist dazu jetzt die zweite Auflage des Handkommentars erschienen (2017, Baden-Baden, 89 €). Der Herausgeber Michael Krenzler und die weiteren Bearbeiter*innen erläutern auf 633 Seiten umfassend Paragraph für Paragraph, verweisen auf andere Literatur und die Rechtsprechung. Die – teils dunkle – Geschichte der Reglementierung von Rechtsberatung wird leider nur in wenigen Sätzen ganz zu Beginn abgehandelt. Als historischer Hintergrund wäre da mehr drin gewesen, denn die gesamte Debatte ist immer noch von Standesdünkel und Pfründeverteidigung geprägt, bei der auch linke Anwaltsvereinigungen und deren Vorfeldorganisationen kräftig mitmischen. Dass die Nazis solches Denken für ihre Judenverfolgungen nutzen konnten, war daher wenig verwunderlich.
Zur Frage des Errichtens von Schlafzelten
Aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg am 5.7.2017 zum Urteil 4 Bs 148/17: „Einschränkungen seien zum Schutz der Grünanlage möglich. Untersagt werden könnten zudem u.a. solche Zelte und Einrichtungen, die allein der Beherbergung von Personen dienen sollten, welche anderweitig an Versammlungen teilnehmen wollten. Dies bedeute zur Überzeugung des Gerichts, dass für Teilnehmer an den politischen Veranstaltungen des Protestcamps auch Schlafzelte und versorgende Infrastruktureinrichtungen vorsorglich dem Versammlungsrecht zu unterstellen und als Teil der Versammlung zu behandeln seien. ... Die Beschränkung auf zusätzlich bis zu 300 Schlafzelte für 2-3 Personen ergebe sich daraus, dass damit für alle Teilnehmer, die nach den räumlichen Kapazitäten der Veranstaltungszelte an den Veranstaltungen im Protestcamp teilnehmen könnten, auch eine Schlafmöglichkeit bestünde. ... Die Aufstellung von bis zu 300 Schlafzelten könne nicht im Hinblick auf mögliche Gefahren für Rechtsgüter von Dritten untersagt werden. Eine auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Gefahrenprognose sei von der Versammlungsbehörde nicht hinreichend dargelegt worden. Insbesondere seien keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorgetragen worden, dass der Elbpark Entenwerder trotz seiner Entfernung zur Innenstadt ein möglicher naheliegender Ausgangspunkt für Blockaden von Protokollstrecken und sonstigen unter Sicherheitsaspekten sensiblen Punkten im Stadtgebiet sei. Die Lage des Protestcamps im Elbpark Entenwerder sei insoweit nicht mit derjenigen eines Protestcamps im Stadtpark zu vergleichen. Auch seien keine konkreten Belege dazu vorgelegt worden, dass bei früheren Versammlungen aus Protestcamps heraus Straftaten begangen worden seien.“
Dokumentation über Rechtsbrüche und Polizeigewalt beim G20 in Hamburg
Die Mediengruppe Montag (MGM), die sich aus verschiedenen Gruppen und Einzelpersonen zusammensetzt, betreibt seit geraumer Zeit Gegenöffentlichkeit zu den bürgerlichen Medien. Anlässlich der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg will sie eine Dokumentation aus Text-, Foto- und Videomaterial über die polizeilichen Rechtsbrüche wie Campräumungen, Prügelorgien, Wasserwerfer- und Pfeffersprayeinsätze gegen cornerndes Partyvolk und dem Verprügeln von Journalist_innen zusammenzustellen. Eine Ankündigung der Tätigkeit ist unter https://de.indymedia.org/node/13245 zu finden.
Gefährderhaftung und unendliche Gewahrsamslänge
Die alte Schutzhaft der Nazis kommt Schritt für Schritt wieder. Nach 1945 wurde sie abgeschafft, weil 1933 genau die Möglichkeit, Menschen präventiv wegzuschließen, zur weitgehenden Auslöschung der Opposition und damit zur weiteren Machtergreifung Hitlers führte. Doch seit den 80er Jahren schleicht sie sich erneut in die politische Praxis ein. In den letzten Monaten nahm die Restaurierung des autoritären Staates nun neue Fahrt auf. Das Land Bayern verlängerte den Vorbeugegewahrsam auf eine unendliche Dauer, d.h. Menschen können nun beliebig lange festgehalten werden, ohne dass sie etwas Verbotenes getan haben. Für Nichtdeutsche wurde auf Bundesebene die Bestrafung von Gefährdern eingeführt – also auch hier gilt das Prinzip: Der Staat bestraft eine mögliche Handlung, keine reale. Der Journalist Franz-Josef Hanke hat auf seinem Blog exakt analysiert, was für Folgen die Definition von "Gefährdern" für Folgen für den Rechtsstaat hat: https://fjhmr.wordpress.com/2017/07/21/gefahrder-hinter-gitter-zugrundeliegender-taterunwert-ist-nazi-ideologie.
Richter in Nienburg sperrt Angeklagten ein, weil dieser Anträge stellen will
Am 27.7.2017 fand im Amtsgericht Nienburg der erste Prozesstag gegen einen Aktivisten statt, dem vorgeworfen wird, an einer Blockade der Schlachtfabrik in Wietzen-Holte beteiligt gewesen zu sein. In seiner Einlassung vor Gericht thematisierte er die Gewalt der Fleischindustrie und der Justiz, wenig später bekam er diese selbst zu spüren. Der Tag hatte bereits mit massiven Kontrollen und Schikanen am Eingang des Gerichtgebäudes, u.a. durch eine mobile Einsatzgruppe, ziviler Kriminalpolizei und anderen Uniformierten. Dann folgte das persönliche Anblaffen der Zuschauer*innen durch Richter Förtsch. Gut die Hälfte des Publikums wurde wegen Kleinigkeiten (Reden, Husten, Kopfbedeckung) aus dem Saal entfernt. Als auch die beantragten Verteidiger nicht zugelassen wurden. Wollte der Befangenheitsanträge stellen. Richter Förtsch verhinderte das durch Anordnung, den Gerichtssaal zu verlassen. Der Prozess sollte – was in Deutschland nur in extremen Ausnahmen erlaubt ist – ohne den Angeklagten laufen. Kurz danach verhängte er zusätzlich vier Tage Ordnungshaft, die der Angeklagte in der JVA Vechta auch tatsächlich verbüßen musste. Die Willkür in Robe zeigte deutlich, zu welchem Ausmaß an Rechtsbeugung sie in der Lage ist. Mehr Infos auf http://kampagne-gegen-tierfabriken.info.
Anforderungen an Hausdurchsuchungen
In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2551/12) das Gericht die Maßstäbe bekräftigt, die bei der Durchsuchungsanordnung zu beachten sind:
1. Um den mit einer Durchsuchung verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte räumliche Lebenssphäre des Einzelnen messbar und kontrollierbar zu gestalten, muss der Durchsuchungsbeschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen für die Durchsuchung abgesteckt wird. Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist.
2. Der Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf juristische Personen des Privatrechts, soweit deren Büro- und Geschäftsräume betroffen sind.
3. Ein Durchsuchungsbeschluss genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, wenn er keine ausreichend konkreten Angaben zum Tatzeitraum enthält. Dies ist der Fall, wenn in dem Beschluss lediglich ausgeführt ist, es beständen Anhaltspunkte für eine „über Jahre hinweg“ betriebene Beihilfe …
Erfahrungen mit Selbst- und Laienverteidigung: Widerstandsverfahren eingestellt
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde kürzlich vor dem AG Köln verhandelt. Diesen sollte die Angeklagte im Laufe einer Festnahme und Fast-ID (Identifizierung über Fingerabdrücke) geleistet haben. Die Angeklagte verteidigte sich mit Unterstützung eines Laienverteidigers selbst. Obwohl der Verhandlung eine Anklageschrift vorausging, es also die Entscheidung von Staatsanwaltschaft und Richterin war, es direkt zur Verhandlung kommen zu lassen, vermittelten beide in der Verhandlung von vornherein den Eindruck, wegen dieser Lappalie keinen großen Aufwand betreiben zu wollen. Die Zulassung des Laienverteidigers als Rechtsbeistand ging unkompliziert über die Bühne. Drei von vier geladenen Polizeizeug*innen waren vor Ort. Als Angeklagte und Rechtsbeistand bei der Vernehmung des ersten viele Fragen stellten und auf weitere potentielle Beweismittel zu sprechen kamen, unterbrach die Richterin für ein Rechtsgespräch zwischen Staatsanwältin, Richterin und Rechtsbeistand. Unterbreitet wurde das Angebot, das Verfahren gegen 50 Sozialstunden einzustellen. Alternativ würde ein aufgebauschtes Verfahren drohen mit Beweismitteln, die die Lage für die Angeklagte schlimmer machen würden, und weiten. Nach einer kurzen Pause erklärte die Angeklagte, dass sie sich aufgrund des bei weitem nicht geklärten Tatbestandes auf die Einstellung mit Auflagen nicht einlassen könne. Da stellten sich die Drohungen als leer heraus. die Staatsanwältin sammelte ein paar Gründe zusammen weshalb auch eine Einstellung ohne Auflagen denkbar wäre (und fügte noch hinzu dass es ja wirklich schön gewesen wäre wenn die Angeklagte wenigstens ein bisschen Reue gezeigt hätte), die Richterin schloss sich an und damit war auch die Angeklagte einverstanden. Fazit: Offensive Verteidigung lohnt (www.prozesstipps.tk).
Geheimdienste – skandalöse Gegenwart, dunkle Vergangenheit
Angesichts immer neuer Skandale um Geheimdienste und ihr Eigenleben ohne Kontrolle lohnt sich ein Blick in die mindestens ebenso dunkle Vergangenheit. Harald Gröhler hat mit „Inside Intelligence“ ein Buch geschrieben, dass irgendwo zwischen Roman und Reportage angesiedelt ist. Der Aufbau des Nachrichtendienstes in Deutschland und seinen späteren Verstrickungen mit Geheimdiensten anderer Länder mutet dadurch wie ein Krimi an. Wieweit die Abläufe und Dialoge so oder ähnlich stattgefunden haben, lässt sich aus dem Buch selbst nicht ermessen, denn Quellenangaben fehlen. Aber über die Naziwurzeln des BND, der nach Kriegsende und in den kalten Krieg hinein als „Operation Gehlen“ systematisch bewährte Russenfeinde aus alten Naziapparaten rekrutierte, ist auch so genügend bekannt. „Inside Intelligence“ dürfte der Realität nahe sein – und ist so nicht nur spannend, sondern auch aufklärerisch (2015, Verlag Neuer Weg in Essen, 339 S., 18 €).
-- (Bitte bei Antworten lange Mailzitate wegschneiden ... spart Daten, Zeit und Unübersichtlichkeit :-) Projektwerkstatt Saasen, 06401-903283, Fax 03212-1434654 Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen) www.projektwerkstatt.de/saasenPGP unter www.projektwerkstatt.de/feedback.html - Seminarhaus und politische Aktionswerkstätten - Archive, Bibliotheken und Gruppenräume (mit Bahnanschluss) Spannende Bücher und DVDs unter www.projektwerkstatt.de/materialien! Angebote für Aktionstrainings, Workshops und Vorträge: www.projektwerkstatt.de/referent.html und ../termine. Die Projektwerkstatt lebt davon, dass woanders Sachen übrig sind: Eine Liste, was gebraucht wird, ist unter www.projektwerkstatt.de/gesucht zu finden, z.B. kleines Audio-Aufnahmegerät, Obstpresse, Ansteckmikrofone (mit Kabel oder per Funk), CanonEF- oder M-Objektive und viele Verbrauchsmaterialien.
Mailingliste von Hoppetosse - Netzwerk für kreativen Widerstand. Alle Infos und Formular für Aus-/Eintragen sowie Archiv: www.projektwerkstatt.de/ovu.
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