Freitag, 29. Juli 2022
»ANTIFA-OST-PROZESS« Kronzeuge packt aus
OLG Dresden: Exaktivist belastet angeklagte Antifaschisten. Versuch, Öffentlichkeit auszusperren, scheiterte
Von Henning von Stoltzenberg junge Welt 28.7.22
Im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ist am Donnerstag erstmals ein Kronzeuge aufgetreten, der mit seinen Aussagen die seit rund 500 Tagen in Untersuchungshaft sitzende Hauptangeklagte Lina E. sowie drei mit ihr zusammen angeklagte Antifaschisten belastete. Die 27jährige Studentin und die anderen Angeklagten werden von der Bundesanwaltschaft der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach dem Strafrechtsparagraphen 129 beschuldigt. Sie sollen zwischen 2018 und 2020 in Sachsen und Thüringen Neonazis ausgespäht und körperlich angegriffen haben. Lina E. wird Rädelsführerschaft vorgeworfen.
Der nun als Kronzeuge auftretende 30jährige Johannes D. soll ebenfalls der Gruppe angehört haben. Er war aber bereits seit längerem aus linken und antifaschistischen Zusammenhängen ausgeschlossen worden. So wurde er im Oktober im Internet von unbekannter Seite sexueller Gewalt beschuldigt. Mitte Juni war im Gerichtsprozess bekanntgegeben worden, D. befinde sich in einem Zeugenschutzprogramm und habe bereits umfangreiche Aussagen getätigt. Seine eigene Rolle habe er als Ausspäher bei den Aktionen der Gruppe definiert.
Bevor D. am Donnerstag mit seinen Aussagen begann, wurden die Prozessbeobachter erst mal wieder vor die Tür geschickt. Denn das Gericht musste klären, ob ein Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet werden sollte. Einen entsprechenden Antrag hatte D.s Anwalt zuvor angekündigt. Hintergrund ist wohl, dass regelmäßig Unterstützer der angeklagten Antifaschisten zur Prozessbeobachtung kommen, denen D. nicht begegnen möchte. Der Ausschluss der Öffentlichkeit wäre indessen nach Paragraph 172 Gerichtsverfassungsgesetz nur möglich, wenn eine konkrete Gefahr bestände.
Zum Beleg einer solchen Gefährdung hatte der Senat zuvor auf ein Youtube-Video verwiesen. In diesem sind mehrere Personen zu sehen, die Parolen wie »Free Lina« oder »Freiheit für alle Antifas« sprühen. Bei einem Schriftzug ist am Rande auch »9 mm für 31er« zu lesen, was als verklausulierte Forderung gelesen werden könne, D. zu erschießen. »9 mm« bezieht sich hierbei auf das Kaliber einer Patrone, die »31« auf den Paragraphen aus dem Betäubungsmittelgesetz, der bei Mitwirkung und Aussage das Aussetzen der Strafe erlaubt.
Der Verteidiger von Lina E., Ulrich von Klinggräff, konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen. Bei der Prüfung eines Ausschlusses der Öffentlichkeit könne es nur um Gefährdungen des Zeugen gehen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Öffentlichkeit der Verhandlung stehen. Das Gericht verhandele aber in einem speziellen Sicherheitssaal für Staatsschutzprozesse, und es gebe strenge Sicherheitskontrollen vor dem Einlass, erklärte der Anwalt gegenüber dem Portal Legal Tribune Online. Das Gericht müsse für die Sicherheit beim Prozess, in und um den Saal sorgen, alles andere sei Aufgabe der Polizei.
Schließlich zog der von sechs Personenschützern mit Holzfällerhemden über ihren Schutzwesen begleitete D. seinen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zurück. »Nun packt er aus. Umfangreich«, berichtete die im OLG anwesende Gerichtsreporterin Wiebke Ramm auf Twitter: »Johannes D. beginnt mit seiner Motivation, warum er mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Dann spricht er über den Angriff auf Leon R. in Eisenach im Dezember 2019. Er nennt Namen, spricht über Absprachen im Vorfeld, Tat- und Kommunikationsmittel.« Bei einem Angriff auf den Eisenacher Neonazi Leon R. sei es darum gegangen, nachhaltig Schaden zuzufügen, nachhaltig zu verletzen, aber nicht zu töten, jedenfalls nicht bewusst, habe D. ausgesagt.
»Es ist nicht ausschlaggebend, was ein sogenannter Kronzeuge aussagt, um einer Strafe zu entgehen«, kommentierte Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der linken Antirepressions- und Solidaritätsvereinigung Rote Hilfe, am Donnerstag gegenüber jW. Nichts könne darüber hinwegtäuschen, dass der gesamte »Antifa-Ost-Prozess« ein »skandalgebeutelter politisch motivierter Prozess ist, der unverzüglich eingestellt gehört«. Bisher sind weitere Prozesstage bis einschließlich November angesetzt.
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