Donnerstag, 11. Juli 2024

Was ist der Stand der Zersetzung der Zwangspsychiatrie?

Überblick Was ist der Stand der Zersetzung der Zwangspsychiatrie, deren sich beschleunigende Implosion? Der Zeithorizont bis zu deren Verschwinden wird kürzer und kürzer. War der bei Gründung der Irren-Offensive 1980 noch in unendlicher Ferne im Dunkeln, war das allererste Büchsenlicht einer Dämmerung schon Anfang 1992 zu ahnen, als die Entmündigung in "Betreuung" umbenannt wurde, um sie zwar weiter zu praktizieren, aber sie wurde schon heuchlerisch und euphemistisch mit einer angeblichen "Treue" zu den Betroffenen verbrämt. Der nächste Schritt war ein halbes Jahr nach dem Foucault Tribunal 1999 die gesetzliche Einführung der Vorsorgevollmacht als rechtliches Instrument, um zu bestimmen, wer vorrangig zu einem gerichtlich bestellten Betreuer auch in den höchst-persönlichen Entscheidungen über Gesundheitsfragen für einen sprechen kann. Noch ungeklärt war bis 2009 die sog. "Reichweite", also was alles verfügt werden kann. Am 1.9.2009 trat das Patientenverfügungsgesetz in Kraft, mit der von den Betroffenen und stellvertretend deren Vorsorgebevollmächtigten über alle Krankheiten in allen Stadien Verfügungen getroffen werden konnten und selbstverständlich auch alle Untersuchungen und damit Diagnosen verboten werden konnten. Das traf ins Herz der Zwangspsychiatrie, dann seitdem gilt: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! 2010 trat zusätzlich die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Sie beschleunigte den Zersetzungsprozess der Zwangspsychiatrie. Übrig ...->>mehr lesen ------------------------------------------------------------------------------ Die Akademie der Wissenschaft vom Nichtwissen hatte einen Essay-Wettbewerb mit der Frage ausgeschrieben: Was können wir mit Gewissheit nicht wissen? Einer der beiden 1. Preise bekam Prof. Fuchs für seinen Aufsatz: Warum das Körper-Geist-Problem unlösbar bleiben muss http://nichtwissenschaft.de/_Fuchs_Ignorabimus.pdf Zitat daraus: Der Versuch, Subjektivität nun auf der Basis des solchermaßen reduzierten physikalischen Realitätsausschnitts am Ende doch erklären zu wollen, muss scheitern. Zum einen kann das, was die Welt erscheinen lässt, also Bewusstsein, nicht vollständig als Gegenstand innerhalb der physikalischen Welt beschrieben und erklärt werden. Zum anderen kann die Naturwissenschaft ihrer Abhängigkeit von der Lebenswelt nicht entkommen. Sie stellt eine Form hochspezialisierter Praxis dar, die zwar durchaus erfolgreiche Erklärungen und Voraussagen für bestimmte Realitätsausschnitte zu leisten vermag, die aber zur Verständigung über ihre Gegenstände auf die Gemeinschaft verkörperter Subjekte angewiesen ist, der sie entstammt. Prof. Fuchs arbeitet an der Heidelberger Universitäts-Psychiatrie. Das ist deshalb bemerkenswert, weil sich aus dieser grundsätzlichen Antwort logischerweise ergibt: Weder gibt es ein medizinisch-psychiatrisches Wissen, noch gab es je ein solches oder wird es jemals eines geben. Eine physikalisch-chemisch-biologische Grundlage für eine angebliche Erkrankung des Gehirns finden zu wollen, ist reduktionistischer Unsinn. Entsprechende Gutachten sind nur unwissenschaftliches psychiatrisches Gebrabbel, um Menschen wegzusperren und folterartig zu misshandeln. ------------------------------------------------------------------------------ Wie letztes Jahr (Bilder hier) machten wir am 14.6 wieder von 8 - 10 Uhr eine bei der Polizei angemeldete Demonstration gegen diese Forensik Werbe-Veranstaltung der Charité, Programm siehe hier. Hier Bilder der Demo. Dieses Jahr hatte der Chefarzt des Berliner Maßregelvollzug seinen Posten geräumt. Bei der diesjährige Forensik-Werbung machte deren Ordenssprecher, Prof. Kröber, nur ein nahezu schmerzverzerrtes Gesicht, als er unseren Protest vor "seiner" Charité Tagungstür passieren musste. Beinahe alle Teilnehmer nahmen die Ergebnisse unseres Essay Wettbewerbs an: Der Maßregelvollzug verletzt die Würde. Hinweis auf eine interessante Neuerscheinung: Dirk Fabricius & Ulrich Kobbe (Hrsg) asozial - dissozial - antisozial: Wider die Politik der Ausgrenzung. 304 Seiten Zusammengefasst argumentiert der Jurist und Psychologe Prof. Dr. Fabricius: "Wer annimmt, es gebe Psychopathen, unterliegt einem Tatsachenirrtum. Wenn er infolge dieses Irrtums die dauerhafte Sicherung - Sicherungsverwahrung - für unerlässlich hält, ist er an einer fahrlässigen Freiheitsberaubung beteiligt." ------------------------------------------------------------------------------ Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin http://www.psychiatrie-erfahrene.de

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