Freitag, 1. Februar 2019

[Un]Sozialer Arbeitsmarkt kommt. Minister Heil stellt Eckpunkte zur Förderung von Langzeitarbeitslosen vor: “MitArbeit”


Dossier

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS“… Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass damit insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden sollen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren. Bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen davon profitieren. Vier Milliarden Euro plant der Bund für das Gesetz ein. (…) Die öffentliche Hand soll dabei für Langzeitarbeitslose zwei Jahre die Lohnkosten komplett übernehmen. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. (…) Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. (…) Die lange Förderdauer von fünf Jahren wird damit begründet, dass die Praxis gezeigt habe, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von drei Jahren Erfolg hätten. (…) Wenig Verständnis für die Pläne haben die Arbeitgeberverbände. »Diese staatlichen Job-Subventionspläne sind eher das Problem als die Lösung«, teilte deren Bundesvereinigung mit…” Agenturmeldung vom 02.06.2018 beim ND online externer Link – wir hätten nie gedacht, den Arbeitgebern zustimmen zu müssen… “MitArbeit” sollte wohl “MitLohn” heissen! Siehe auch:
  • Großer Spielraum am sozialen Arbeitsmarkt – für die Jobcenter. Sozialer Arbeitsmarkt als Grund für Sanktionen? New 
    Mit dem Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslose, die seit vielen Jahren in Hartz IV feststecken, einen geförderten Arbeitsplatz erhalten. Die nun veröffentlichen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) lassen viele Freiheiten bei der Ausgestaltung der Förderung erkennen und werfen gleichzeitig offene Fragen auf. Seit dem 1. Januar 2019 können Langzeitbezieher von Hartz IV mittels der Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einen geförderten Arbeitsplatz erhalten (O-Ton berichtete). Nun wurden auch die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht, welche konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Fördermaßnahmen beinhalten. Für das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die Neufassung der „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) wird beispielsweise die Auswahl der Teilnehmenden, aber auch die Berechnung des Lohnkostenzuschusses konkretisiert. Die fachlichen Weisungen räumen den zuständigen Arbeitsvermittlern der Jobcenter in Bezug auf die Auswahl von Teilnehmenden einen ungewöhnlich großen Spielraum ein. (…) Sozialer Arbeitsmarkt als Grund für Sanktionen? Verpflichtend ist für alle Teilnehmenden in der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, die beschäftigungsbegleitende Betreuung, also ein Coaching, wahrzunehmen. Diese Verpflichtung wird in der Eingliederungsvereinbarung des jeweiligen Teilnehmers festgehalten. Die Weigerung am Coaching teilzunehmen kann deshalb laut fachlichen Weisungen einen Sanktionsgrund darstellen. Für Teilnehmende, die aufgrund ihres Einkommens aus dem geförderten Arbeitsverhältnis keine Hartz-IV-Leistungen mehr beziehen müssen, kann die Förderung an sich beendet werden…” Beitrag von Lena Becher vom 30. Januar 2019 bei O-Ton Arbeitsmarkt externer Link
  • Sozialprogramm für Firmen – Hohe Lohnkostenzuschüsse über Jahre: Bundesregierung erweitert geplantes Arbeitsmarktprogramm  
    “Die Wirtschaft darf sich freuen: Zehntausende kostenlose Arbeitskräfte soll ihr ab 2019 das neue Programm »Sozialer Arbeitsmarkt« bescheren. Kurz vor der für Donnerstag geplanten Abstimmung im Bundestag will die Bundesregierung das zugrunde liegende »Teilhabechancengesetz« über den ursprünglichen Plan hinaus noch einmal ausweiten. Darüber informierten Regierungsvertreter der CDU/CSU-SPD-Koalition am Dienstag. So bekommen Unternehmen demnach noch höhere Lohnzuschüsse vom Staat, wenn sie Langzeiterwerbslose einstellen. Außerdem soll die Zielgruppe für die geförderten Jobs erweitert werden. (…) Zur Erhöhung der Lohnzuschüsse erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): »Wir werden die Förderung des sozialen Arbeitsmarktes nicht auf Basis des Mindestlohns machen, sondern auf Basis von Tariflöhnen.« Dies hatten zuvor unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BdA) gefordert. Was gut klingt, erhöht nicht den Lohn der Betroffenen, sondern erspart tarifgebundenen Unternehmen weitere Ausgaben. »Die Sorge bei den Privaten war, dass ihnen Kosten entstehen, wenn sie den Lohn dann auf Tarifniveau aufstocken müssen«, brachte es BdA-Sprecher Jürgen Wuttke am Montag bei einer Anhörung im Bundesausschuss für Arbeit und Soziales auf den Punkt. (…) Für das Programm will der Bund in den kommenden vier Jahren insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Rede war zunächst von 150.000 Stellen, teils auf dem regulären Arbeitsmarkt, teils über sogenannte Beschäftigungsgesellschaften, die davon finanziert werden sollen. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele (SPD), führte bei der Anhörung allerdings aus, man käme wohl auf 45.000 Teilnehmer, »die auch zu finanzieren wären«. »Es ist ja nur ein Teil überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar«, so Scheele. Insgesamt bezieht demnach jeder zehnte »erwerbsfähige Hilfebedürftige« sieben Jahre oder länger Hartz IV. Das sind gut 400.000 Menschen.” Beitrag von Susan Bonath in der jungen Welt vom 7. November 2018 externer Link, siehe dazu andererseits:
  • “DGB setzt sich durch: Tariflöhne auch für sozialen Arbeitsmarkt”  
    “Mit dem “Teilhabechancengesetz” will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen neue Job-Perspektiven eröffnen: Ein sozialer Arbeitsmarkt soll ihnen geförderte Stellen in Unternehmen, sozialen Einrichtungen oder Städten und Gemeinden ermöglichen. Die Förderung sollte sich bisher allerdings nicht an Tariflöhnen, sondern am Mindestlohn orientieren. Doch jetzt setzt die Koalition eine Forderung der Gewerkschaften um. (…) Die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt soll sich an Tariflöhnen orientieren, nicht mehr am Mindestlohn. Außerdem wurde die Zeitspanne verkürzt, nach wie viel Jahren Hartz-IV-Leistungsbezug Arbeitslose am Förderprogramm des Teilhabechancengesetzes teilnehmen können: Bisher waren sieben Jahre vorgesehen, jetzt nur noch sechs, für Schwerbehinderte und Arbeitslose mit Kindern nur noch fünf. Ein Schritt in die richtige Richtung: Der DGB hatte eine Verkürzung auf vier Jahre gefordert.” DGB-Presseerklärung vom 6. November 2018 externer Link
  • [KOS] Neuer Sozialer Arbeitsmarkt? Grundsatzkritik des 10. Gesetzes zur Änderung des SGB II (Teilhabechancengesetz)  
    “… Die Arbeitsmarktpolitik hat bei der Integration von Langzeiterwerbslosen versagt; dass hier Handlungsbedarf besteht, ist unstrittig. Im Prinzip und von der Intention her liegt der Gesetzentwurf also nicht verkehrt, aber leider ist „gut gemeint“ noch lange nicht „gut gemacht“. (…) Wenn die Absicht doch ist, etwas für Langzeiterwerbslose zu tun, warum sind dann Zwangsinstrumente überhaupt nötig? Wissen die Betroffenen etwa nicht, was gut für sie ist, und muss die Politik sie also „ganz demokratisch“ zu ihrem Glück zwingen? Doch wohl kaum! Jedoch in völligem Gegensatz zu dem, was Sozialdemokraten ursprünglich diskutiert hatten (siehe A-Info Nr. 186 http://www.erwerbslos.de/images/a-info_186_komplett.pdf externer Link  ), und im Unterschied zum ursprünglichen Referentenentwurf sind die „Teilhabechancen“ nun doch wieder sanktionsbewehrt [S. 11 + S. 16]: Wer nicht will wie das Jobcenter, muss mit einer Leistungskürzung von 30% des Regelsatzes rechnen. Das wird beim EGZ-16e zwar nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, weil sich Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen häufig selber suchen und finden, auch ohne einen sanktionsbewehrten Vermittlungsvorschlag der Jobcenter (…) Beim EGZ-16i herrscht jedoch das Zuweisungs- und Abberufungsregime aus ABM-Zeiten unseligen Andenkens. Die amtlichen Angebote, die man nicht ablehnen kann, erstrecken sich mittels sog. Coachings sogar über die bloße Anbahnung hinweg auf die gesamte Dauer der Maßnahme (…) Da die Koordinierungsstelle sowie der Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen solche „Erziehungsmaßnahmen“ als sinnlose Ideologie (Schwarze Pädagogik) verurteilen und grundsätzlich ablehnen, können und dürfen wir allein schon deswegen das Teilhabechancengesetz in dieser Form nicht akzeptieren…” Ausführliche Analyse und Kritik des Gesetzentwurfs von Kurt Nikolaus (KOS) vom 13.08.2018 externer Link  bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, dort auch weitere Informationen dazu externer Link
  • Thesen aus linker Sicht zur aktuellen Debatte über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit  
    “… Durch diesen aufgeblähten und wachsenden prekären Beschäftigungssektor gelingt es neoliberaler Politik, den Eindruck zu erwecken, als sei Deutschland auf dem Weg zur Vollbeschäftigung, was u.a. im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition suggeriert wird, um einerseits die (noch) arbeitenden Menschen zu beruhigen und bei den Arbeitslosen die Illusion zu erzeugen, es läge an ihnen selbst, wenn sie keine Arbeit fänden, obwohl die deutsche Wirtschaft angeblich unter einem großen Fachkräftemangel leidet. Wer es also nicht schafft, durch eigene Anstrengungen sich in das deutsche Exportmodell zu integrieren, der gehört zu den “Minderleistern”, die nicht ausreichend an ihren “Vermittlungshemmnissen” arbeiten oder sich den zahlreichen “Arbeitsangeboten” verweigern. (…) Nach alledem sollte eine linke Sicht auf dieses zutiefst neoliberale Vorhaben sich nicht auf die Ebene zahlreicher Akteure der Sozialverbände bzw. der Gewerkschaften begeben, wonach der Gesetzentwurf “ein Schritt in die richtige Richtung” sei und “nur noch” an einigen Stellschrauben verbessert werden müsste, wie beim Tariflohn oder der Arbeitslosenversicherung, so die bei “labournet” nachzulesende Stellungnahmen von verdi oder des DGB-Bundesvorstands. In diese Richtung tendiert zwar auch Hans-Jürgen Urban von der IG Metall, aber beanstandet zumindest die deutlich zu geringe Höhe der Hartz IV-Regelsätze oder die Zumutbarkeitsregeln und das Sanktionssystem, die aus seiner Sicht “dringend reformiert” werden müssten, lässt aber im Unklaren, in welche Richtung das denn gehen soll. Eine deutliche und substantielle Kritik der Gewerkschaften dürfte anders aussehen…” Einige vorläufige Thesen aus linker Sicht von Jürgen Aust vom 22.7.2018  – wir danken dem Autor!
    • Uns sehr wichtig in dem empfehlenswerten Text: “… einige zentrale Forderungen an eine alternative Arbeitsmarktpolitik:
      • Beendigung des “Zwei Klassen”-Systems in der Arbeitsmarktpolitik und stattdessen eine gemeinsame und für alle arbeitslosen Menschen existierende Arbeitsförderung
      • dies setzt die Abschaffung von Hartz IV als “System” voraus, wonach im SGB III-Rechtskreis die versicherten Arbeitslosen erfasst sind und der millionenschwere “Rest” im Rechtskreis SGB II “verwaltet” wird
      • dies erfordert weiterhin eine bedingungslose Abschaffung von Zumutbarkeitskriterien und Sanktionsregeln, da diese keine Intergration in Arbeit befördern, sondern im Sinne “schwarzer Pädagogik” Menschen disziplinieren und gefügig für jede Art von menschenunwürdiger schlecht bezahlter Arbeit machen sollen
      • dies erfordert darüberhinaus, dass das ALG I unbefristet bewilligt wird, da jegliche Art von Befristung damit verbunden ist, dass arbeitgeberseitige oder betriebsbedingte Entlassungen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, indem sie nach bisherigem Recht nach 12 Monaten (ab 50-jährige etwas später) in Hartz IV fallen, was aus linker Sicht nicht unterstützt werden sollte und darf
      • und dieser erfordert insbesondere auch eine armutsfeste und menschenwürdige Sozialleistung, die aktuell oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen sollte, also mindestens 1200 € betragen sollte…” – mit Hinweisen zu notwendigen nächsten Schritten…
  • Bundesregierung macht Langzeiterwerbslose zur Lohnkonkurrenz  
    Schon seit Ende Mai liegt ein Referentenentwurf zu einem Förderprogramm der Bundesregierung für Langzeiterwerbslose vor. Ein Blick hinein zeigt: Schwarz-Rot lässt alle Maßnahmen fallen, die reguläre Arbeitsmärkte vor subventionierter Lohnkonkurrenz schützen. (…) geförderte Arbeit läuft stets Gefahr, in Konkurrenz zu regulärer Arbeit zu treten. Dies lässt sich allerdings durch entsprechende Regulierungen verhindern: Man kann die Förderung auf Beschäftigungsverhältnisse beschränken, die tariflich entlohnt werden. Man kann vorschreiben, dass die geförderte Arbeit im öffentlichen Interesse sein muss. Man kann vorschreiben, dass die geförderte Arbeit zusätzlich sein muss – sie also bestehende oder notwendige (reguläre) Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen darf. Man kann vorschreiben, dass die geförderte Arbeit wettbewerbsneutral sein muss – sie also nicht in Konkurrenz zu bestehenden, ungeförderten Beschäftigten bzw. Unternehmen treten darf. Man kann vorschreiben, dass nur öffentliche oder gemeinnützige Arbeitgeber geförderte Beschäftigungsverhältnisse unterhalten können – nicht aber die Privatwirtschaft. Schon im Koalitionsvertrag deuteten Union und SPD an, dass man wenig gewillt ist, die genannten Regulierungen zu berücksichtigen…” Beitrag von Patrick Schreiner vom 20. Juni 2018 bei Blickpunkt WiSo externer Link
  • Teilhabechancengesetz: Nur Mindestlohn auf dem sozialen Arbeitsmarkt
    Am 18. Juli wird die Bundesregierung über den Entwurf zum Teilhabechancengesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil entscheiden. Während Wohlfahrtsverbände und Kommunen die Pläne begrüßen, äußern sie auch Kritik. Arbeitgeber erhalten bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitbeziehern von Hartz IV maximal Zuschüsse auf Mindestlohnhöhe. Tarifgebundene Arbeitgeber müssten hier also draufzahlen. (…) Am 18. Juli wird die Bundesregierung über den Entwurf zum Teilhabechancengesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil entscheiden. Während Wohlfahrtsverbände und Kommunen die Pläne begrüßen, äußern sie auch Kritik. Arbeitgeber erhalten bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitbeziehern von Hartz IV maximal Zuschüsse auf Mindestlohnhöhe. Tarifgebundene Arbeitgeber müssten hier also draufzahlen. Gerade diese Einschränkung wird von Gewerkschaften und auch Kommunen scharf kritisiert…” Beitrag vom 17. Juli 2018 im Blog “O-Ton Arbeitsmarkt” externer Link
  • Referentenentwurf externer Link  der Bundesregierung, Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz), Stand: 11.07.2018 im Blog “O-Ton Arbeitsmarkt”
  • [auch ver.di] Das Teilhabechancengesetz zielt in die richtige Richtung – aber es gibt Nachbesserungsbedarf
    “Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zu eröffnen und gleichzeitig gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Das Teilhabechancengesetz ziele in die richtige Richtung. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen setze es auf längerfristige Beschäftigungsverhältnisse – je nach Zielgruppe sollen bis zu 5 Jahre förderungsfähig sein. Damit das Gesetz auch erfolgreich sein könne, müssten jedoch wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehörten neben der Sozialversicherungspflicht auch die Bezahlung nach Tarif – diese beiden Prinzipien müssten für den Sozialen Arbeitsmarkt insgesamt gelten. „Wir erwarten, dass in der parlamentarischen Beratung noch entsprechende Verbesserungen auf den Weg gebracht werden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König am Mittwoch in Berlin. (…) „Es ist wichtig, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen und für sie öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu schaffen“, betonte König. Damit das Förder-programm sein Ziel, Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe zu ermöglichen, tatsächlich erreichen könne, müssten vollwertige, sozialversicherungspflichtige Ar-beitsplätze geschaffen werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten im Sozialen Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen. Die vorgesehenen Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber müssten dabei auf Grundlage der Tariflöhne berechnet werden. Die bisher vorgesehene Akzeptanz von Mindestlöhnen setze einen falschen Anreiz, da damit vor allem Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor geschaffen würden…” ver.di-Pressemitteilung vom 18. Juli 2018 externer Link und unser Kommentar: So begrüßenswert die Forderung nach Tariflohn ist, warum aber über Lohnsubvention? Kann die Arbeitgeberseite als Profiteur der Subvention, nicht wenigsten bei der Differenz zum Mindestlohn mal aus eigner Tasche was drauflegen? “Eigentum verpflichtet” heißt es zumindest im Grundgesetz (Art. 14). Heißt es “sozialer Arbeitsmarkt”, weil einzig der Sozialstaat für Lohnkosten aufkommt?
  • [IG Metall] Sozialer Arbeitsmarkt: Was er bringt, wem er nutzt“Mit staatlichen Zuschüssen wollen Union und SPD Langzeitarbeitslose in Beschäftigung bringen. Die Idee bietet viele Chancen – aber nur, wenn einige Bedingungen eingehalten werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Latte hoch gelegt. Er will ein Problem anpacken, das seit Jahren und Jahrzehnten auf eine Lösung wartet: die Langzeitarbeitslosigkeit. (…) Richten soll es nun eine Arbeitsmarktoffensive. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verordnet: “Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird.” Das entsprechende Gesetzesvorhaben – das “Teilhabechancengesetz” – hat das Bundeskabinett heute beschlossen. (…) Für die IG Metall ist klar: Dass das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung wiederbelebt wird, ist grundsätzlich positiv. “Die Intention des Gesetzentwurfs ist richtig und die Kritik der Arbeitgeberverbände daran ist falsch”, sagt Hans-Jürgen Urban, im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig. “Statt Langzeitarbeitslose gebetsmühlenhaft und erfolglos auf den ersten Arbeitsmarkt zu verweisen, sollten die Arbeitgeberverbände öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützen und helfen, Arbeitslosen neue Chancen zu eröffnen.” Gleichzeitig fordert Urban Korrekturen am vorgelegten Gesetzentwurf: Trotz richtiger Intention gebe es bei erheblichen Details Nachbesserungsbedarf. So fehle etwa ein Kontrollmechanismus, um Missbrauch zu verhindern…” Pressemitteilung der IG Metall vom 18. Juli 2018 externer Link
  • [DGB] Sozialer Arbeitsmarkt: Tariflohn und Sozialversicherungspflicht unabdingbar [dann ist Zwangsarbeit ok]  
    Sozialversicherungspflicht und Bezahlung nach Tarif – diese beiden Prinzipien müssen für den Sozialen Arbeitsmarkt gelten, der morgen im Bundeskabinett beschlossen werden soll. „Wir setzen darauf, dass der Bundestag noch entsprechende Verbesserungen auf den Weg bringt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. „Es ist gut und richtig, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen und für sie öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu schaffen“, betonte Buntenbach. „Damit das Förderprogramm kein Flop wird und das Ziel, Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe zu ermöglichen, tatsächlich eingelöst werden kann, müssen aber vollwertige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Arbeitnehmer im Sozialen Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen.“ (…) „Zudem benachteiligen Lohnkostenzuschüsse auf Mindestlohnniveau tarifgebundene Arbeitgeber wie etwa Kommunen, kommunale Tochterunternehmen und Wohlfahrtsverbände. Sie müssten die Differenz zwischen dem Lohnkostenzuschuss und dem für sie verbindlichen Tariflohn aus der eigenen Kasse zuzahlen. Diese Förderkonditionen sind so unattraktiv, dass sich viele potentielle Einsatzstellen nicht beteiligen werden, die eigentlich für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser aufgeschlossen sind. Es besteht die Gefahr, dass die angestrebten 150.000 geförderten Arbeitsplätze nicht erreicht werden können“, sagte Buntenach.” DGB-Pressemitteilung vom 17.07.2018 externer Link – siehe dazu:
    • Städte wollen Billigarbeiter. DGB und Kommunen kritisieren das »Teilhabechancengesetz«. Denn im Gegensatz zur Privatwirtschaft müssten öffentliche Träger zuzahlen
      Vier Milliarden Euro für 150.000 Niedriglohnjobs: Das neue Subventionspaket für Unternehmen unter dem Titel »Teilhabechancengesetz«, welches das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschließen will, stößt bei den Gewerkschaften auf Kritik. Ihnen ist die Höhe der Lohnzuschüsse zu gering. (…) Aus gleichen Gründen kritisierte der Deutsche Städtetag vergangene Woche das neue Gesetz. »Viele Kommunen, Wohlfahrtsverbände und kommunale Unternehmen wollen mitmachen, schwer zu vermittelnden Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben und dafür faire Löhne zahlen«, gab dessen Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zu bedenken. Dafür, so sein Wunsch, »sollte man das Programm aber bis zum ortsüblichen Lohn fördern«. Den kommunalen Arbeitgebern aber, so Dedy, dürfe es der Staat nicht »deutlich schwerer« als den Privatunternehmen machen, »Arbeitsplätze für diese Menschen anzubieten«. In anderer Hinsicht hat der Deutsche Städtetag weniger für Hartz-IV-Bezieher übrig…” Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 18.07.2018 externer Link
  • Hartz IV Teilhabechancengesetz: Die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher kommt  
    “… Mit der großspurig als „Teilhabechancengesetz“ (10. SGB II-ÄndG) betitelten Änderung des SGB II wird de facto die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher eingeführt und legitimiert. Danach sollen „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, welche seit sechs Jahren ALG II erhalten, für die Dauer von 5 Jahren zwangsweise einem Arbeitgeber zugewiesen werden. Lediglich Aufstocker, die in diesem Zeitraum durchgehend abhängig vollzeitbeschäftig waren, sind davon ausgenommen. Alle anderen ALG II Bezieher – die in Teilzeit arbeiten, wiederholt nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse hatten, selbständig erwerbstätig sind (auch in Vollzeit), oder arbeitslos – müssen damit rechnen, vom Jobcenter zwangsrekrutiert zu werden. Und natürlich erwirbt der Zwangsarbeiter dabei keinen Anspruch auf ALG I. Als Dank der Nation werden dem Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren 100% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet, danach wird die Lohnkostenerstattung jährlich um 10% reduziert. Auf die fünfjährige Dauer der Zwangsbeschäftigung gerechnet erhält der Arbeitgeber insgesamt 88% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet. (…) Damit wird, nach den regulär Beschäftigten und den Leiharbeitern, eine dritte Klasse an abhängig Beschäftigten erschaffen und auf der untersten Stufe des Arbeitsmarktes etabliert…” Beitrag von Ottokar vom 11. Juli 2018 bei Gegen-Hartz.de externer Link – Wichtig zu diskutieren sind in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten von Widerstand. Aufgrund der aktuell eher sozialstaatsfeindlichen Ausrichtung des BSG ist allerdings zu befürchten, dass rechtliche Möglichkeiten nur bei Detailfragen erfolgreich sind und praktischen Widerstand keinesfalls ersetzen kann.
  • Bundesregierung macht Langzeiterwerbslose zur Lohnkonkurrenz  
    Schon seit Ende Mai liegt ein Referentenentwurf zu einem Förderprogramm der Bundesregierung für Langzeiterwerbslose vor. Ein Blick hinein zeigt: Schwarz-Rot lässt alle Maßnahmen fallen, die reguläre Arbeitsmärkte vor subventionierter Lohnkonkurrenz schützen. (…) Nun soll es also für bestimmte Erwerbslose nach dem Willen der Bundesregierung Zuschüsse zum Lohn geben. Wer jemanden einstellt, der binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre Hartz IV bezogen hat, bekommt dessen Lohn (einschließlich aller anfallenden Sozialbeiträge) für 24 Monate zu 100 Prozent erstattet. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt, die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. Es wird angenommen, dass es für diese Menschen faktisch keine Perspektive am ersten Arbeitsmarkt mehr gibt. Wer jemanden einstellt, der seit mindestens zwei Jahren erwerbslos ist, erhält für 24 Monate einen Zuschuss zu dessen Arbeitsentgelt. Im ersten Jahr beträgt dieser Zuschuss 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Das Arbeitsverhältnis muss nach Auslaufen der Förderung mindestens sechs weitere Monate fortbestehen. (…) Die Bundesregierung macht Langzeiterwerbslose zur Lohnkonkurrenz für reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Das gilt umso mehr, als von Tarifbindung im Gesetzentwurf nicht die Rede ist. Und selbst die Sozialversicherungspflicht soll es für die Gruppe der Geförderten mit mehr als sechs Jahren Erwerbslosigkeit nur eingeschränkt geben – für sie (und ihre Arbeitgeber) entfällt die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Damit ist faktisch ein fataler großer Schritt hin zur Förderung von Lohnkonkurrenz gemacht…” Beitrag von Patrick Schreiner vom 20. Juni 2018 bei Blickpunkt WiSo externer Link
  • 10. SGB II-ÄndG (Teilhabechancengesetz)
    Einführung eines neuen Instruments »Teilhabe am Arbeitsmarkt« zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeitsmarktferner Personen. Neufassung der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II: Lohnkostenzuschüsse knüpfen künftig weder bei der Auswahl der förderfähigen Personen, noch bei der Dauer und Höhe der Förderung an Merkmale wie Minderleistung oder das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen an.” Referentenentwurf v. 11.06.2018 und Übersicht externer Link zu den wesentlichen Regelungen des Entwurfs (Stand: Referentenentwurf v. 11.06.2018) im Portal Sozialpolitik
  • Anforderungen des DGB an die Ausgestaltung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ – Sozialen Arbeitsmarkt am Leitbild „Gute Arbeit“ ausrichten
    “… Der DGB hat konkrete Vorschläge erarbeitet, wie das angekündigte, neue Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ ausgestaltet werden sollte. (…) Es sollen nur Arbeitsplätze gefördert werden, die dem normalen Arbeitsrecht entsprechen, tariflich entlohnt und sozialversichert sind. Wenn die öffentliche Hand einen Teil des Arbeitsmarktes gestaltet, sollte selbstverständlich sein, dass es sich dabei um gute Arbeit handelt. Ein Sozialer Arbeitsmarkt darf kein künstlicher Scheinarbeitsmarkt sein, in dem Erwerbsarbeit lediglich simuliert wird. Das Erleben von sozialer Teilhabe setzt vielmehr voraus, dass sinnvolle Tätigkeiten verrichtet werden. Die Teilnahme am Förderprogramm muss freiwillig sein. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze dürfen bestehende nicht verdrängen…” Beitrag vom 26. Mai 2018 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link

Muslima gegen Müller. Bundesarbeitsgericht überweist Klage einer Kopftuchträgerin gegen Drogeriemarkt an Europäischen Gerichtshof


Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Ein Privatunternehmen sollte seinen Mitarbeitern nicht alle sichtbaren religiösen Zeichen verbieten können – meinen die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Doch ganz sicher scheinen sie nicht zu sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt übergab deshalb den Fall am Mittwoch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), statt in dem Revisionsverfahren selbst ein Urteil zu fällen. Ursprünglich hatte eine 35-jährige muslimische Verkäuferin aus dem Raum Nürnberg gegen die Drogerie Müller geklagt. Die für alle Filialen der Kette geltende Kleiderordnung hatte der Frau untersagt, bei der Arbeit im Ladenraum ein Kopftuch zu tragen. Die Beschäftigte hatte nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit begonnen, ihr Haar zu verhüllen. Denn in ihren Augen ist das religiöse Pflicht. Die Vorsitzende Richterin am BAG, Inken Gallner, sprach von einem Konflikt zwischen Religionsfreiheit und unternehmerischer Freiheit. Letztere haben etwa durch Paragraf 106 Gewerbeordnung das Recht, ihren Beschäftigten Weisungen zu erteilen. Darunter fallen auch Bekleidungsfragen. Zugleich müssen aber die Grundrechte der davon betroffenen Arbeitnehmer beachtet werden. (…) die Urteile in den unteren Instanzen bislang zu ihren Gunsten ausgefallen sind, sowohl am Arbeitsgericht Nürnberg als auch am Landesarbeitsgericht Nürnberg. Denn die Kleiderordnung der Drogerie untersagt nur »großflächige« religiöse Zeichen, worunter etwa das Kopftuch fällt. Die Formulierung »großflächig« umfasst keine kleineren Symbole, wie zum Beispiel christliche Halsketten mit Kreuzanhänger. Deshalb sind diese Kleiderregeln laut der ersten Urteile »unmittelbar diskriminierend«…” Artikel von Lotte Laloire vom 30.01.2019 beim ND online externer Link – wir erinnern an die Kampagne im LabourNet-Archiv: Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang… Siehe auch einen Kommentar:
  • BAG zur Wirksamkeit des Kopftuchverbots: EuGH könnte für Wirbel sorgenFür das BAG verletzt ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit. Gleichwohl wollte das Gericht nicht abschließend über die Wirksamkeit des Verbots entscheiden und legte die Frage dem EuGH vor. Zu Recht, wie Michael Fuhlrott findet. (…) Ob das Tragen des Tuches während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber verboten werden darf, sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag entscheiden (Beschl. v. 30.1.2019, Az. 10 AZR 299/18). Das Gericht betonte zwar die Bedeutung der grundgesetzlich geschützten Religions- und Glaubensfreiheit, die einem pauschalen Kopftuchverbot entgegenstehe. Allerdings sah sich das deutsche Gericht aufgrund der insoweit die unternehmerische Freiheit stärker betonenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an einer abschließenden Entscheidung gehindert und legte dem EuGH das Verfahren im Wege der Vorabentscheidung vor. (…) So müsse der EuGH etwa die Frage beantworten, ob eine allgemeine arbeitgeberseitige Anordnung in der Privatwirtschaft, die auch das Tragen auffälliger religiöser Zeichen verbiete, aufgrund der von Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) geschützten unternehmerischen Freiheit diskriminierungsrechtlich stets gerechtfertigt sei. Hierbei gab das BAG zu bedenken, dass maßgeblich auch die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin berücksichtigt werden müsse, die nicht nur nach deutschem Verfassungsrecht, sondern auch von der GRC und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) geschützt werde. Die endgültige Klärung der Frage, ob Kopftuchverbote damit aufgrund innerbetrieblicher Neutralitätsvorgaben gerechtfertigt sein können, wird damit noch einige Zeit in Anspruch nehmen…” Kommentar von Prof. Dr. Michael Fuhlrott am 30.01.2019 bei Legal Tribune Online externer Link

Patzelt sollte sich aus Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen zurückziehen

Das langjährige CDU Mitglied Werner Patzelt soll federführend am CDU-Wahlprogramm mitschreiben – und will gleichzeitig die Überparteilichkeit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung überwachen und die vorgesehenen Wahlforen mit konzipieren. Das passt nicht zusammen.
Dazu erklärt Landesvorsitzende Antje Feiks: „Herr Patzelt darf natürlich, wie alle anderen Menschen auch, Mitglied einer Partei sein. Es ist auch seine Entscheidung, dass er federführend das CDU-Wahlprogramm mitschreiben möchte. Dass er aber gleichzeitig weiterhin als Kurator der Landeszentrale explizit die Überparteilichkeit derselben überwachen soll, funktioniert nicht. Da kann man auch Egon Olsen zum Aufseher über die Sicherheit dänischer Gefängnisse machen. Gerade in Wahlkampfzeiten ist die Überparteilichkeit der Landeszentrale für politische Bildung wichtig. Andere beweisen da mehr Feingefühl, wie der Rückzug von Michael Heinicke aus dem Gremium zeigt. Allerdings passt das Verhalten Patzelts zu dem der CDU, die sich nach wie vor so verhält, als wäre sie der Freistaat und der Freistaat die CDU.“
Korrekturhinweis:In der ursprünglichen Version dieser Mitteilung hieß es, dass Herr Patzelt an der Konzeption der Wahlforen der Landeszentrale mitwirken soll. Dies entsprach unserem Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Mitteilung. Mehrere Teilnehmer bei einer entsprechenden Runde bei der SLpB bestätigten uns, dass sie ebenfalls den Eindruck gewonnen hatten, dass Herr Patzelt unmittelbar in die konzeptionelle Ausgestaltung der Veranstaltungen eingebunden werden sollte. Die Projektleiterin teilte uns nunmehr per Mail mit, dass dies nicht zutreffe. Wir begrüßen dies ausdrücklich und haben den entsprechenden Satz deshalb aus der Mitteilung entfernt. Davon unberührt bleibt unsere Kritik an der fehlenden Sensibilität für die Rolle von Herrn Patzelt als überparteiliches Mitglied des Kuratoriums und Redakteur des CDU-Landtagswahlprogramms.

[AGF-Info] Lesung: Ursula Krechel – "Geisterbahn" am 6.2. TuFa Trier

EINLADUNG:

Ursula Krechel – Geisterbahn (Lesung)

  • Mittwoch | 06. Februar 2019 | 20:00 Uhr
  • Großer Saal | Veranstalter: éditions trèves & TUFA e.V. &  AG Frieden | 
  • Eintritt: VVK & AK: 8/10 € Tickets unter: www.ticket-regional.de

Eindringlich und teilnahmsvoll: Ursula Krechel folgt den Lebensspuren der Opfer und schafft aus historischen Zeugnissen ein bewegendes Bild deutscher Geschichte in Trier, die über alle Markierungen hinweg bis heute nachwirkt.
In ihrem Roman „Geisterbahn“ erzählt Ursula Krechel sprachgewaltig die sorgfältig recherchierte und literarisch beeindruckend komponierte Geschichte von Trierer Familien. Insbesondere die im Zentrum des Romans stehende Familie Dorn bekommen als Sinti alle Grausamkeiten des NS-Regimes zu spüren: Sterilisation, Verschleppung, Zwangsarbeit. Und nach Ende des Kriegs und dem Untergang des NS-Regimes gibt es weder Neuanfang, noch Wiedergutmachung. Überlebende werden weiter gedemütigt und schikaniert. Ehemalige Täter und Opfer, Opportunisten und Widerständler treffen in und um Trier im täglichen Leben in ständig quälender Nachbarschaft aufeinander.
Eine beeindruckende Gesellschaftsgeschichte nicht nur Triers, sondern des deutsch-luxemburgischen Grenzlands, in der es nach Krechel keine Stunde null gab, keine wundersame Verwandlung eines fanatisierten Volkes in lupenreine Demokraten, keine wirkliche Entschädigung und keine ernsthafte Entschuldigung, schlicht keine Gerechtigkeit – daran erinnert die Autorin eindrücklich mit diesem Roman.
Am Mittwoch 06. Februar 2019 um 20:00 Uhr im Großer Saal der Tuchfabrik Wechselstraße Trier
Eine Veranstaltung von: éditions trèves & TUFA e.V. &  AG Frieden 
Eintritt: VVK & AK: 8/10 € Tickets unter: www.ticket-regional.de
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„Ursula Krechels Sprache ist auf wunderbare Weise besonnen, keinesfalls nüchtern, aber eben auch nicht effektvoll. Immer wieder gibt es Sätze, die von einer bestechenden Wahrhaftigkeit und sprachlichen Schönheit sind – aber das Erzählen, so ausschweifend und genau es auch ist, hat zugleich etwas Verschwiegenes. (…) Ursula Krechel leistet Erinnerungsarbeit auf eindringliche, literarisch höchst reflektierte und bewegende Weise. Und sie zeigt, dass die Vergangenheit nicht bewältigt ist, ja, noch nicht einmal vergangen.“   Ulrich Rüdenauer, Süddeutsche Zeitung
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[Chiapas98] Kämpfen lohnt sich - Streik in Heroica Matamoros erfolgreich beendet (Junge Welt v. 29.01.19 )

Mexiko: Zehntausende Arbeiter von Montagebetrieben streiken für bessere Bezahlung. Erste Unternehmen zu Zugeständnissen bereit

Junge Welt, 29.01.2019

Carmela Negrete
Vierzehn Firmen gaben am Sonntag nach und werden ihren Beschäftigten nun 20 Prozent mehr Lohn zahlen, außerdem eine Einmalzahlung von 32.000 Pesos, rund 1.500 Euro. Für die Tage, an denen die Arbeiter gestreikt haben, werden sie von den Unternehmen zunächst 60 Prozent ihres Lohnes bekommen.
In der Stadt Heroica Matamoros im nördlichen Bundesstaat Tamaulipas werden inzwischen 45 Betriebe bestreikt. 35.000 Arbeiter der sogenannten Maquilas, also Montagebetriebe, haben an die Tore ihrer Werke rot-schwarze Flaggen gehängt und sich an dem Protest beteiligt. In den Maquilas werden Teile für die US-Industrie hergestellt. Hier wird ausschließlich für den Export produziert. Die Löhne sind in diesem Wirtschaftszweig besonders niedrig. Im Schnitt verdienten Arbeiter in Matamoros 2018 rund 30 Prozent weniger als im Rest des Landes.
Bereits zwei Wochen wurden die Maquilas-Werke in Matamoros ohne Genehmigung bestreikt. Am Freitag sind die Arbeiter in den offiziellen unbefristeten Ausstand getreten. Die Beteiligten fordern, dass die neue Mindestlohnerhöhung gilt. Denn eine der ersten Maßnahmen des neuen Präsidenten in Mexiko, Andrés Manuel López Obrador von der Bewegung der Nationalen Erneuerung, war die Erhöhung des Mindestlohns um 16 Prozent ab 1. Januar. Der Lohn liegt damit erstmals seit drei Jahrzehnten über der offiziellen Armutsgrenze des Landes. Es handelt sich auch um die umfassendste Erhöhung seit 25 Jahren. In den Städten, die 25 Kilometer vor der Grenze zur USA liegen, wurden die Löhne sogar verdoppelt. Die Idee dahinter ist, die Migration zu reduzieren, in dem man bessere Arbeitsbedingungen innerhalb von Mexiko anbietet. Laut der Tageszeitung Economía hoy betreffe diese Erhöhung rund 80.000 Arbeiter in Matamoros.
Aus Sicht des Präsidenten des Index, des Nationalen Rats der Maquila-Industrie, Luis Alegre Lang, würden die Arbeiter »zusätzliche Lohnerhöhungen« fordern, »die außerhalb unserer Wettbewerbsmöglichkeiten liegen«, berichtete die Tageszeitung Vanguardia am Wochenende. Der Chef des Unternehmerverbandes, der 6.250 Maquiladoras vertritt, versichert, der Streik sei nicht »im Interesse Mexikos«. Drei Unternehmen kündigten bereits an, ihre Produktion in Städte verlegen zu wollen, die nicht von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind. Die Industrie beziffert die Verluste auf 120 Millionen Pesos (mehr als 5,5 Millionen Euro) pro Monat, sollte der Streik anhalten.
Der Sektor und die Region waren in den letzten Jahren trotz anhaltender Prekarisierung kein Ort von Protesten. Die sozialen Netzwerke dürften mexikanischen Medienberichten zufolge, bei der Organisierung der Arbeiter eine große Rolle gespielt haben. Beschäftigte drehen mit ihren Smartphones Videos von den Versammlungen vor den Toren der Werke und erklären, was gerade passiert. Den ersten Protest am 11. Januar verkündeten die Arbeiter per Video über Facebook selbst. Anschließend verbreitete sich die Nachricht und der Protest. Der Chef der Gewerkschaft der Tagelöhner sowie Industrie- und Maquilas-Arbeiter in Matamoros (SJOIIM), Juan Villafuerte Morales, hielt sich zunächst zurück. Erst Tage nach Beginn der Proteste forderte er bei den Autoritäten die Legalisierung des Streiks. Die Arbeiter hatten vor dem Büro von Villafuerte demonstriert und ihm vorgeworfen, ihre Rechte nicht zu vertreten.
In anderen Städten an der Grenze gab es bisher keinen vergleichbaren Konflikt. Medien wie El Universal spekulieren nun über eine mögliche Verbreitung des Streiks auf andere Orte an der Grenze. »Bald könnten Städte wie Reynosa oder Nuevo Laredo sich an dem Streik beteiligen. Das würde 210.000 zusätzliche Arbeiter betreffen, rund die Hälfte aller Arbeiter im mexikanischen Bundesstaat Tamaulipas«.
Unterdessen stellte sich am Wochenende die Kirche zum Zwecke einer Verständigung auf die Seite der Unternehmer. Der Bischof Eugenio Andrés Lira Rugarcía forderte während einer Messe in der Kathedrale Nuestra Señora del Refugio die Arbeiter auf, zum »Dialog bereit zu sein und zu »wissen, wie man ein wenig verliert, damit alle gewinnen«. Man solle sich der Entscheidungen bewusst sein, die man heute treffe. Denn sie hätten Auswirkungen für die Zukunft.
https://www.jungewelt.de/artikel/348111.maquila-industrie-kämpfen-lohnt-sich.html
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[Chiapas98] Geplante Nationalgarde sorgt in Mexiko für Kritik

Bisherige Bundespolizei soll in die Einheit eingegliedert werden. Kritiker werfen Regierung von Präsident López Obrador Militarisierung der öffentlichen Sicherheit vor

Von Leon Kaschel

Mexiko-Stadt.
 Eine Nationalgarde soll in Mexiko künftig für mehr Sicherheit sorgen. Das sieht der Nationale Plan für Sicherheit und Frieden 2018-2024 [3] vor, den der neue Staatschef Andrés Manuel Lopéz Obrador umsetzen will. Dafür erntet er viel Kritik. Amlo treibe eine Militarisierung der öffentlichen Sicherheit voran.
Die neue Einheit soll laut Amlos Sicherheitsplan künftig ein "rechtliches Vakuum" füllen [4]. Die militärisch strukturierte Nationalgarde solle eine Rechtsgrundlage bekommen, um polizeiliche Aufgaben zu übernehmen. Die bisherige nationale Polizei, die Policía Federal, würde dann eingegliedert werden. Die Regierung sieht in der Einheit eine "professionelle polizeiliche Institution zur Bekämpfung von Unsicherheit und Gewalt". Bestehen soll die Nationalgarde dabei überwiegend aus Mitgliedern des Militärs und der Marine. Das Oberkommando bekäme ebenfalls vorerst das Militär.
Bei vielen Experten und Menschenrechtlern sorgt dieser Schritt für Unmut. Die mexikanische Bürgerrechts-Organisation "Causa en Comun" schreibt [5] in einem Kommuniqué, dass die Nationalgarde in der vorgesehenen Form die Sicherheitsprobleme im Land nicht lösen werde. "Es ist klar, dass der Gedanke der Guardia Nacional ein militärischer ist. Sie als zivil zu bezeichnen wird die latenten Risiken der Einsätze für die innere Sicherheit, wie Menschenrechtsverletzungen, Straflosigkeit und fehlende Transparenz nicht mindern." Solange das Verteidigungsministerium die Befehlsgewalt über die Nationalgarde habe, sei die Polizeieinheit auch militärisch.
Der Präsident der Nationalen Kommission der Menschenrechte, Luis Raúl González, gestand ein [6], dass Mexiko "mehr und bessere Sicherheit“ brauche. Allerdings "nicht um jedem Preis und nicht auf jede Art".
"Die Streitkräfte dieses Landes sind für den Krieg gemacht, nicht für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Sie verletzen die Menschenrechte und werden nicht strafrechtlich verfolgt", kritisierte [7] die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.
Der Gouverneur des Bundesstaates Michoacán, Silvano Aureoles, signalisierte auf der Nationalkonferenz der Gouverneure zwar Zustimmung [8] für die neue Truppe, warnte jedoch, "der Gedanke, dass wir die Probleme mit der öffentlichen Sicherheit mithilfe des Militärs und der Marine lösen, ist falsch." Man müsse die Befehlsgewalt über die Nationalgarde an zivile Institutionen geben.
Laut Regierung wolle man sich bei dem Vorhaben an den Modellen aus Spanien, Frankreich und Italien orientieren. Auch dort gibt es Polizeieinheiten, die einen militärischen Charakter haben. Der Unterschied: In Europa gibt es neben der von Militär kontrollierten Nationalgarde oder Gendarmerie immer auch noch eine zivile Nationalpolizei. Deshalb sei die mexikanische Nationalgarde damit nicht vergleichbar, führte der Historiker Lorenzo Meyer [9] aus. In Mexiko versuche man die nationale Polizeieinheit in die Nationalgarde einzugliedern. "Man will dem Militär etwas geben, was man ihm noch nie gegeben hat: Macht, Autonomie, Budget, territoriale Kontrolle, Selbstregulierung, eigene Angelegenheiten und Dauerhaftigkeit."
Doch damit die Streitkräfte überhaupt rechtlich in der Lage sind, die geplanten Aufgaben zu übernehmen, müsste es erst eine Verfassungsreform geben. Bisher sieht der Artikel 21 der Verfassung vor, dass die öffentliche Sicherheit Aufgabe von zivilen Autoritäten ist, die einen polizeilichen Charakter haben. Das Militär darf sich nur unterstützend beteiligen.
Die Verfassungsreform hat die mexikanische Abgeordneten-Kammer am vergangenen 16. Januar bereits mit großer Mehrheit zugestimmt [10] und an den Senat weitergeleitet. Im Entwurf wurden dabei jedoch einige Änderungen vorgenommen, die jetzt für Unzufriedenheit [11] in der Regierung sorgen. Konkret geht es dabei um die Befugnisse der Streitkräfte in die innere Sicherheit einzugreifen. Es sei ein Artikel aus dem Vorschlag eliminiert worden, der festlegte, dass das Militär vorübergehend das Kommando über die neue Polizeieinheit erhalten würde.
"Der Artikel wurde eliminiert, also bleibt alles beim Alten, als wäre es eine Neuauflage der Policía Federal, von der jeder wusste, dass sie nicht funktioniert", wandte sich Lopéz Obrador an die Senatoren. Ein Senator der Partei der Nationalen Aktion (PAN) warf [12] der Regierungspartei Morena vor, sie wolle einen "Blanko-Scheck" für die neue Truppe.
Seit dem Jahr 2000 wurde das Militär in Mexiko verstärkt "zur Wahrung der inneren Sicherheit" eingesetzt. Unter den Präsidenten Felipe Calderón, der den Drogenkrieg ausrief, und seinem Nachfolger Enrique Pena Nieto wurden die Streitkräfte auch zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt.
Polizei und Militär werden in Mexiko immer wieder mit Entführungsfällen, Folter und Morden in Verbindung gebracht, es herrscht weitestgehend Straflosigkeit. Lopéz Obrador hatte im Wahlkampf damit geworben, gegen die Kriminalität im Land massiv vorgehen zu wollen.

Veröffentlicht auf amerika21 (https://amerika21.de)
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das ist paradox: Seit 18 Jahren – mit einer kurzen „Ausstieg vom Ausstieg“-Unterbrechung zwischen Oktober 2010 und März 2011 – bezeichnen viele den Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland als „Atomausstieg“. Das heißt – eigentlich schweigen die meisten mittlerweile sogar. Es ist ruhig geworden. Viele haben den Begriff „Atomausstieg“ so sehr verinnerlicht, dass sie gar nicht mehr wissen, dass in diesem Land noch immer sieben AKW laufen. In diesen Tagen werden sogar wieder Rufe nach Laufzeitverlängerungen laut, beispielsweise vom Verband der bayerischen Wirtschaft.

Für die 18-jährige Zora dauert der „Atomausstieg“ bereits ihr ganzes Leben lang. Damit steht sie stellvertretend für eine ganze Generation; ebenso wie Kilian, Lenny und Pina. Gemeinsam zeigen die vier jetzt Gesicht und halten der „Ausstiegsgesellschaft“ in nur acht Worten den Spiegel vor: „Ihr steigt schon mein ganzes Leben lang aus!“ Vier junge Menschen, die nicht mehr bereit sind, hinzunehmen, dass ihre Zukunft für die Gewinninteressen von Atomkonzernen aufs Spiel gesetzt wird. Sie fordern, was ebenso möglich wie überfällig ist: Atomausstieg jetzt!
Bitte unterstütze die vier und sorge dafür, dass ihre Botschaft im ganzen Land sichtbar wird!


Das kannst Du tun:

– Bestelle die neuen kostenlosen Postkarten und Plakate mit der Forderung „Atomausstieg jetzt!“ im .ausgestrahlt-Shop und verbreite sie in Deiner Umgebung. Lege Postkarten in Cafés, Kneipen oder öffentlichen Einrichtungen aus. Oder verteile sie bei "Fridays for Future"-Aktionen.

– Hänge Plakate an Deinem Wohnort auf. Es wäre schön, wenn sie uns bald vielerorts begegnen.

 .ausgestrahlt postet Aktionsfotos mit den Hashtags #AtomausstiegJetzt und #ZeigGesicht auf FacebookInstagram und Twitter. Teile sie und verbreite sie weiter.

 Du bist in etwa so alt wie der Atomausstiegs-Vertrag von 2001? Dann nutze die kostenlose Aktions-Sprechblase als Foto-Requisite – oder bastle Dir selbst eine. Poste Dein Aktionsfoto mit den genannten Hashtags in den sozialen Medien.

 Ermuntere Freund*innen, Kinder, Enkel*innen, Schüler*innen und Nachbar*innen der Generation „Atomausstieg“, sich der Forderung anzuschließen und bei der Fotoaktion mitzumachen.

Infos zur Aktion und Hintergrundwissen zum Thema findest Du auf der .ausgestrahlt-Website:
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Ob bei Atom oder Kohle: Ausstiegsbeschlüsse über Jahrzehnte ändern wenig an den aktuellen Gefahren.

Herzliche Grüße

Angela Wolff
und das ganze .ausgestrahlt-Team

1. Save the Date: Anti-Atom-Demos in Ahaus und Neckarwestheim

Am 9. März findet in Ahaus eine überregionale Demonstration gegen Atomkraft, gegen die unzureichende Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager und gegen weitere Castor-Transporte statt. .ausgestrahlt beteiligt sich an der Organisation. Mach am besten gleich ein fettes Kreuz in Deinen Kalender und sei im März mit dabei! Infos und Flyer findest Du auf unserer Shop-Seite.
» Zur Demo-Webseite

Einen Tag später, am Sonntag, den 10. März wirst Du in Neckarwestheim gebraucht. Dort findet eine Demo zum achten Fukushima-Jahrestag statt. Die Parole lautet in diesem Jahr: „Fukushima – Energiewende jetzt statt Kohle und Atom“. Treffpunkt ist um 13 Uhr am Bahnhof Kirchheim/Neckar. Die Demo-Strecke führt zum AKW. Im .ausgestrahlt-Shop kannst Du Dich jetzt mit Demo-Flyern und Anti-Atom-Flaggen bestücken.
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2. AKW Grohnde: Preussen-Elektra plant Laufzeitverlängerung

Das Atomkraftwerk Grohnde hat in wenigen Monaten sein gesamtes Laufzeitkontingent aufgebraucht und darf dann keinen weiteren Strom produzieren. Betreiber Eon/Preussen Elektra will die Laufzeit jedoch verlängern. Dazu benötigt er Reststrommengen bereits abgeschalteter Meiler. Weil Vattenfall ungenutzte Stromkontingente aus dem Betrieb der AKW Krümmel und Brunsbüttel nicht kostenlos übertragen will, zieht Preussen Elektra jetzt gegen den schwedischen Konzern vor Gericht. Mehr zum Thema findest Du in der .ausgestrahlt-Pressemitteilung.
» Pressemitteilung "Laufzeitverlängerung AKW Grohnde" lesen

3. Ein riesengroßes Dankeschön!

In den letzten Monaten hat .ausgestrahlt immer wieder zu Spenden für unseren Basishaushalt 2019 aufgerufen, mit dem wir unsere laufenden Kosten decken. Etwa zwei Drittel tragen unsere Förderinnen und Förderer. Ein Drittel muss über Spenden im Herbst und Winter hereinkommen. Jetzt ist es geschafft! Dank vieler kleiner, mittlerer und einiger großer Zuwendungen ist die .ausgestrahlt-Arbeit für 2019 finanziell abgesichert. Tausend Dank allen, die dazu beitragen! Leider werden wir trotzdem übers Jahr immer mal wieder um Spenden bitten müssen, denn der Basishaushalt deckt eben nur die laufenden Kosten – aber nicht aktuelle Aktionen, Projekte und Publikationen.

4. Blick über den .ausgestrahlt-Tellerrand

Wie hoch ist die Gamma-Strahlung an Deinem Wohnort? Wo schwanken Strahlenwerte und welchen Verlauf nehmen sie über länger Beobachtungszeiträume? Eine neue Website liefert Antworten. Sie speichert und systematisiert die Daten der deutschlandweit etwa 1800 Messstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz. Besonderes Highlight für Anti-Atom-Bewegte: Eine Strahlenkarte, auf der Atomanlagen mit ihrem jeweiligen Betriebsstatus gekennzeichnet sind.

Die havarierte Atomanlage von Fukushima kontaminiert nach wie vor täglich etwa 400 Tonnen einsickerndes Grundwasser. Versuche, die Strahlung zu reduzieren, sind gescheitert. Die japanische Regierung plant nun, das radioaktiv verseuchte Wasser dennoch in den Pazifik zu leiten. In einer aktuellen Analyse zeigt Greenpeace das Ausmaß des Schreckens