PRESSEMITTEILUNG
Berlin, den 12.12.2009 Basisgewerkschaft: Verboten!
FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen
Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich alsG ewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen. Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition. Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Umso absurder ist es , wenn es sich dabei um eine Organisation handelt, die seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf geführt hat, der letztlich Tarifverhandlungen erzwang. "Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung." so Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. Die FAU Berlin kündigt indes an, gegen diesen Beschluss vorzugehen.
FAU Berlin
Weitere Infos: http://www.fau.org/berlin http://prekba.blogsport.de
Pressekontakt:Lars Röhmfaub5@fau.org01577
8491072 Allgemeines Syndikat der FAU Berlin
Straßburger Str.38 / 10405 Berlinfon: +49 (0) 30 287 00804
fax: +49 (0) 30 287 008 13
mail: faub(a)fau.org
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Montag, 14. Dezember 2009
Freitag, 16. Oktober 2009
Babylon Berlin Mitte: Kino mit Trouble...
Anarchos werden zur Ordnung gerufen
Die anarchistische Gewerkschaft FAU darf laut Arbeitsgericht nicht zum
Boykott aufrufen. Tarifverträge dürfen nur mit Ver.di geschlossen werden.
Das sieht auch Kinochef Thomas Grossmann so…“ Artikel von Peter Nowak in
der Taz vom 10.10.2009
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ba&dig=2009%2F10%2F10%2Fa0229&cHash=13ff6bdf16
Die anarchistische Gewerkschaft FAU darf laut Arbeitsgericht nicht zum
Boykott aufrufen. Tarifverträge dürfen nur mit Ver.di geschlossen werden.
Das sieht auch Kinochef Thomas Grossmann so…“ Artikel von Peter Nowak in
der Taz vom 10.10.2009
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ba&dig=2009%2F10%2F10%2Fa0229&cHash=13ff6bdf16
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