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Montag, 21. Dezember 2009

Kino Bablon Berlin und die FAU...

Gewerkschaftsverbot gegen die FAU Berlin! Dringender Aufruf zur Solidarität!

„Seit gestern, dem 11.12.2009, gilt faktisch für die FAU Berlin ein
Gewerkschaftsverbot. Das Urteil erfolgte ohne mündliche Verhandlung.
Selbst die Tatsache, dass durch die Neue Babylon GmbH, mit der sich die
FAU Berlin seit Monaten im Arbeitskampf befindet, überhaupt eine Klage
anhängig gemacht wurde, wurde der FAU Berlin nicht bekannt gegeben. Das
Urteil geht weit darüber hinaus, dass der FAU Berlin die betrieblichen
Rechte als Gewerkschaft aberkannt werden. Sie darf sich mit sofortiger
Wirkung noch nicht einmal mehr als "Gewerkschaft" bezeichnen! (…) Die
Tragweite des Urteils ist schon jetzt erheblich, sollte es Bestand haben,
wäre es eine Katastrophe. Die FAU Berlin kann ab gestern als
illegalisierte Gewerkschaft gelten. Das Urteil ist faktisch auch auf die
gesamte FAU in Deutschland übertragbar. Als Präzedenzfall wird es
zwangsläufig auf die gesamte Gewerkschaftsbewegung und die Rechte der
ArbeiterInnen zurückfallen. Eine wie immer geartete
Gewerkschaftsalternative ist mit dieser Rechtsprechung von vorneherein in
Deutschland nicht durchsetzbar. (…) Weitere Informationen und konkrete
Hinweise für Aktions- und Protestmöglichkeiten und ein konkretere Aufruf
werden folgen. Für den 19.12. sind schon mal in Berlin Proteste und
Aktionen geplant. Jegliche Unterstützung ist wünschenswert.“ Aufruf der
FAU Berlin vom 12.12.09 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/gewerkschaft/real/fauberlin.pdf

Zum Hintergrund siehe im LabourNet Germany: Branchen > Medien u. IT > Bild
und Ton: Rundfunk / Fernsehen / Kino allgemein > Filmtheater Babylon
Berlin
http://www.labournet.de/branchen/medien-it/babylon.html

Montag, 14. Dezember 2009

Boykottiert Kino Babylon Berlin Mitte!

PRESSEMITTEILUNG
Berlin, den 12.12.2009 Basisgewerkschaft: Verboten!
FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen
Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich alsG ewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen. Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition. Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Umso absurder ist es , wenn es sich dabei um eine Organisation handelt, die seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf geführt hat, der letztlich Tarifverhandlungen erzwang. "Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung." so Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. Die FAU Berlin kündigt indes an, gegen diesen Beschluss vorzugehen.
FAU Berlin
Weitere Infos: http://www.fau.org/berlin http://prekba.blogsport.de
Pressekontakt:Lars Röhmfaub5@fau.org01577
8491072 Allgemeines Syndikat der FAU Berlin
Straßburger Str.38 / 10405 Berlinfon: +49 (0) 30 287 00804
fax: +49 (0) 30 287 008 13
mail: faub(a)fau.org