Montag, 3. Juni 2024
Wahlprüfstein: Deutsche Ärzte sind verantwortungslos. Läßt Europa sie gewähren?
Der gemeinsame Wahlprüfstein von Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatiatrie-Erfahrener wurde heute morgen den Parteien zu gesendet und ist hier veröffentlicht: Wahlprüfstein: Deutsche Ärzte sind verantwortungslos. Läßt Europa sie gewähren?:
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Sehr geehrtes Wahkampfteam der CDU/CSU, Grünen, SPD, Linke, FDP, Freie Wähler, DIE PARTEI, Piraten, Tierschutzpartei, Bündnis Sahra Wagenknecht,
Für die Europwahl am 9.6. haben wir eine Frage als Wahlprüfstein, von deren Beantwortung wir unsere Wahlempfehlung abhängig machen werden. Wir werden diese mit unseren Mitteln veröffentlichen. Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden Frage bis 3.6. Zur Erklärung, warum wir davon sprechen, dass die deutsche Ärzteschaft völlig verantwortungslos ist, finden Sie unten die Erklärung und die Dokumentation für den Vorwurf als Links.
Frage:
Die deutsche Ärzteschaft geht von der falschen Überzeugung aus, sie seien völlig verantwortungslos, eine Medizin zu praktizieren, die Menschenrechte konform und entsprechend den WHO Vorgaben ist, nur die Gesetzgeber hätten ihr etwas zu sagen. Auch der deutsche Bundesgesundheitsminister benimmt sich so. Was werden Ihre zukünftigen Europaabgeordneten tun? Lassen Sie die Ärzteschaft unwidersprochen gewähren? Oder setzen Sie die Menschenrechte und die Vergaben der WHO auch in der Psychiatrie durch? Wenn ja in welchem Zeitraum werden Sie diese Vorgaben erfüllen?
Zur Erklärung:
Die Ärztekammern in Bund und den Ländern wurden am 26.2.2024 mit der folgenden Aufforderung angeschrieben:
Sehr geehrte …,
falls es Ihnen noch nicht bekannt sein sollte, die Weltgesundheitsorganisation WHO hat zusammen mit der UN (vertreten durch des UN-Hochkommissariat für Menschenrechte) zur Maßgabe gemacht, alle zwangspsychiatrischen Maßnahmen abzuschaffen, so dass die Psychiatrie gewaltfrei wird, siehe auch die Beilage. (Einsperren in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik und psychiatrische Zwangsbehandlung darf es dann, und nur dann, noch geben, wenn das zu dulden vorher in einer mit freiem Willen unterzeichneten Patientenverfügung von den jeweils Betroffenen festgelegt wurde, eine entsprechende Behandlung also den Willen der Betroffenen erfüllt und nicht bricht. Nur für diesen Fall der vorherigen Einwilligung gilt Therapiefreiheit für Fixierung, Einsperren und Zwangsbehandlung).
Dieser Paradigmenwechsel wurde von der WHO hier veröffentlicht: https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737
Wir sind der Überzeugung, dass die Ärztekammern im Bund und den Ländern selbstverständlich in der Pflicht sind, das Gesundheitssystem so zu organisieren, dass Ärztinnen und Ärzte konform mit den Menschenrechten und den Anforderungen der WHO handeln.
Wie wird die Bundes/Landesärztekammer…… diese verbindliche Vorgabe erfüllen und in welchem Zeitraum?
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung und für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich. Vor allem regeln sie die
• Berufs- und Fortbildungsordnungen
• Abnahme von (Facharzt-) Prüfungen
• Überwachung der Berufsausübung der Ärzte
• Qualitätssicherungsmaßnahmen, Errichtung von Ethikkommissionen
• Berufsinteressen der Ärzte und
• vermitteln bei Streitigkeiten unter Ärzten.
Diese Aufgaben zu erfüllen, ist an erster Stelle eine innerärztliche Angelegenheit und ein Verweis auf den Gesetzgeber wäre ein machtpolitischer Offenbarungseid. Ärztinnen und Ärzten ist an sich fremd, Zwang und Gewalt zur Durchführung ihrer Tätigkeit anzuwenden. Was sollte also die Schwierigkeit sein, diese Gewaltfreiheit nun nach den Maßgaben der WHO für alle Ärztinnen und Ärzten verbindlich zu machen?
Entsprechend bitten wir Sie, kurzfristig allen in Ihrem Kammerbereich tätigen Ärztinnen und Ärzte zu vermitteln, dass definitiv Schluss ist, sich mit einer Untersuchung und/oder Gutachten an Verfahren zu beteiligen, die zu Maßregelvollzug, Zwangsbetreuung oder (Zwangs-)Einweisung mit einem PsychKG führen können bzw. sollen. Es muss mit dem Entzug der Approbation gedroht werden, wenn sich jemand nicht an diese Beschränkung halten sollte (bzw. dieser Entzug bei einer Weigerung auch vollzogen werden). Außerdem müssen die psychiatrische Ausbildung und die entsprechenden Prüfungen kurzfristig auf die für die Medizin grundlegende Gewaltfreiheit umgestellt werden (analog zur Nichtbeteiligung von Ärzten an Hinrichtungen oder dem Gewaltverzicht in der vormals “schwarzen” Pädagogik).
Wir bitten um eine zeitnahe Antwort und werden diesen Brief bis auf Weiteres nicht veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage: Gemeinsame Presserklärung vom BPE und die-BPE vom 23.11.2022
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Da wir bis 4.4. keine Antworten bekommen hatten, hat sich unsere postalisch geschickte Mahnung mit der Ankündigung, dass wir ohne Antworten ab dem 8.5. an die Öffentlichkeit gehen, mit einem am selben Tag, aber später eingegangenen E-Mail der Bundesärztekammer überschnitten (siehe hier). Deren Antwort war völlig unbefriedigend, so dass wir am 8.4. antworteten, den Brief kritisierten und die Bundesärztekammer aufforderten, ein angemessene Antwort bis 8.5. zu senden (siehe hier). Wir bekamen auch bis 8.5. keine befriedigendere Antwort und wenden uns nun an die Öffentlichkeit und an Sie als WahlkämpferInnen.
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Der Wahlprüfstein sollte, wo immer es möglich ist, in weiteren Publikationen nochmals veröffentlicht werden.
Anfang nächster Woche soll er auch den einzelnen KandidatInnen vorgelegt werden.
Ab jetzt kann und sollte also jede/r möglichst bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei den für sich (oder ihre Partei) für die Europawahl Werbenden auf diesen Wahlprüfstein angesprochen werden. Damit wird gleichzeitig das völlige Versagen der Ärzteschaft bekannt gemacht und darauf hingewiesen, dass seit Okt. 2023 von der UN und der Weltgesundheitsorganisation WHO die Gewaltfreie Psychiatrie gefordert wird (deutsch): www.die-bpe.de/who&un.pdf.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zitiert deren gemeinsame Erklärung: Insbesondere Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen sollten verboten werden.
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Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
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