Montag, 3. Juni 2024

Alarm! Gesetzgebungsinitiative in Niedersachsen

Hi Friends Wir hatten am 15.11.2023 gewarnt - Therapeutischer Staat als Krake: https://www.zwangspsychiatrie.de/2023/11/therapeutischer-staat-als-krake/ In Niedersachsen ist inzwischen was am Anbrennen, siehe: https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_plenum/19_wp/kurz19-039.pdf Kurzbericht über Verhandlungspunkte und Beschlüsse der 39. Sitzung des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode am 15. Mai 2024 1. Mitteilungen der Präsidentin ... ... 3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsge�setzes, des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/2843 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstel�lung - Drs. 19/4235 Der Gesetzentwurf wurde in abschließender Beratung behandelt. Er wurde mit Änderungen angenommen. Der zur Annahme empfohlene geändert Text ist eine Katastrophe: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_05000/04001-04500/19-04235.pdf Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke In § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke vom 16. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 272), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 593), werden die Worte „mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie“ gestrichen. In § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke vom 16. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 272), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 593), werden die Worte „das Zeugnis ei�ner Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie“ durch die Worte „ein ärztli�ches Zeugnis“ ersetzt und nach dem Wort „wird“ ein Semikolon sowie die Worte „die Ärztin oder der Arzt soll Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben“ eingefügt Damit wäre die Hürde abgeräumt, dass ein Psychiater die Zwangseinweisung gutachterlich absegnen muss, sondern jeder Wald und Weisen Arzt hat doch solche Erfahrung, wenn er/sie mal ein Antidepressiva verschieben hat, und kann dann zwangseinweisen. Auch diese rot-grüne Landesregierung versucht also die AfD rechts zu überholen, So absurd und bösartig ist die Begründung: Eine vorläufige behördliche Unterbringung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte betroffener Menschen dar. Es ist daher aus Gründen der Wahrung der Individualrechte des vermeintlich psychisch kranken Menschen eine Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt unerlässlich. Bisher erfolgte die Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie. In Anbetracht des Mangels an Ärztinnen und Ärzten mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie, vor allem außerhalb der regulären Dienstzeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes in vielen Kommunen, können die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die von einer Unterbringung nach § 18 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) betroffen sind, bei Beibehalten der gegenwärtig in § 18 NPsychKG geforderten Qualifikation an die zeugniserstellende Ärztin oder den zeugniserstellenden Arzt nicht gewahrt werden. Die sich daraus ergebende Praxis ist, dass weder eine Ärztin noch ein Arzt die Betroffene oder den Betroffenen vor der vorläufigen Unterbringung in eine psychiatrische Klinik sieht. Dies ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch zum persönlichen Nachteil der betroffenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Dieser Zustand kann nur geändert werden, indem die Voraussetzungen an die das Zeugnis erstellende Ärztin oder den das Zeugnis erstellenden Arzt geändert werden und somit der Kreis der Ärztinnen und Ärzte, die ein solches Zeugnis erstellen dürfen, vergrößert wird. Somit soll das Zeugnis jeder Ärztin oder jedes Arztes für eine Einweisung nach § 18 NPsychKG ausreichen, die oder der in der Lage ist, die in § 16 NPsychKG aufgeführten Voraussetzungen der Unterbringung beurteilen zu können und über die Abläufe und rechtlichen Grundlagen einer Einweisung informiert ist. Grundsätzlich ist jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt in der Lage, die in § 16 NPsychKG genannten Voraussetzungen zu beurteilen. Fachlich ist es im Notfall vertretbar, dass jede Ärztin oder jeder Arzt hinzugezogen werden kann. Nur so ist es möglich, eine adäquate Versorgung psychisch kranker Menschen zu erreichen. In Krisen kommt es in erster Linie darauf an, dass den betroffenen Menschen überhaupt ärztliche Hilfe zuteilwird. Eine andere Einordnung stünde im Widerspruch zur Vorgehensweise bei herkömmlichen Notfällen, denn akute Fremd- oder Eigengefährdung bei psychischer Erkrankung ist ein medizinischer Notfall. Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Humanmedizin, vergleichbar mit der Chirurgie und Inneren Medizin. Seit Einführung des gegenwärtigen Standards der in der Psychiatrie erfahrenen Ärztin oder des in der Psychiatrie erfahrenen Arztes 1997 haben sich die Inhalte und der Praxisbezug des Medizinstudiums auch im Fachgebiet Psychiatrie weiterentwickelt. Daher ist im Hinblick auf die Durchführung eines rechtskonformen Verfahrens die Erweiterung des begutachtenden Personenkreises vertretbar. Darüber hinaus wird die betroffene Person nach ihrer Aufnahme in der Einrichtung unverzüglich fachärztlich untersucht. Da unsere niedersächsischen FreundInnen das alles leider völlig verschlafen haben, sind jetzt die Ausschuss Beratungen schon vorbei und es kann jederzeit zur 2. und 3. Lesung kommen, und das Gesetz dann in Kraft treten. Wer hilft mit, diesen brachialen Psychiatrisierungs-Ruck durch Schreiben an Niedersächsische Abgeordnete (Liste mit E-Mail Adresse hier: https://www.landtag-niedersachsen.de/abgeordnete-suche-nach-fraktion/ ) kurzfristig zu verhindern? fragen rene talbot und Uwe Pankow (für die-BPE und WFZ) Die nächste Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags, bei der das Gesetz verabschiedet werden könnte, ist vom 17.6. - 20.6.

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