Sonntag, 2. März 2014
Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant
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Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant
Bundesregierung plant weitere Verschärfungen bei Hartz IV
25.02.2014
Die Bundesregierung befasst sich mit weiteren Verschärfungen bei Hartz IV. Unter dem Titel „Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch“ berät seit Mittwoch eine Bund-Länderarbeitsgruppe über 120 Änderungsvorschläge, von denen 24 unmittelbar Anklang fanden. Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé ruft zur Gegenwehr auf. Opposition und Erwerbslosenverbände seien jetzt gefordert.
Überzahlte Leistungen könnten zukünftig ohne Bescheid zurückgefordert werden
Der Zeitung "Junge Welt" zufolge rechnet Thomé damit, dass die Gesetzesnovelle im Herbst beschlossen wird. Die „Rechtsvereinfachungen“ sollen unter anderem beinhalten, dass Umzüge zukünftig genehmigungspflichtig sein sollen. Bereits jetzt fordert das Jobcenter seine „Kunden“ teilweise dazu auf, wenn die Unterkunft nicht angemessen ist. Eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch bislang nicht. Das wird sich Thomé zufolge aber sehr wahrscheinlich zukünftig ändern.
Darüber hinaus sollen Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten bald stärker auf den Regelsatz angerechnet werden. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sollen zudem noch mehr für behördliche Rückforderungen haftbar gemacht werden können. Ein weiterer „Vereinfachungsvorschlag“, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) eingereicht hat, definiert Partner, die gemeinsam in eine Wohnung ziehen, unmittelbar oder zumindest schneller als Bedarfsgemeinschaft. Bisher galten diese Paare im ersten Jahr des Zusammenlebens als „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“. Diese Regelung könnte zukünftig abgeschafft oder zeitlich stärker eingeschränkt werden. Wird die Partnerin innerhalb des Probejahres schwanger, wird der Kindsvater bisher erst ab dem Tag der Geburt in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Zukünftig soll er jedoch ab Feststellung der Schwangerschaft Teil der Bedarfsgemeinschaft sein, sollte der Vorschlag der BA umgesetzt werden.
Eine weitere Unverschämtheit betrifft überzahlte Leistungen, die das Jobcenter zukünftig auch ohne Bescheid vom Leistungsberechtigten zurückfordern können soll. Gleichzeitig müssen über Monate zu wenig gezahlter Beträge aber sehr wahrscheinlich demnächst nicht mehr vom Leistungsträger nachgezahlt werden wie die Zeitung berichtet.
Weitere Hartz IV-Verschärfung weicht immer mehr vom Sozialrecht ab
Bei Aufstockern könnte sich zukünftig der anrechnungsfreie Einkommensbetrag verringern und Selbständige sollen innerhalb von zwei Jahren die Rentabilität ihrer Tätigkeit nachweisen müssen. Auch Alleinerziehende bleiben von den „Rechtsvereinfachungen“ nicht verschont. Nach einem Vorschlag der BA sollen Alleinerziehende künftig nur dann den Mehrbedarf geltend machen können, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, an einer berufsqualifizierenden oder eingliedernden Maßnahme teilnehmen und gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben.
Darlehen können zwar auch weiterhin beim Jobcenter beantragt werden, diese sollen demnächst jedoch mit 30 Prozent des Regelsatzes zurückgezahlt werden müssen, schreibt die Zeitung. Bisher sind es zehn Prozent. Folglich muss ein alleinlebender Hartz IV-Bezieher 117,30 Euro pro Monat von von insgesamt 391 Euro zuzüglich der Kosten für die Unterkunft allein für die Rückzahlung des Darlehens aufbringen. Fraglich wie die Bundesregierung das rechtfertigen will, zumal man den bisherigen Prozentsatz immer mit dem Argument rechtfertigte, dass kein Hartz IV-Bezieher unterhalb des Existenzminimums leben dürfe.
Thomé bewertet diese Entwicklungen als eine Aushebelung der Grundrechte. Sollten die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, würde eine „Sonderrechtszone zementiert, die immer stärker vom einst gültigen Sozialrecht abweicht“, zitiert die Zeitung den Arbeits- und Sozialrechtler. Diese betreffe dann den Teil der Bevölkerung, der ohnehin bereits abgehängt sei. (ag)
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